News Neues Gesetz zum Verbraucherschutz vor der Verabschiedung

@ hardwareverkäufer und Cool Master

Leider unterscheidet sich die Definition von "gewerblich" im Bereich der Urheberrechtsverletzungen deutlich von der im steuerrechtlichen Bereich. Wenn die Definition identisch wäre, hättet ihr Recht. Leider haben einige deutsche Gerichte aber völlig anders geurteilt:

Nach dieser Begründung würde also der bösgläubige Endverbraucher immer im gewerblichen Ausmaß handeln – so sieht es das OLG München.
Gewerbliches Ausmaß bei Urheberrechtsverletzung
 
Zuletzt bearbeitet:
z.b. 1000*(155€+Pauschale) reicht doch immer noch aus um das gewerblich zu machen. Wenn ich Abmahnarschlochanwalt wäre hätte ich doch ein Programm das mir die Schreiben automatisch erstellt. Und die 155€+Pauschale für ein Schreiben für das man vllt. 10 Minuten Arbeit braucht ist doch immer noch ein sehr netter Stundenlohn.

Im Ansatz gut, aber inkonsequent.
 
Wenn ich Abmahnarschlochanwalt wäre hätte ich doch ein Programm das mir die Schreiben automatisch erstellt

Es geht um eine DECKELUNG.
Ist ersichtlich das n Massenbrief ist, kannst Du dem Anwalt die Pauschale auch kürzen!
Der Anwalt muß seine Kosten ja aufschlüsseln.

@Mobilus
Das bezieht sich aber auf das uploaden!
 
>Erhöhung der Strafen bei unerwünschter Telefonwerbung<

und wie soll man das Nachweisen wenn die mit Unterdrückter Rufnummer anrufen und Telefon Werbung belästigen? das kann man praktisch nicht Beweisen und die Telefon Werbung geht weiter egal
wie hoch das Bußgeld ist , das Gesetz bringt praktisch nichts .
 
@ U-L-T-R-A
Klar - es geht bei diesen Abmahnungen immer um den Upload. Bei dem neuen Gesetz ja auch.
 
Ein Schritt in die richtige Richtung. Aber insbesondere im Bereich Abmahnung muß noch mehr geschehen, nur daß hier die Anwaltslobby - quer durch alle Parteien - mauert.

Ich freue mich über Eure ausführliche Berichterstattung und die Mühe, die dahintersteckt.
Trotzdem muß ich ein wenig pienzen:

mischaef schrieb:
Da dieser Entwurf zustimmungspflichtig ist, ist davon auszugehen, dass dieser nicht durch die Rot-Grüne-Mehrheit im Bundesrat blockiert und in seiner jetzigen Form umgesetzt wird.
Korrekterweise müßte man zustimmungsbedürftig schreiben und die Logik erschließt sich mir nicht: Da Rot/Grün zustimmen muß, ist davon auszugehen, daß sie es auch tun? Merkwürdige Logik...

mischaef schrieb:
Nun konnten sich beide Seiten auf einen Kompromiss einigen, und somit die schon längst überflüssige Aktualisierung des Gesetzes zum Verbraucherschutz auf den Weg bringen, welches drei wichtige Punkte beinhaltet:
"längst überflüssig", nice.

mischaef schrieb:
um so dafür zu sorgen, dass Anbieter dieser Geschäftspraktiken, in den meisten Fällen Glücksspielverträge, erheblich härter getroffen werden
Glücksspielverträge sind die gemeinsten Anbieter...

mischaef schrieb:
In 84 Prozent dieser Fälle hätte es gar nicht zu einer Forderung kommen dürfen, da diese in keinster Weise vorhanden war
kein - keinerer - am keinsten

mischaef schrieb:
Diese Urheberrechtsverletzungen können sich mittlerweile in gewissen Bereichen mit geringem Aufwand ermitteln lassen.
"können ermittelt werden" - "lassen sich ermitteln"
 
Zuletzt bearbeitet:
@klink , Mobilus
ah jau, hab in dem Beispiel die "Tauschbörse" überlesen.

und wie soll man das Nachweisen wenn die mit Unterdrückter Rufnummer anrufen und Telefon Werbung belästigen? das kann man praktisch nicht Beweisen und die Telefon Werbung geht weiter egal
wie hoch das Bußgeld ist , das Gesetz bringt praktisch nichts
Das mag sein. Für den "Geschädigten" is aber wichtig
Zudem werden solche Verträge in Zukunft nur noch gültig sein, wenn diese vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden.
Und das ist find ich n RIESEN Fortschritt.
 
