Das
deutsche Strafrecht kennt keine gesondert als Hassdelikte zu qualifizierenden Straftaten.<a href="
https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalität#cite_note-9"><span><span>[</span>9<span>]</span></span></a><a href="
https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalität#cite_note-10"><span><span>[</span>10<span>]</span></span></a> Die Begriffsdefinition kann in Deutschland nur indirekt Relevanz in der
Rechtsprechung annehmen, wenn sie teilweise oder gänzlich zur Klassifizierung einer Straftat nach bestimmten Merkmalen herangezogen wird, beispielsweise zur Feststellung der
besonderen Schwere der Schuld oder der
niedrigen Beweggründe bei Mord. Gegen die direkte Anwendung des Begriffs
hate crimes in Deutschland spricht zunächst, dass ein Hassdelikt im Allgemeinen als schwerer zu ahnden aufgefasst wird als ein anders motiviertes Verbrechen.