News Microsoft kauft eigene Aktien zurück

Aktienrückkauf ist ein gutes Mittel, um Liquidität anzulegen. Porsche hat das vor zwei Jahren gemacht, bevor es mit der VW Übernahme richtig los geht. Der Vorteil ist, dass man in wirtschaftlich schlechteren Zeiten diese Aktien wieder verkaufen kann. Außerdem erschwert es natürlich feindliche Übernahmen, aber ich bezweifle, dass MS während meiner Lebenszeit von irgendwem übernommen wird.
 
YouRselfgoq schrieb:
Soweit habe ich es verstanden. Ich frage mich nur, was ihnen das bringen soll, wenn der Preis der Aktien nach oben gehen. Das Unternehmen hat davon direkt nichts, da die Leute schließlich untereinander handeln und MS nicht der Dealer ist. Wenn Ich mir ein Bonbon kaufe, sagen wir für 2€ und dann kommst du an und willst auch eins, es gibt aber keins mehr und ich dir dann meins für 3€ verkaufe, bekommt der Verkäufer (MS) dann mehr Geld? Nein.

Hinzu kommt, dass ihnen bald 40 Milliarden $ weniger zur Verfügung stehen, nur damit sie ihren eigenen Aktienkurs gepusht haben, was ihnen allerdings finanziell überhaupt nichts bringt. Übernahmekandidat sind sie bei dem Börsenwert und der miesen Finanzlage in den USA sicherlich auch nicht.

Irgend ein BWL-er hier, der das vielleicht logisch begründen kann, warum so ein Kauf Sinn machen soll?

Um den eigenen Börsenkurs geht es beim Rückkauf eigener Aktien im Grunde nicht, denn von steigenden Aktiebn profitiert man nur dann, wenn man sie mit Gewinn verkauft.

2 Gründe fallen mit spontan dazu ein (vereinfacht dargestellt):

1. Eine AG ist immer gefährdet übernommen zu werden, ggf. werden sie ausgeschlachtet und dann verwertet. Wer genug Geld hat kann sich andere AG's kaufen.
Unternehmen gehen an die Börse, weil sie damit auf einen Schlag ein rieseges Vermögen erhalten, mit dem Sie investieren und wachsen können. Persongesellschaften würden niemals von ihrer Bank so viel Geld als Kredit erhalten. MS ist mittlerweile so Reich geworden, dass sie auf Fremdkapital nicht mehr angewiesen sind. Der Rückkauf eigener Aktien schafft Sicherheit, auch in Zukunft eigener Herr im Hause zu sein.

2. Eigene Aktien sind gebundenes Kapital und in der Regel mehr Wert als die verfügbaren Geldbestände. Für den Fall, dass MS andere AG's kaufen möchte, können sie den Aktionären ein Tauschgeschäft anbieten. Statt die Aktien des fremden Unternehmens zu kaufen, erhalten die Besitzer Anteile an MS. Während im ersteren Fall die Besitzer nur Geld erhalten und dann keine Aktien mehr besitzen, bleiben sie im Zweiten Fall Aktionär und profitieren so von der zukünftigen Entwicklung von MS (steigende Kurse, Dividenden,...) Man könnte sagen, MS füllt so auch seine "Kriegskasse".
 
rOx_Ya schrieb:
...@Zhan: In D darf ein Unternehmen nicht mehr als 5% eigener Aktien haben. D.h. sobald diese zurückgekauft werden, "löst man sie auf" d.h. es gibt sie nicht mehr, und die übrigen Aktieninhaber besitzen mehr am Unternehmen

Hä? Ich arbeite in einem Unternehmen, das 90% seiner eigenen Aktien hält. Da ist nichts mit 5% dran.

Woher stammt die Info? Höre ich zum ersten Mal. Oder meinst du die Begrenzung, das Unternehmen nicht wahllos eigene Aktien zurückkaufen dürfen? Das ist ein Unterschied.
Ein Unternehmen darf aber so viele eigene Aktien besitzen wie es will, es wird ja nicht gezwungen Anteile zu verkaufen, nur wenn es Geld benötigt.

Und deine Logik mit der Auflösung der zurückgekauften Aktien kommt auch nicht hin. So würde im Extremfall theoretisch am Ende nur eine Aktie übrigbleiben, die das gesamten Unternehmen repräsentiert? Das geht nicht, weil die Summe aller Aktien das Unternehmen darstellen, es werden keine Aktien aufgelöst. Oder du weißt es wirklich besser und hast Quellen zur Rechtslage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Vieleicht will ja AMD(nachdem es so gut mit ATI lief) MS Kaufen!:evillol:

Gruß
Klatty
 
Fu Manchu schrieb:
Hä? Ich arbeite in einem Unternehmen, das 90% seiner eigenen Aktien hält. Da ist nichts mit 5% dran.

