Pflegereformvorschlag CDU: Heranziehung des Eigenheims

Reglohln schrieb:
Du weißt eigentlich, was Whataboutism ist.
Klar, dass jedenfalls nicht. Weisst du aber auch genau. Das nennt sich Doppelmoral. Dem einen einen unangebrachten Ton vorwerfen während man sowas likt. Denn weder schreibt er „scheinst“, und das macht einen deutlichen unterschied in der aussage, noch ist es der einzige tonale ausrutscher von ihm in diesem beitrag.


DerOlf schrieb:
Ich arbeite JETZT für dieses Haus
Ehrenwert. Hat auch niemand kritisiert. Es ist und bleibt jedoch ein deutliches Privileg, durch welches du einen deutlichen Komfortgewinn erreichst. Warum man dieses besonders schützen sollte auf Kosten von Personen, die sich erstmal ein Haus kaufen müssen, was eine erhebliche höhere Belastung darstellt als ein geerbtes zu unterhalten, hast auch du immer noch nicht argumentativ darstellen können.

Merkt aber auch keiner, dass bisher das einziges „Argument“ gegen eine solche Regelung subjektive Emotionen sind. Sachliche Argumente gabs bisher keine, lass mich da aber gern korrigieren. Es geht auch keiner weiter auf die Tatsachen ein, dass der selbe Vorgang bei anderen Personengruppen verurteilt werden würde und das Rentner entgegen der Behauptung im heutigen System nicht Schlechter weggekommen und benachteiligt werden sondern das Gegenteil belegbar ist.
Was mich auch stört: Folgende 2 Szenarien.
Fall 1: Lebt in MV, lebt das Leben lang zur Miete, erhält irgendwann das Elternhaus vererbt, verkauft dieses legt das Geld in ein ETF Depot und spart Geld weiter dort ein.
Fall 2: Lebt im heutigen Speckgürtel einer deutschen Boomgroßstadt. Lebt erst zur Miete, später erhält er das Elternhaus vererbt, zieht dort ein und legt Geld zurück zur Instandhaltung und löst dies entsprechend auch dafür irgendwann auf. Das Haus steht heute in einer Boomregion, früher ein normales EFH. Die Sparraten zur Rücklage und was Fall 1 zusätzlich zurücklegt sind ungefähr gleich. Auch die EFH sind bei Kauf durch die ELtern vergleichbar in den Kosten.

Beide Szenarien haben am Ende sagen wir mal 1 Mio an Vermögen, Fall 1 im ETF Fond zur Altersvorsorge, Fall 2 ist das Haus (besser das Grundstück) heute soviel wert, was in nicht wenigen Regionen DEs heute relativ normal ist und keineswegs ungewöhnlich. Ansonsten setzen wir halt je 500.000€ an als vermögen, es ändert nichts an der Tatsache, die folgt, wenn beide Fälle nun Pflegefall werden.

Fall 1 muss sein gesamtes ETF Vermögen aufbrauchen für die Pflege, bevor er Leistungen beantragen kann. ETFs sind, auch wenn explizit für die Rente eingeplant, kein geschütztes Vermögen. Das EFH hingegen ist geschützt, selbst dann, wenn nicht selbst bewohnt sondern durch die Kinder als Beispiel. Nicht nur, dass das gesetzlich eine deutliche Bevorzugung des ETH ist, auch gesellschaftlich wird dem Fall 2 Sympathie entgegen gebracht (siehe hier), er hat ja sein ganzes Leben für das Haus gearbeitet, Fall 1 hingegen wird wohl regelmäßig zu hören bekommen, dass er ja mit 1 Mio respektive 500.000€ auf dem Konto ja wohl mehr als genug Geld hat um doch bitte selbst für die Pflege aufzukommen, auch von denen, die Fall 2 verteidigen, dass man das Haus da nicht wegnehmen dürfe, was nicht zwingend gegeben sein muss, da man das Haus ja auch schon zu Lebzeiten weitergeben kann und so vor dem Pflegefall schützen kann. Was so analog mit einem Fondsvermögen auch nicht geht.

