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- Aug. 2004
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In DE ist es rein rechtlich erlaub Rückläufer als Neuware zu verkaufen wenn dem Käufer keine Nachteile entstehen.
Sehe keinen Sinn darin völlig funktionsfähige Hardware wieder zurück zu schicken wenn alles einwandfrei läuft? Du hast halt einfach kein Recht darauf unbenutzte und unausgepackte Hardware zu erwerben.
Sehe keinen Sinn darin völlig funktionsfähige Hardware wieder zurück zu schicken wenn alles einwandfrei läuft? Du hast halt einfach kein Recht darauf unbenutzte und unausgepackte Hardware zu erwerben.