Mittelfinger fürs Auto :P

Dann wird das ja noch zum Trend und nicht mehr lustig^^

Ich hoffe ich schaffs morgen noch, wenn nicht dann gibts im Laufe der Woche die Auflösung^^
 
middle-finger.jpg
 
Bei einer Beleidigung muss erkennbar sein, dass Du die Person gezielt beleidigst.
Der Finger müsste sich also gezielt bewegen können.
Kein normaler Mensch läuft mit (Dauer-)Stinkefinger herum.
 
würde dir davon abraten. nicht weils net lustig ist sondern weil einige es falsch verstehen oder net so lustig finden werden wie wir und du hast bestimmt keine lust auf zerstochen reifen und kaputte fenster. oder du machst es nur dran wenn du im auto bist und beim aussteigen immer abmachen.....


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xxMuahdibxx schrieb:
Du kannst schon logisch denken und einen Satz lesen ihn analysieren und dann die richtige Schlussfolgerung draus ziehen ?

Und leider wird heutzutage die Erziehung wo anders hingeschoben und am Ende wundert man sich das kein Benehmen mehr da ist .

Genau das habe ich und da du von Verletzung des Persönlichkeitsrechts geschrieben hast, das eher den betrifft, der beleidigt und das nicht darf, habe ich nachgefragt.
 
Deutsche gesetze sind sowieso ein wenig fragwürdig, da fallen mir glatt die Nachrichten von gestern ein.
Kleiner Junge wird von Auto angefahren, bzw sein Bein überfahren, krankenhaus, schmerzensgeld usw (glaub 3000 euro), nun nach monaten wird die Mutter des Jungen vom "Täter" auf Schadensersatz für die Beule im Auto verklagt, cirka 1200 euro waren das glauh ich. Ich find sowas echt moralisch bedenkenklich, da fährt jemand nen Kind an, wird auf 100% strafe verurteilt und erklagt sich dann schadensersatz für sein auto? bitte?
und ähnlich wird es auch mit deinem Mittelfinger kommen denke ich, es gibt Leute, die stören sich daran gar nicht, aber es gibt auch genügend andere die sich dran stören. Du darfst ja auch keinem anderen einfach so nen Vogel zeigen, mit der hand vorm gesicht hin und her wischen oder gar nen Stinkefinger auspacken, das nennt man Nötigung im Strassenverkerkehr und wird glaub sogar mit Punkten geahndet
 
Eine Beleidigung muss sich an eine bestimmte Person oder einen bestimmbaren Personenkreis richten. Es genügt nicht, wenn sie sich an einen nicht näher bestimmbaren Personenkreis richtet.

Somit liegt der Tatbestand einer Beleidigung aufgrund des "Stinkefingers" nicht vor, da die Wertung, die der Finger ausdrücken soll, keiner bestimmten Person oder Personenkreis zuzuordnen ist.

Ist also völlig legal.

MfG,
Dominion.
 
cool, dann mach ich mir noch nen dicken aufkleber drunter mit dem einzigen text "A****LÖCHER". oder noch besser: ne led-laufschrift mit selbigem text.

da ja keine personengruppe genannt wird (es steht ja nicht da "_ihr_ a..." etc.), kann mir keiner was.

geile logik -.-

ps: es gibt nicht nur den straftatbestand der beleidigung, schon alleine aus stvzo-bestimmungen dürfte so ein ding ggf fragwürdig sein ;)
 
@ Heretic Novalis:

Welche Bestimmung innerhalb der StVZO sollte denn berührt sein? Diese regelt im Wesentlichen Fragen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs. ;)

Oder meinst Du StVO? Doch auch hier sehe ich keine Bestimmung, welche verletzt sein könnte.

Ergänzend zu meinem obigen Gesagten wäre noch auszuführen, dass erkennbar sein muss, dass es sich um eine scherzhafte Anspielung handelt und nicht tatsächlich beleidigenden Charakter innehaben soll. Liegt beleidigender Charakter vor, so lässt sich dieser idR auch auf einen best. Personenkreis zurückführen (zB alle Autofahrer).

MfG,
Dominion.
 
marcol1979 schrieb:
Der Verstand dieser Gesellschaft muss schon so gering sein diese nicht einmal weiss was gute Manieren sind geschweige denn was Erziehung ist.

Achja: Mittelfinger sind schlechte Manieren, aber im Berufsverkehr bei 120 mit 30cm Abstand und Lichthupe fahren ist in Ordnung. :rolleyes:
Oder heute morgen erst erlebt: Endlos lange Schlange von Autos auf ner Landstraße und irgend ein Spezie meinte, er müsse auf der kurvigen Strecke immer 2 - 3 Autos überholen und sich wieder einfädeln.

Da ist der Mittelfinger noch das harmloseste, was ich mir für solche Leute vorstellen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist nicht in Ordnung. Hat auch nichts mit dem Mittelfinger zu tun. ;)

Mir hat mal einer einen gezeigt, weil er nicht begreifen konnte, dass ich mein Auto nicht in Luft auflösen kann, wenn er mit 200 ankommt und ich seit Ewigkeiten neben einer LKW-Kolonne herfahre (mit normalen 130-140). Aber da muss man drüber stehen. Hätte ich einen Zeugen, hätte ich ihn aber angezeigt.^^

Was den Mittelfinger-Aufkleber angeht... ich finde sowas oberpeinlich, aber das muss dann jeder selbst entscheiden. Wenn ich irgendwann ein Auto sehe mit so einem Aufkleber, naja... ich denk mir dann immer meinen Teil.
 
Da das Teil beweglich ist und man es sicher gerne dann einsetzt wenn man sich selber Bedrängt oder Beleidigt fühlt ,also dem Hinterherfahrenden es "zeigen" möchte ist das eine gezielte Beleidigung .

Wenn der Hinterherfahrende nun einen Beifahrer hat also einen Zeugen und du alleine vorne fährst steht Aussage gegen Aussage ich frag mich dann wer eher Recht bekommt .
 
es könnte ggf. probleme geben wenn dir nachgewiesen wird, das der finger grund für einen auffahrunfall wäre weil jemand zu stark irritiert wurde oder es mit einem echten stinkefinger verwechselt hat etc, aus diesem grund wurde schon werbung mit übergroßen möpsen ( also nicht die Hunde !!) an einer kreuzung verboten...
 
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