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News kino.to-Razzia: Konten und Autos beschlagnahmt
- Ersteller Andy
- Erstellt am
- Zur News: kino.to-Razzia: Konten und Autos beschlagnahmt
MegaGigaTera
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Man kann es einschränken doch sicher nicht ausser Kraft setzen, das sind doch wesentliche unterschiede.Ja das geht man kann das GG einschränken durch andere Gesetze nur der 1. (beim 2 bin ich mir jetzt nicht sicher) ist es unantastbar
Ja was den nun. Entscheid dich entweder ja oder nein.FortissimoIV schrieb:@Mega: So "einfach außer Kraft setzen" kann ein anderes Gesetz das Grundgesetz nicht, aber es geht
Mich brauchst du nicht zu beruhigen ich lebe in einem anderen "Rechts"staat.FortissimoIV schrieb:Aber um Dich zu beruhigen, andere Artikel wie der erste und wichtigste des GG haben keine Schranken, weder verfassungsimmanent, noch durch Gesetze.
Schon allein diese Tatsache dass überall andere Gesetze herrschen zeigt doch das Gesetze im Allgemeinen DUMM sind. Gesetze sind keine Lösungen.
Kann doch viele Gründe haben.FortissimoIV schrieb:Edit bzgl "Allgemeinheit". 4 Mio Usern auf kino.to stehen wieviel anderen gegenüber, die es NICHT nutzen?
1. Die meisten interessiert es nicht bzw. brauchen es nicht
2. Man hat zu wenig Geld um sich selbst eine DVD in der Videothek für 2 Euro zu leihen. Stell dir vor auch in Westlichen Staaten gibts Armut.
3. Einige haben, für die Industrie ganz toll, genug Geld bzw. ihnen geht es zu gut und sie können sich den Film als legale Kopie leisten.
4. Viele haben Angst sie würden damit eine Straftat begehen.
Was ich aber von Anfang an gesagt habe ist 4 Millionen User sind ja wohl die Allgemeinheit als ein dümmlicher, wer weiss mit was für Methoden arbeitender, Staatsanwalt der die Industrie als Rückgrat. Ein STAATSanwalt der die Industrie verteidigt. Könnte man fast meinen der Staat pfeift auf die Allgemeinheit.
@Smockil: Fein, Dein erster Link ist super - lies das Urteil des LG DDorf.[/QUOTE]
DarknessFalls
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@Smockil ...darum spricht man von "Verdächtigen". 
Bezüglich des Urteils meine ich das aktuellste. Ganz oben.
Edit @Smockil: Art 14GG hast Du zitiert, dann gelöscht. 4 Mio User kommen von Mega.
Edit @Mega: Ich habe Dich da wörtlich zitiert und wollte damit ausdrücken daß es eben nicht "einfach so" geht. Deine Erbsenzählerei mit "einschränken" und "außer Kraft setzen" hilft da jetzt übrigens auch nicht weiter - wenn es durch Gesetz eingeschränkt wird, ist dieser Teil des GG letztlich für den Betroffenen "außer Kraft".
Und Gesetze sind keine Lösung? Na, dann bin ich ja mal gespannt auf den Gegenvorschlag.
Bezüglich des Urteils meine ich das aktuellste. Ganz oben.
Edit @Smockil: Art 14GG hast Du zitiert, dann gelöscht. 4 Mio User kommen von Mega.
Edit @Mega: Ich habe Dich da wörtlich zitiert und wollte damit ausdrücken daß es eben nicht "einfach so" geht. Deine Erbsenzählerei mit "einschränken" und "außer Kraft setzen" hilft da jetzt übrigens auch nicht weiter - wenn es durch Gesetz eingeschränkt wird, ist dieser Teil des GG letztlich für den Betroffenen "außer Kraft".
Und Gesetze sind keine Lösung? Na, dann bin ich ja mal gespannt auf den Gegenvorschlag.
Zuletzt bearbeitet:
FortissimoIV schrieb:Bezüglich des Urteils meine ich das aktuellste. Ganz oben.
Und ja?
DarknessFalls
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Ein Sharehoster erfüllt seine Prüfungspflichten im Rahmen der Störerhaftung, wenn er urheberrechtsverletzende Dateien umgehend nach Bekanntwerden der Rechtswidrigkeit löscht und die betroffenen Dateien in Stichwort- und Hashfilter einträgt.
Klingelt's, warum kino.to nach dieser Definition sehr wohl bestraft werden kann? Die hätten ganz schön herumlöschen müssen, um straffrei zu bleiben.
Öhm nein weist du wie schnell ich die Hash ändern kann bzw. die Datei umbennen kann um sie wieder hochzuladen?
Kino.to war kein Sharehoster
http://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU
Kino.to war kein Sharehoster
http://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU
MegaGigaTera
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FortissimoIV schrieb:Klingelt's, warum kino.to nach dieser Definition sehr wohl bestraft werden kann? Die hätten ganz schön herumlöschen müssen, um straffrei zu bleiben.
