Kleinen Waffenschein beantragen

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da es die intention des threaderstellers betrifft, denke ich nicht, dass das offtopic ist. sagen wir nur aufpasser hätten schusswaffen getragen, willst du mir sagen, der attentäter hätte sich leichtsinnig mit ner pistole dahingestellt anstatt wie in oslo, wo es bewaffnete polizisten gibt, eine bombe zu zünden?
das ist für mich einfach kein argument, was das tragen einer geladenen schusswaffe für zivilisten in der öffentlichkeit rechtfertigen kann.

@Darkwonder: terroristen sind keine bots mit niedriger ki, die sich sinnlos selbst in lebensgefahr begeben. sie planen so einen anschlag lange zeit sehr genau und die wahl der waffen etc. ist somit immer entsprechend der vorhandenen situation. gegen einen gezielten anschlag sind schusswaffen daher absolut nutzlos. haben die aufpasser pistolen, versteckt der attentäter halt bomben oder vergiftet das trinkwasser oder lässt ein flugzeug aufs camp stürzen, etc. pp.

es gibt kein ausgeglichenes verhältnis zwischen agressor und opfer. im gegenteil. bekommt ein potentieller, unbewaffneter angreifer mit, dass du ne waffe bei dir trägst, gibt unerwartet nen schlag auf den hinterkopf und du lieferste dem angreifer eine geladene waffe freihaus. imho ist das eher ein anreitz dich zu atakieren denn dich zu verschonen. eine so tolle beute ist gard für straßengangs reizvoller als geld oder handys.

auch wenn amerikanische actionfilme was anderes suggerieren, aber sicherheit durch das tragen von waffen ist reine illusion.

@Xizor: dann zitiere doch bitte mal den passus der das offene tragen einer geladenen waffe erlaubt. da steht ausdrücklich, dass die möglichkeit des abhandenkommens der waffe zu unterbinden ist, sie nicht öffentlich abgefeuert werden darf und die munition gesondert zu verwaren ist, was meine aussage untermauert. da steht nicht, dass der waffenschein diese regelungen außer kraft setzt, sondern lediglich, dass er zum transport der waffe auch ohne munition berechtigt ist

Unter Führen versteht man dabei das „Beisichtragen“ von Schusswaffen außerhalb der eigenen
Wohnung, der eigenen Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums, auch dann, wenn
keine Munition mitgeführt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darkwonder schrieb:
Wäre einer von diesen Bewaffnet gewesen hätte er den Massenmörder ausschalten können, da aber keiner bewaffnet war, konnte er nach Gutdünken die Kinder ermorden.

wenn ich richtig Informiert bin, dann hatte der Angreifer doch ein Sturmgewehr.
Da kannst noch so vielen Helfern eine Waffe in die Hand drücken, der mit dem Sturmgewehr gewinnt dennoch.

wo wir auch wieder bei diesem Problem sind, was bringt einem eine Waffe, wenn der andere ne größere hat?
 
@Karre: es geht hier um die absicht, eine geladene(!) waffe offen in einem holster mit sich rumzutragen und offensichtlich die absicht, diese im falle einer vermeindlichen bedrohung auch zu benutzen. bzw lautet die frage, ob dies mit dem kleinen waffenschein erlaubt ist oder nicht.
die antwort: nein es ist nicht erlaubt und das aus gutem grunde.

jäger, sportschützen und sammler von waffen sollen diese meinetwegen gerne haben dürfen, aber jemand, der sich selbst für kompent genug erachtet, unter dem massiven einfluss von adrenalin in einer lebensbedrohlichen situation rational über den einsatz von schusswaffen und über leben und tot entscheiden zu können, der sollte imho sowas nicht in die finger bekommen. wie gesagt, zur selbstverteidigung sind schusswaffen kontraproduktiv. sie führen lediglich zur eskalation der situation, aber niemals zur entschärfung.

selbst gut geschulte und psychologisch einwandfreie polizisten dürfen die waffe nicht ohne weiteres einsetzen und tuen sie es in einer notsituation doch, so zieht dies eine sehr genaue untersuchung nach sich.

willst du nem verrückten wie dem attentäter aus norwegen etwa gestatten, in einer fussgängerzone oder vor einem kindergarten mit ner geladenen waffe spazieren zu gehn? damit hätte man ihm den weg auf die ferieninsel nur deutlich vereinfacht.

dem te gehts hier aber wohl nur um schreckschusswaffen. diese bilden zwar ne ausnahme, allerdings wie schon von mehreren geschrieben verschlimmern sie eine lebensbedrohliche situation unnötig und sind daher nicht ratsam. zur disko, fest oder was weis ich darf man sie auch trotz waffenscheins nicht mitnehmen. und das damit rumposieren oder den kumpels in die hand geben ist auch nicht gestattet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lübke schrieb:
@Xizor: dann zitiere doch bitte mal den passus der das offene tragen einer geladenen waffe erlaubt.

