Mobilfunkanschluss gesperrt

Das mit dem „besten Netz“ ist immer so eine Sache.

Ich habe mir die Abdeckung auf der EMF-Karte der Bundesnetzagentur für meine Umgebung damals einmal genauer angeschaut. Inzwischen sieht man dort ja recht präzise, welcher Mobilfunkmast welchem Anbieter gehört oder ob er gemeinsam genutzt wird:

85115.jpg


O2 ist hier bei mir und im Umkreis von 150 km wirklich hervorragend aufgestellt.


Ein gutes Beispiel: Bei mir im Ort gibt es ein bewaldetes Hügelgebiet, in dem ich regelmäßig laufen gehe. Direkt auf diesem Hügel steht ein Mast von O2 (vor Vertragsabschluss die Gebiete mit der Karte unter die Lupe genommen, in denen ich häufig unterwegs bin), der das gesamte Areal abdeckt. Da ich beim Laufen gerne Online-Radio höre, bin ich darauf angewiesen: Mit der Telekom hatte ich dort in der Vergangenheit nur schwachen Empfang und ständig Abbrüche durch Stottern und Buffern (getestet beim Spaziergang mit der Freundin). Mit O2 läuft der Stream hingegen absolut problemlos.

Abgesehen davon möchte ich die Telekom auch aus Prinzip nicht unterstützen. Die Peering-Politik des Konzerns ist schlichtweg Mist, während O2 auf offenes Peering setzt.

Man muss die Lage eben immer individuell für den eigenen Wohnort abwägen. Die Telekom wirbt zwar gebetsmühlenartig mit dem „besten Netz“, hat in der Praxis aber genauso mit Funklöchern zu kämpfen wie O2. Wenn man vora einen Blick auf die Netzkarte wirft, merkt man schnell, dass man keineswegs zwingend zum teureren Marktführer greifen muss.

Der Kundenservice mag bei der Telekom vielleicht besser sein – aber den benötige ich so gut wie nie.

Aber wenn du dort glücklich bist, ist das die Hauptsache. Kommt halt immer auf die Situation an. 👍
 
CB_usr90 schrieb:
Das mit dem „besten Netz“ ist immer so eine Sache.


Telekom wirbt zwar gebetsmühlenartig mit dem „besten Netz“, hat in der Praxis aber genauso mit Funklöchern zu kämpfen wie O2.
Das kann ich überhaupt nicht betätigen, meine Frau und ich sind beruflich bedingt gemeinsam sehr viel unterwegs im gesamten Bundesgebiet, dort wo sie längst kein Netz mehr mit O2 hat, läuft mein Telekom Netz nahezu durchgängig.

Für meine 20GB im Monat bezahle ich 10 Euro, so das dies auch nicht zu teuer ist und mein unverbrauchtes Datenvolumen nehme ich mit in den nächsten Monat.
 
Das O2 besser ist als die Telekom ist dann aber echt eine Ausnahme, insgesamt gesehen liegt die doch merklich vorne.
 
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Kontrapaganda schrieb:
Kurz und knapp: Schwammige Verträge sind im zugunsten des Kunden auszulegen.
In der Tat - aber viel Spaß beim juristischen Durchsetzen. Das ist das Problem.
Der Erfolg ist natürlich nicht garantiert und es wird viel Geld verschlingen.
Kontrapaganda schrieb:
Wo soll der TE hier gegen AGB verstoßen haben?
Aus Sicht von klarmobil?
Ich hatte den Passus dick und fett markiert und hervorgehoben. 🤷‍♂️
thrawnx schrieb:
Schwer von Begriff? Die AGB (es gibt keine AGBn, es sind immer noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Oje. Du überspannst Dein Ebsenzählen - Den Rest der Nachricht kann man getrost ignorieren.
CB_usr90 schrieb:
Der Computer sagte mir, nachdem ich meine Handynummer eingegeben habe, dass ich mich bei einer anderen Hotline (040/348585300) melden muss, da ich Kunde von Klarmobil bin und eine Nummer von Freenet angerufen habe.
Nur für's Protokoll: klarmobil GmbH ist eine 100 %ige Tochter von freenet DLS GmbH.
...ich persönlich habe schon seit Jahren meine Gründe, warum ich den freenet-Konzern meide, wenn es möglich ist. Deine Erlebnisse unterstreichen nur meine Haltung.
 
mchawk777 schrieb:
In der Tat - aber viel Spaß beim juristischen Durchsetzen. Das ist das Problem.
Der Erfolg ist natürlich nicht garantiert und es wird viel Geld verschlingen.