Ich hab jetzt auch keine Quelle, aber ihr habt sicherlich nur ein Missverständnis. Wenn ich 1000 Aktien ausgebe und nach und nach 600 wieder zurückkaufe, so steigt der Wert der letzten 400 automatisch. Möglicherweise war das damit gemeint.
 
Odium schrieb:
...Wenn ich 1000 Aktien ausgebe und nach und nach 600 wieder zurückkaufe, so steigt der Wert der letzten 400 automatisch. ...

Das siehst du falsch.
Eine Aktie repräsentiert einen Wert, sie hat aber keinen eigenen Wert (sie ist Papier oder elektronisch). Gebe ich 1000 Aktien aus, dann verteile ich den Wert meines Unternehmens zu bestimmten oder gleichen Teilen auf diese tausend Aktien.

Verkaufe ich jetzt 100, dann bleiben 900 in meinem Unternehmen. Verkaufe ich alle tausend, dann liegen alle Anteile des Unternehmens in fremder Hand. Und fange ich jetzt an, die Aktien zurückzukaufen, dann liegen die Anteile wieder in meiner Hand - und lösen sich dabei nicht auf. Aber am repräsentierten Wert der Aktie ändert sich nichts. Sollen die Fremtanteilshaber plötzlich immer mehr Anteile besitzen, weil ich eigene Anteile kaufe?

Ihr meint sicher den Preis einer Aktie (ungleich dem repräsentierten Wert). Dieser kann steigen, da aufgrund eines Rückkaufes eigener Aktien am Markt die Nachfrage steigt und so naturgemäß meist auch der Preis. Der Preis hat aber keinen Einfluss darauf, welchen Wert die Aktie repräsentiert. Und wenn ich 99% aller Aktien zurückkaufe, dann repräsentiert die letzte Aktie trotzdem nur einen Wert von 1%, kann auf dem Markt 1cent oder 1 Millionen Euro kosten, je nachdem, was das Unternehmen am Markt noch wert ist.

Der Preis einer Aktie ist nicht ihr Wert, eine Aktie räprenstiert nur einen Wert, sie verbrieft ihn und bildet ihn ab, hat aber keinen eigenen, evtl einen Sammlerwert für alte Aktien :D
 
Da muss man zum einen den Nennwert (Grundkapital geteilt durch Anzahl der ausgegebenen Aktien) der Aktie unterscheiden und den Kurswert zu dem sie gehandelt wird (z.B. an einer Börse).

Es ist natürlich möglich eigene Aktien zurückzukaufen und sie dann aufzulösen genauso wie sie zu halten. Hier gibt es sehr wahrscheinlich Unterschiede zwischen börsennotierten AGs und Unternehmensanteilen, die hauptsächlich von einer Einzelperson gehalten werden.
Dass ein Unternehmen nur 10% der eigenen Aktien halten darf ist richtig! Dies ist im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt und gilt seit 1998.

Dass euer Unternehmen 90 % seiner Aktien selbst hält, ist sehr ungewöhnlich. Das hieße ja, dass das Unternehmen sich selbst gehört als juristische Person. Bist du sicher, dass das so ist und nicht einer der Geschäftsführer oder der Gründer und nicht das Unternehmen an sich 90 % hält? Oder habt ihr eine Kommanditstruktur?
Wie im obigen Link nachzulesen ist, macht das KonTraG für "kleine AGs" eine Ausnahme (weiß nicht was hier das genaue Kriterium für klein ist) und stellt somit keinen Widerspruch zur 10 %-Regel dar.

Die Frage wäre jetzt nur wie das KonTraG ausländische Unternehmen behandelt. MS-Aktien sind zwar auch an deutschen Börsen gelistet, aber sind natürlich eigentlich an der NASDAQ notiert. klick
Weiß jemand wie dort die Regeln bzgl. des Haltens eigener Aktien sind? Dann könnte man auch diesen Schritt besser einordnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn M$ Windows 7 veröffentlicht dürften doch sicherlich die aktien steigen oder?
Dann hätten Sie doch sicherlich ein gutes geschäft gemacht ^^
 
Christian77 schrieb:
...Dass euer Unternehmen 90 % seiner Aktien selbst hält, ist sehr ungewöhnlich. Das hieße ja, dass das Unternehmen sich selbst gehört als juristische Person. Bist du sicher, dass das so ist und nicht einer der Geschäftsführer oder der Gründer und nicht das Unternehmen an sich 90 % hält?