Führen ist im Waffengesetz als stets zugriffsbereites Tragen definiert. Wenn der KWS nur ungeladenes Führen gestattete dann stünde es auch so da und nicht "es ist auch dann führen wenn keine Munition dabei ist".


Lübke schrieb:
da steht ausdrücklich, dass die möglichkeit des abhandenkommens der waffe zu unterbinden ist, sie nicht öffentlich abgefeuert werden darf und die munition gesondert zu verwaren ist, was meine aussage untermauert. da steht nicht, dass der waffenschein diese regelungen außer kraft setzt, sondern lediglich, dass er zum transport der waffe auch ohne munition berechtigt ist

Lies doch mal was da dick über dem Abschnitt mit der sicheren, von der Munition getrennten Lagerung steht: Aufbewahrung. Nicht führen. Zwei grundlegend verschiedene Dinge.

Und dass es verboten ist die Waffe grundlos in der Öffentlichkeit abzufeuern hat hier keiner bestritten. Notwehr, und dafür ist das Führen von SSW nunmal gedacht, wird explizit als Ausnahme genannt.


Karre schrieb:
ich falle mit waffenschein auch voll in euer raster oder? .. leider brauch ich diesen, um meine waffe zum schiestand zu tragen :(

Nein, brauchst du nicht. Wenn du tatsächlich Sportschütze bist solltest du eigentlich zwischen Waffemschein und Waffenbesitzkarte unterscheiden können.


florian. schrieb:
wenn ich richtig Informiert bin, dann hatte der Angreifer doch ein Sturmgewehr.

Was genau er dabeihatte ist unklar bzw. wurde noch nicht veröffentlicht. Die Zeugenaussagen widersprechen sich da, mal ist von einem Sturmgewehr die Rede, mal von einem Halbautomaten, dann wieder von einer Schrotflinte.


florian. schrieb:
wo wir auch wieder bei diesem Problem sind, was bringt einem eine Waffe, wenn der andere ne größere hat?

Im Feuerkampf gewinnt der, der zuerst trifft. Womit ist vollkommen egal. Das Gegenüber wird nicht unverwundbar weil es eine größere Waffe hat.
 
@ Xizor .. ich denke du solltest dich informieren ;)

Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum „Führen“ der Waffe, nicht auch zum Besitz. Wer Waffen in der Öffentlichkeit außerhalb des befriedeten Besitztums führen will, benötigt daher beides: Waffenbesitzkarte und Waffenschein.
 
Karre schrieb:
@ Xizor .. ich denke du solltest dich informieren ;)

Die Unterscheidung ist mir sehr gut bekannt. Um deine Waffe zum Schießstand zu tragen brauchst du keinen Waffenschein. Den brauchst du nur, wenn du die Waffe im Holster am Gürtel dorthin tragen willst, aber davon hast du nichts geschrieben.
 
@Xizor, danke für die Antwort, das war genau das was ich wissen wollte.
@Lübke und andere.
Ich glaube nicht das man einen mit Pfeffer oder Gaspatronen eher töten könnte als mit einem Pfefferspray.
Zudem glaube ich das man mit einer Pistole (wenn auch nur Schreckschuss) eine deutlich abschreckendere Wirkung als mit einem Pfefferspray hat.
Zumal die Wirkung der Patronen auch eindeutig stärker ist als z.B von Cs-Gas.
Und ich hatte nicht vor jemandem mit der Waffe Angst zu machen oder ähnliches, sondern sie im Ernstfall zu benutzen.
Ich schieße mit meiner eigenen auch aus dem Holster raus und glaub mir, das geht schnell genug um sich verteidigen zu können.
Für die, die es unter euch interessiert.
Mein Interesse an einem Waffenschein hat nichts mit dem Attentat zu tun, sondern damit, das ich vor ein paar Tagen als ich abends mit meiner Freundin in der Stadt unterwegs war von einer Gruppe Südländer verbal und fast auch körperlich angegriffen wurde.
Für die Frage woher ich komme NRW, Landkreis Minden-Lübbecke.

