News IP-Adressen x Quick Freeze: Bundesregierung beschließt neue Vorratsdaten­speicherung

Samurai76 schrieb:
Falls du dich auf Sebbi beziehst
Auf wen habe ich denn wohl geantwortet?
Samurai76 schrieb:
den 'Dreck' hast du dir grad aus der Nase gezogen, Sebbi hat davon nichts erwähnt.
Du hast also seinen Link nicht angeklickt, mit dem er seinen Standpunkt untermauert?
Samurai76 schrieb:
Wir wissen, dass du am liebsten fürs Internet chinesische oder russische Verhältnisse hättest
Wie kommst Du darauf? Beleidigungen sind eben nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
 
Incanus schrieb:
Beleidigungen sind (...) nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Habe ich etwas anderes Behauptet?
Samurai76 schrieb:
dein 'Dreck' ist immer noch strafbar
Glaube nicht.
Incanus schrieb:
Wie kommst Du darauf?
Weil das dauerhafte speichern von IP Adressen nicht mit unserer Demokratie, der freien Meinungsäusserung und der FDG zu vereinen ist, du sie aber immer wieder befürwortest.
Incanus schrieb:
Du hast also seinen Link nicht angeklickt
Nein, aber habe ich soeben nachgeholt. Netter Artikel über Verfolgung von Beleidigungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
frank00000 schrieb:
Wenn ein Staat und seine Politiker anfangen Menschen die die Wahrheit sagen vor Gericht stellen zu wollen läuft etwas verdammt schief in dem System.
Wer wird denn vor Gericht gestellt, weil er die Wahrheit sagte?
frank00000 schrieb:
Die Wahrheit darf niemals strafbar sein
Ist sie auch nicht.
 
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Incanus schrieb:
Also ruderst Du zurück
Nein, denn Naziparolen sind nicht Inhalt des Artikels, nur weil am Ende in einem Nebensatz erwähnt wird, das es problematisch ist, Zitate ohne Kontext zu beurteilen

Also, nur um das (mal wieder zu erklären und) klarzustellen. Wir haben bewiesen bekommen, dass das Benennen von Merz als Pinochio zu einer Hausdurchsuchung führen kann. Also kann Beleidigung im Internet schon heute mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt werden. Warum deswegen eine Verschärfung? Da kann das doch nur ein vorgeschobener Grund sein. Und mit dem quick freeze Verfahren wird eine Speicherung komplett obselete.
 
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Fegr8 schrieb:
.im Zivilrecht sind die Hürden deutlich niedriger!
Eher im Gegenteil. Die Auskunft zum Anschlussinhaber läuft oft über eine Strafanzeige und somit ein Strafverfahren (Und dort beantragte Akteneinsicht). Eine Ausnahme bildet 101 UrhG, aber hier muss es eine gewerbsmäßige Verletzung oder eine offensichtlich illegale Quelle sein. Abseits davon hat das Zivilrecht soweit ich weiß gar keinen Auskunftsanspruch ggü ISPs.
Es hängt eher davon ab, wie schnell (und damit meistens wie ausgelastet) der zuständige Richter ist. Wer gewerbsmäßig abmahnt, der hat da natürlich Erfahrungswerte, bei welchem Gericht das klappt und evtl irgendwann auch einen direkten Draht.
Fegr8 schrieb:
Wenn du selber eine Zwangstrennung machst, da hat man festgestellt, der Router muss mindestens 2 Tage entkoppelt sein, besser 3, das dir doch eine neue IP zugewissen wird (ist aber keine 100% Garantie)!
Was hat das mit dem Router zu tun? Das hängt rein vom Provider ab. Und das ist leider heute eher usus, zB bei Vodafone (gerüchteweise wohl außer Ex-Arcor Netzbereiche, aber über Telekom-Leitungen oder Kabel immer). Bei Mobilfunk sowieso.
 
ragnarok666 schrieb:
Warum werden Politiker, die vermehrt für verfassungswidrige Gesetze stimmen eigentlich nicht als potentielle Feinde unserer gesellschaftlichen Grundordnung vom Verfassungsschutz überwacht? Ich sehe hier einen Tatverdacht
Auch wenn ich selbst gegen dieses Vorhaben bin, sehe ich hier keinen Tatverdacht. Was die Politik bisher tat, war, die gekippten Gesetzesvorschläge anzupassen und es nochmal zu versuchen. Ein Tatverdacht bestünde, wenn abzusehen ist, dass die Politik Urteile ignorieren wird, was nicht der Fall ist.
 
