muß Samsung Siegel vorhanden sein?

oder sein gebrauchtes Gerät rein getan wo ein Fehler hat,dann kann abert der Verkäufer nicht einfach ein Siegel draufmachen und als neu weiter verkaufen,zumal laut Internet man für ein ausländisches Handy kein deutschen Support und updates hat...ich glaube wenn du ein geöffnetes Paket und Artikel bekommst dann wärst du auch stutzig 6.jpg

Alpenfoen996 schrieb:
Nur weil das Siegel geöffnet ist muss das noch lange kein Repariertes Gerät sein,... wahrscheinlicher hat jemand einfach von seinem 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, und der Händler hat das Telefon dann nochmal als neu verkauft ( vollkommen zu Recht )
 
@Alpenfoen996:
Sehe ich anders. Der Händler muss auf den geöffneten Karton hinweisen. Würde ich auch im Blödmarkt nicht akzeptieren.
Ich habe Verständnis für die Belange der Händler. Aber im stationären Handel wird der Karton erst in meiner Anwesenheit geöffnet, bestehe ich sogar drauf um gemeinsam die Ware zu prüfen. Selbstverständlich kaufe ich dann bei Mangelfreiheit das geöffnete Produkt. Keine Diskussion.
Im Onlinehandel habe ich diese Möglichkeit nicht. Hier darf ich also bei vollem Preis und ohne ausdrücklichen Hinweis einen versiegelten Karton erwarten. Ist in vielen Fällen natürlich blöd für den Händler. Aber ansonsten sind Betrug Tür und Tor geöffnet! Man weiß nicht ob das Gerät nicht doch schon Gebraucht/ repariert/ etc. wurde.
 
was du siehst ist mir persönlich egal, und dem Gesetzgeber auch,... Ware aus Widerrufen darf als NEU verkauft werden
 
seggele schrieb:
ich meine das ich ein neues Handy erwarten kann,und keins wo eventuell schon reparierte Schäden hatte
Dann musst du es im Laden oder Händler kaufen, und nicht 20% günstiger bei ebay.
 
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

das steht in der Ebay Beschreibung nur so zur Info
Alpenfoen996 schrieb:
was du siehst ist mir persönlich egal, und dem Gesetzgeber auch,... Ware aus Widerrufen darf als NEU verkauft werden
Ergänzung ()

naja Handyflash sollte eigentlich ein Begriff sein,zudem ist da ein günstiger Vertrag dabei der uns eben genügt :-)


Popey900 schrieb:
Dann musst du es im Laden oder Händler kaufen, und nicht 20% günstiger bei ebay.
 
Alpenfoen996 schrieb:
was du siehst ist mir persönlich egal, und dem Gesetzgeber auch,... Ware aus Widerrufen darf als NEU verkauft werden

und diese Ware darf ich auch postwendend wieder widerrufen. Sieht der Gesetzgeber übrigens auch so.
Wer nichts zu verbergen hat kann die geöffnete OVP erwähnen. So macht der Händler sich nur selber Arbeit.
 
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