DarknessFalls
Lieutenant
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- Feb. 2008
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- 942
@Smockil: Wie geil, es fehlt der Vorsatz? Du willst die Kopie nicht im Speicher Deines Rechners ablegen, um sie anzuschauen? Woah. 
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FortissimoIV schrieb:@McBash: Die Raubkopie ist das, was Du als Stream abrufst. Nimmt man es ganz genau, lädst Du das Ding sogar runter - nämlich in den temporären Speicher. Und so wird dann argumentiert. Aber um das, was Du als User (oder auch nicht User) auf kino.to machst, geht's hier ja nicht, es geht um die Betreiber der Seite. Und da wurden Raubkopien als Stream zur Verfügung gestellt. ^^
@Smockil: 1. ...aber dann sind wir doch wieder beim "Bezahlen" für die Filme. Was ist dann noch der Unterschied zu z.B. Lovefilm oder der klassischen Videothek?
2. ...lies Deine eigenen Beiträge doch nochmal.
3. Na, dann erklär mir mal, was falsch ist. Ich bin gespannt.![]()
simonko schrieb:@ PIPaPA
Sry, aber das soll mir Was sagen? Inwieweit bist Du involviert, hast Du eine Abschrift des Geständnisses oder warst sogar schon bei der Gerichtverhandlung?
FortissimoIV schrieb:@Smockil: Wie geil, es fehlt der Vorsatz? Du willst die Kopie nicht im Speicher Deines Rechners ablegen, um sie anzuschauen? Woah.![]()
FortissimoIV schrieb:@Smockil: Fein, daß Du Google bedienen kannst. Die Einzelmeinung eines RA reicht da aber mal nicht aus, das solltest Du eher aus einer Definition eines Gesetzestextes herauskopieren.![]()
Da gibt es nicht wirklich viel zu intepretieren. Das Grundgesetz ist doch sehr sehr klar geschrieben.FortissimoIV schrieb:@Smockil: Alter Schwede... bevor Du jetzt mit der Grundrechtskeule kommst, solltest Du a) wissen das GG zu interpretieren und b) wissen, wo und in welchen Gesetzen das GG seine Schranken hat.![]()
Ja und wo wird in diesem Fall die Allgemeinheit gefragt bzw. deren Interessen berücksichtigt? Davon sehe ich nichts.FortissimoIV schrieb:BTW, schau Dir mal Abs. 1 UND 3 des von Dir verlinkten Artikels an. Da wären schon die ersten Schranken.
FortissimoIV schrieb:@Graf: Okay, lassen wir diese Grauzone so stehen - wobei ein zitierfähiges Urteil wünschenswerter wäre.Aber es geht ja von Anfang an net um die User, sondern um kino.to und seine Betreiber. ^^
@Zwobot: Grauzone?![]()
Smockil schrieb:@Smockil: Fein, Dein erster Link ist super - lies das Urteil des LG DDorf.
Das ist keineswegs lächerlich. Das einzige was im Artikel steht ist das ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt das es Teilgeständnisse gebe. Wer sie gemacht hat und was diese Geständnisse beinhalten ist garnicht ersichtlich. Und genau deswegen kann man noch keine Schlüsse draus ziehen. Was die Staatsanwaltschaft an die Presse gibt um ihre Vogehensweise zu rechtfertigen ist sowieso mit Vorsicht zu genießen.Oli1977 schrieb:Stehst du jedesmal daneben, wenn CB Grafikkarten Benchmarks durchführt? Oder stehst du jedesmal daneben, wenn CB Netzteile auf Stromeffizienz und andere Leistungsdaten nachmisst? Oh nicht? Dann kannst du nach deiner Logik deren Ergebnisse ja nur als nicht valide und daherfantasiert einstufen!simonko schrieb:Sry, aber das soll mir Was sagen? Inwieweit bist Du involviert, hast Du eine Abschrift des Geständnisses oder warst sogar schon bei der Gerichtverhandlung?
Ist ja einfach nur lächerlich.