Samurai76 schrieb:
Nein, denn Naziparolen sind nicht Inhalt des Artikels,
Doch, da wurde von jemandem -mit Sicherheit bewusst- ein solcher Spruch als Übersetzung für 'woke' verwendet.
Samurai76 schrieb:
Wir haben bewiesen bekommen, dass das Benennen von Merz als Pinochio zu einer Hausdurchsuchung führen kann.
Kann vielleicht, aber stattgefunden hat es bisher nicht und die Verfahren wurden eingestellt bzw. gar nicht erst begonnen. Also kein Beweis.
 
Bundesverfassung- und -vewaltunggericht werden mal wieder nein sagen.
 
Incanus schrieb:
Interessante Interpretation. Kein Schuldspruch ist also ein Beweis für nicht Verfolgung von Beleidigungen. Das die Ermittlungen aufgenommen wurden und sogar der Tatverdächtige ermittelt wurde, ist also für dich ein Zeichen von, die Gesetze müssen strenger werden, weil Pinochio nicht zu einem Schuldspruch geführt hat? Nein, es ist wie in anderen Threads, man streitet sich Inhaltlich darüber, ab wann Staatsanwaltschaft und Polizei ermittlen sollten und möchte dafür die Gesetzeslage so anpassen, dass es immer so ist. Ja ne, ist klar. Ich sagte ja, chinesische oder russische Verhältnisse kommen deinen Anpsrüchen entgegen.
 
Du verdrehst hier ständig die Tatsachen und interpretierst Aussagen falsch. Dazu ziehst Du noch falsche Schlussfolgerungen.
Eine Hausdurchsuchung hat es im Fall 'Pinocchio' nicht gegeben. Wenn ich Dich anzeige, weil ich meine Du hättest mich beleidigt und das wird nicht weiter verfolgt, es kommt also nie zu einem Schuldspruch ist an der Gesetzeslage etwas falsch? Jeder darf eine Anzeige erstellen, die wird dann eben geprüft und je nach Sachlage bis zu einem Prozesse weitergereicht oder eben nicht.
 
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Incanus schrieb:
Eine Hausdurchsuchung hat es im Fall 'Pinocchio' nicht gegeben
Stimmt, habe ich mich geirrt, aber es wurde tatsächllich ermittelt, darunter auch ein Tatverdächtigter und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Was aber trotzdem noch wesentlich mehr ist, als bei den meisten privat gegen privat angezeigten Beleidigungen der Fall ist.

Aber was uns die ganzen Fälle zeigen, ist doch glasklar. Wenn die Behörden wollen, können sie. Es fehlt nicht an Ermittlungswerkzeugen oder Daten. IP Adressspeicherung ist damit überflüssig für diesen Kontext. Und Studien haben des öfteren ergeben, dass daurch keine besseren Ermittlungsdaten vorliegen oder mehr Taten aufgeklärt werden können.

Zumal der Entwurf eine Speicherung für alles UND quick freeze vorsieht. Und egal, was man von Speicherung oder quick freeze hält, eines davon reicht. Und nur eines davon wäre aktuell legal, was Rechtssprechung und Gesetzlage angeht.

Aktivismus pur, aber was macht man nicht alles, um bei der nächsten Wahl wieder zu mehr Stimmen zu kommen.
 
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s0undjan schrieb:
Übliche Nachrede hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Anzeigen kann erstmal jeder jeden, ob es dann zu einer Konsequenz kommt, ist eine andere Frage.
Ergänzung ()


https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalität

Das deutsche Strafrecht kennt keine gesondert als Hassdelikte zu qualifizierenden Straftaten.<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalität#cite_note-9"><span><span>[</span>9<span>]</span></span></a><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalität#cite_note-10"><span><span>[</span>10<span>]</span></span></a> Die Begriffsdefinition kann in Deutschland nur indirekt Relevanz in der Rechtsprechung annehmen, wenn sie teilweise oder gänzlich zur Klassifizierung einer Straftat nach bestimmten Merkmalen herangezogen wird, beispielsweise zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld oder der niedrigen Beweggründe bei Mord. Gegen die direkte Anwendung des Begriffs hate crimes in Deutschland spricht zunächst, dass ein Hassdelikt im Allgemeinen als schwerer zu ahnden aufgefasst wird als ein anders motiviertes Verbrechen.
Du... das Wort Haßkriminalität gibt es zwar aber immer noch keine Straftat im Bezug darauf in Deutschland und kann es auch gar nicht wie oben von mir ausgeführt. Wäre dem so, ist es mit der Meinungsfreiheit Essig.
 
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Samurai76 schrieb:
Was aber trotzdem noch wesentlich mehr ist, als bei den meisten privat gegen privat angezeigten Beleidigungen der Fall ist.
Dazu müsste man dann Statistiken vorliegen haben, so ist das erst mal nur eine Behauptung.
Samurai76 schrieb:
Und egal, was man von Speicherung oder quick freeze hält, eines davon reicht. Und nur eines davon wäre aktuell legal, was Rechtssprechung und Gesetzlage angeht.
Wenn es nichts mehr zu freezen gibt, weil die Daten schon gelöscht wurden?
Sam Miles schrieb:
Wäre dem so, ist es mit der Meinungsfreiheit Essig.
Was hat Meinungsfreiheit mit den Delikten zu tun, die man unter 'Hass und Hetze' versteht?
 