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Cool Master schrieb:
SObald du ein Cent verlangst und ein _Gewerbe_ betreibst sprich das Ziel Umsatz zu machen.

Smagjus

Bitte kein Mist erzählen, das war nicht Gewerblich....

Lest bitte die entsprechenden Gesetze (u.a. § 101 Abs. 1 UrhG), bevor hier mit Halbwissen und Interpretationen falsche Aussagen getroffen werden. Fakt ist dass jedes LG/OLG die Gesetze anders auslegt und z.B. das LG München 1 da sehr hart ist. Rechtsprechung hat nichts damit zu tun, wie einige Menschen Rechte auslegen, sondern wie die Gerichte anhand der Gesetze urteilen.

"Das LG München I (7 O 1310/11) hat festgestellt, dass im Rahmen des Auskunftsanspruchs das notwendige “gewerbliche Ausmaß” bei “uneingeschränkter digitaler Qualität” des angebotenen Werkes grundsätzlich anzunehmen ist."

"Das Angebot eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum Herunterladen an einen unbeschränkten Nutzerkreis im Rahmen einer Tauschbörse, die es dem Anbietenden im Gegenzug ermöglicht, eine unübersehbare Anzahl urheberrechtlich geschützter Werke anderer Tauschbörsennutzer unentgeltlich herunterzuladen, stellt grundsätzlich eine derart schwere Rechtsverletzung im Sinne von § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG dar, dass das gewerbliche Ausmaß im Sinne von Abs. 1 Satz 1 begründet und ein Auskunftsanspruch nach Abs. 2 Ziff. 3 und Abs. 9 dieser Vorschrift gegeben ist."

Und jetzt überlegt mal warum diese ganzen Anwaltskanzeleien ihren fliegenden Gerichtsstand in München haben.

Das neue Gesetz wird nichts ändern, da weiterhin jeder Versuch (es muss nichtmal ein einziges Bit hochgeladen worden sein, der Versuch ist strafbar, siehe UrhG) ein solches MP3 über Bittorrent zu verteilen immer noch als gewerblich eingestuft werden wird.


Ps: der neue Gesetzenentwurf klingt gut, wird aber die Lage noch weiter verschlimmern - denn die wenigsten wissen dass die 100€ Deckelung zwar im UrhG fest verankert ist, aber wegen der gesetzlichen Auslegung defacto nie Anwendung findet. D.h. zu einem bestehenden Gesetz, in dem bei 100€ gedeckelt wird, kommt nun ein neues Gesetzt dazu welches erst viel später deckelt, aber ebenso nie Anwendung finden wird!

§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
 
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CorroFX schrieb:

Äh... was na endlich? Endlich weniger zahlen müssen auch, wenn man unschuldig ist?
Eine riesen Sauerei nach wie vor... lese mal den CT link... Man kann "realistisch" in der Praxis nicht nachweisen, dass man NICHT die angemahnten geschützten Dateien geladen (up/down) hat. Und es ist bekannt, dass es RIESEN Fehlerquoten gibt...

Von wegen unschuldig, solang die Schuld nicht bewiesen ist. Eher Unschuldig bis jemand mit "Willkür und NACHWEISLICH unzuverlässigen Beweisen!" daher kommt und dich verklagt.

Einfach nur ein bescheidenes System... zum Kotzen... und die Pfeifen (Politiker / Schnarrendame) haben es erkannt aber trotzdem nicht behoben! Eine erbärmliche Einschränkung ist das, nicht mehr und nicht weniger :-(
 
unknown7 schrieb:
Von wegen unschuldig, solang die Schuld nicht bewiesen ist. Eher Unschuldig bis jemand mit "Willkür und NACHWEISLICH unzuverlässigen Beweisen!" daher kommt und dich verklagt.

