Mindfactory frage

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Ruf an und frag mal nach, alles andere sind spekulationen was muss was nicht weil jemand mal ne schlechte erfahrung gemacht hat.
Normalerweise nehmen die es zurück ohne wenn und aber.
 
Hallo zusammen,

@ Nom4d <3 K-Town

Wenn die von dir genannten "Haarrisse" schon vorhanden waren, dann kannst du den Brenner in jedem Fall zurück Geben und die müssen dir das Geld zurück Erstatten oder du nimmst von denen einen anderen Brenner respektive im Verhältnis zu dem Kaufpreis.

Sind die Haarrisse denn durch den Einbau entstanden oder waren diese schon vorhanden? Da du Schreibst, man könne diese nur erkennen wenn man genau hinsieht, könntest du auch Sagen daß du erst beim Einbauen auf diese Risse aufmerksam wurdest.

Dann wird dir Mindfactory in deinem Fall den Brenner ersetzen oder du suchst dir einen anderen gleichwertigen bei denen aus. Als Grund kannst du ja Sagen, daß du dem Modell nicht mehr traust und deshalb eine andere Marke bzw. anderes Modell stattdessen willst. So würde ich es jedenfalls in dem Fall machen.

So long....
 
Zuletzt bearbeitet:
@Luxmanl525: Ja toll, so was nennt man Betrug! Super wenn man jemanden wie dich als Kunden hat. Der TE soll einfach ehrlich sein und bei MF nachfragen was Sache ist.
 
Trackerus schrieb:
kann ja auch sein das der brenner net so läuft wie angenommen und du Ihn nur testen kannst indem er verbaut wird ...
Dann liegt aber eher ein Defekt vor. Gerade bei Brennern kann es auch an den Rohlingen liegen.
Eine Wertminderung entsteht nicht.
Bitte? Das Gerät hat Gebrauchsspuren nach dem Einbau,aber du bist bestimmt einer der ersten der dann schimpft das er ein gebrauchtes Gerät geliefert bekommen hat.
Ausserdem ist es Gesetzlich festgelegt das Onlinehandel innerhalb 14 Tage zurück nehmen muss.
Das hat auch niemand bestritten. Aber die Ware wurde nunmal vom Käufer beschädigt (ja auch kleinste Kratzer sind Beschädigungen), daher ist der Shop berechtigt die Rücknahme zu verweigern oder eine Wertminderung vorzunehmen.

@Luxmanl525:
Ist wohl heutzutage nicht mehr angesagt zu seinen Fehlern zu stehen was? :rolleyes: Aber dann am lautesten schreien wenn du übern Tisch gezogen wirst und / oder auf dein Recht pochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat auch niemand bestritten. Aber die Ware wurde nunmal vom Käufer beschädigt (ja auch kleinste Kratzer sind Beschädigungen), daher ist der Shop berechtigt die Rücknahme zu verweigern oder eine Wertminderung vorzunehmen.

Nein, den Widerruf kann der Verkäufer nicht "verweigern", das ist zwingendes Recht und nicht von einer etwaigen Beschädigung durch den Käufer abhängig.
Es besteht lediglich die Möglichkeit, einen Ersatz für die Beschädigung einzubehalten.
 
Das er sie gerne zurücknimmt, aber 100% vom Kaupfreis als Wertersatz einbehält.
 
Gibt es denn mal was neues vom TE? Ich würde es zurückgeben, hoffen dass sie keine/nur geringe Wertminderung berechnen und einen neuen Brenner kaufen.
 
PiPaPa schrieb:
aha, dann zerkloppe ich mal mit nem Hammer den Kühlkörper einer GTX 580.... mal sehen was der Händler mir sagen wird.

Das wäre einen Versuch wert, wobei ich anstelle der guten GTX die Weichbirne zum Klopfen benutzen würde.
 
Quackmoor schrieb:
Solange du ihn komplett und in der Originalverpackung zurückschickst, muss Mindfactory ihn innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum/Lieferdatum zurücknehmen. Also einfach mal bei MF anfragen.

Über das komplett kann man sich ggf. noch streiten aber in der OVP jedenfalls muß bei Ausübung des Widerrufsrechtes wohl nicht zurückgesendet werden.

Ebenso können Kauf- und Lieferdatum auseinanderfallen, so dass die diesbzgl. Aussage auch in der Form unzutreffend ist, Lektüre hierzu 312d II, 355ff.

