News Landgericht München: Qualcomm kann Verbot für iPhone-Verkauf vollstrecken

WhyNotZoidberg? schrieb:
aha, und was hatte ich geschrieben?

btw. dir ist schon klar, dass das nicht 100%ig ernst zu nehmen war? dachte das erkennt man.

War auch nicht auf dich alleinig bezogen, gibt sicher 4-5 Beiträge hier die erzählen sie könnten noch ein 7/8er kaufen, dabei gehts halt „nur“ um die Plus Modelle.

Es ist ja auch noch kein Verkaufsverbot sondern ist Apple dem nur zuvor gekommen indem sie es im Moment aus dem Sortiment nehmen. So oder so ist Qualcomm sicher nicht daran interessiert einen Verkaufsstop zu erzwingen, bringt ihnen ja nichts... ist rein als Druckmittel zu sehen.

Deinen Beitrag hab ich nur allgemein gewählt weil er grad da stand.

Mein „Lies die news ganz“ ist aber auch nicht böse gemeint gewesen sondern ernsthaft nur ein Hinweis, da du auch nur von 7/8 sprachst.

Frohe Weihnachten 😉
 
Toni_himbeere schrieb:
Mein „Lies die news ganz“ ist aber auch nicht böse gemeint gewesen sondern ernsthaft nur ein Hinweis, da du auch nur von 7/8 sprachst.
andere webseiten zb golem schreiben auch nur iphone 7 und iphone 8. desweiteren ging ich davon aus, dass sowohl iphone7/8 als auch das iphone7/8plus betroffen sind, da das plus in klammer steht, was ich als zusatz auffasse.

aber hey, für den joke ist es egal.
 
Delirus schrieb:
Apple soll sich freuen, den dadurch werden die anderen teuren Modelle besser verkauft.:D

Die Modelle sind nicht um sonst noch im Handel gewesen, da wurde seitens Apple fleißig kalkuliert und man kam zum Schluss so verdient man am meisten. Daher freut man sich wohl kaum, wenn von dritter Seite ein Verbot aufkommt.
Wäre das Verbot ein Grund zum freuen, dann hätte Apple die betroffenen Modelle schon längst (vor dem Urteil) vom Markt genommen.
 
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Artikel-Update: Wie Qualcomm inzwischen mitgeteilt hat, werde man die vom Landgericht München festgelegte Sicherheitszahlung innerhalb weniger Tage leisten, um das Verkaufsverbot für das iPhone 7 (Plus), iPhone 8 (Plus) und iPhone X vor Rechtskräftigkeit des Urteils zu erwirken. Zudem habe der zuständige Richter Qualcomms Forderung stattgegeben, Einblick in die Verkaufszahlen und die erzielten Umsätze der betroffenen iPhones zu erhalten, so Qualcomm. Apple muss nach erfolgter Zahlung nun zudem alle iPhone 7, 8 und X von allen Händlern in Deutschland zurückrufen und vernichten, wie es auch im Gerichtsbeschluss heißt. Ein Verkaufsstopp des iPhone 7 und iPhone 8 in den eigenen Apple Stores in Deutschland, in denen Apple das iPhone X selbst ohnehin nicht mehr verkauft hat, reicht nicht aus.

Qualcomm geht somit das Risiko ein, durch eine Revision des Urteils in der Berufung für etwaige Umsatzverluste bei Apple durch das erwirkte Verkaufsverbot zu haften. Apple hat die tatsächliche Funktionsweise des strittigen Chips im Verfahren bisher nicht erläutert und beruft sich hierbei auf Geschäftsgeheimnisse. Da Apple so dem Gericht gegenüber die Behauptungen von Qualcomm nicht widerlegen konnte, folgte das Gericht bislang der Argumentation von Qualcomm.
 
Werden jetzt die neuen Modelle teurer?
 
vernichtet werden müssen die zurückgerufenen IPhones wahrscheinlich nicht. Die werden dann doch bestimmt einfach in den Nachbarländern verkauft. Hatte beim ersten lesen gedacht, dass die auch alle Iphones von den Kunden zurückrufen wollten. Das hätte Ärger gegeben :p

Trotzdem krasser Schritt...
 
Win/Win für Apple da knallen gerade die Sektkorken:
Qualcomm wird öffentlich für den Ärger und die gigantische Ressourcenvernichtung wegen einer "Kleinigkeit" abgestraft, dem Chipzulieferer kann man die Schäden weiterreichen (soviel wie da eben zu holen ist würde mich nicht wundern wenn die dadurch insolvent gehen) und man selbst kann leider nur noch die extrem teuren Xr/Xs Modelle verkaufen.
 
Wenn vernichten die Auflage des Gerichts ist, dann vernichten

@Xes
Seltsame Interpretation einer Niederlage vor Gericht
 
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Frank schrieb:
Apple muss nach erfolgter Zahlung nun zudem alle iPhone 7, 8 und X von allen Händlern in Deutschland zurückrufen und vernichten, wie es auch im Gerichtsbeschluss heißt.
Oha, die arme Umwelt. Was für ne Ressourcenverschwendung.
 