Die Unschuldsvermutung gibt es eben nur im Strafrecht und nicht im Urheberrecht.. So ist das leider.. und weiter werden jedes Jahr Hunderte von Millionen Euro bezahlt...
Ergänzung ()

klink schrieb:
Bei P2P ist man als Downloader auch automatisch ein Uploader.

Es ist ja noch viel schlimmer - alleine der Versuch ist laut UrhG strafbar, da muss noch kein einziges Bit hochgeladen worden sein!
 
JKuehl schrieb:
Das neue Gesetz wird nichts ändern, da weiterhin jeder Versuch (es muss nichtmal ein einziges Bit hochgeladen worden sein, der Versuch ist strafbar, siehe UrhG) ein solches MP3 über Bittorrent zu verteilen immer noch als gewerblich eingestuft werden wird.

Ps: der neue Gesetzenentwurf klingt gut, wird aber die Lage noch weiter verschlimmern - denn die wenigsten wissen dass die 100€ Deckelung zwar im UrhG fest verankert ist, aber wegen der gesetzlichen Auslegung defacto nie Anwendung findet. D.h. zu einem bestehenden Gesetz, in dem bei 100€ gedeckelt wird, kommt nun ein neues Gesetzt dazu welches erst viel später deckelt, aber ebenso nie Anwendung finden wird!

Das sieht mir schon eher nach Schwarz/Gelb aus. Die Wirkung wird nicht verfehlt, klatschen ja alle.
Es war allerdings auch nicht zu erwarten das etwas gegen das eigene Klientel beschlossen wird. Wer aktuell überlegt rückwirkend ~40 Mrd Euro aus den privaten Lebensversicherungen von den Versicherten an die Versicherungen zu schieben, der zeigt deutlich wem er dient.
 
Es gibt nur eine Deckelung bei den Abmahnanwälten und die sollte aus Holz sein.


Wenn ich Abmahnarschlochanwalt wäre...

...würde ich ein auf Kurt Cobain machen
 
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Wie viel Prozent der Befölkerung (zum grössten Teil Kinder) sind nun kriminellisiert worden ?

Trifft es wirklich nicht die Kinder der Anwälte und Politiker oder haben die keine ?
 
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Hovac schrieb:
Das sieht mir schon eher nach Schwarz/Gelb aus. Die Wirkung wird nicht verfehlt, klatschen ja alle.
Es war allerdings auch nicht zu erwarten das etwas gegen das eigene Klientel beschlossen wird. Wer aktuell überlegt rückwirkend ~40 Mrd Euro aus den privaten Lebensversicherungen von den Versicherten an die Versicherungen zu schieben, der zeigt deutlich wem er dient.

Was hast du erwartet?
Im Bundestag beträgt der Anteil der Juristen etwa 30%, im Merkels Kabinett beträgt dieser sogar 50%. Wenn diese abgewählt werden, wollen diese dann weiter viel Geld scheffeln.
 
Auf Inkassovereine geb ich schon lange nichts mehr, da man mit diesen nie ein Vertragsgebahren eingegangen ist, somit sind diese für mich nichtig.

Solche Briefe sowie gelbe vom Gericht und diverser Behörden gehen bei mir Grundsätzlich ungeöffnet per Annahme Verweigert zurück, mit dem vermerk auf folgende Paragraphen:

§ 34 VwVfG
§ 315 ZPO
§ 317 ZPO
§ 126 BGB

Sowas wie "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig" ist Juristischer Schwachsinn demzufolge alles nichtig! Daher kann man dann alle "Natürlichen Personen" die dahinterstehen per BGB § 839 sowie § 823 belangen...

Funtioniert mittlerweile seit Jahren, weil die Pseudo-BRD schon lange keine Befugnisse in die richtung hat... die Suchmaschinen sind dein wahrer Freund und Helfer!
 
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Gibt es nicht bereits eine Deckelung auf 100€, bei der aber das Problem ist, dass dann 100€ pro Song eines Albums gerechnet wird?!
 
Ich glaub mein nächster Job wird Abmahnanwalt sein; da kann man sich mit diesen schwammigen Formulierungen echt einen goldene Nase verdienen.
... seit wie langer Zeit wird an diesem Ding schon rumgebastelt? ...
Da kennn ich aber andere Sachen (die Steuereinnahmen betreffen) die schneller und eindeutiger ausgearbeitet werden.
 
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