Mindfactory will unbedingt "Ablieferungsnachweise"

aranax schrieb:
Was hat denn MF zu deinem vorhanden Beleg gesagt?

Leider genau gar nichts; MF geht anscheinend vielen meiner Sätze aus dem Weg.
Sie haben mir als Antwort geschrieben, dass eine neue GTX 970 auf dem Weg zu mir ist, quasi so als "positive Ablenkung" vom Thema.
Ich werde noch mal nachfragen.
 
Laut deren Widerrufsabwicklung sehe ich nichts, was darauf hinweist, dass die nur die Versandkosten bis zur dt. Grenze rücküberweisen würden. Ergo einfach deine Rechnung mit Gesamtbetrag einreichen und fertig.

Rücksender aus dem Ausland

Rücksender aus dem Ausland füllen bitte das Reklamationsformular aus (Download hier), legen das Porto vorerst aus (normaler Versand; kein Express-Versand) und übersenden uns dann einen Portokostenbeleg unter Angabe Ihrer Bankverbindung. Wir erstatten Ihnen das notwendige Porto nach Erhalt der entsprechenden Quittung bzw. die DHL-/Kosten, falls die Quittung verloren gegangen sein sollte.
 
Spannend ist der Beitrag von Eisbrecher99 aber trotzdem: immerhin ist man gar nicht wirklich so rigoros unbereit, auch ohne großen Streit auf Belege zu verzichten und mit allgemeiner Kostenerwartung zufrieden zu sein ;)
 
thompson004 schrieb:
Ist kein Widerruf, sondern Gewährleistung

Verwechslung... habe Widerruf geschrieben und doch Gewährleistung gemeint. Die MF-Webseite gibt für ausländische Bestellungen nur den oben zitierten Text pauschal für alle Reklamationen und für die Gewährleistung an. Daher werden die das genau so abwickeln.
 
Es war ja keine Bestellung aus dem Ausland, der Kunde hat ja an seine deutsche Adresse liefern lassen.
 
Ist aber nicht schlimm. Die Grundeinstellung wird trotzdem deutlich (nicht vorhandene Quittungen sind kein Beinbruch) und von gesetzlicher Seite besteht die Kostentragungspflicht auch für Sendungen aus dem Ausland.
 
Aber nicht, wenn Mindfactory an eine deutsche Adresse geliefert hat. Alles danach wurde ja vom Kaeufer selber organisiert bzw. auch selber bezahlt, mit Logoix hat Mindfactory ja nichts zu tun.

Was man danach mit dem Paket anstellt und wo man es hinschickt, ist doch dann Sache des Kaeufers. Insofern wird Mindfactory doch nicht die oesterreichischen Versandkosten erstatten. Ich lass mir auch Sachen an eine dt. Packstation liefern aber wenn ich etwas zuruecksende, muss ich mich auch selber darum kuemmern, dass ich die an der Packstation wieder abgebe und kann die nicht einfach bei der Schweizer Post aufgeben und dann das Porto vom Haendler zurueckverlangen.

Die koennten aber auch ohne explizit ausgewiesenen Teilbetrag der dt. Versandkosten einfach den DHL Standard Paketpreis erstatten (oder das, was sie fuer den guenstigsten Versand halten). Weil diese Kosten ja auf jeden Fall entstanden sind.


EDIT: Mindfactory weigert sich doch gar nicht, den Artikel zurueckzunehmen, es geht doch lediglich um die Rueckversandkosten und das MF sich weigert, diese zu zahlen, weil keine seperate Abrechnung der dt. Versandkosten vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert und insgesamt die Voraussetzunge vorliegen, schuldet der Verkäufer in erster Linie Nacherfüllung und hat die dafür notwendigen Kosten zu tragen - der Käufer ist in seiner Beweglichkeit nicht eingeschränkt und könnte ja auch nach Buxtehude oder Paris gezogen sein. Das ist sein Privatvergnügen; ausschlaggebend für die Kostentragungspflicht des Verkäufers ist aber allein die vertragliche Pflichtverletzung und mitnichten die Lebensführung des Käufers.
 
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