Du hast recht. Der Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer hält nach dem einzahlen seines Stammkapitals, das später nach der Umwandlung der GmbH zur AG das Grundkapital wurde, 100% der Anteile. Da das Unternehmen nie an die Börse ging, liegen die Anteile komplett in Form des Grundkapitals in der AG, die wiederum dem Geschäftsführer gehören (und der Familie). Kommandidisten gibt es keine.

Gelten die 10% Rückkauf nur über die Börse? Es gibt ja auch andere Möglichkeiten Aktien zu erwerben.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 71 Aktiengesetz (Hervorhebung von mir) schrieb:
Erwerb eigener Aktien

(1) Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur erwerben,
1. wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden,
2. wenn die Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden sollen,
3. wenn der Erwerb geschieht, um Aktionäre nach § 305 Abs. 2, § 320b oder nach § 29 Abs. 1, § 125 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 207 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes abzufinden,
4. wenn der Erwerb unentgeltlich geschieht oder ein Kreditinstitut mit dem Erwerb eine Einkaufskommission ausführt,
5. durch Gesamtrechtsnachfolge,
6. auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals,
7. wenn sie ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder Finanzunternehmen ist, aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung zum Zwecke des Wertpapierhandels. Der Beschluß muß bestimmen, daß der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien fünf vom Hundert des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf; er muß den niedrigsten und höchsten Gegenwert festlegen. Die Ermächtigung darf höchstens 18 Monate gelten; oder
8. aufgrund einer höchstens 18 Monate geltenden Ermächtigung der Hauptversammlung, die den niedrigsten und höchsten Gegenwert sowie den Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert nicht übersteigen darf, festlegt. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen.
§ 53a ist auf Erwerb und Veräußerung anzuwenden. Erwerb und Veräußerung über die Börse genügen dem. Eine andere Veräußerung kann die Hauptversammlung beschließen; § 186 Abs. 3, 4 und § 193 Abs. 2 Nr. 4 sind in diesem Fall entsprechend anzuwenden. Die Hauptversammlung kann den Vorstand ermächtigen, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluß einzuziehen.

(2) Auf die zu den Zwecken nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Dieser Erwerb ist ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 4, 7 und 8 ist der Erwerb nur zulässig, wenn auf die Aktien der Ausgabebetrag voll geleistet ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 8 hat der Vorstand die nächste Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals, über deren Anteil am Grundkapital sowie über den Gegenwert der Aktien zu unterrichten. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 sind die Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb an die Arbeitnehmer auszugeben. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 8 hat die Gesellschaft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich von der Ermächtigung zu unterrichten.

(4) Ein Verstoß gegen die Absätze 1 oder 2 macht den Erwerb eigener Aktien nicht unwirksam. Ein schuldrechtliches Geschäft über den Erwerb eigener Aktien ist jedoch nichtig, soweit der Erwerb gegen die Absätze 1 oder 2 verstößt.

Hier ist also nur von der "Gesellschaft" allgemein die Rede. Der Zusatz "börsennotiert" fehlt.
Also müsse das auch auf euch zutreffen.

Aber wie gesagt, eure Aktien gehören ja nicht eurer Gesellschaft, sondern dem Inhaber/Geschäftsführer. Als Besitzer ist er eine natürliche Person und somit letztendlich ein ganz normaler Aktionär. Nur dass er halt der einzige bei euch ist. ;)

Wenn er 100 % der Anteile hält, dann hält die Gesellschaft selbst 0 %. Wenn die Voraussetzungen aus § 71 AktG (und der weiteren dort genannten) erfüllt sind, kann er bis zu 10 % seiner Anteile an die Gesellschaft selbst verkaufen. (Wenn sie dann z.B. als Belegschaftsaktien an die Mitarbeiter ausgegeben werden sollen.)

Das Grundkapital ist nur der Verbuchungsposten des Gesamtwerts der Aktiennennwerte in der Bilanz. Das bedeutet nicht, dass die Gesellschaft die Anteile besitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
wieviel prozent der aktien befinden sich denn nun in Microsoft eigenem Besitz? bill gates & Steve Ballmers eigene Anteile mal ausgenommen?
mfg illegalz
 
Zurück
Oben