News Klage gegen GEZ-Pflicht für Internet-PCs

Mich wuerde in diesem Zusammenhang mal interessieren was fuer die GEZ ein "Internetfaehiger PC" ist bzw. wie die entsprechenden Formulierungen definiert sind.

Mein PC ist jedenfalls nicht internetfaehig, hab kein Analoges Modem bzw. DSL Modem und auch keine ISDN Karte eingebaut. Mit meinem PC an sich kann ich also das Internet nicht nutzen.;)
Bei den Leuten die das intern haben schaut es natuerlich dann anders aus.

Einen Fernseher bei dem die zum Programmempfang erforderliche Elektronik im Geraet nicht vorhanden ist muss man schliesslich auch nicht anmelden.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, ich habe mal eine Mail an die GEZ geschrieben. Darin habe ich gefragt, was sie unter "internetfähigen PCs" verstehen, oder ob es ein "Übersetzungsfehler" ist, denn auf deren Seite steht immer nur "Internet-PCs".

Ich denke, dazwischen besteht ein Unterschied. Aber warten wir mal die Antwort ab. Wird nach Eingang natürlich sofort hier gepostet.
 
@ Intruder

Natürlich soll DVB das analoge TV-System ablösen. Nur : Zu gunsten der Bürger müsste man dieses erhalten bzw. das Recht auf Anbringung einer Satellitenschüssel immer gestatten - selbst wenn bereits Kabel (mit den ÖR) vorhanden ist.

Wie gesagt im Staatsvertrag steht doch nirgends dass die ÖR dem Bürger aufgezwungen werden müssen - sie müssen nur frei empfangbar sein.

Auf die Antwort der GEZ bin ich mal gespannt...
 
Die werden irgendeine von teuer bezahlten Rechtsanwälten vorforumulierte Antwort schicken, die darauf abzielt, daß jeder zahlen muss - was sonst? :freak:

Foofoo schrieb:
Das wird immer minderer und minderer was die so fabrizieren.Aber ich reg mich nicht darüber auf denn es hat keinen Wert.Ich find ich es gut dass sie klagen,aber so hart es auch klingt,die Frage ist wie weit schaffen sie es.:(
Alles was der Vater-Staat bisher geplant hat,haben sie (fast) erfolgreich durchgesetzt.
Und das lautlos.
Ich find man sollte so etwas wie in America einführen.
Wer Fernsehen will soll so was wie PayTV holen und weg mit dem GEZ-Shit..

Jup, sehe ich auch so: ich bin gerne bereit, für das zu zahlen, was ich sehen oder hören MÖCHTE. Eine sogenannte "Informations-Grundversorgung" ( was für'n Hohn :volllol: ) hatte nach dem WW2 und vielleicht noch 20 Jahre danach einen Sinn - aber heute kämpft die GEZ nur noch um ihre (in meinen Augen nicht vorhandene) Daseinberechtigung UND die Arbeitsplätze (wobei - sind die eigentlich verbeamtet?) und der Staat natürlich um die entsprechenden Steuergelder. Die GEZ ist staatlich legalisiertes Raubrittertum, nix anderes!:skull_alt: :utminigun:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost zusammengeführt)
Das wird immer konfuser. Demnächst: GEZ für internetfähige Kühlschränke, da sie ja anzeigen, was an Lebensmitteln fehlt und sich sofort Biolek mit Kochtipps im Ersten einschaltet.
 
So, erstens hat die Antwort lange auf sich warten lassen, zweitens war ich wegen einer Schulung in einem fast internetfreien Leben ;)

Hier die Antwort der GEZ auf meine Anfrage aus Post #123:

Sie wünschen eine Information zum Thema Rundfunkgebühren für PCs.

Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine
Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 vorgesehen.
Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich
über Angebote aus dem Internet wiedergeben können.



Rechner, die Radio und Fernsehen über Internet empfangen können, bleiben
zunächst bis zum 31.12.2006 ohne jede Ausnahme von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

1. In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte
bereithalten, bleibt der PC auch über den 01.01.2007 hinaus
im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der
Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios
und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das
Thema der Rundfunkgebührenpflicht für multimediafähige
PCs in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

2. Auch im nichtprivaten Bereich bleiben PCs von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig
herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten
werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein,
aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab
01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr von derzeit
17,03 EUR pro Monat zu zahlen, unabhängig von der
Anzahl der vorhandenen PCs.

(Jetzt kommt der "interessante" Teil)

Den Ländern erschien es vertretbar, die multimediafähigen PCs nicht von
der Gebührenpflicht auszunehmen, da über das Internet und über DSL heute
schon ohne großen technischen Aufwand Radio und Fernsehen auf einem PC
empfangen werden kann.

Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher
Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht
relevant.

Bitte beachten Sie, dass schon heute für PCs, die mit einer Radio- und
Fernsehkarte ausgestattet sind, Rundfunkgebühren zu zahlen sind.

In deren Augen sind also alle PCs, die irgendwie was abspielen können, von der Gebühr betroffen. Solange sie halt einen Internetzugang oder eine TV/Radio-Karte drin haben.
 