Das sind doch eher typische Probleme, die selten bis zur Entscheidung gehen. Die Anbieter wollen selten ein Urteil, dass dann als Präzedenzfall dienen kann. Eben weil sie bei den Fällen, die vor Gericht gingen, i.d.R. unterlegen waren.

mchawk777 schrieb:
Aus Sicht von klarmobil?
Ich hatte den Passus dick und fett markiert und hervorgehoben. 🤷‍♂️

7.1.4 ist dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inanspruchnahme einzelner Funktionalitäten und insbesondere durch die Einstellung oder das Versenden von Nachrichten keinerlei Beeinträchtigungen für die klarmobil, andere Anbieter oder sonstige Dritte entstehen, Insbesondere darf es keinen SMS- Massenversand geben.

Die Kommunikation mit ausschließlich einer Gegenstelle kann diesen Passus nicht betreffen. Gerade das ist ja ein Anzeichen dafür, dass es eine valide Kommunikation ist und eben kein SMS-Massenversand. Bei 500 SMS an 500 Empfänger sähe das natürlich anders aus.
 
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Definiere SMS Massenversand. IdR versteht man darunter gleichlautende Sendungen an eine Vielzahl (Masse) von Empfängern. Aber nicht viele Sendungen zwischen 2 Individuen.
 
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Das hieße aber auch der Anbieter müsste jede SMS analysieren,. ob sie den gleichen Inhalt hat und an wen sie geht. Da ist es doch einfacher und DSGVO passender, nur die Anzahl pro Zeit zu protokollieren.
 
Incanus schrieb:
Das hieße aber auch der Anbieter müsste jede SMS analysieren,. ob sie den gleichen Inhalt hat und an wen sie geht. Da ist es doch einfacher und DSGVO passender, nur die Anzahl pro Zeit zu protokollieren.

Inhalt ist egal, das wichtigere Kriterium ist die Empfängeranzahl. Da ist auch nicht wichtig an wen es geht, sondern nur ob es unterschiedliche Empfänger sind. Das wäre sicherlich problemlos datenschutzkonform umsetzbar.
 
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Ist es datenschutzkonform, das der Anbieter meine SMS mitzählt? Zu Abrechnungszwekcen wird diese Info nicht benötigt, da SMS Flat.
 
Incanus schrieb:
Nicht laut dem Beitrag auf den ich geantwortet habe.

Doch weil das Kriterium für Massenversand ist, "gleicher Inhalt an Vielzahl von Empfängern." Ist es nur ein Empfänger, dann ist es demnach auch kein Massenversand mehr.

Incanus schrieb:
Dazu müssen aber die Empfänger verglichen werden. Ob das

ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Datenschutzkonform wäre z.B. wenn nur Hashwerte abgeglichen werden. Darüber könnte man Inhalt und Empfänger unterscheiden ohne ihn jeweils zu kennen.

Micha- schrieb:
Ist es datenschutzkonform, das der Anbieter meine SMS mitzählt? Zu Abrechnungszwekcen wird diese Info nicht benötigt, da SMS Flat.

Die reine Anzahl der SMS halte ich für unproblematisch, das ist nicht personenbezogen. Auch Inhalt und Empfänger über Hashwerte würde ich für einen gewissen Zeitraum ganz unproblematisch sehen, weil wiederum nicht personenbezogen und dient der Dienstmissbrauchserkennung und -prävention.

Auch bei einer Flat speichert ja heute der TK-Anbieter i.d.R. 30 Tage die Daten und bisher kenne ich kein Urteil, dass das verbietet.
 
Unter einem Massen Versand verstehe ich ejnen maschinellen d.h. automatisierten Versand von sehr vielen SMS. Individuelle raus geschickte SMS sind kein Massen Versand.
 
Wie wir das definieren spielt allerdings auch keine Rolle, sondern wie der Anbieter das macht und überprüft.
 