Und warum anfragen, wenn das Recht besteht?

Nur weil du also die Rechtswissenschaft nicht verstehst (wie auch?), musst du sie nicht gleich mit Stammtischsprüchen zur Nichtwissenschaft machen.
Eine der ältesten akademischen Wissenschaften überhaupt hat Kommentatoren wie dich sicher nicht verdient.
 
Ja, ich kenne mich nicht mit Rechtswissenschaften aus, will ich auch nicht, siehe Signatur. Ich meinte nur, dass Mindfactory den Artikel zurücknehmen muss, wenn keine Mängel am Artikel, außer durch den Einbau/das Ausprobieren, entstanden sind. Ich weiß auch, dass Kauf- und Lieferdatum nicht dasselbe sind, aber wer kann schon etwas mit dem Begriff Gefahrenübergang anfangen.
 
Ich meinte nur, dass Mindfactory den Artikel zurücknehmen muss, wenn keine Mängel am Artikel, außer durch den Einbau/das Ausprobieren, entstanden sind.

Das kannst du ja meinen, es ist aber nicht geltende Rechtslage.

Der Verkäufer muss die Kaufsache im Falle des Widerrufes unabhängig vom Zustand zurücknehmen.

Der Gefahrübergang hat übrigens mit der gestellten Frage nichts zu tun.
 
Da er es eingebaut hat, kann Mindfactory die Ware aufgrund der sichtbaren Gebrauchsspuren nicht mehr als Neu verkaufen - Somit tritt auf jeden Fall eine Wertminderung in Kraft.

Edit: Da frage ich mich natürlich auch, wieso baue ich etwas ein wo ich vorab sehe das der Anschluss gar nicht hinhaut ? ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ganze neue Diskussion ist doch absolut sinnlos, solange sich der TE nicht meldet.

Fakt ist:
1) Der Verkäufer muss den Artikel zurücknehmen.
2) Der Käufer darf den Artikel so testen, wie es im Laden möglich wäre
3) Innerhalb von 14 Tagen gilt 1) ohne Angabe von Gründen
4) Wenn der Artikel beschädigt wurde, mehr als nur durch 2) (also nicht nur wegen geöffneter Verpackung), so kann der Verkäufer dem Käufer die entstandene Wertminderung in Rechnung stellen.

Wie kann man darüber nur so lange diskutieren :rolleyes:
 
Hi,

viel Wirbel um nichts ;)

Tatsächlich muss man erst einmal alles zurücknehmen, kann jedoch auf einen Wertersatz bis hin zum Kaufpreis bestehen. Dies ist aber nur hypothetisch.

Gerade bei Bulk-Artikeln ist es alles halb so wild, und wir - die Mindfactory AG - machen hier vieles möglich, so dass wir wirklich wenige Kunden mit einem Wertersatz belasten. Wir sind in diesem Punkt recht kulant, das ist richtig.

In diesem Fall ist das alles halb so schlimm. Wir haben da schon ganz andere Sachen zurück bekommen:

gebrauchte Hygieneartikel, mechanisch beschädigte Boards und Grafikkarten

All sowas ist dann sehr ärgerlich und dort versuchen Kunden dann das Rechtssystem auf Ihre Seite zu ziehen, obwohl sie eindeutig den Fehler gemacht haben. Solche Kunden sind es dann auch, die die Preise der Artikel in die Höhe treiben ;)

Der TO jedoch gehört da nicht zu, das sollte gesagt sein :D

Bei solchen Kleinigkeiten also ruhig zu uns zurückschicken, immer nur daran denken, dass Waren unter einem Wert von 40€ auf eigene Kosten eingesendet werden müssen.

In diesem Sinne, schönes Wochenende

A. Wollnik
 
der.timosch schrieb:
Aber nicht vergessen oder verschwiegen werden darf, dass Mindfactory aufgrund des verschlechterten Zustandes einen Ausgleich verlangen kann und wohl auch wird. Wundere mich, dass das keiner der Vorredner (edit: vor 14.59h) erwähnt hat...
Nein können sie nicht.
Es gab da mal einen Fall bezüglich eines Wasserbettes.

http://www.abmahnschutz24.de/news/b...mmungsgemase-ingebrauchnahme-voraussetzt.html

Die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ist bei einem DVD-Laufwerk imho dann, wenn es im Gehäuse sitzt.
 
Letztere Frage scheint trotz der BGH Entscheidung in der Rechtswissenschaft immer noch ziemlich umstritten zu sein.
 