Meine Frage daher: Wo genau ist der Unterschied zwischen den beiden Fällen, dass bei Fall 1 es auch gesellschaftlich als völlig legitim angesehen wird, dass er seine Pflege selber zahlen kann solange vermögen da ist und bei Fall 2 das Vermögen geschützt gehört und nicht aufgelöst werden darf, bevor staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Wie begründet man diese massive Bevorzugung des EFH Besitzers gegenüber des Fond Besitzers?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stovi
Ihr diskutiert hier über nichts weiter als Symptombehandlungen. Entweder sind wir ein Sozialstaat und es wird jeder angemessen zur gemeinschaftlichen Kasse gebeten oder wir sind ein jeder-für-sich-Staat und alle müssen zusehen, dass sie selbst vorsorgen. Dieser Mix aus ersterem und letzterem ist genau der Betrug in diesem System. In seinem gesamten Leben wird der Steuerzahler von jeder erdenklichen Ecke mit Steuern und sonstigen Abgaben belastet, welche im weltweiten Ranking sehr hoch sind, soll aber gleichzeitig noch privat vorsorgen, für dies, für das und für jenes. Gleichzeitig erlangt man mit größerem Reichtum systematisch immer größere Hebel um die Abgabenlast zu reduzieren, während Unten und Mitte immer stärker belastet werden. So nicht!

Deutschland ist im Vergleich von 28 OECD-Mitgliedsstaaten auf Platz 2 bei den AG- und AN-Beiträgen zur Sozialversicherung und Einkommen-/Lohnsteuer und auf Platz 3 bei der Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich mit 33 Ländern.

D.h. eine ledige Person mit durchschnittlichem Verdienst führt rund 48% seines Gehalts in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an den Staat. Der OECD-Schnitt liegt bei rund 35%.

Wenn man jetzt argumentiert, dass die Menschen in den Staaten mit geringeren Abgaben sich mehr selbst absichern müssen, führt das genau zum Widerspruch zu unseren Verhältnissen. Sowohl hohe Abgabenlast als auch hohe Eigenvorsorge ist nichts weiter als systematische Ausbeutung des Steuerzahlers.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: _killy_
Andere Länder haben nicht zwingend die selbe Historie (2.wk, Wiedervereinigung) und auch nicht zwingend die selbe Problematik in der Alterspyramide bzw. diese nicht derart verschleppt. Dieser vergleich bringt so nix.

Ps: wer meint, der 2.wk habe keine folge für derart dinge heute unterhalte sich bitte mit Nachkommen von Vertriebenen, Nachkommen von Bewohnern wie beispielsweise Dresden oder ehemaligen DDR Bürgern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stovi
ShiftC schrieb:
Wenn man jetzt argumentiert, dass die Menschen in den Staaten mit geringeren Abgaben sich mehr selbst absichern müssen, führt das genau zum Widerspruch zu unseren Verhältnissen. Sowohl hohe Abgabenlast als auch hohe Eigenvorsorge ist nichts weiter als systematische Ausbeutung des Steuerzahlers.
Das ist eines der zentralen Probleme, das sich kaum noch auflösen lässt. Der Staat hat über Jahrzehnte Leistungsversprechen gegeben und ausgeweitet, die faktisch nicht gedeckt waren. Dadurch ist ein massives Chaos in der Haushaltspolitik entstanden, von der Kommune bis zum Bund. Im Grunde rettet man sich nur noch von Legislatur zu Legislatur mit immer mehr Staatsschulden. Das Problem: Staatsschulden sind real keine Leistung, sondern verschieben die Rechnung nur in die Zukunft am Ende zulasten der Bürger, etwa durch Geldentwertung.