Xizor hat schon eine gute Antwort auf meine Frage gegeben, das trifft genau das, was ich wissen wollte.
Das der der zuerst trifft auch gewinnt würde ich so direkt unterschreiben!
 
Lübke schrieb:
gegen einen gezielten anschlag sind schusswaffen daher absolut nutzlos. haben die aufpasser pistolen, versteckt der attentäter halt bomben oder vergiftet das trinkwasser oder lässt ein flugzeug aufs camp stürzen, etc. pp.
Sagte ich auch gar nicht, nur es macht ein solches Vorgehen wie das des Aktuellen Attentäters relativ unmöglich. Bomben etc. sind aber auch wieder zusätzlicher Aufwand, welcher wiederum das Risiko erhöht schon im Vorfeld erwischt zu werden.
Und ja die Realität hat nichts mir Filmen oder Games zu tun, das habe ich auch nicht bestritten. Es gibt sogar große Unterschiede, den Real ist eine Kugel tödlich.

`@florian.
Auch die Kugel einer kleinen Handfeuerwaffe ist tödlich, und es kann schon eine reichen um den Attentäter auszuschalten. Da bringt ihm dann sein Sturmgewehr auch nichts mehr.

`@Lübke
Damit solche Radikalen und eindeutig gestörten Leute keine Waffen bekommen, sollte es strenge Tests geben. Die schränken das ganze doch schon sehr weitgehend ein. Zu mal bei diesem Herrn schon im Vor raus bekannt war, dass er ein Rechter und Religiöser "Fanatiker" war. Wer mit einer Waffe etwas Kriminelles machen möchte, der bekommt auch bei einem Verbot eine, da ihm die Gesetze egal sein können.
 
Smash32 schrieb:
Ich glaube nicht das man einen mit Pfeffer oder Gaspatronen eher töten könnte als mit einem Pfefferspray.

Doch, das schon. Der Gasdruck ist nicht ohne, gerade ein aufgesetzter Schuss kann schwere Schäden verursachen.


Smash32 schrieb:
Zumal die Wirkung der Patronen auch eindeutig stärker ist als z.B von Cs-Gas.

In den Patronen ist der selbe Wirkstoff in der selben Konzentration enthalten wie in einem Spray. Problem dabei ist halt, dass der Wirkstoff vergleichsweise ungezielt als Wolke freigesetzt wird, bei Wind oder Regen wird die Wirksamkeit so stark eingeschränkt. Sprays gibt es auch als Strahl oder Schaum.
 
@Smash32: ok die diskussion ist von schreckschusspistole auf schusswaffe abgeglitten, mein fehler.
aber was ich über den nutzen von schusswaffen in so einer situation gesagt habe stimmt dennoch. wenn dir einer n messer in die brust rammt, dann nützt dir ne schutzweste was, ne gaspistole aber wohl nicht.
und ich halte so eine gaspistole, wenn du sie ernsthaft offensichtlich in nem holster mit dir rumträgst nur für einen für gefährlich: für dich. damit machst du dich zur zielscheibe für entsprechendes packvolk, da die pistole einen großen anreiz gibt.

und wie gesagt, der angreifer hat immer den vorteil sein vorgehen zu planen. trägst du die pistole kommen die halt zu zweit. einer packt dich von hinten, der andere nimmt die pistole an sich und setzt sie gegen dich ein.

gut gemeinter rat: vergiss das offene rumtragen im holster. erlaubt oder nicht, es bringt nur ärger.
möglicherweise (aber nicht sehr wahrscheinlich) könnte sie dir mal einen vorteil verschaffen, wenn du deine umwelt im unklaren lässt, dass du über so eine pistole verfügst. aber mal im ernst: das spricht sich doch sowas von schnell rum...

@Darkwonder: schon, aber wie gesagt, damit hättest du den anschlag nur verändert, nicht aber verhindert. darum sehe ich keinen nutzen in den pistolen.

Damit solche Radikalen und eindeutig gestörten Leute keine Waffen bekommen, sollte es strenge Tests geben.
nett gesagt, aber der attentäter muss ja nicht selbst in den laden gehen. reicht ja wen einer mit nachgewiesener tauglichkeit käuflich oder erpressbar ist. dann kommt der attentäter schon schneller an die waffen als bei aktueller gesetzeslage.

