Seltsam, diese Statistik zeigt was ganz anderes...areiland schrieb:Da gehts vom Kreissaal in den Schulsaal, dann in den Hörsaal und anschliessend in den Plenarsaal. Alles ohne jeden Bezug zur Lebensrealität der allermeisten Menschen in diesem Land, die anschliessend unter diesem elitären Verhalten leiden müssen.
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News IP-Adressen x Quick Freeze: Bundesregierung beschließt neue Vorratsdatenspeicherung
Gerichtlich festgestellt:Incanus schrieb:Um die Meinungsfreiheit geht es dabei nicht, wie sollte die bei der Vorratsdatenspeicherung ins Spiel kommen?
"In den aktuellen Urteilen bestätigte der EuGH zunächst seine Auffassung in den vorangegangenen Entscheidungen. Zunächst stellte der EuGH fest, dass die nationalen Regelungen zur massenhaften Speicherung und Sammlung von Kommunikationsdaten zum Schutze der nationalen Sicherheit mit dem EU-Recht vereinbar sein und deshalb den Datenschutzgesetzen der Europäischen Union unterliegen müssen. Unter dieser Prämisse wurde klargestellt, dass eine allgemein verpflichtende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung durch TK-Anbieter gegen Art. 23 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und -sammlung sei mit den grundlegenden Menschenrechten auf Privatsphäre, Datenschutz und Meinungsfreiheit nicht vereinbar und daher unzulässig."
Siehe hier. Nicht ich habe das ins Spiel und die Diskussion gebracht, sie sind untrennbar miteinander verbunden.
Incanus
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Das ist eine allgemeine Formulierung, da einen einzelnen Begriff herauszuisolieren nicht zulässig. Der Hauptfokus da liegt auf Privatsphäre und Datenschutz.Samurai76 schrieb:Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und -sammlung sei mit den grundlegenden Menschenrechten auf Privatsphäre, Datenschutz und Meinungsfreiheit nicht vereinbar und daher unzulässig."
Also meine Feststellung, VDS ist nicht vereinbar mit der freien Meinungsäusserung ist nicht zulässig.Incanus schrieb:da einen einzelnen Begriff herauszuisolieren nicht zulässig
Du interpretierst das korrekt, auch wenn voher von DIR festgestellt wurdeIncanus schrieb:Der Hauptfokus da liegt auf Privatsphäre und Datenschutz.
Gut, du streichst einen aus der Aufzählung, scheint zulässig zu sein. Du biegst dir die Regeln gerne so, dass sie für dich passen, schreibst anderen dieses Recht aber genauso ab? Sehr interessante Einblicke. Aber ich verstehe, dass du genauso wie einige unserer Politiker gerne mehr unliebsame Kommentare aus dem Netz hättest, auch wenn die vorgeschlagenen Methoden nicht vereinbar sind mit gültigen Gesetzen und auch der Weg der illigalen VDS scheint dir gelegen zu kommen.Incanus schrieb:da einen einzelnen Begriff herauszuisolieren nicht zulässig.
Ich halte fest und verstehe, dass du die VDS nicht als Gefahr für die FDG, Meinungsäusserung etc siehst. Damit bist du aber offensichtlich Verfassungsfeindlich unterwegs und stehst für mich damit auf eine Stufe mit der AfD und anderen Politikern, die die VDS nicht zum ersten Mal vorschlagen und dabei die Urteile ignorieren.
Incanus
Fleet Admiral
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Leider verstehst Du weiterhin gar nichts oder willst es nicht verstehen. Um 'unliebsame Kommentare' geht es mir nicht. Sondern um Beleidigungen bis Morddrohungen oder Vergewaltigungsfantasien, die einige hier wohl als völlig zulässige Meinungsäußerungen sehen.Samurai76 schrieb:Aber ich verstehe, dass du genauso wie einige unserer Politiker gerne mehr unliebsame Kommentare aus dem Netz hättest
Sorry, aber da bist Du nun endgültig zu weit gegangen und zeigst wider Dein völliges Unvermögen einer Diskussion zu folgen.Samurai76 schrieb:Damit bist du aber offensichtlich Verfassungsfeindlich unterwegs und stehst für mich damit auf eine Stufe mit der AfD
Die sind, soweit ich weiß, aktuell strafbar und könnten auch verfolgt werden. Ich stelle also wiederholt fest, dass es dir nicht um eine verbesserte Strafverfolgung geht, sondern doch eher umIncanus schrieb:Sondern um Beleidigungen bis Morddrohungen oder Vergewaltigungsfantasien
.Incanus schrieb:'unliebsame Kommentare'
Warum, weil ich dir unterstelle, nicht gegen eine VDS zu sein und dir damit gleichzeitig verfassungsfeindlichkeit unterstelle? Mag sein, aber genauso verstehe ich deine Auslassungen bezüglich des Themas hier. Sorry, dass ich dir das so unverblümt aufzeige, wie deine Kommentare verstanden werden.Incanus schrieb:aber da bist Du nun endgültig zu weit gegangen
Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit ist Verfassungsfeindlich. Politiker, die Gesetze wiederholt vorlegen, die Verfassungswidrig sind, handeln m.M.n. mindestens in die Richtung Verfassungsfeindlich.
