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Dann geh zum Verkäufer und sprich ihn direkt darauf an, das man dir ein Gebrauchtgerät anstatt eines Neugerät getauscht hat. Wenn er es einsieht - alles OK. Wenn nicht musst du eben über andere Schritte nachdenken.
Aber zuerst würde ich nochmal beim Verkäufer auf ein Neugerät bestehn. Oder hast du ihn schon darauf aufmerksam gemacht?
Erster Ansprechpartner ist immer der Verkäufer und nicht der Hersteller.
Um die Frage geht es mir ja.
Soll ich das akzeptieren?
Oder zufrieden, dass dieses Gerät keine Fehler hat. Ich bin ja froh, dass es getauscht wurde und ich nicht ewig auf reperatur warten muss
Wenn das Gerät soweit iO ist dann handle eben noch was raus.
Die Betriebslaufzeit läßt sich am Datenträger trotzdem nachweisen.
Es ist jetzt ein mind. ein Vorführgerät kein Neugerät. Bzw vielleicht sogar gebraucht,
was die Frage aufwirft, ob es einen triftigen Grund vom Vorbesitzer gab es zurück zugeben (Hardware-Probleme).
@pupsi11 und @Pana eure schlauen Belehrungen helfen dem TE nicht weiter.
Nicht jeder geht so "kontrolliert" wie ihr mit einer nicht alltäglichen Situation so routiniert um. Respekt wer auf diese Art und Weise seine vermeintliche Fehlerfreiheit demonstrieren kann.
@pupsi11 und @Pana eure schlauen Belehrungen helfen dem TE nicht weiter.
Nicht jeder geht so "kontrolliert" wie ihr mit einer nicht alltäglichen Situation so routiniert um wie ihr. Respekt wer auf diese Art und Weise seine vermeintliche Fehlerfreiheit demonstrieren kann.
Üblicherweise verkauft Media Markt Vorführgeräte mit einem Rabatt. Eventuell kannst Du den Rabatt ja in FOrm einer Gutschrift bekommen und Du lebst mit dem Gerät, der Bildschirm taugt Dir ja.
Also vorweg, ich an deiner Stelle hätte wohl ähnlich gehandelt
Und im Nachhinein würde ich versuchen, einen Rabatt zu bekommen. Es heißt ja 1:1 Tausch, du hast aber ein länger gebrauchtes Gerät bekommen, würd ich nicht als 1:1 bezeichnen.
So wie ich das sehe, hat man dir laut Vertrag für die Dauer der Prüfung ein Austauschgerät überlassen. Dabei muss es sich natürlich nicht um ein Neugerät handeln.
Was mich aber stutzig macht ist die Regelung, das nach positiver Prüfung, du nicht dein repariertes Neugeröt zurückerhälst, sondern das Austauschgerät behalten sollst.
Ich würde dir empfehln, sofern du eine Rechtschutzversicherung hast, den Vertrag mal rechtlich überprüfen zu lassen.
Die Sache ist nun folgende:
Das ist nur ein vorübergehendes Austauschgerät/Leihgerät bis entschieden wurde ob dein gekauftes einen Defekt hat oder nicht
Wird dein eigentlicher ausgetauscht geht das Austauschgerät automatisch in deinen Besitz
Wird dein eigentlicher nicht ausgetauscht musst du diesen wieder abholen und das Austauschgerät zurückgeben
Ich würde mit den ausgedrückten Screenshots von HWInfo in den MM zurück und das klären, erst recht wenn dann punkt 1 in Kraft tritt hättest du ein Vorstellungsstück das NICHT deinem zuvor erwerbten Gerät entspricht
Ich würde mit den ausgedrückten Screenshots von HWInfo in den MM zurück und das klären, erst recht wenn dann punkt 1 in Kraft tritt hättest du ein Vorstellungsstück das NICHT deinem zuvor erwerbten Gerät entspricht
Ausserdem sehe ich das so: Ich habe ein Neukauf nach 6 Tagen wegen eines erst im dunklen zu erkennenden Mangel reklamiert. Nach dem Gewährleistungsgesetzt habe ich das Recht zur Nachbesserung. Nachbesserung ist Reperatur ODER Neuware. Wieso muss ich mich vertraglich auf all diese Punkte und Ungereimtheiten einlassen? Wieso darf ich nicht entscheiden ob hier repariert wird?
Stichwort Beweislastumkehr. Ich werde als Kunde behandelt, als sei ich für diesen Defekt verantwortlich. Meine Freundin kann auch bezeugen, dass der Fehler ab Kauf bestand.