Auch die Kugel einer kleinen Handfeuerwaffe ist tödlich, und es kann schon eine reichen um den Attentäter auszuschalten. Da bringt ihm dann sein Sturmgewehr auch nichts mehr.
versuch mal mit einer faustfeuerwaffe nah genug an ein langläufiges sturmgewehr ranzukommen wärend es salven auf dich abfeuert ;)
und auch ein küchenmesser ist tötlich, sogar um einiges wirkungsvoller als eine kleinkaliberpistole. hätten die betreuer die situation überblicken können und sich ernsthaft einem kampf auf leben und tot mit dem attentäter stellen wollen, hätten sie alternativen gehabt. aber sie wären dem attentäter so oder so klar unterlegen gewesen, es sei denn sie hätten ebenfalls ein sturmgewähr gehabt und einen durchdachten angriffsplan wie der attentäter.

ich bleib bei meiner überzeugung: schusswaffen für jagd, sport und sammeln, gerne. schusswaffen in der öffentlichkeit: nur in händen von speziell dazu ausgebildeten staatsbeamten und unter strenger kontrolle.

wie hilfreich schusswaffen zur selbstverteidigung sind, zeigt die usa. allein in chicago werden pro tag(!) mehr menschen erschossen als amis im gesamten golfkrieg gefallen sind. und das obwohl doch jeder ne waffe tragen darf ;)

ich mag schusswaffen, aber ich fühle mich deutlich sicherer bei dem gedanken, dass sie auf offener straße nicht von jedem getragen werden dürfen, als wenn ich und jeder beliebige möchtegerngangster eine tragen dürfte.
 
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Würd die Waffe wenn mit einem Schulter/Hüftholster unter der Kleidung tragen.
Aber mal schauen ob eine Stichschutzweste+Teleskopschlagstock nicht eine ähnliche Wirkung erzielen könnten.
Ich suche eben etwas sehr gutes und effektives zur verteidigung, wobei ich kein Pfefferspray haben möchte.
Da würd ich noch eher zu einem Elektroschocker greifen.
Jedoch bin ich mir was das angeht, bei der Sachlage des tragens im unklaren.
Bei Schreckschusspistolen weiss ich nun ja wie es aussieht.
 
Als ob du die Weste jeden Tag tragen würdest, gerade im Sommer...
Dann hast du sie an einem Tag nicht an und Pech gehabt.

Irgendwie ist dein ganzer Aktionismus sinnlos.


Und ich kann mich dem Tenor nur anschließen, selbst wenn du nen Elektro-Schocker auspackst, wird die Situation weit aus mehr eskalieren, als du denkst. Ein Schutz für dich ist es nicht.
 
@ice-breaker, so krass ist es hier auch nicht das man am helligen Tage überfallen wird oder ähnliches, passiert schon abends oder nachts wenn man in bars oder ähnlichem unterwegs ist und fürs ausgehen am Abend wär das denke ich kein Problem.
Ist jedoch nur ein Gedanke, grunsätzlich ging es mir nur darum einen kleinen Waffenschein zu beantragen um meine Schreckschusspistole mit Pfefferpatronen zur Selbstverteidigung bei mir zu tragen.
Elektroschocker dürfen wie ich grade nachgelesen habe frei getragen werden.
 
die weste ist auf jeden fall deutlich wirkungsvoller. wenn der messerstich ohne wirkung bleibt und sich der angreifer dadurch bereits bemerkbar gemacht hat, bis du in einer weit besseren ausgangssituation als wenn du verletzt nach einer gaspistole kramst wärend der angreifer weiter auf dich einsticht.

...wenn man in bars oder ähnlichem unterwegs ist ...
da ist auch das führen von schreckschusspistolen mit kleinem waffenschein nicht zulässig.
ich kann ice-breaker da nur zustimmen. am besten kommst du aus so einer situation, wenn du der konfrontation entfliehst, anstatt sie durch das ziehen irgendeiner waffe auf die spitze zu treiben.
 
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Lübke schrieb:
.
wie hilfreich schusswaffen zur selbstverteidigung sind, zeigt die usa. allein in chicago werden pro tag(!) mehr menschen erschossen als amis im gesamten golfkrieg gefallen sind. und das obwohl doch jeder ne waffe tragen darf ;)

In Illinois ist das tragen von Kurzwaffen generell verboten. ;)

"Das" US-Waffengesetz gibt es so nicht, jeder Bundesstaat hat eigene Regelungen, insbesondere was das Concealed Carry, also das Führen von Waffen zur SV angeht. Eine Übersicht gibt es hier: http://www.nraila.org/GunLaws/

Die Kriminalitätsraten sind in Florida übrigens massiv gefallen nachdem das bis vor einigen Jahren geltende Führverbot aufgehoben wurde. In Großbritannien nach dem Kurzwaffenkomplettverbot sind sie hingegen gewaltig angestiegen.


