Mediamarkt Disaster mit HP OMEN 17-AN132NG

CloudFox77 schrieb:
2. Leider war ich jetzt so dumm, dem HP Mitarbeiter zu folgen das Gerät auf Werkseinstellungen zurück zu setzen.
Ohen Worte. Ich gebe Dir mal einen Tipps fürs leben: Denken -> Planen -> handeln.
 
Euch ist aber schon klar, dass ich um Rat gefragt habe, und nicht um Bewertung meiner bisherigen, zugegebenermaßen ungeschickten Handlungsweise
 
Dann geh zum Verkäufer und sprich ihn direkt darauf an, das man dir ein Gebrauchtgerät anstatt eines Neugerät getauscht hat. Wenn er es einsieht - alles OK. Wenn nicht musst du eben über andere Schritte nachdenken.

Aber zuerst würde ich nochmal beim Verkäufer auf ein Neugerät bestehn. Oder hast du ihn schon darauf aufmerksam gemacht?

Erster Ansprechpartner ist immer der Verkäufer und nicht der Hersteller.
 
Kleiner69 schrieb:
Aber zuerst würde ich nochmal beim Verkäufer auf ein Neugerät bestehn.

Um die Frage geht es mir ja.
Soll ich das akzeptieren?
Oder zufrieden, dass dieses Gerät keine Fehler hat. Ich bin ja froh, dass es getauscht wurde und ich nicht ewig auf reperatur warten muss
 
Wenn das Gerät soweit iO ist dann handle eben noch was raus.
Die Betriebslaufzeit läßt sich am Datenträger trotzdem nachweisen.
Es ist jetzt ein mind. ein Vorführgerät kein Neugerät. Bzw vielleicht sogar gebraucht,
was die Frage aufwirft, ob es einen triftigen Grund vom Vorbesitzer gab es zurück zugeben (Hardware-Probleme).
 
der rat ist und bleibt - dich stört das es wohl ein gebrauchtes teil ist - dann zurück damit zu MM.
 
@pupsi11 und @Pana eure schlauen Belehrungen helfen dem TE nicht weiter.
Nicht jeder geht so "kontrolliert" wie ihr mit einer nicht alltäglichen Situation so routiniert um.
Respekt wer auf diese Art und Weise seine vermeintliche Fehlerfreiheit demonstrieren kann.
 
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Pana schrieb:
Ich habe Dir einen Rat gegeben. Eigentlich sogar zwei: Einen für Dein konkretes Problem und einen für Dein Leben.
Danke, ich nehme es.mir zu Herzen.
Ergänzung ()

phil. schrieb:
@pupsi11 und @Pana eure schlauen Belehrungen helfen dem TE nicht weiter.
Nicht jeder geht so "kontrolliert" wie ihr mit einer nicht alltäglichen Situation so routiniert um wie ihr.
Respekt wer auf diese Art und Weise seine vermeintliche Fehlerfreiheit demonstrieren kann.
DANKE!
 
CloudFox77 schrieb:
Um die Frage geht es mir ja.
Soll ich das akzeptieren?

Das musst du allein Entscheiden, ob du das akzeptieren kannst oder nicht.
Es ist dein Rechner.

Ich persönlich könnte das nicht akzeptiren, es sei denn der Verkäufer kommt mir preislich nochmal entgegen.
 
Üblicherweise verkauft Media Markt Vorführgeräte mit einem Rabatt. Eventuell kannst Du den Rabatt ja in FOrm einer Gutschrift bekommen und Du lebst mit dem Gerät, der Bildschirm taugt Dir ja.
 
schaff es zurück zu mm und kläre weshalb sie dir ein gebrauchtest teil gegen haben.
verlange ein preisnachlass solltest du es behalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleiner69 schrieb:
Ich persönlich könnte das nicht akzeptiren, es sei denn der Verkäufer kommt mir preislich nochmal entgegen.

Ja, so denke ich sehe ich das auch.

Jetzt kommt nur der Punkt mit dem "vorläufigen Tausch". In diesem Vertrag steht folgendes.
 

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auf blatt 2 ist die "auftragsnummer" zu sehen. solltest du raus nehmen.
 
auf blatt zwei sieht man oben immer noch die "markt-auftragsnummer"!
 
Also vorweg, ich an deiner Stelle hätte wohl ähnlich gehandelt :)

Und im Nachhinein würde ich versuchen, einen Rabatt zu bekommen. Es heißt ja 1:1 Tausch, du hast aber ein länger gebrauchtes Gerät bekommen, würd ich nicht als 1:1 bezeichnen.
 
So wie ich das sehe, hat man dir laut Vertrag für die Dauer der Prüfung ein Austauschgerät überlassen. Dabei muss es sich natürlich nicht um ein Neugerät handeln.

Was mich aber stutzig macht ist die Regelung, das nach positiver Prüfung, du nicht dein repariertes Neugeröt zurückerhälst, sondern das Austauschgerät behalten sollst.

Ich würde dir empfehln, sofern du eine Rechtschutzversicherung hast, den Vertrag mal rechtlich überprüfen zu lassen.
 
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Die Sache ist nun folgende:
Das ist nur ein vorübergehendes Austauschgerät/Leihgerät bis entschieden wurde ob dein gekauftes einen Defekt hat oder nicht

  1. Wird dein eigentlicher ausgetauscht geht das Austauschgerät automatisch in deinen Besitz
  2. Wird dein eigentlicher nicht ausgetauscht musst du diesen wieder abholen und das Austauschgerät zurückgeben

Ich würde mit den ausgedrückten Screenshots von HWInfo in den MM zurück und das klären, erst recht wenn dann punkt 1 in Kraft tritt hättest du ein Vorstellungsstück das NICHT deinem zuvor erwerbten Gerät entspricht
 
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maxik schrieb:
Ich würde mit den ausgedrückten Screenshots von HWInfo in den MM zurück und das klären, erst recht wenn dann punkt 1 in Kraft tritt hättest du ein Vorstellungsstück das NICHT deinem zuvor erwerbten Gerät entspricht
exakt darum geht es mir.

Ausserdem sehe ich das so: Ich habe ein Neukauf nach 6 Tagen wegen eines erst im dunklen zu erkennenden Mangel reklamiert. Nach dem Gewährleistungsgesetzt habe ich das Recht zur Nachbesserung. Nachbesserung ist Reperatur ODER Neuware. Wieso muss ich mich vertraglich auf all diese Punkte und Ungereimtheiten einlassen? Wieso darf ich nicht entscheiden ob hier repariert wird?

Stichwort Beweislastumkehr. Ich werde als Kunde behandelt, als sei ich für diesen Defekt verantwortlich. Meine Freundin kann auch bezeugen, dass der Fehler ab Kauf bestand.
 
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