ortsübliche Vergleichsmiete

Was ist daran bitte menschlich immer still zu halten und bei leichten Problemen gleich mit

larska schrieb:
Werde dann in Zukunft auch einfach meine rechtlichen Rahmen "ausreizen"...

zu drohen?

Menschlich ist es, sich auf Augenhöhe über Probleme zu unterhalten, dann wenn sie entstehen.
 
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Ok, jetzt kocht das mal hier nicht zu hoch... :jumpin:

Kommunikation ist halt manchmal ein schwieriges Unterfangen, wenn man aus unterschiedlichen Welten kommt...
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BlubbsDE schrieb:
Menschlich ist es, sich auf Augenhöhe über Probleme zu unterhalten, dann wenn sie entstehen.
Punkt für dich!

cartridge_case schrieb:
Und das ändert sich jetzt, weil du eine Mieterhöhung erhalten hast?!
nein, natürlich nicht !!!
 
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larska schrieb:
Die von mir benachbarte Wohnung, quasi spiegelverkehrt komplett gleich wurde vor ca. 1 Jahr für ca. 180.000 verkauft.
Ich rechne also mal:
Nettokaltmiete neu: 650 € (für 56 m2) (7800 p.a.)
180.000 € / 7.800 € = 23,08

tja... was sagt mir das jetzt...? wohl eher teuer...
(...)

Als Mieter ja. Mit etwas Eigenkapital hätte sich das Vergleichsobjekt auch unter Berücksichtigung eines 20%tigen Zuschlags für Kaufnebenkosten und ein paar Instandsetzungsarbeiten (220.000 €) wohl eher gelohnt. Eine solche "Ferndiagnose" unterliegt natürlich einer hohen Unsicherheit (Lage, Arbeitsweg, Lebensumstände/-planung,...).
 
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larska schrieb:
Die von mir benachbarte Wohnung, quasi spiegelverkehrt komplett gleich wurde vor ca. 1 Jahr für ca. 180.000 verkauft.
Ich rechne also mal:
Nettokaltmiete neu: 650 € (für 56 m2) (7800 p.a.)
180.000 € / 7.800 € = 23,08

tja... was sagt mir das jetzt...? wohl eher teuer...

Das es ein ziemlich niedriger Wert für einen Kaufpreis ist und es sicher nicht verkehrt wäre, mal über den Kauf der Wohnung nachzudenken.
In Hamburg liegst Du da bei Kaufpreisen im Bereich von 350.000 Euro. (gleiche Wohnungsgröße, der aufgerufene Preis liegt aber über dem 40-fachen der jährlichen Nettokaltmiete)
Das ist auch der Grund, warum ich in meinem relativ fortgeschrittenen Alter (10 Jahre vor Rente) definitiv nicht mehr über einen Wohnungskauf nachdenke.

Kommt aber eben drauf an, ob das Ding in einer Kleinstadt ist oder in einer Großstadt.
An Hand der Aussage, dass Euer Mietspiegel offenbar keine Unterschiede in Bezug auf Qualität und Baujahr macht, entnehme ich, dass es sich eher um eine kleinere Stadt handelt.
Man muss für so einen Mietspiegel ja auch eine entsprechende Anzahl an Wohnungen in den verschiedenen Kategorien haben, damit überhaupt eine signifikante Menge an Objekten für einen Vergleich zustande kommen.
 
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larska schrieb:
Ich will nicht klagen, und bin mir auch bewusst, dass ich die letzten Jahre auch Glück gehabt habe...
auf der anderen Seite habe ich in der Wohnung auch immer einiges in Kauf genommen und vieles einfach "geschluckt" bzw. selber renoviert, etc... aber das ist ja mein persönliches Problem...
Werde dann in Zukunft auch einfach meine rechtlichen Rahmen "ausreizen"...
Nehmen wir mal an, ich wäre dein Vermieter. Ich hebe jetzt auf die Vergleichsmiete (legaler Rahmen )an.
Wenn jetzt Ausstattung, Stubstanz etc gleich sind... kein Thema, alles Ok.
Wenn DU aber meinst das deine Wohnung erheblich von vergleichbaren Wohnung abweicht, zeih aus. Es zwingt dich keiner dort zu wohnen.
Wenn ich als Vermieter dieses Risiko eingehe, muss ich mit Konsequenzen rechnen. Du kannst zwar verlangen, dass du die gleichen 3fach verglasten Fenster wie die vergleichbare Wohnung haben möchtest. Die gleiche Dämmung etc. Diese Renovierung muss ich allerdings nicht machen, wenn ich sonst alles im Rahmen halte.

Im Mietverhältnis kann man auch nicht wirklich mit Augenhöhe kommen.
Klar ich möchte das der Mieter so lange wie möglich dort wohnen bleibt, aber ICH muss mir auch nicht alles gefallen lassen. Es wird schließlich mein Eigentum genutzt. Hier liegt schon ein kleiner Versatz vor.
Wie gesagt alles unter der Prämisse, dass der Vermieter sich an alle Vorgaben hält.
 
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P4ge schrieb:
Wie gesagt alles unter der Prämisse, dass der Vermieter sich an alle Vorgaben hält.
Ich habe jetzt die Rechtsauskunft erhalten, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden darf.
Ich habe mir den Mietspiegel besorgt. Dort ist das entscheidende Kriterium das Alter der Bausubstanz (Datum der Bezugsfertigkeit).
1600971945876.png

selbst wenn ich von sehr guter Wohnlage
1600971990234.png

ausgehe, was nicht der Fall ist, komme ich auf einen max. m2 Preis von 10,10 €.
Die angepeilten 11,60 € sind dann also ziemlich überzogen...
 