Ich würde das nicht als „systematische Ausbeutung“ bezeichnen, sondern als logische Konsequenz aus der Weigerung, die Sozialsysteme an die realen Gegebenheiten anzupassen, bei der Rente etwa seit fast 50 Jahren. Auch steigende Pflegekosten sind letztlich eine Folge der veränderten Alterspyramide. Auch hier wurde zu lange vermieden, notwendige Schritte zu gehen.

Der Staat hat inzwischen kaum noch eine andere Wahl, als Beitragszahler stärker zu belasten, um bestehende Leistungsversprechen weiter erfüllen zu können. Gleichzeitig werden Leistungen auf individueller Ebene gekürzt werden müssen, wodurch private Vorsorge wichtiger wird. Ich gehe daher davon aus, dass Pflegekosten künftig noch deutlicher direkt auf dem Lohnzettel auftauchen werden, vermutlich in Richtung einer Vollversicherung. Auch der Zugriff auf Bestandsvermögen dürfte ausgeweitet werden, ebenso könnte die „Schutzgrenze“ von 100k Jahresgehalt abgesenkt werden.

Bevor ich wieder zu langatmig werde: Mittelmäßige Aussichten für jene, die sich in ein bequemes Erbe retten können. Schlechte Aussichten für Menschen, die in den 203x Jahren auf den Arbeitsmarkt kommen. Besonders schwierig wird es für diejenigen, die zusätzlich pflegebedürftige Angehörige haben. Da dürfte selbst ein sechsstelliges Sen. Ing. Gehalt kaum reichen, um noch eine kleine Eigentumswohnung zu erwerben in der Lebensarbeitszeit.
 
@ Erkekjetter: wollten wir nicht aufhören, gegenseitige Vorwürfe zu machen?

ShiftC schrieb:
Deutschland ist im Vergleich von 28 OECD-Mitgliedsstaaten auf Platz 2 bei den AG- und AN-Beiträgen zur Sozialversicherung und Einkommen-/Lohnsteuer und auf Platz 3 bei der Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich mit 33 Ländern.

D.h. eine ledige Person mit durchschnittlichem Verdienst führt rund 48% seines Gehalts in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an den Staat. Der OECD-Schnitt liegt bei rund 35%.
Genau so ist es.
Die Menschen bezahlen Abgaben bis zum Abwinken und sollen dann noch Rücklagen fürs Alter bilden?
Wie soll das gehen und wovon?

Wenn man dann noch das Eigentum verkaufen muß, wenn die Angehörigen gepflegt werden müssen, hat das mit sozial nichts zu tun.
Kann man das Haus behalten, werden auch die Kinder und Enkel einziehen können und das auch machen.

Das ist doch auf dem Land immer so gewesen.
Da lebte die Oma und die Enkel in einem Haus. In der Stadt mit "jeder für sich" geht das nun nicht mehr.
Und sicher spart das auch Kosten.

Wer eigenen Wohnraum hat, gibt sehr viel Geld für dessen Erhaltung aus.
Die Baumärkte werden immer größer. Ich kann gar nicht sagen, wie oft ich Teile fürs Haus gekuft habe.
Da fällt immer etwas an: Keller, Dach, Türen, Garten, Stützmauern, Entwässerungen, Abwasserleitungen ... .
Das hört nicht auf.

Wenn man aber weiß, daß das Haus eventuel für die Pflege enteignet wird, wenn man keine 3.000 EUR Rente bekommt, tja , dann sinkt die Motivation etwas daran zu reparieren ganz gewaltig.

Sollte man diesen Wisch durchsetzen, wird der Leerstand auf dem Land noch größer werden.
Geh mal in eine kleine Gemiende und sieh Dir mal an, wie viele Häuser nur noch von älteren Menschen bewohnt werden, weil die jüngeren ja alle unbedingt der Arbeit hinterher ziehen müssen.

Da sind ganze Straßen leer in Sachsen-Anhalt und Umgebung.

Wir haben Seminargruppentreffen in Lenzen bei Wittenberge gehabt.
Da gab es über 50 leere Häuser bei 2.000 Einwohnern.
Es gibt wenig Arbeitsplätze und die paar Alten halten das Dorf noch zusammen.
Wenn die in Pflege gehen, wird nicht mal die Bank das Haus kaufen.

