News Kurzer Auftritt: SSD-Newcomer Teracle ist spurlos verschwunden

Zum Erscheinungszeitpunkt war die SSD, gemessen an der Marktsituation und Preisen, ein brauchbares Produkt (DRAM, PCIe 4.0, 2TB für ca. 100€ Straßenpreis). Konnte leider niemand ahnen, dass das so ein desaströses Ende nimmt.

Wenn der Hersteller behauptet, dass übermäßige Erwärmung der Ausfallgrund sei, dann müssten gut gekühlte bzw. schwächer belastetete Teracle SSDs (z.B. bei PCIe 3.0) länger halten?
 
Innogrit-Controller ? OK, das sagt mir etwas.
 
burkm schrieb:
Er meint wohl die damalige Insolvenz bei Mindfactory im letzten Frühjahr und den damit zusammenhängenden Verkauf des Unternehmens an ein anderes Unternehmen (Zeitschriften-Verlag).
Genau, für mich unverständlich wie man dieses Risiko freiwillig eingehen kann. Ich für mich zumindest komme nach Betrachtung des deutschen Insolvenzrechtes zu dem Schluss, dass ich einen großen Bogen um Insolvenzverwalter und Firmen die Insolvenz angemeldet haben, mache, egal ob in Eigenregie oder unter Zwangsverwaltung.

Aber das ist nur meine Meinung zu dem Thema. Ich habe da auch schon schlechte Erfahrungen gemacht und freue mich für euch, dass es bei euch gut ging.
 
Das betrifft aber nur Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden. Bei Mindfactory ist aber das Unternehmen schon längt an einen neuen Besitzer übergegangen (im Frühjahr 2025 verkauft worden), so dass hier kein Insolvenzrecht mehr zur Anwendung kommen kann, solange der neue Besitzer nicht auch wieder Insolvenz anmeldet. Also, was sollte einen daran hindern dort wieder einzukaufen ?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: jcbxx und dx1
Mich hat's vor einem Monat auch erwischt mit dieser SSD. Plötzlicher Totalausfall nach etwas mehr als einem Jahr (trotz Wärme-Pad). Die RMA bei Mindfactory läuft aktuell seit 3 Wochen noch ohne Fortschritte, die SSD sei wohl bei Teracle zur Überprüfung. Mal sehen ob da noch was kommt.

Wer haftet denn, falls von Teracle keine Entschädigung mehr kommt; der Artikel liest sich diesbezüglich nicht sehr optimistisch?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MichaG
Du richtest Deinen Gewährleistungsanspruch an den Verkäufer der Ware, @jcbxx . Wenn Reparatur oder Austausch nicht möglich sind, hast Du Anspruch auf Wandel des Kaufvertrags, also Geld zurück.
 
@dx1 :
Zitat: "Totalausfall nach etwas mehr als einem Jahr"
Es gilt hier also die Beweislastumkehr, der Kunde muß beweisen das der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war. Ob eine allfällige Klage die Rechtschutzversicherung übernimmt ist fraglich, Streitwert wohl zu gering.
 
Der Händler ist nicht verpflichtet, die Gewährleistung zu verweigern.
 
Zurück
Oben