News Kurzer Auftritt: SSD-Newcomer Teracle ist spurlos verschwunden

Zum Erscheinungszeitpunkt war die SSD, gemessen an der Marktsituation und Preisen, ein brauchbares Produkt (DRAM, PCIe 4.0, 2TB für ca. 100€ Straßenpreis). Konnte leider niemand ahnen, dass das so ein desaströses Ende nimmt.

Wenn der Hersteller behauptet, dass übermäßige Erwärmung der Ausfallgrund sei, dann müssten gut gekühlte bzw. schwächer belastetete Teracle SSDs (z.B. bei PCIe 3.0) länger halten?
 
Innogrit-Controller ? OK, das sagt mir etwas.
 
burkm schrieb:
Er meint wohl die damalige Insolvenz bei Mindfactory im letzten Frühjahr und den damit zusammenhängenden Verkauf des Unternehmens an ein anderes Unternehmen (Zeitschriften-Verlag).
Genau, für mich unverständlich wie man dieses Risiko freiwillig eingehen kann. Ich für mich zumindest komme nach Betrachtung des deutschen Insolvenzrechtes zu dem Schluss, dass ich einen großen Bogen um Insolvenzverwalter und Firmen die Insolvenz angemeldet haben, mache, egal ob in Eigenregie oder unter Zwangsverwaltung.

Aber das ist nur meine Meinung zu dem Thema. Ich habe da auch schon schlechte Erfahrungen gemacht und freue mich für euch, dass es bei euch gut ging.
 
Das betrifft aber nur Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden. Bei Mindfactory ist aber das Unternehmen schon längt an einen neuen Besitzer übergegangen (im Frühjahr 2025 verkauft worden), so dass hier kein Insolvenzrecht mehr zur Anwendung kommen kann, solange der neue Besitzer nicht auch wieder Insolvenz anmeldet. Also, was sollte einen daran hindern dort wieder einzukaufen ?
 
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Mich hat's vor einem Monat auch erwischt mit dieser SSD. Plötzlicher Totalausfall nach etwas mehr als einem Jahr (trotz Wärme-Pad). Die RMA bei Mindfactory läuft aktuell seit 3 Wochen noch ohne Fortschritte, die SSD sei wohl bei Teracle zur Überprüfung. Mal sehen ob da noch was kommt.

Wer haftet denn, falls von Teracle keine Entschädigung mehr kommt; der Artikel liest sich diesbezüglich nicht sehr optimistisch?
 
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Du richtest Deinen Gewährleistungsanspruch an den Verkäufer der Ware, @jcbxx . Wenn Reparatur oder Austausch nicht möglich sind, hast Du Anspruch auf Wandel des Kaufvertrags, also Geld zurück.
 
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@dx1 :
Zitat: "Totalausfall nach etwas mehr als einem Jahr"
Es gilt hier also die Beweislastumkehr, der Kunde muß beweisen das der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war. Ob eine allfällige Klage die Rechtschutzversicherung übernimmt ist fraglich, Streitwert wohl zu gering.
 
Der Händler ist nicht verpflichtet, die Gewährleistung zu verweigern.
 
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Inzersdorfer schrieb:
@dx1 :
Zitat: "Totalausfall nach etwas mehr als einem Jahr"
Es gilt hier also die Beweislastumkehr, der Kunde muß beweisen das der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war. Ob eine allfällige Klage die Rechtschutzversicherung übernimmt ist fraglich, Streitwert wohl zu gering.
Das Ganze müsste doch aber problemlos als Garantiefall geltend gemacht werden können, schließlich ist die noch gültig.
 
Das Problem dürfte dabei sein, dass nach 12 Monaten (bei Neukauf) eine Beweislastumkehr stattfindet und der Händler eventuell (unter Umständen) vom Kunden das Vorhandensein des "Mangels" nachgewiesen haben will, was gegebenenfalls diesem nicht "leicht" fallen dürfte. Das Einschalten eines Gutachters kosten dann ja auch schon richtig Geld und die muss man zusammen mit den Kosten für einen Rechtsanwalt erst einmal in Vorlage erbringen. Da kommt dann auf den Nutzer eventuell eine ganze Menge an Kosten zu...
 
jcbxx schrieb:
problemlos als Garantiefall geltend gemacht werden können
Wo keine Herstellerfirma da keine Garantie.

Der Händler ist ja nur für die Gewährleistung zuständig, die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

@dx1 :"Der Händler ist nicht verpflichtet, die Gewährleistung zu verweigern"

Eh net, aber bei den schmalen Spannen (Margen) im PC-Handel mittlerweile eher unwahrscheinlich...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Inzersdorfer Ich hab hier mehrmals Beiträge gelesen, die so klangen wie "versuch's nicht, lohnt nicht, wenn der Händler ablehnt, lohnt sich der Gang zum Anwalt nicht", darum habe ich geschrieben, was ich geschrieben habe.

Der Händler könnte auch abwägen. Kunde hat vor etwas über einem Jahr 100 Euro für ne SSD dagelassen und das war sein einziger Kauf jemals oder Kunde kauft schon seit Jahren, auch nach dem Kauf der SSD hat er noch Waren bestellt und gibt jährlich mehrere hundert Euro hier aus. Wäre ich der Stammkunde und bekäme keine Gewährleistung, weil ohje, dreizehn Monate um, wär's das für mich.
 
Das ist aber nicht der "normale/durchschnittliche" Kunde. Die Norm ist selbst bei "Stammkunden" eher 1 Einkauf pro Jahr um 100.-€, das ergibt etwa 3.-€ Gewinn, dafür lohnt es sich NICHT eine Gewährleistung kulant abzuhandeln, in diesem Fall hier bleibt der Händler auf den Kosten sitzen, wenn der Hersteller spurlos entschwindet. Als Kaufmann bleibt dir in diesem Fall nur, deine "Stammkunden" zu verprellen, alles Andere ist finanziell nicht tragbar, du und deine Angestellten leben nicht von Luft und Liebe.
 
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