Aber: Weiterhin nicht gegen die VDS. Und die Politiker, die es versuchen, sind immer noch die Guten, denn, denkt doch an die Kinder und die ganzen Hasskomentare.
Das ist deine Meinung. Aber dein Kommentar zeigt mir, dass meine Schlußfolgerungen nicht falsch sind. Warum? Weil du nicht einen Punkt gegenargumenierst, sondern einfach meine ganze Aussage falsfizieren möchtest. Funktioniert aber nicht, denn ich habe das vorher geschriebene noch genauso im Kopf und verstehe das immer noch so wie vorher. Liegt evtl an den nicht vorhandenen Korrekturen deiner Aussagen, so dass man sie im Fazit anders verstehen könnte.Incanus schrieb:Du ganz persönlich dort hinein interpretierst
Aber: Weiterhin nicht gegen die VDS. Und die Politiker, die es versuchen, sind immer noch die Guten, denn, denkt doch an die Kinder und die ganzen Hasskomentare.
Evil E-Lex
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Der Artikel ist leider veraltet. Der EuGH ist wandlungsfähig. Die aktuelle Position ist diese hier:Samurai76 schrieb:Siehe hier. Nicht ich habe das ins Spiel und die Diskussion gebracht, sie sind untrennbar miteinander verbunden.
EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung bei allen Straftaten
Das wird im Überprüfungsprozess des Gesetzes ein erhebliches Problem werden.
Incanus schrieb:Was hat Meinungsfreiheit mit den Delikten zu tun, die man unter 'Hass und Hetze' versteht?
Etwas unter 'Hass und Hetze' zu verstehen ist Auslegungssache. Das Strafrecht ist es nicht. Entweder gibt es ein Delikt, eine Straftat was sich aus 'Hass und Hetze' ergibt oder nicht und nein, es ergibt sich nicht eines daraus. Es wird jedoch von denen gerne genutzt und so dargestellt wenn es darum geht Kritik, auch übertrieben und mit Emotionen geschrieben oder geäußert, zu kriminalisieren was aber nicht geht da kein Straftatbestand.
Es wurde schon sehr oft von Gerichten festgestellt, das Emotionen genauso wie Gedanken nicht Strafwürdig sein können. Es sind aber immer die die Kritik oder andere Meinungen unterdrücken wollen mit allerlei Werkzeugen welche daraus Delikte und Straftaten machen wollen. Wenn das passiert, ist es vorbei. Dann haben wir Faschismus oder Kommunismus und beides ist in dem Punkt dann gleich schlimm.
Incanus
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Ich habe ja schon Beispiele genannt und da geht es eben nicht
sondern wirklich um ‚Hass und Hetze‘, warum sowas ständig relativiert und verteidigt wird, macht mich sprachlos.Sam Miles schrieb:Kritik, auch übertrieben und mit Emotionen geschrieben
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Was Hass und Hetze im StGB bedeutet ist definiert.
Und da ist auf Seite 2 eine Grenze festgelegt.
Jemanden öffentlich als Schwachkopf zu bezeichnen kann durchaus als Handlung gewertet werden, egal ob man dies gut oder schlecht findet.
Und da ist auf Seite 2 eine Grenze festgelegt.
Jemanden öffentlich als Schwachkopf zu bezeichnen kann durchaus als Handlung gewertet werden, egal ob man dies gut oder schlecht findet.
Da gibt es nichts zu relativieren. Es ist keine Straftat. Du kannst nicht alles unterdrücken was dir nicht gefällt. Lese einfach diverse Gerichtsurteil dazu durch. Die Gesellschaft, die Personen müssen dies aushalten. Es ist nicht zu definieren was Haß und Hetze sind. Es gibt keine 100 % Sicherheit. Strebt man dies mit allen Mitteln verliert man alles, Pluralität, Demokratie, Meinungsfreiheit, freien Willen. Du kannst es nicht ab, ok, aber drehe hier nicht Unrecht ins Recht nur weil es dir nicht paßt.Incanus schrieb:Ich habe ja schon Beispiele genannt und da geht es eben nicht
sondern wirklich um ‚Hass und Hetze‘, warum sowas ständig relativiert und verteidigt wird, macht mich sprachlos.