Müsste man mal Klarmobil bzw. O2 fragen, welche Kriterien für die als Massenversand gelten.

Bei dem in diesem Thread beschrieben Muster würde ich vermuten, dass die nur zählen wie viele SMS pro Minute gesendet werden und somit normale SMS nicht von Massen-SMS im eigentlichen Sinne unterscheiden können.

Warum auch noch groß in bessere Erkennung investieren? SMS ist quasi tot. 2,9 Milliarden SMS wurden 2025 verschickt, davon 80-90 % MFA-Codes, mTANs, automatisierte Statusmeldungen, Tarifinformationen bei Grenzübertritt und "Hallo Papa ich hab nen neue Nummer"-SMS.

Da bleibt rund ne halbe Million private SMS übrig, das ist nix.
 
Incanus schrieb:
Wie wir das definieren spielt allerdings auch keine Rolle, sondern wie der Anbieter das macht und überprüft.

Nein, auch nicht dessen Definition sondern nach §242 BGB auslegt. Und ich bin mir da wirklich sicher, dass der Versand vieler SMS an einen Empfänger nach allgemeiner Verkehrsauffassung (auch bekannt als Treu&Glauben) nicht als Massenversand zu zählen ist. U.a. auch wegen der unterschiedlichen Sichtweisen sind AGB ja oft angreifbar, zudem sind unklare AGB immer zu Gunsten des Kunden auszulegen (§305c BGB), sofern nicht der Passus eh nichtig ist.
Was ja natürlich alles auch nicht bedeutet, dass Anbieter sich nicht erstmal hinter ihren AGB verstecken und man im Zweifel auch rechtlich dagegen vorgehen muss (sofern man das will und nicht zum Schluss kommt, dass es einem den Aufwand nicht wert ist ...)
 
Das sind mal wieder so typische juristische Winkelzüge. Es spielt keinerlei Rolle, wie das ausgelegt und in einem eventuellen Rechtsstreit nachher beurteilt wird. Wenn der Anbieter Dir am Sonntag die Karte sperrt, dann ist das erst mal so und zwar nach seinen Regeln.
 
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CB_usr90 schrieb:
Warum in einer Mail von Klarmobil eine Hotline von Freenet mitgeteilt wird, die nicht für Kunden von Klarmobil bestimmt ist, ist mir schleierhaft.
Das passt dazu was ich beim Screenshot deiner als Spam klassifizieren Mail gedacht habe:
md-kundenbetreuung.de gehoert auch zu Freenet.

Das ist schon ein echt wildes Konglomerat was da bei den guenstigen Mobilfunkanbietern exisitiert. Wer da zu wem gehoert ist kaum zu durchblicken.
 
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dropback schrieb:
Da wäre jetzt halt die Frage wie andere Provider das handhaben.
Dazu kann ich was beitragen. Also zum "unüblichen Nutzerverhalten" und dem Verhalten des Providers.

Mein Kind hatte einen Allnet-Flat Tarif mit EU Roaming bei Congstar und war vor ein paar Jahren in Osteuropa unterwegs. Während eines Telefonates nach Deutschland wurde die Verbindung unterbrochen und der Anschluss des Kindes war nicht mehr erreichbar. Am nächsten Morgen, an einem Sonntag, wurde Congstar kontaktiert und auch jemand erreicht. Die Congstar Mitarbeiterin meinte zu mir, der Anschluss wurde automatisch gesperrt da innerhalb kurzer Zeit erhebliche und unübliche Telefoniekosten angefallen seien.

Das Telefonat aus Montenegro war mit über 160 € Mehrkosten verbunden. Der Mobilfunkanschluss bzw. das Telefon des Kindes wurde noch während des Telefonates mit dem Congstar Kundenservice freigegeben. Als Rechnungsbetrag am Monatsende wurden knapp 180 € aufgerufen. Üblich waren um die 15 € herum.
 
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@Gelöschter_User Das ist eine etwas andere Problematik. Hier hat congstar den Anschluss zum schutze des Kunden stillgelegt, da die Rechnung sonst wohl noch höher ausgefallen wäre.

Ich kenne die damaligen Vorleistungsentgelte des T-Konzerns mit ONE ME bzw. mtel nicht aber an den 160€ dürft congstar ordentlich mit verdient haben.
 
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