Aber die Dorfzerstörungpolitik ist ja nicht neu.
Meist ging zuerst die Bahn und dann folgte alles andere.
Das muß unbedingt aufhören, sonst haben wir bald keine Kleingemeinden mehr.

Und auch die Asozialpolitik der CDU muß weg (Rente mit 72).


Erkekjetter schrieb:
Dieser vergleich bringt so nix.
Ähem, doch, siehe oben.

Erkekjetter schrieb:
Ps: wer meint, der 2.wk habe keine folge für derart dinge heute unterhalte sich bitte mit Nachkommen von Vertriebenen,
Mein freundlicher Nachbar und Bäcker war so ein Vertriebener.
Der kam 1945 mit den Eltern aus Böhmen nach Deutschland und dann zu uns in den Ort.

Da er mit uns über zwei Ecken verwand war (angeheirateter Vetter), hab ich mich oft mit ihm unterhalten.
Da er ebenfalls ein Haus mit seiner Frau gekauft hatte und zwei Häuser neben mir wohnt, kenne ich seine Meinung ziemlich genau.
Ich weiß jetzt nicht was Du hören willst, aber in puncto Hauseigentum dachte er genau so, wie ich.
Man sollte einem Menschen kein Haus wegnehmen, wo man 50 Jahre Geld reingesteckt hat.

Auch der war in stationärer Pflege zuletzt wegen verschiedener Krankheiten und eines Schlaganfalles bei einer Magenoperation.
Er hat ein Pflegeheim gehabt, wo seine Rente gerade so gereicht hat.
Aber seine Frau hat schon mit dem Verkauf des Hauses gerechnet bei Erhöhung der Pflegekosten.

Leider ist er vor zwei Jahren gestorben und nun muß seine Frau jedes Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt zahlen, weil sie 100 oder weniger Euro "zu viel" Rente bekommt wegen der "riesigen" Hinterbliebenenrente ihres Mannes.
Der Mensch als Firma - wieder mal.

Die Frau ist fast 80 Jahre alt und ich hab ihr ein wenig bei technischen Sachen (Auto, Computer, ...) geholfen, daher weiß ich das.

Erkekjetter schrieb:
Nachkommen von Bewohnern wie beispielsweise Dresden oder ehemaligen DDR Bürgern.
Mach ich jeden Tag, ich wohne ja da.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skjöll, FrankenDoM und Schubskarre
wuselsurfer schrieb:
Ich weiß jetzt nicht was Du hören willst, aber in puncto Hauseigentum dachte er genau so, wie ich.
Es ging in diesem Fall darum, dass dort Menschen ihr gesamtes Vermögen verloren haben und sowas bis heute nachwirkt. Nachkommen von Vertriebenen werden nicht das Haus der Urur Großeltern erben. Ebenso wenig ein Nachfahre eines Bewohners in Dresden, der sehr wahrscheinlich keine ETW von Urgroßmutter an vererbt bekommen hat. Es ging darum, dass nicht jemand daher kommt und meint, das sei solange her, das es nicht mehr relevant ist. Eben doch, wie man am Beispiel DerOlf sehen kann.
wuselsurfer schrieb:
Ähem, doch, siehe oben.
Ignorier halt einfach meine Argumente dazu und tu so als wären sie nicht existent. Super vorgehen in einer DIskussion.
Und wieso wundert mich es nicht, dass du auf alles noch so unwichtige eingehst, schon wieder schwer irgendeine vorgefasste Meinung in meine Worte interpretierst aber auf die grundlegende Fragestellung, wieso ein EFH besonders geschützt gehört im Vergleich zu anderen Altersvorsorgen kein Stück mit Argumenten und Fakten eingehst.

