Mindfactory will unbedingt "Ablieferungsnachweise"

thompson004

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Hi,
obwohl ich wusste, dass MF sich anscheinend nicht an Gesetze hält (nimmt anfangs keine GTX 970er an trotz Sachmangel), habe ich dort eine GTX 970 gekauft. Lüfter rattert im Idle, also unter Gewährleistung zurückgeschickt.
Ich lebe in Österreich und habe deshalb den Paketdienst LogoiX verwendet, der mein Paket von Freilassing aus zu MF geschickt hat.
Jetzt will ich natürlich, dass MF die Versandkosten von Freilassing nach MF trägt - ist ja mein Recht.
MF will jetzt dafür "Ablieferungsnachweise", auf meine Nachfrage hin wurde mir erklärt, dass sie einen Beleg wollen.
Ich habe ihnen bereits meine Sendungsverfolgung geschickt und die aktuelle DHL - Preisliste für Pakete.
Ist das rechtens, dass die von mir diesen Beleg wollen?
Das wird nämlich etwas schwierig, ich muss den Beleg von LogoiX anfordern.
 
Das wird nämlich etwas schwierig, ich muss den Beleg von LogoiX anfordern.
Du möchtest doch etwas erstattet haben, also besorge die Quittung und sende eine Kopie an MF. Aus welchem Grunde sollten sie sonst etwas bezahlen ohne Belege?
 
ich habe es vielleicht falsch aufgefasst, aber ein Ablieferungsnachweis bei DHL kostet etwas, deshalb.
Bei einem reinen Beleg würd ich es schon verstehen, weil ich ja sonst irgendeinen Betrag nennen könnte.
Ergänzung ()

cartridge_case schrieb:
was hat denn DHL damit zu tun?!

DHL ist der Paketdienst, mit dem das Paket versendet wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso hast Du denn keine Belege dafür bekommen das es bei DHL abgegeben worden ist? Wenn die Belege etwas kosten frage bei MF ob sie die Kosten dafür auch übernehmen. Wenn ich kein Geld vom Händler bekommen würde weil die entsprechenden Belege fehlen, würde ich mir schon etwas überlegen um an mein Geld zu kommen. Wird denn gesagt das die Ware nicht bei denen angekommen ist? Was sagt denn LogoiX dazu, haben sie keinen Nachweis darüber das es angeliefert wurde?
 
Ja, Logoix, aber die haben mein Paket von Freilassing selbst zu MF geschickt.
Ich selbst habe nur von Wien nach Salzburg geschickt. Die transportieren dass dann nach Freilassing rüber und schicken es weiter.

also die Rücksendung besteht aus zwei Teilen:
1. Sendung von Wien nach Salzburg -> Salzburg-Freilassing mit Transporter
2. Sendung von Freilassing zu MF

Das Problem ist, dass ich bei MF nur meine deutsche Lieferadresse (Freilassing) hinterlegen kann und somit praktisch nur die Sendung von Freilassing -> MF gilt.

LogoiX ist mir entgegengekommen, allerdings haben Sie mir bis jetzt nur die Rechnung geschickt, auf welcher der gesamte Preis vermerkt ist (Wien -> MF). ich bräuchte also den Beleg von Freilassing -> MF, damit alles "richtig abläuft".

Ich kann eben leider kaum den Betrag von wien -> MF verlangen, wenn in meinem Kundenkonto als Absenderadresse nur deutsche Adressen möglich sind..
 
Das ist aber doch Dein Problem und nicht das von MF?
 
Was möchtest Du denn dann von uns hören, Du möchtest Geld haben, also liefere demjenigen der es bezahlen soll den Nachweis der dafür nötig ist.
 
Ich habe jetzt die Schwierigkeiten nicht im Detail verfolgt - aber wenn MF eine plausible Erklärung über die Kosten hat, kann es sich doch auch damit zufrieden geben, statt Stress zu machen?
 
Und verbuchen bzw. belegen dann wie die Auszahlung wie in ihrem Rechnungssytem? Als "plausible Erklärung"?
 
Das ist doch vorliegend immerhin keine Begründung der Art "da könnte ja jeder kommen", sondern sauber nachzuvollziehen. Wenn sie es nicht als "plausible Erklärung" annehmen wollen, dann vllt "im Namen des Volkes"? Mein Prinzip ist ja wohl bekannt^^
 
Es muss ja auch versteuert werden, etc und dafür verlangt das Finanzamt Belege. Und eine plausible Erklärung ist für das Finanzamt so lange plausibel bis sie belegt werden ;)
 
LogoiX kann mir leider nur die gesamte Rechung inklusive dem Betrag für Österreich geben.
Also nur Wien -> MF direkt, da das Paket in Freilassing nur weitergesendet wurde ohne extra Auftrag.
Das heißt dann wohl dass die mir nichts erstatten werden. Naja wenigstens haben sie für die Rücksendekosten aufzukommen.
 
Es hätte auch sein können, dass der Käufer die Sache persönlich zu MF karrt, dann wären Tankkosten angefallen - hätte da nicht auch eine schriftliche Erklärung des Käufers gereicht? Davon abgesehen ist es nicht so?: Aufgrund der Rückabwicklungs selbst sollten keine Steuern entstehen; allenfalls in der Folge sollte Steuerlast dafür entfallen, dass der Steuertatbestand Kaufvertrag aufgrund der Rückabwicklung verschwindet?

Sry ggf, bin in Steuersachen noch nicht so firm^^
 
Ich kann nur von meiner täglichen Arbeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung sprechen:

Erstattung kann ich nur mit Belegen durchführen und das am besten mit Original Belegen.
Dem Versicherten soll die Möglichkeit genommen werden steuerliche Vorteile daraus zu ziehen, da dieser die Kosten nicht getragen hat.
Der steuerliche Vorteil darf nur bei uns liegen, da wir die Kosten auch bezahlen. Des Weiteren soll es vor Betrug schützen und dient als Sicherheitsmechanismus.
 
Das hört sich gar nicht so unvernünftig an. Ich will nicht darauf herumreiten, dass gewisse Unterschiede zwischen Krankenkassen und Hardwareunternehmen bestehen (zB die demokratische Legitimation solcher Detailunkte wie Belegpflicht) und vor allem zwischen dem Aufkommen von Gewährleistungskosten und den Krankenkassenleistungen.

Dass ähnliche Erwägungen wirklich auch in Fällen wie vorliegend eine Rolle spielen können, will ich nicht abstreiten. Zumindest aber behaupte ich mal, dass es zur Not auch anders gehen sollte.
 
thompson004 schrieb:
Das heißt dann wohl dass die mir nichts erstatten werden. Naja wenigstens haben sie für die Rücksendekosten aufzukommen.

Was hat denn MF zu deinem vorhanden Beleg gesagt?
 
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