Kuriose Geschichte

Black-Crack

Lieutenant
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Apr. 2004
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Hallo,

Also was mir wieder ( glücklicherweise :) ) passiert ist, ist unglaublich.

Alsoooo, Ich habe mir vor einigen Wochen bei einem Shops eine PNY 6800GT bestellt.
Aufgrund der mangel an der Karte hatte ich bei allen Shops wieder abbestellt, da beim arlt.com ein Angebot mit einer Galaxy 6800GT fuer 430 Euro war !
Diese kaufte ich mir auch und die habe ich jetzt schon ca. 1-2 Wochen drinne.

Gestern dann das ungewöhnliche: Eine Mail des Shops bei der ich eine bestellt hatte, dass die Karte mit der Post auf dem Weg sei.

Ich dachte mir erst es sei ein Irrtum aber heute Wache ich auf - Post da: PNY 6800GT !

Jetzt habe ich diese Karte und mein Geld wieder also habe ich sie komplett umsonst bekommen ;)

Jetzt ist eigendlich nur die entscheidene Frage: Ist das jetzt Verboten wenn ich die bei E-Bay oder anders wo verkaufe ? Soll ich noch Warten ob noch etwas vom Shop kommt falls die das irgendwie merken ?


mfg
 
Teufelchen: Ich würde ne Woche oder zwei warten und dann ab zu Ebay ;)

Engelchen: Natürlich werde ich den Shop auf ihren Fehler aufmerksam machen!

...du böses Teufelchen :evillol:
 
Öhm... das wäre ja dann quasi nicht ganz so legal, wenn du das gute Stück bei ebay verkaufen würdest... oder net? Wer sagt dir denn, dass der Fehler nicht noch bemerkt wird?

Vielleicht solltest du dich mal in die Lage des Verkäufers versetzen?

Dann ergibt sich die Antwort von selbst, oder nicht? ;)
 
Hatte auch schon so ein Glück, einige Tage später kam ein Anruf das ich den Artikel doch zurücksenden soll oder den Betrag begleichen.
 
Hmm - verkaufen darfst du die Karte definitiv nicht, da du nicht Eigentümer bist.
Du hast dafür nicht bezahlt und bist somit zwar im Besitz, aber es ist nicht dein
Eigentum. Die werden sich wohl noch bei dir melden - verschenken tut niemand
etwas.
 
Erstmal abwarten, du bist schliesslich ein vielbeschätiger junger Mann und kannst dich nicht um so nebensächliche Dinge direkt kümmern. Die melden sich schon, wenn sie wider erwarten das Teil doch wieder haben möchten.
 
Wie schon ein paar gesagt haben die Karte darfst Du ja nicht verkaufen. Das käme ungerechter Bereicherung gleich. Diese Karte ist ja nicht Dir. Du kannst abwarten oder den Verkäufer anrufen und sagen was passiert ist.
 
Wenn Du ein guter Junge bist, schick sie mit einem Dank unfrei zurück. Wie DunkelAngst schon sagte, bist Du nicht wirksam Eigentümer geworden. Du hast für die Karte nichts bezahlt. Wenn es rauskommt, muß Du sie bezahlen und evtl. noch mehr.

PS: es heißt "ungerechtfertigte Bereicherung" = zB nach § 812 I 1 1. Alt: Erlangen einer leistung ohne rechtlichen Grund (=Vertrag). Daraus ergibt sich ein Kondiktionsrecht des Verkäufers. - Blablabla... :D
 
Ok, Ich werde erstmal abwarten 1-2 Wochen und dann mal schauen :rolleyes:

Aber ich denke die werden sich in einigen Tagen schon selbst Telefonisch melden !

mfg
 
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Hm, also ich sehe das ein wenig anders.

Du hast deine Bestellung ja storniert. Somit wurde Dir die Karte unverlangt zugesandt. Es kann ja passiert sein, das deine Stornierung nicht zur Kenntnis genommen wurde. Bezahlen musst Du daher nichts. Jedoch musst Du die Karte zunächst einmal aufbewahren, weil Du ja weißt, dass Dir die Karte höchstwahrscheinlich versehentlich geliefert wurde. Gut möglich, das der Shop sie zurück haben möchte.
Die Aufbewahrung muss eine angemessen Zeit lang erfolgen. Was angemssen ist hängt ganz vom Einzelfall ab. Da die Karte ja ein wenig Geld gekostet hat, würde ich aus dem Bauch heraus einfach mal 6 Monate sagen.

Bei Interesse hierzu: §241a BGB - Unbestellte Lieferungen
 
Da kann er wohl wenig für. Er hat die Bestellung storniert, also hat er sich keine Leistung erschlichen. Die Gesetzeslage hat sich seit 2000 in solchen Fällen geändert, das wissen die wenigsten Verbraucher. Wenn die Firma ihre Bücher nicht ordentlich führt und ihm unverlangt die Karte zuschickt, hat er wohl kaum mit Vorsatz gehandelt. Und das erschleichen einer Leistung kann eigentlich immer nur vorsätzlich sein (mit Wissen und Wollen).

Fakt ist: Er könnte die Karte auch sofort auf den Müll befördern. Er muss sie nur deshalb aufbewahren, weil er Kenntnis davon hat, dass ihm die Ware höchstwahrscheinlich irrtümlich zugeschickt wurde. Und zurückschicken muss er das Teil schonmal gleich gar nicht. Das ist zwar nicht fair gegenüber dem Shop, aber so ist die Gesetzeslage.

Ein Beispiel wie es täglich vorkommen kann: Wechselgeld zu hoch bzw. zu viel rausgegeben. Es ist ein Akt der Höflichkeit, den Verkäufer auf den Irrtum aufmerksam zu machen. Es besteht aber keine Pflicht dies zu tun und behalten darf ich es auch. Und erschlichen hab ich mir auch nichts.
 