Eine Frage: Was hat man ab dem 1.1.07 zu zahlen wenn man als BaFöG-Empfänger zuhause wohnt und wie wahrscheinlich jeder einen internetfähigen PC besitzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich versteh garnicht was das soll.... warum GEZ die öffentlichen streamen doch ihr angebot garnicht oder hab ich da was verpasst?
 
karuso schrieb:
@olly3052
ein azubi hat ne kleine wohnung und weder fernseh noch radio, damit er sparen kann. nun kommt die GEZ und will geld von ihm, aber bitte für was? weil zdf ne homepage hat die der azubi _nie_ anguckt?


dazu kommt ja noch das zdf diese homepage FREIWILLIG hat bzw erstellen lassen hat und dafür bezahlt....

niemand ist ja gezwungen sich son teil anzuschaffen...
 
Eine Frage: Was hat man ab dem 1.1.07 zu zahlen wenn man als BaFöG-Empfänger zuhause wohnt und wie wahrscheinlich jeder einen internetfähigen PC besitzt?

Wenn du Bafög erhältst, kannst du Antrag auf Befreiung stellen. Glückwunsch. ;)
 
sandmaennchen schrieb:
Wenn du Bafög erhältst, kannst du Antrag auf Befreiung stellen. Glückwunsch. ;)

Danke für die Info. Nach meinen Informationen kann man jedoch nur einen Befreiungsantrag stellen wenn man NICHT im Haus der eigenen Eltern wohnt. Bescheuerte Unterteilung.... Bafög ist Bafög finde ich und Millionäre gibts da keine.
 
Doppelpost Sry!

cu
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi!

Ich habe mal eine kleine Verständnisfrage!

Wenn ich nun als Student mein Radio und meinen Laptop brav bei der GEZ anmelde (Fernsehen werde ich keines haben!), muss ich dann wegen dem Laptop noch was beachten, da ich den ja "beruflich" und privat benutze?!
Muss man innerhalb dieser Regelung eigentlich ein Radio anmelden?! Darauf würde ich dann ggf. nämlich dankend verzichten! Es gibt ja genug online Radiosender, wolmöglich sogar öffentlich rechtliche...:rolleyes:


cu
 
das interessanteste im Bericht auf heise.de ist ja die Tatsache, dass man für einen Root Server wenn er gewerblich genutzt wird auch die Rundfunkgebühr zahlen müsste. Sorry aber da platzt mir der Kragen.
 
hat eigentlich schon einer erwähnt das es kein ZDF radio gibt ? folglich keinen stream ! außerdem gibts keinen ZDF/ARD/WDR/usw... TV-stream ? fürwas soll ich da zahlen?

mit dem fernseher ist es wenigstens noch möglich ÖR zu schaunen it dem pc aber nicht ! es gibt einfach KEINEN EINZIGEN TV STREAM der offentlichen und ich kann doch kein geld verlangen für was was nichtmal THEORETISCH möglich ist.

vom radio mal abgesehen (ausser wdr und swf)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (!!!!!!!!!!!!!!!!!! entfernt, Regeln lesen bitte!)
Hi.


hab ich dass richtig verstanden, dass auch für Handys und "Navigationsgeräte" ?, GEZ gezahlt werden soll.
Hat von euch schon mal jemand aufm Handy Fersehgeguckt, da kriegste Augenkrebs.
Und mit nem Navi kann ich TV schauhen ?

Den Abzockern muss das Handwerk gelegt werden, kann nich sein, dass die die GEZ immer weiter erhöhen und die Programme nur Schrott bringen.
Was die von unserm Geld auch noch in die Werbung buttern und Veranstaltungen
finanzieren, von Fußballübertragungen ganz zu schweigen.
16 Milliarden Euros im Jahr, dass sind Steuergelder.
Die holn sich warscheinlich mit dieser Maßnahme das Geld wieder, was durch die
Arbeitslosen, da die ja nich zahlen müssen, zurück und wir solln das so hinnehmen.

Hoffe die Klage kommt durch, aber wie ich unser System kenne, werden die sich schon irgendwie zu unsern Ungunsten einigen.

ciao
 
Das hast du richtig verstanden. Aber das ganze betrifft dich nicht, wenn du als privater eh schon einen TV angemeldet hast. Aber theoretisch stimmt es ja, es gilt wenn man ein Gerät hat das die Möglichkeit bietet (jedenfalls nach Meinung der ÖR) die ÖR zu Empfangen, dann zahlt man. Ob das nun ein Webserver ist an den man nie hinkommt oder ein PC der an einer Modem Anbindung hängt ist egal ;) Schöne GEZ Welt ....
 
tja, so ist der rundfunkstaatsvertrag halt, wer ein empfangsgerät bereithält, muss zahlen. allerdings möchte ich mir dagegen auch nicht vorstellen, wie die tv-landschaft ohne öffentlich rechtliche programme aussähe, sprich wenn rtl und pro7 und co. machen könnten was und wie sie wollten mit dem zuschauer.

hier noch was nettes zur gez-gebühr als anhang :D

baFh
 

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