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Incanus schrieb:
Ich zitiere hier nur kurz die Wiki zu Hass:
Der Hass ist ein intensives Gefühl (Quelle). Hass ist also ein Gefühl. Ein Gefühl kann nicht strafbar sein.
Incanus schrieb:
Wenn es nichts mehr zu freezen gibt, weil die Daten schon gelöscht wurden?
Strohmann. Mit der Begründung wäre jede Speicherung mit Frist obsolete und man müsste dauerhaft speichern. Da wir seit Jahren das Ziel keine Toten im Straßenverkehr nicht erreichen, wäre es nicht mal langsam Zeit an die ganzen Opfer zu denken und den ganzen Verkehr deswegen einzustellen? Oder sollte lieber jedes Auto eine Vollkontrolle mit Datenspeicherung erhalten? Bin mir nicht sicher, ob das ausreichend ist, bleibt also scheinbar nur ein Verbot.
Incanus schrieb:
Was hat Meinungsfreiheit mit (...) 'Hass und Hetze' versteht?
Nichts, aber die gefordeten Maßnahmen zur Verfolgung widersprechen dieser. Aber das habe ich bereits dutzende Male versucht, zu erklären.
 
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Samurai76 schrieb:
Hass ist also ein Gefühl. Ein Gefühl kann nicht strafbar sein.
Und darauf folgt dann ausgerechnet:
Samurai76 schrieb:
Buzzwort ohne jeglichen Inhalt. Danach lenkst Du dann auch noch selber vom Thema ab.
Samurai76 schrieb:
Nichts, aber die gefordeten Maßnahmen zur Verfolgung widersprechen dieser. Aber das habe ich bereits dutzende Male versucht, zu erklären.
Gelingt Dir halt nicht ;).
 
Incanus schrieb:
Gelingt Dir halt nicht
Du musst das ja nicht mal verstehen (wobei ich dir das durchaus zutraue). Es würde ja reichen, wenn du die ergangenen Urteile einfach nur aktzeptieren würdest, dass eine Vorratsdatenspeicherung von IP Adressen nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist.
Hier kann man sich über das aktuelle Vorhaben informieren:
"Deutschland hatte schon mal eine Vorratsdatenspeicherung. Damals hat das Max-Planck-Institut für Strafrecht wissenschaftlich untersucht: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung."

Es gibt also, auch ohne Vorratsdatenspeicherung, keine Schutzlücken. Also kann das nur einem anderen Zweck dienen, der so nicht kommuniziert wird.

Und noch ein weiteres Fazit kann ich aus dem Vorgang ziehen. Speicherung ist nicht vereinbar mit der freien Meinungsäusserung. Freie Meinungsäusserung ist zwingend erforderlich für eine Demokratie und die FDG.

Stellt man sich mit so einer Forderung nicht auf eine Stufe zur AfD? Man arbeitet gegen die Meinungsfreiheit und damit auch gegen die Demokratie und die FDG und ignoriert einschägige Gerichtsurteile zu diesem Thema. Also?
 
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Samurai76 schrieb:
wenn du die ergangenen Urteile einfach nur aktzeptieren würdest, dass eine Vorratsdatenspeicherung von IP Adressen nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist.
Um die Meinungsfreiheit geht es dabei nicht, wie sollte die bei der Vorratsdatenspeicherung ins Spiel kommen?

Du verkennst ständig, dass ich mich nicht für oder gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausspreche, sondern mich vor allem gegen die stelle, die denken sie könnten sich im Netz eben alles erlauben und die, die Maßnahmen ergreifen oder verschärfen, um Menschen im Netz zu schützen seien Freiheits- oder Verfassungsfeinde.
 
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Ich bin dafür, das man in der Politik Regelwerke aufstellt. Wenn Gesetze rechtswidrig sind und vom Verfassungsgericht kassiert werden, sollte die Regierung eine Zeitsperre bekommen für alle laufenden Gesetzesfreigaben. So als wenn man einen falschen PIN eingibt, einfach mal so eine Zeit X Timeout. Vielleicht kommen dann die Politiker auf bessere Ideen-
Alternative, Verantwortliche müssen kommentarlos zurücktreten und bekommen keine Pension oder sonstige Bezügen die durch Steuergelder finanziert werden.

Das Kasperletheater, was derzeit dort abgeht, kann man sich echt nicht mehr anschauen.
 
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