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P4ge schrieb:
Darf man Fragen von welchem Wert er erhöht?
von 560 kalt auf 650 (bei 56 m2)
also 10 € / m2
eine Erhöhung würde also auf jeden Fall die Angabe im Mietspiegel übersteigen, und laut meiner Rechtsauskunft darf dies nicht sein...
 
larska schrieb:
von 560 kalt auf 650 (bei 56 m2)
also 10 € / m2
eine Erhöhung würde also auf jeden Fall die Angabe im Mietspiegel übersteigen, und laut meiner Rechtsauskunft darf dies nicht sein...
Also erhöht er faktisch von 10€ auf 11,60€ also um 16%. Was noch unter dem Maximum von 20% ist.

Was ich nicht ganz nachvollziehen kann wäre der Mietspiegel, denn du gepostet hast.
Wenn der wirklich SO bei dir gilt, wohnst du schon seit Jahren in einer überteuerten Wohnung. Die jetzt nochmals teurer wird und das nicht mal die Eigenschaften erfüllt werden, die dort gelten.
So wirklich richtig sieht das nicht für mich aus.
 
uincom schrieb:
Ist das der Mietspiegel der Gemeinde? Sieht irgendwie seltsam aus
Sieht nach den Standardsätzen und -Formulierungen aus diversen Schulungsbüchern aus. Vielleicht war da eine Kommune faul?
 
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larska schrieb:
Die angepeilten 11,60 € sind dann also ziemlich überzogen...
Wie ich schon schrieb, solltest Du Dich an einen Fachanwalt oder den Mieterbund wenden, die können verbindliche Auskünfte geben und helfen dann auch ggf. der Erhöhung korrekt zu widersprechen. Den Vermieter ist ggf. die Rechtslage auch nicht klar und einfach zu sagen das man dies nicht zahlen möchte, erzeugt im Zweifel mehr böses Blut als ein entsprechend aufgesetztes Schreiben in dem die Rechtslage klar dargelegt wird.
 
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Wenn die neue Miete tatsächlich oberhalb des Mietspiegels liegt, dann muss der Vermieter das schon gut begründen.
Eine Möglichkeit wäre, durch eine durchgeführte Modernisierung der Wohnung.

Denn eine §558 Mieterhöhung (das sind eben diese maximal 20% binnen 3 Jahren) funktioniert nur bis zum Erreichen des Mietspiegels.

Wenn der Vermieter glaubt, dass er, nur weil er bei einer anderen Wohnung jetzt durch eine Neuvermietung eine höhere Miete erreichen konnte, bei Dir jetzt ebensfalls erhöhen kann, dann liegt er falsch.
Bei einer Neuvermietung ist er halt NICHT an den Mietspiegel gebunden.
Bei bestehenden Mietverhältnissen sehr wohl.

Bitte setze Dich mit dem Mieterverein in Verbindung - die kennen auch ihre Pappenheimer - oder mit einem Fachanwalt.
Und stimme der Mieterhöhung nicht einfach so zu.
Hast Du das getan, kommst Du da nur schwer wieder raus.

Solche Ungleichheiten bei den Mieten sind in größeren Städten völlig normal.
Wir wohnen auch in unserer Bude auf St. Pauli seit 10 Jahren und haben noch nie eine Mieterhöhung bekommen, weil eben das Ding mit einer Miete oberhalb des Mietspiegels damals schon vermietet wurde und selbst wo jetzt die Mieten munter weiter steigen liegen wir inzwischen nur knapp unterhalb, so dass sich eine Mieterhöhung nicht lohnt, während im Gegenzug eben Neuvermietungen für 50% oberhalb Mietspiegel vorgenommen werden.
Ist schon interessant, wenn Du selbst bei 12 €/qm liegst und weißt, dass die gerade eingezogenen Nachbarn im Bereich um 20 Euro liegen.
 
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uincom schrieb:
Ist das der Mietspiegel der Gemeinde? Sieht irgendwie seltsam aus
Jo!
In Zusammenarbeit mit Mieterverein, etc. ausgearbeitet...
 
larska schrieb:
Wenn das so ist, bin ich echt enttäuscht von den politischen Handlungsträgern...
Sich ausgerechnet in Deutschland beim Thema Miete über "die politischen Handlungsträger" zu beschweren ist schon fast wieder lustig. Es dürfte kaum ein Land mit ähnlich mieterfreundlicher Gesetzgebung wie Deutschland geben.
 
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feynman schrieb:
Sich ausgerechnet in Deutschland beim Thema Miete über "die politischen Handlungsträger" zu beschweren ist schon fast wieder lustig.
Den aktuellen Fall finde ich nicht wirklich lustig...
Der Vermieter möchte die Miete ohne gesetzliche Grundlage erhöhen (deutlich über den Mietspiegel), droht bei Nicht-Zustimmung mit dem Verkauf der Wohnung.
Anscheinend hat man als Mieter auch kein Vorkaufsrecht, egal wie lange man schon in der Wohnung wohnt...

Lustig, ist anders...
 
Klar hat man ein Vorkaufsrecht, nur nicht immer. Vereinfacht:

„ Ein Mieter besitzt allerdings nicht immer das Vorverkaufsrecht. Das Recht besteht nur dann, wenn ein Haus vor dem Verkauf in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Wird das Haus als Ganzes verkauft oder die Wohnungen an Familienangehörige oder an einen Angehörigen des Haushalts veräußert, entfällt das Vorkaufsrecht des Mieters.“
 
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