Mediamarkt Disaster mit HP OMEN 17-AN132NG

endlich stellst du die richtigen fragen. :)(ni böse gemeint)

deshalb nochmal. geht zusammen in den MM mit genau diesen fragen. und nicht vertrösten oder ähnliches lassen.
 
da du ja die laufzeit der ssd nachweisen kannst - es aber noch kein halbes jahr lief. 5-7% würde ich probieren.
 
Ich würde erstmal die Prüfung abwarten, ob HP das alles als Defekt anerkennt - davon hängt ja alles weitere ab.
 
Was für eine SSD ist eigentlich verbaut?
 
CloudFox77 schrieb:
Nachbesserung ist Reperatur ODER Neuware. Wieso muss ich mich vertraglich auf all diese Punkte und Ungereimtheiten einlassen? Wieso darf ich nicht entscheiden ob hier repariert wird?
Nicht Du entscheidest, ob Austausch oder Reperatur - das macht der Hersteller im Rahmen seiner Verpflichtung.
Erst nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kannst du auf die Rückgabe bestehen - weil der Hersteller seinen Verpflichtungen nicht erfolgreich nachkommen konnte.
 
Kleiner69 schrieb:
Ich würde erstmal die Prüfung abwarten, ob HP das alles als Defekt anerkennt - davon hängt ja alles weitere ab.

Aber ist HP denn nicht nur im Rahmen der Garantie verantwortlich? Sollte HP es nicht anerkennen, was mache ich dann!?

eigentlich dachte ich auch, es ist hier ein Fall von Sachmangel, für den Mediamarkt im Rahmen der Gewährleistung zuständig ist?
 
TechX schrieb:
Nicht Du entscheidest, ob Austausch oder Reperatur...

Ja, aber wenn Austausch, dann hat er bei einem wenige Tage alten Neugerät auch Anspruch auf ein Neugerät und nicht eines mit über 1 Monaten Nutzungszeit, was schon durch 100 Hände ging.
 
Hatte mal was ähnliches. Die Marktleitung hat sich dann schlussendlich drum gekümmert. Der Verkäufer war sehr unfreundlich bei mir.
 
TechX schrieb:
Nicht Du entscheidest, ob Austausch oder Reperatur

  1. habe ich einen Vertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller
  2. ist diese Entscheidung ein Recht des Käufers

Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen
 
Vielleicht kann hier noch jemand, seine Meinung zum eigentlich Defekt äußern.

Ich denke es ist eine Unreinheit bzw Druckpunkt hinter der Streufolie welche die LED Hintergrundbeleuchtung sonst gleich mäßig auf die Fläche verteilt. Das kann keiner selbst verschulden, ohne den Displaydeckel aufzuschrauben und hinterm Display rum zuwerkeln.
..das hast du ja vermutlich nicht gemacht....?!! ;-)

Ergo, sollte die Beanstandung als reguläre gesetzliche Gewährleistungsleistung oder im Rahmen der Garantie problemlos abgedeckt sein.

Der ganze Ärger zeigt wieder, warum manche Leute in so einem Falle bei der Rückgabe im Markt gar nix sagen
und lieber von Ihrem Rückgaberecht bei nicht Gefallen Gebrauch machen.
Leider trifft es dann den Nächsten der dieses Gerät dann als vermeintliche Neuware mitnimmt.
 
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PixelMaler schrieb:
Der ganze Ärger zeigt wieder, warum manche Leute in so einem Falle bei der Rückgabe im Markt gar nix sagen
und lieber von Ihrem Rückgaberecht bei nicht Gefallen Gebrauch machen.
Leider trifft es dann den Nächsten der dieses Gerät dann als vermeintliche Neuware mitnimmt.

Genau. Denn die Tatsache, dass ich als Austausch ein benutztes Gerät bekommen habe, lässt mich zweifeln, ob das dekefkte Gerät tatsächlich auch Neuware war. oder oder oder... Das vertrauen ist Dahin..
Ergänzung ()

PixelMaler schrieb:
Vielleicht kann hier noch jemand, seine Meinung zum eigentlich Defekt äußern.

Ja, das würde mich auch interessieren. Die Aussage Selbstverschuld, irritiert mich sehr und macht mich ratlos.

War am Anfang unscheinbar und ist am nächsten Tag größer und auffälliger gewesen.

Im Tageslicht bei normaler Windows Nutzung nicht zu erkennen. Nur bei schwarzem Bildschirm.
 

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rg88 schrieb:
so etwas gibt es nicht. Das hast du frei erfunden
Stimmt, das bieten nur manche Läden oder Märkte aus Kulanz und Kundenfreundlichkeit an. Ist in sofern als also kein "Recht".
Sondern eben nur eine Möglichkeit...
die auch genutzt wird. Habe selbst schon PCs im Elekromarkt gekauft welche schon einen anderen Vorbesitzer hatten und als Neuware wieder angeboten wurden.
 
Update: Ich bin soeben telefonisch von Mediamarkt informiert worden, dass das Gerät auf Garantie repariert wurde und ich das ausgetauscht behalten soll.

Soweit so gut! Ich habe dann freundlich auf den Datenschutzverstoß und die Tatsache, dass ich ein Ausstellungsstück bekommen habe hingewiesen. Der Gesprächspartner war hörbar schockiert.

Mein Vorschlag, mir mit 10% des Kaufpreises von 999€ entgegen zu kommen wird nun mit dem Marktleiter abgeklärt.
 
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