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Und das ändert sich jetzt, weil du eine Mieterhöhung erhalten hast?!larska schrieb:Die menschliche Ebene ist mir wichtiger.
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Und das ändert sich jetzt, weil du eine Mieterhöhung erhalten hast?!larska schrieb:Die menschliche Ebene ist mir wichtiger.
larska schrieb:Werde dann in Zukunft auch einfach meine rechtlichen Rahmen "ausreizen"...
Punkt für dich!BlubbsDE schrieb:Menschlich ist es, sich auf Augenhöhe über Probleme zu unterhalten, dann wenn sie entstehen.
nein, natürlich nicht !!!cartridge_case schrieb:Und das ändert sich jetzt, weil du eine Mieterhöhung erhalten hast?!
larska schrieb:Die von mir benachbarte Wohnung, quasi spiegelverkehrt komplett gleich wurde vor ca. 1 Jahr für ca. 180.000 verkauft.
Ich rechne also mal:
Nettokaltmiete neu: 650 € (für 56 m2) (7800 p.a.)
180.000 € / 7.800 € = 23,08
tja... was sagt mir das jetzt...? wohl eher teuer...
(...)
larska schrieb:Die von mir benachbarte Wohnung, quasi spiegelverkehrt komplett gleich wurde vor ca. 1 Jahr für ca. 180.000 verkauft.
Ich rechne also mal:
Nettokaltmiete neu: 650 € (für 56 m2) (7800 p.a.)
180.000 € / 7.800 € = 23,08
tja... was sagt mir das jetzt...? wohl eher teuer...
Nehmen wir mal an, ich wäre dein Vermieter. Ich hebe jetzt auf die Vergleichsmiete (legaler Rahmen )an.larska schrieb:Ich will nicht klagen, und bin mir auch bewusst, dass ich die letzten Jahre auch Glück gehabt habe...
auf der anderen Seite habe ich in der Wohnung auch immer einiges in Kauf genommen und vieles einfach "geschluckt" bzw. selber renoviert, etc... aber das ist ja mein persönliches Problem...
Werde dann in Zukunft auch einfach meine rechtlichen Rahmen "ausreizen"...
Ich habe jetzt die Rechtsauskunft erhalten, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden darf.P4ge schrieb:Wie gesagt alles unter der Prämisse, dass der Vermieter sich an alle Vorgaben hält.
Darf man Fragen von welchem Wert er erhöht?larska schrieb:ausgehe, was nicht der Fall ist, komme ich auf einen max. m2 Preis von 10,10 €.
Die angepeilten 11,60 € sind dann also ziemlich überzogen...
von 560 kalt auf 650 (bei 56 m2)P4ge schrieb:Darf man Fragen von welchem Wert er erhöht?
Also erhöht er faktisch von 10€ auf 11,60€ also um 16%. Was noch unter dem Maximum von 20% ist.larska schrieb:von 560 kalt auf 650 (bei 56 m2)
also 10 € / m2
eine Erhöhung würde also auf jeden Fall die Angabe im Mietspiegel übersteigen, und laut meiner Rechtsauskunft darf dies nicht sein...
Sieht nach den Standardsätzen und -Formulierungen aus diversen Schulungsbüchern aus. Vielleicht war da eine Kommune faul?uincom schrieb:Ist das der Mietspiegel der Gemeinde? Sieht irgendwie seltsam aus
Wie ich schon schrieb, solltest Du Dich an einen Fachanwalt oder den Mieterbund wenden, die können verbindliche Auskünfte geben und helfen dann auch ggf. der Erhöhung korrekt zu widersprechen. Den Vermieter ist ggf. die Rechtslage auch nicht klar und einfach zu sagen das man dies nicht zahlen möchte, erzeugt im Zweifel mehr böses Blut als ein entsprechend aufgesetztes Schreiben in dem die Rechtslage klar dargelegt wird.larska schrieb:Die angepeilten 11,60 € sind dann also ziemlich überzogen...
Jo!uincom schrieb:Ist das der Mietspiegel der Gemeinde? Sieht irgendwie seltsam aus
Sich ausgerechnet in Deutschland beim Thema Miete über "die politischen Handlungsträger" zu beschweren ist schon fast wieder lustig. Es dürfte kaum ein Land mit ähnlich mieterfreundlicher Gesetzgebung wie Deutschland geben.larska schrieb:Wenn das so ist, bin ich echt enttäuscht von den politischen Handlungsträgern...
Den aktuellen Fall finde ich nicht wirklich lustig...feynman schrieb:Sich ausgerechnet in Deutschland beim Thema Miete über "die politischen Handlungsträger" zu beschweren ist schon fast wieder lustig.
Das ist jetzt aber neu. Und wir haben dir ja nun eigentlich genügend Werkzeug in die Hand gegeben. Was ist noch dein Problem?larska schrieb:droht bei Nicht-Zustimmung mit dem Verkauf der Wohnung.