UND seit WANN ist jetzt Kino.to DOCH Hoster?
CD
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Smockil schrieb:Und gleich mal zu richtigstellung es fehlt der Vorsatz einer Kopie bei Temp Speicherung
Es geht doch auch nicht darum, ob sich die Leute strafbar gemacht haben, die kino.to besucht haben. Die Betreiber der Seite haben dagegen Filme angeboten (wenn auch "nur" als Stream - wobei man Streams auch komplett lokal speichern kann, also mit etwas Wissen und/oder Google ist das vollständige Runterladen von Streams möglich), wahrscheinlich ohne sich vorher das Einverständniss der eigentlichen Besitzer einzuholen. Dass damit noch Geld verdient wurde macht die Sache aus rechtlicher Sicht nur noch schlimmer.
DarknessFalls
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@Smockil: Warum zitierst Du dann Urteile zu Rapidshare?
@Mega: Ich beziehe mich da ausschließlich auf die (sehr interessante) Argumentation von Smockil.
Ich wäre übrigens sehr angetan, wenn Du vielleicht auch auf an Dich gerichtete Fragen antworten würdest.
@Mega: Ich beziehe mich da ausschließlich auf die (sehr interessante) Argumentation von Smockil.
astor27
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Hallo @Smockil
Auch wenn man verurteilt wurde muss man nicht schuldig sein.Laut Kalsruhe sind nach falschen Urteilen 19% unschuldig im Knast gewesen , und das sind die offiziellen Zahlen möchte nicht die inoffiziellen zahlen wissen.
mfg
Auch wenn man verurteilt wurde muss man nicht schuldig sein.Laut Kalsruhe sind nach falschen Urteilen 19% unschuldig im Knast gewesen , und das sind die offiziellen Zahlen möchte nicht die inoffiziellen zahlen wissen.
mfg
Zuletzt bearbeitet:
Kino.to war eine seite wo filme verlinkt worden sind --> Verlinkung ist nicht zwingend strafbar
Die Filmdatein waren auf Sharehostern wie Duckload, Movieload, Archiv.to etc. gehostet --> Sharehoster Urteile?
Die Filme wurden von Kids hochgeladen die mit den Betreibern nix am Hut hatten <-- Die haben sich strafbar gemacht
Die User hab ich jetzt nicht lust nochmal zu erklären das die sich nicht strafbar gemacht haben
Ja aber solange das Urteil nicht aufgehoben wird ist er schuldig bzw. darf als schuldiger bezeichnet werden. Solange gilt die Unschuldsvermutung!
Die Filmdatein waren auf Sharehostern wie Duckload, Movieload, Archiv.to etc. gehostet --> Sharehoster Urteile?
Die Filme wurden von Kids hochgeladen die mit den Betreibern nix am Hut hatten <-- Die haben sich strafbar gemacht
Die User hab ich jetzt nicht lust nochmal zu erklären das die sich nicht strafbar gemacht haben
Ergänzung ()
astor27 schrieb:Hallo @Smockil
Auch wenn man verurteilt wurde muss man nicht schuldig sein.Laut Kalsruhe sind nach falschen Urteilen 19% unschudlig im Knast gewesen , und das sind die offiziellen Zahlen möchte nicht die inoffiziellen zahlen wissen.
mfg
Ja aber solange das Urteil nicht aufgehoben wird ist er schuldig bzw. darf als schuldiger bezeichnet werden. Solange gilt die Unschuldsvermutung!
DarknessFalls
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Smockil schrieb:Kino.to war eine seite wo filme verlinkt worden sind --> Verlinkung ist nicht zwingend strafbar
Die Filmdatein waren auf Sharehostern wie Duckload, Movieload, Archiv.to etc. gehostet --> Sharehoster Urteile?![]()
Die Filme wurden von Kids hochgeladen die mit den Betreibern nix am Hut hatten <-- Die haben sich strafbar gemacht
Und da kommen wir jetzt zu des Pudels Kern und dem was sich meiner und vermutlich auch Deiner Kenntnis entzieht - das sind nämlich die von Dir jetzt beschriebenen Zusammenhänge. Zu wem gehören die Sharehoster? Wer hat da hochgeladen? Wie strafbar ist das Bereitstellen der Links und die Bereicherung an selbigen?
...womit wir wieder bei der Diebstahlsdefinition wären.
MegaGigaTera
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FortissimoIV schrieb:@Smockil: Warum zitierst Du dann Urteile zu Rapidshare?
@Mega: Ich beziehe mich da ausschließlich auf die (sehr interessante) Argumentation von Smockil.Ich wäre übrigens sehr angetan, wenn Du vielleicht auch auf an Dich gerichtete Fragen antworten würdest.
Achso du wolltest Lösungen.