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Apple wird einfach solange den Klageweg gehen, bis die alten Modelle ohnehin nicht mehr relevant für den Verkauf sind. Entweder, sie verlieren und müssen den Verkauf einstellen bzw. ein Lizenzabkommen schließen oder sie gewinnen und Qualcomm wird bluten. Das Ganze dann am Schluss noch mit Pseudoanalysen zu Umsatzverlust und Apple geht da am ende noch mit Gewinn raus.
Ich hoffe, dass nach Apples damaliger Klagewelle nun mal der Wind aus der anderen Richtung kommt. Können ruhig mal ein paar Mrd€ an Strafen und Zusatzabgaben hinlegen.
Wobei ich mir sicher bin, dass selbst dann noch die Billanzzahlen schwarz bleiben werden.
 
Vernichten glaubt Ihr doch selber nicht... die werden Rückverschifft und in anderen Ländern Verkauft, fertig ist!
 
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estros schrieb:
Wer sind eigentlich die Sachverständigen bei solch wirklich komplexen und schwer nachvollziehenden Auseinandersetzungen? Das müsste schon ein Prof. für Mikroelektronik sein (falls es den gibt) von TU München etc. Das wäre wirklich interessant.
Ein Dr.-Ing. oder ein Ing., in der Regel aus dem zu prüfenden Fachbereich, der die Zulassung als amtlich anerkannter Sachverständiger hat. Proffesor ist an sich keine fachlich geprüfte Leistung die in einem Titel mündet, zum Professor wird man berufen, in diesem Fall muss man mindestens den Titel des Ingenieurs besitzen, in der Regel wird in Ausschreibungen der Dr.-Ing verlangt.
 
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mit dem Patentzankerein, schafft man so langsam auch Arbeitsplätze in DE bzw. im Justiz Bereich :freaky:
 
Da Apple so dem Gericht gegenüber die Behauptungen von Qualcomm nicht widerlegen konnte, folgte das Gericht bislang der Argumentation von Qualcomm.

Heißt es nicht immer im Zweifel für den Angeklagten?
Ich verstehe das so, dass Qualcomm etwas behauptet, das (noch) nicht bewiesen ist, weil Apple es nicht preisgibt. Beweise das ein Qualcomm Patent verletzt wurde fehlen, weil nicht analysiert wurde wie der Apple Chip funktioniert. Man stützt sich lediglich auf die Behauptung des Klägers und das aus Faulheit (prozessuale Gründe).

Bei Apple direkt sind nach wie vor alle Modelle zu kaufen, Zustellung aktuell am 22. Dezember.
 
Zuletzt bearbeitet:
Apple ist bestimmt total traurig, weil sie den Kunden jetzt nur die neuen teureren Modelle verkaufen können ;-)
 
Ok... interessante Wendung. Aber das sich hier manche richtig freuen das Apple verloren hat ist etwas komisch, da schwingt ja teils Hass mit, das ist nicht normal.

Ich hoffe aber inständig, dass das mit dem Vernichten nicht stimmt, das wäre eine Ressourcenvernichtung ohnes Gleichen ... mann muss sich mal die Menge vorstellen... wenn das wirklich so zum Gerichtsurteil gehört hoffe ich das sich Apple in dem Punkt mit Händen und Füßen wehrt.

Das wär die dümmste Gerichtsentscheidung von der ich seit langem gehört hab und allein dieser Beschluss müsste hart bestraft werden (also dann der Richter, Geschworene oder dergleichen). So was kann man einfach nicht machen, wir haben nur einen Planeten und nagelneue Hightechgeräte verschrotten ist absoluter Irrsinn!!!
 
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Dr. MaRV schrieb:
Heißt es nicht immer im Zweifel für den Angeklagten?
Ich verstehe das so, dass Qualcomm etwas behauptet, das (noch) nicht bewiesen ist, weil Apple es nicht preisgibt. Beweise das ein Qualcomm Patent verletzt wurde fehlen, weil nicht analysiert wurde wie der Apple Chip funktioniert. Man stützt sich lediglich auf die Behauptung des Klägers und das aus Faulheit (prozessuale Gründe).

Bei Apple direkt sind nach wie vor alle Modelle zu kaufen, Zustellung aktuell bis 22. Dezember.

Das gilt nur für Strafprozesse, idR Staat(Land, Gemeinde, etc.) gegen Bürger. Hier ist ein Prozess zwischen zwei zivilen (wenn auch juristischen) Personen. Da gilt der mit den besseren Argumenten gewinnt.
 
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maccox schrieb:
Ich hoffe aber inständig, dass das mit dem Vernichten nicht stimmt, das wäre eine Ressourcenvernichtung ohnes Gleichen ... mann muss sich mal die Menge vorstellen... wenn das wirklich so zum Gerichtsurteil gehört hoffe ich das sich Apple in dem Punkt mit Händen und Füßen wehrt
[...]

So steht's im Gesetz:
§ 140a PatG Satz 1 schrieb:
Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen Erzeugnisse, die Gegenstand des Patents sind, in Anspruch genommen werden.
 
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