Incanus
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Was ist keine Straftat? Die Kübel voller Mist, abartigster Beleidigungen und widerlich Drohungen denen Personen des öffentlichen Lebens täglich ausgesetzt sind, weil Schwachköpfe sich in Sicherheit wähnen?Sam Miles schrieb:Da gibt es nichts zu relativieren. Es ist keine Straftat
Wovon sprichst Du also?
vorallem wenn ich sowas hier lese: https://www.abendblatt.de/politik/a...ch-so-reagierte-kubicki-auf-kanzler-merz.html - schon interessant, das es DA wohl keine Strafanzeige von Merz wegen Beleidigung / Schmähung etc hagelt. Naja eine Krähe und so.
Ich bin der Meinung, das gerade solche Politiker und Personen des öffentlichen Lebens in gewissen Maße Beleidigungen aushalten müssen. Das die im gegenteil noch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung eingeführt haben zeigt, wie abgeholen und realitätsfern diese Kaste geworden ist.
Die VDS ist da ein weiterer Baustein. Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, das auch genau diese Personen dann von der VDS ausgenommen werden, da die idR bei den ISPs als VIPs geführt und ganz besonders gehändelt werden.
Ich bin der Meinung, das gerade solche Politiker und Personen des öffentlichen Lebens in gewissen Maße Beleidigungen aushalten müssen. Das die im gegenteil noch den Straftatbestand der Politikerbeleidigung eingeführt haben zeigt, wie abgeholen und realitätsfern diese Kaste geworden ist.
Die VDS ist da ein weiterer Baustein. Und ich kann mir auch sehr gut vorstellen, das auch genau diese Personen dann von der VDS ausgenommen werden, da die idR bei den ISPs als VIPs geführt und ganz besonders gehändelt werden.
Zuletzt bearbeitet:
-MK schrieb:Sehr gut. Hoffentlich wird dann endlich Mal ordentlich durchgegriffen gegen Hass & Hetze im Netz. Als nächstes bitte Strafen für sämtliche Cybervergehen drastisch erhöhen und das ganze feige Pack vor den Bildschirmen Mal zurück in die Realität holen und die Konsequenzen spüren lassen.
Aber am Stammtisch dann wieder über die DDR und China schimpfen...
Beleidigung ist etwas anderes. Du vermischst hier Dinge die nicht zu vermischen sind. Und ob etwas eine Beleidigung ist muss erst erwiesen werden. Beleidigung ist ein Straftatbestand. Haß und Hetze nicht. Du scheinst dies leider nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen. Man könnte als Beispiel auch sagen, Merz hetzt die ganze Zeit gegen das Deutsche Volk da es zu krank, zu Faul, zu viel Wohlstand und immer mehr Lohn will. Ist das jetzt Strafbewehrt? Nein!Incanus schrieb:Was ist keine Straftat? Die Kübel voller Mist, abartigster Beleidigungen und widerlich Drohungen denen Personen des öffentlichen Lebens täglich ausgesetzt sind, weil Schwachköpfe sich in Sicherheit wähnen?
Wovon sprichst Du also?
Incanus
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Niemand muss Beleidigungen aushalten, die sind und bleiben strafbewehrt.Sebbi schrieb:Ich bin der Meinung, das gerade solche Politiker und Personen des öffentlichen Lebens in gewissen Maße Beleidigungen aushalten müssen.
Richtig und um Ermittlungen geht es.Sam Miles schrieb:ob etwas eine Beleidigung ist muss erst erwiesen werden
Dito, wie viele Erklärungen dazu muss sich denn noch liefern?Sam Miles schrieb:Beleidigung ist ein Straftatbestand. Haß und Hetze nicht. Du scheinst dies leider nicht zu verstehen oder verstehen zu wollen.
Froki
Commodore
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Sehe ich auch so.Incanus schrieb:Niemand muss Beleidigungen aushalten,
Man kann kritisieren, ohne beleidigend zu werden.
Salamimander
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Soweit ich mich erinnere, gab es dazu aber auch ein Urteil das besagt, dass Personen des öffentlichen Lebens es zum Teil wirklich aushalten müssen. War das nicht sogar in Berlin?
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