Neuer PC viel zu laut.

Nickel schrieb:
Die können problemlos das System, die einzelnen Komponenten wieder verwenden, verkaufen.
Diese sind unverändert, nicht auf dich "zugeschnitten" worden.
Das mag ja sein, dennoch ist der PC nach Kundenwunsch konfiguriert worden. Ich bin kein Rechtsexperte und kann daher auch keine Rechtsberatung geben, für mich sieht die Sache aber klar aus.

Fragen kostet nix, aber ich würde mir an Stelle des Threadersteller trotzdem Strategien zurecht legen.
 
Dafür muss man kein Rechtsexperte sein.
 
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Das wäre leider das Hauptproblem,wenn man Rechtsexperte sein müsste ;)

Also nach einigen haarsträubenden Bewertungen die ich mir zu CSL durchgelesen habe,zwecks Widerruf,drücke ich dem TE die Daumen das das ohne mucken durch geht.

Gruß
 
Ich verstehe auch nicht warum man so ein Teil nicht gescheit konfiguriert.

Ganz ehrlich. Würde mir der Laden gehören müssten alle Kisten ab 2000€ über meinen Schreibtisch.

Ooder man hat fähiges Personal. Quasi ein gutes Endkontroll Team.
Nicht nur:" tut es?" sondern eben: "würde ich mir den so auch daheim hinstellen ?"

Das Netzteil ist halt ne Zeitbombe wenn nix vorher an Hitze stirbt :(
 
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Hat man nicht als Kunde eine Erwartungshaltung bei dem Betrag ?
Muss einem doch auch in den Sinn kommen.

Etwas enttäuscht aber selbstsicher würde ich an den Widerruf herangehen.
Du hast deine Leistung erbracht und die Jungs nicht

Gibt ja noch andere Shops da draußen.
 
Hab da eben sogar ein ein Urteil gesehen diesbezüglich, betraf hier aber wohl ein Notebook.

Das Amtsgericht Köpenick ist dieser Linie in seiner Entscheidung vom 25.08.2010 (Az.: 6 C 369/09) gefolgt. Es hat entschieden, dass der Widerruf für ein nach Kundenwünschen (mit Hilfe eines Baukastensystems) ausgestattetes Notebook nicht ausgeschlossen werden kann. Begründung: Die Konfiguration könne mit zumutbarem Aufwand rückgängig gemacht werden.

Der Shop lebt davon, selbst zu konfigurierende Systeme zu verkaufen,
da kauft doch keiner wenn er kein Widerrufsrecht hätte.
Das machen auch Alternate, Mindfactory, .. und Dell wie gesagt schon über 25 Jahre
und natürlich hat man hier ein Widerrufsrecht.
Bei einem "maßgeschneiderter Anzug" wäre das was anderes, um es mal etwas verständlicher zu machen.


"Ausnahmen vom Widerrufsrecht:"
 
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Und erst sagst du, das ist klar und man müsste kein Rechtsexperte sein .. und dann kommen die Referenzurteile :)

CSL kann sich sturstellen ..
 
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Einfach "freundlich" widerrufen xD

Can you that F... Y.. in my smile ? xD
 
Das Teil ist halt eine fragwürdige Konstruktion (eher Fehlkonstruktion) Ich hab mal meinen 12900K mit
Aida-Systemstabilitätstest gestartet und wenn ich nichts übertakte legt mein Gigabyte-Board 1,27 V Vcore
an. Die Asus z690 sind bekannt dafür da deutlich höher zu gehen und das kann die preiswert AiO niemals
vernünftig schaffen. Wenn ich übertakte kommt meine semi-passiv Custom Wasserkühlung auch an ihre Grenzen.
Rückgabe wäre das einzig sinnvolle, Umbau würde wohl nochmal mehrere hundert Euro verschlingen
und das ist eigentlich unsinnig.
 
Sollte sie CSL querstellen, kannst es mal damit versuchen.
a) Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können. b) Die Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 FernAbsG (§ 312 d Abs. 4 BGB) liegt bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft. BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 - OLG Frankfurt a.M. LG Frankfurt a.M
https://juris.bundesgerichtshof.de/...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=25935&pos=0&anz=1

Mach vor dem Rückversand von allen Seiten des PCs ein Foto, um dich etwas abzusichern.
 
douggy schrieb:
CSL kann sich sturstellen ..
Die Rechtsprechung ist eindeutig. CSL muss den Widerruf akzeptieren.
Falls CSL das anders sieht, kann man immer noch fachsimpeln, wie man dem begegnet.

Das sähe nur anders aus, wenn die Teile z.B. für den TE graviert worden wären.
Aber auch dann kann der Verkäufer nur diese Teile in Rechnung stellen.
 
florian. schrieb:
Die Rechtsprechung ist eindeutig.
Und wo?

In die AGB's kann man viel reinschreiben, und vieles ist nur Säbelrasseln. Aber CSL ist nun auch keine Hobby-Klitsche (auch wenn der PC hier noch nicht mal das Prädikat erhalten würde).

Viel Glück dem TE, dass der Widerruf klappt.
 
Was mich nur wundert: Boostboxx ist quasi CSL (wohl eine Eigenmarke), der Konfigurator sieht aus wie bei CSL. Die AGBs sind aber andere. Dort sind die Widerrufsbedingungen anders.

@TianaxX hast direkt über CSL oder über Boostboxx bestellt? Wie war der Bestellvorgang?

Ich hab mal ein bisschen gegoogled und es scheint wohl wirklich zu sein dass konfigurierte PCs mit Teilen von der Stange nicht vom Widerruf ausgenommen werden können.

Wie aber auch schon jemand schrieb: Recht haben und Recht bekommen... Mein Gefühl sagt mir dass sich CSL erstmal quer stellt :D
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn die aber Geld für den Zusammenbau berechnet haben, das bekommt man sicher nicht zurück.
 
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