Naja will ich mal nicht so sein bringe hier einige Ideen, die der Industrie natürlich nicht gefallen würden.
Man könnte zB. limiten setzen für den Gewinn eines Filmes.
Totalproduktionskosten+Marketingkosten+100%
Sobald ein Film (kann man auch auf die Musikindustrie anwenden)Darf der Film vervielfältigt werden.
Die Filmstudios könnten auch mit dem Staat zusammenarbeiten.
ZB. könnten die Studios doch auf einer Multiplattform ihre Werke veröffentlichen. Mit Hilfe des Staates darf sich jeder Bürger auf der Plattform registrieren und den Film 1x alle 6 Monate kostenlos anschauen sobald im Kino die Herstellungs und Vermarktungskosten eingefahren wurden. Will man den Film erneut schauen zahlt man einen winzigen Betrag von 1-2 Euro. Bei der Registrierung darf sich jeder nur 1x Anmelden, dafür kümmert sich dann der Staat und die Industrie hat aber keine Einsichten auf Private Daten der User.
Das sind so zwei fixe Ideen ganz frisch aus meinem Kopf. Die Industrie würde nicht nur nach Gier lechtzen sondern müsste sich mal endlich mässigen und die Allgemeinheit hätte mehr davon.
Solche Ideen lassen sich aber erst verwirklichen wenn man etwas abkommt vom Kapitalismus bzw. wenn der Staat endlich mal die bestehenden Gesetze auf ALLE anwendet, damit einige von ihrem hohen Ross runterkommen.
Es gibt noch Millionen andere Ideen. Und so ziemlich alle davon würden der Industrie nicht gefallen da diese das Gefühl hat ewiger Wachstum sei möglich und unabdingbar.
Und nichts ist Ewig auf einem Endlichen Planeten. <-- Sollte mal der Industrie (vor allem allen Aktienorientierten Unternehmen) zu denken geben.
DarknessFalls
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MegaGigaTera schrieb:Achso du wolltest Lösungen.
Totalproduktionskosten+Marketingkosten+100%
Sobald ein Film (kann man auch auf die Musikindustrie anwenden)Darf der Film vervielfältigt werden.
Das ist zumindest ein interessanter Ansatz, aber rechtlich Stand jetzt so nicht zu realisieren - damit wären wir tatsächlich bei Art.14 GG, der Enteignung und der Definition "Wohle der Allgemeinheit".
Zuletzt bearbeitet:
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[/QUOTE]MegaGigaTera schrieb:Ja was den nun. Entscheid dich entweder ja oder nein.
Die Einschränkung bzw. das Aushebeln des Grundgesetzes fängt schon beim Notwehrparagraphen an, oder beim Gelöbnis der Bundeswehrrekruten, sich im Ernstfall totschießen zu lassen.
Und wer den nimmt den Paragraphen "Die Würde des Menschen ist unantastbar" schon wirklich ernst?
Und "einfach zu verstehen" ist das GG nun wirklich nicht, denn es gibt zu jeder Zeile tausende von Nebenparagraphen, Erlasse etc. , wie im Übrigen auch zu jedem einzelnen Gesetzbüchlein.
Genau genommen verstößt sselbst die gesetzlich geregelte Arbeit gegen das GG und hebelt zudem fast alle Menschenrechte aus.
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Smockil schrieb:Ihr wisst ja schon das man erst schuldig ist wenn man Verurteilt ist?
Jaja, selbst bei einem Schwerverbrecher, der direkt bei der Tat ertappt wurde gilt solange die Unschuldsvermutung, bis er vom Gericht verurteilt wurde
Tuetensuppe schrieb:Jaja, selbst bei einem Schwerverbrecher, der direkt bei der Tat ertappt wurde gilt solange die Unschuldsvermutung, bis er vom Gericht verurteilt wurde![]()
Ja kann ja möglich sein das er Rechtmässig gehandelt hat (zb Notwehr)
Also ich würde mal behaupten Smockil haben sie vergessen hoch zu nehmen...
Woher beziehst du hier deine Informationen. Auf der einen Seite erzählst du hier man solle nicht verurteilen ... bla bla blub ... und auf der anderen Seite verteilst du hier deine "gesicherten" Informationen über das System hinter "kino.to".
Du weißt genausowenig wer wie mit wem was gemacht hat ...
Außerdem wird hier nicht verurteilt, sondern im Großen und Ganzem nur über das Strafmaß für eine solche Tat diskutiert.
Woher beziehst du hier deine Informationen. Auf der einen Seite erzählst du hier man solle nicht verurteilen ... bla bla blub ... und auf der anderen Seite verteilst du hier deine "gesicherten" Informationen über das System hinter "kino.to".
Du weißt genausowenig wer wie mit wem was gemacht hat ...
Außerdem wird hier nicht verurteilt, sondern im Großen und Ganzem nur über das Strafmaß für eine solche Tat diskutiert.