Sie wünschen eine Information zum Thema Rundfunkgebühren für PCs.
Der Gesetzgeber hat im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine
Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ab 01.01.2007 vorgesehen.
Dies sind insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich
über Angebote aus dem Internet wiedergeben können.
Rechner, die Radio und Fernsehen über Internet empfangen können, bleiben
zunächst bis zum 31.12.2006 ohne jede Ausnahme von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
1. In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte
bereithalten, bleibt der PC auch über den 01.01.2007 hinaus
im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der
Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios
und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das
Thema der Rundfunkgebührenpflicht für multimediafähige
PCs in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.
2. Auch im nichtprivaten Bereich bleiben PCs von der
Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn gleichzeitig
herkömmliche Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten
werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein,
aber ein multimediafähiger PC, so ist für diesen ab
01.01.2007 lediglich eine Rundfunkgebühr von derzeit
17,03 EUR pro Monat zu zahlen, unabhängig von der
Anzahl der vorhandenen PCs.
(Jetzt kommt der "interessante" Teil)
Den Ländern erschien es vertretbar, die multimediafähigen PCs nicht von
der Gebührenpflicht auszunehmen, da über das Internet und über DSL heute
schon ohne großen technischen Aufwand Radio und Fernsehen auf einem PC
empfangen werden kann.
Die Gebührenpflicht gilt für alle multimediafähigen PCs. Mit welcher
Technik Rundfunk empfangen wird, ist für die Gebührenpflicht nicht
relevant.
Bitte beachten Sie, dass schon heute für PCs, die mit einer Radio- und
Fernsehkarte ausgestattet sind, Rundfunkgebühren zu zahlen sind.