Smash32 schrieb:
Aber mal schauen ob eine Stichschutzweste+Teleskopschlagstock nicht eine ähnliche Wirkung erzielen könnten.

Teleskopschlagstöcke unterliegen ebenso wie Elektroschocker einem generellen Führverbot. Warum du kein Spray haben willst kann ich nicht ganz nachvollziehen, die Wirkstoffe sind wie gesagt die selben.

Edit: Ich muss mich korrigieren, Elektroschocker sind, abgesehen von einer Handvoll Geräte mit PTB-Zulassung, sogar verbotene Gegenstände gemäß WaffG, das heißt schon der bloße Besitz ist ein Straftatbestand.
 
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Bitte bedenke, dass Du vielleicht beim ersten mal mit einer Waffe eine abschreckende Wirkung erzielst, diese aber nur dafür sorgt, dass beim nächsten mal deine Gegner aufrüsten und noch besser vorbereitet sind.

Die Idee mit deinem Elektroshocker und der stichfesten Weste halte ich ebenfalls für keine gute Idee. Wenn du 5 Leute um dich rum hast, wirst Du damit recht wenig ausrichten können. Es sorgt sogar eher dafür das Du noch schneller niedergestreckt wirst. In solchen Situationen ist CS-Gas und schnelle Beine die beste Alternative. Noch sinnvoller ist es, solche Orte mit der Freundin zu meiden.
 
Ist nur schwer wenn man mit ner weiblichen person unterwegs ist die natürlich nicht so schnell ist wie nen älterer Junge/Mann, daher kommt weglaufen nicht in Frage.
da ist auch das tragen von schreckschusspistolen nicht zulässig.
Daran hatte ich vorher nicht gedacht, sondern nur an die Situation wenn es passiert, was natürlich ausserhalb stattfinden würde.
Warscheinlich müsste man nochmal gucken was die beste Alternative wäre.
 
`@Lübke
Ich lass dir deine Meinung, nur wenn der Attentäter davon ausgehen muss, dass er selbst sehr schnell ausgeschaltet werden kann und dann auf andere Mittel zurück greift steigt für den Attentäter das Risiko erwischt zu werden. Da er mehr Aufwand betreiben muss an seine "Waffen" zu kommen haben auch die Behörden mehr Zeit ihr zu erwischen.
Ich sage nicht, dass dadurch solche Anschläge unmöglich sind oder ausgeschlossen werden. Aber sie werden erschwert.

dann kommt der attentäter schon schneller an die waffen als bei aktueller gesetzeslage.
Nicht unbedingt, es würde eher aus gleiche hinauslaufen wie wenn er aktuell die Waffe illegal erwirbt.
und auch ein küchenmesser ist tötlich, sogar um einiges wirkungsvoller als eine kleinkaliberpistole.
Es kann tödlich sein, aber ab einer gewissen Entfernung einfach nciht mehr einsetzbar. Du kannst es vielleicht werfen, aber treffen? Sie hätten den Herrn also gar nicht gefährlich werden können. Einzige alternative die ich sehe wäre ein Taser, welcher aber halt beim ersten Schuss treffen muss.
Mit einer Handfeuerwaffe wären sie sicher unterlegen, aber um ihn zu töten/auszuschalten hätte sie gereicht. Klar ist das Risiko höher wenn sie aber unbewaffnet sind und wie hier weglaufen werden sie hinterrücks erschossen.

Zu den Toten in den USA:
Die dafür eingesetzten Waffen sind aber meist keine legalen Waffen, sondern illegale.
Das sollte man schon bedenken und auch, dass ein Verbot nciht unbedingt Helfen würde oder daran etwas ändern würde, wie Xizor oben schon schrieb.

`@Smash32
Ein Teleskopschlagstock ist nicht erlaubt, mal das mitführen nicht.
Zu einer Stichschutzweste, wenn du eine erschwingliche Weste im Alltag tragen möchtest musst du schon Einschränkungen in kauf nehmen. Weil "angenehm" sind die sicher nicht.
 
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