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Genau genommen ist folgendes passiert:

Im Endeffekt wurde ein geschlossener Vertrag nach §433,1 BGB durch dein Storno anulliert, durch die Erstattung des Geldes wurde er nichtig, ist also so zu behandeln, als wenn er nie bestanden hätte. Wenn du -warum auch immer- die Karte trotzdem bekommst, dann ohne Rechtsgrund (Vertrag) und das führt direkt zum Herausgabeanspruch bzw. Schadenersatzpflicht!

Durch den Fehler des Händlers bis du ohne Rechtsgrund in den Besitz der Karte gekommen, du bist aber nach §449 BGB nicht Eigentümer geworden. Nach §292, 1 BGB hat der Händler deswegen einen Herausgabeanspruch gegen dich. D.h, wenn er den zivilrechtlichen Weg beschreitet, kann er Herausgabe erzwingen bzw. Schadenersatz in adäquater Höhe verlangen.


Und bei Schadenersatz wirst du wegen unlauterem Handeln bzw. böswilliger Absicht vom Amtsgericht zu einem Aufgeld / Schadenersatz (=mehr als der Wert der Karte) plus Gerichtskosten verdonnert werden. Überleg es dir also gut!

So long,

Nero.
 
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Also:
Er ist nicht Eigentümer geworden. Er hat die Karte nciht gekauft. Er hat sie nicht bezahlt. Ob storniert oder nicht, es mag ein Fehler des versenders vorliegen, er ist nicht Eiegntümer! Wenn er die Karte behält, erschleicht er sich zwar keine Leistung (das is was völlig anderes), aber hat positive Kenntnis von dem gesamten Vorgang, weiß, da es sich um ein Versehen handelt und ist zur Anzeige verpflichtet. Da der Versender noch immer Eigentümer ist, hat er einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB! Daneben wohl auch einen aus § 812 I BGB.
Wenn er sie nicht zurückgibt und dem Händler dadurch ein, wie auch immer gearteter, Schaden entsteht, hat er diesen wenigstens zum Teil auch zu vertreten.

Also: Ehrlich währt am längsten. Der Händler merkt sich das vll auch.

Ich habe schon ein Buch doppelt geschickt bekommen von Amazon und hab es zurückgegeben, obwohl es wohl nie jemand gemerkt hätte...
 
@ Blutrichter und Nero Atreides:

Ich empfehle euch das Buch: "Lexikon der Rechtsirrtümer". (Aktuelle Ausgabe 2004)

Natürlich hat der Händler Anspruch darauf, die Ware zurückzubekommen, nur muss er diesen dann auch geltend machen. Black-Crack ist keinesfalls verpflichtet diese Karte zurückzuschicken. Er ist nur verpflichtet diese Karte einen angemessenen Zeitraum lang aufzubewahren, da er Kenntnis von dem Irrtum des Händlers hat. Wenn dann der Händler das Ding zurückhaben will, ist er natürlich auf jeden Fall zur Rückgabe verpflichtet.

Sicher währt ehrlich am längsten, das jedoch muss Black-Crack allein mit seinem Gewissen vereinbaren.

Es bleibt dabei, die Karte wurde unverlangt zugesandt, ergo eine unbestellte Lieferung.

Aber wer nun recht hat, ist letztendlich auch egal: Bevor das in einen :streiten: ausartet, würde ich sagen: Schick die Karte zurück. Dieses Stück Hardware ist es einfach nicht wert, sich deswegen Ärger íns Haus zu holen. Und wer weiß, vielleicht zeigt sich ja der Händler für diese Geste erkenntlich.
 
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Na gut, eine Anzeigepflicht besteht vll nicht, das weiß ich jetzt nicht genau, muß auch erst mal nachschauen, aber er eben Kenntnis des gesamten Vorganges. UNd dann kann vll auch ein Vermerk auf dem Lieferschein stehen, was im Falle von einer Fehllieferung passieren soll. - Aber die Pflicht, das ding zurückgeben zu müssen, hat, zumindest wenn er drauf angesprochen wird. Und wenn er die Karte verkauft, muß er Schadensersatz leisten.
Also, geht doch. :)
Ich bin sowieso noch nicht ganz wach... :D
 
Wir sind uns ja im Prinzip von den Grundpunkten einig:

Er hat Kenntnis von dem Irrtum, ergo kann er mit der Karte nicht machen was er will. Völlig korrekt. Auch muss er die Karte auf Verlangen des Händlers zurückschicken. Aber Black-Crack selber braucht nicht tätig werden.
Den Lieferschein zu überprüfen ist übrings eine gute Idee, Bluti. Möglich ist nämlich, dass sich das Versenden der Karte und die Stornierung zeitlich überschnitten haben.
 
Würde noch warten, nachher hast die verkauft, dann meldet sich der Shop und will sie zurück. Die können auch nachweisen das du sie hast, hast ja beim Annehmen für Unterschrieben. Wenn sie sich nich melden, würde ich die nen Freund geben, falls sie sich irgendwann melden. Oder am Besten, schick sie zurück!
 
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Also, wenn ich richtig verstanden habe kann ich die Karte also bei mir stehen lassen. Wenn ich das jetzt mache dann könnte mir keiner mitm Anwalt kommen oder so ?

Aber das bringt mir ja nichts wenn die Karte bei mir rumsteht und nen halbes Jahr zu warten und dann zuverkaufen ist ja blöde.

Ich werde da gleich mal Anrufen und die darauf aufmerksam machen und die werden mir dann scjhon sagen das ich die zurueckschicken soll.

mfg

P.S. bin doch ein Engelchen :heilig: und kein Teufelchen :evillol:
 
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