@Free Radical
Nicht immer.
Beispielsweise wird ein Betreuer durch das Betreuungsgericht
entlassen, da spielt die Willenserklärung des Betreuers auch keine Rolle. (Es ist allerdings auch keine Willenserklärung des Arbeitgebers im weiteren Sinne, sondern eine gerichtliche Entscheidung.)
Beispiel:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1868.html
Der Arbeitgeber im weiteren Sinne ist auch der Staat.
Bei einer Kündigung bewegt man sich im privatrechtlichen und bei einer Entlassung im öffentlich-rechtlichen Bereich.
Umgangssprachlich wird eine Entlassung bei einem Arbeitsvertrag aber immer eine Kündigung sein und muss auch so bezeichnet sein. Denn nur dann ist es ein "Gestaltungsrecht" mit einer einseitigen Willenserklärung.
Diese Begriffe werden wahrscheinlich verwechselt, weil der Staat seine Beamten entlässt und ein Unternehmen seine Arbeitnehmer kündigt. Beide Begriffe werden allgemein synonym verwendet.
Es bleibt aber dabei, dass es in diesem Thema um eine Kündigung handelt und der Begriff richtig verwendet wurde, weil ein privates Unternehmen seine Arbeitnehmer kündigt.
Du hast also insoweit Recht, dass ich den letzten Satz nicht juristisch korrekt formuliert habe.
Am Ende ist aber nur wichtig, dass man in einem IT-Forum weiß, was damit gemeint ist. Es geht hier ja nicht um ein Gutachten. 😜