Atholon schrieb:
...
All sowas ist dann sehr ärgerlich und dort versuchen Kunden dann das Rechtssystem auf Ihre Seite zu ziehen, obwohl sie eindeutig den Fehler gemacht haben. Solche Kunden sind es dann auch, die die Preise der Artikel in die Höhe treiben ;)
...
Es dürfte ja nicht zu einer Belastung der anderen Kunden aufgrund der Rücksendung von beschädigten Artikeln in Form von höheren Artikelpreisen kommen. Eben deshalb hat der Händler die Möglichkeit, eine Wertminderung oder den gezogenen Nutzen dem Verursacher in Rechnung zu stellen.

In dieser Form geht die vermeintliche Kulanz zu Lasten der anderen unbeteiligten Kunden und ob das in deren Sinn ist, wage ich zu bezweifeln.

Doc Foster schrieb:
Letztere Frage scheint trotz der BGH Entscheidung in der Rechtswissenschaft immer noch ziemlich umstritten zu sein.

Nun es wird aber sicher nicht bei so vielen Artikel vorkommen/notwendig sein, daß die Prüfung nur durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme dann auch zu einer solch erheblichen Wertminderung, da nicht reversibel, führt.

In dem Fall des optischen Laufwerks ist der Einbau zur Prüfung nicht notwendigerweise vorzunehmen, so daß man schon Kratzer und Beschädigungen als wertmindernd betrachten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun es wird aber sicher nicht bei so vielen Artikel vorkommen/notwendig sein, daß die Prüfung nur durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme dann auch zu einer solch erheblichen Wertminderung, da nicht reversibel, führt.

Was an der Tatsache, dass die Frage in der Wissenschaft umstritten ist, nichts ändert.

In dem Fall des optischen Laufwerks ist der Einbau zur Prüfung nicht notwendigerweise vorzunehmen, so daß man schon Kratzer und Beschädigungen als wertmindernd betrachten kann.

Aus dem Bauch heraus hätte ich ähnlich argumentiert. Nach Lektüre der BGH Entscheidung im Volltext, wäre ich mir da allerdings nicht mehr so sicher.
 
heiner.hemken schrieb:
Es dürfte ja nicht zu einer Belastung der anderen Kunden aufgrund der Rücksendung von beschädigten Artikeln in Form von höheren Artikelpreisen kommen. Eben deshalb hat der Händler die Möglichkeit, eine Wertminderung oder den gezogenen Nutzen dem Verursacher in Rechnung zu stellen.
Ist die Verwendung eines Wasserbettes (inkl. Befüllung mit Wasser, irgendwelchen Pflegemitteln o.ä.) denn eine Wertminderung? Immerhin war es bereits mit Wasser befüllt.

heiner.hemken schrieb:
In dieser Form geht die vermeintliche Kulanz zu Lasten der anderen unbeteiligten Kunden und ob das in deren Sinn ist, wage ich zu bezweifeln.
Das ist das Risiko eines Unternehmers. Davon abgesehen wage ich zu bezweifeln, dass diese Kratzer vermeidbar sind, wenn man den Sitz des Laufwerks im Gehäuse prüfen möchte.
Die Gewährleistung ist davon auf jeden Fall nicht betroffen - die muss MF auch so erbringen. Und ganz ehrlich: ob ein DVD-LW nun einen Kratzer hat, weil ich es eingebaut habe, oder ob es zwei hat, weil es bereits einer vor mir für 2 Stunden eingebaut hatte ist mir ziemlich egal.... Ob das eine Wertminderung darstellt, bezweifele ich ganz stark.

heiner.hemken schrieb:
Nun es wird aber sicher nicht bei so vielen Artikel vorkommen/notwendig sein, daß die Prüfung nur durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme dann auch zu einer solch erheblichen Wertminderung, da nicht reversibel, führt.
Hat bei dem Wasserbettbeispiel den BGH auch nicht interessiert.

heiner.hemken schrieb:
In dem Fall des optischen Laufwerks ist der Einbau zur Prüfung nicht notwendigerweise vorzunehmen, so daß man schon Kratzer und Beschädigungen als wertmindernd betrachten kann.
Um das Teil auf FUNKTION zu prüfen freilich nicht - doch darum geht es auch gar nicht.
Ein DVD-Laufwerk sitzt "bestimmungsgemäß" im Gehäuse, sofern es kein externes ist.
 
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