wuselsurfer schrieb:
Die Menschen bezahlen Abgaben bis zum Abwinken und sollen dann noch Rücklagen fürs Alter bilden?
Wie soll das gehen und wovon?
Aber der heute 20 Jährige soll es und soll gleichzeitig noch die Renten finanzieren, die, wie dargelegt stärker steigen als der Medianlohn (umhin der Lohn von dem Großteil aller Arbeitnehmer)? Dir ist schon klar, dass es für den keine Diskussion mehr ist, ob man das sollte, sondern für ihn so ist. Unverrückbar. Und er darauf zu keinem Zeitpunkt in seinem Leben Einfluss nehmen konnte. Die Generation Rentner hatte diese Möglichkeit hingegen. Und hat es, in der Mehrheit, nicht genutzt. Sondern dafür gesorgt, dass die Probleme für ihn noch größer sind als sie müssten. Und verweigert sich nun auch heute noch breit daran, sich mit zu beteiligten, die Folgen mitzutragen, die sie selber mit zu verantworten hat. Das so viele Rentner überhaupt Wohneigentum haben, ist dem geschuldet, dass man Vermögen auf Kosten nachfolgender Generationen aufgebaut hat, welches man in dieses Wohneigentum hat fließen lassen. Hätte man die Sozial- und Rentensysteme rechtzeitig an die absehbare Entwicklung angepasst, wäre der Vermögenszuwachs gar nicht in dem Umfang von statten gegangen, dass sich so viele Wohneigentum hätten leisten können. Dass das nicht passiert ist, wurde durch (wiederholtes) Wählen so mitgetragen...

PS: Weiterhin wird ignoriert, dass man auch mit diesen Plänen das Wohneigentum vor dem Pflegefall schützen kann. Was stört eigentlich daran, Wohneigentum für diesen Fall bereits zu Lebzeiten an diejenigen zu übertragen, die es ohnehin im Erbfall bekommen sollen? Man das also regelt, bevor man selber keinen direkten Einfluss mehr darauf hat? Auch darauf gab es bisher keine Antwort...
wuselsurfer schrieb:
Geh mal in eine kleine Gemiende und sieh Dir mal an, wie viele Häuser nur noch von älteren Menschen bewohnt werden, weil die jüngeren ja alle unbedingt der Arbeit hinterher ziehen müssen.
Was sollen Sie den sonst tun? Arbeitslos im EFH? Und bitte nicht so tun, als wäre der Wegzug im Osten ausschließlich und rein darauf zurückzuführen, dass die Menschen der Arbeit hinterherziehen... Eine hinreichende Menge der dortigen Bewohner sorgen aktiv dafür, dass manche Menschen dort ganz schnell wegwollen oder gar nicht erst hin wollen. Sowas beißt sich halt grundsätzlich damit, Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stovi
ShiftC schrieb:
Entweder sind wir ein Sozialstaat und es wird jeder angemessen zur gemeinschaftlichen Kasse gebeten oder wir sind ein jeder-für-sich-Staat und alle müssen zusehen, dass sie selbst vorsorgen. Dieser Mix aus ersterem und letzterem ist genau der Betrug in diesem System.
Du hast es nur zum Teil richtig analysiert, wie der Ist-Zustand unseres Systems ist.

Unser System ermöglicht den risikobehafteten Vermögensaufbau durch das Individuum bei gleichzeitiger sozialer Absicherung im Falle des Scheiterns. Dann fallen alle auf das gleiche Grundniveau zurück.

Nun meinen einige, ein EFH, noch nicht einmal mehr selbst genutzt im Falle eines dauerhaften Heimaufenthaltes, müsse von diesem Grundsatz (gleiches Grundniveau) ausgenommen werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stovi und Erkekjetter
wuselsurfer schrieb:
Wenn man dann noch das Eigentum verkaufen muß, wenn die Angehörigen gepflegt werden müssen, hat das mit sozial nichts zu tun.
Wieso verlierst du das immer wieder aus dem Fokus und denkst es nicht mal weiter?!
Es hat auch null mit sozial zu tun, wenn die anderen Bürger die Pflege der Hauseigentümer zahlen müssen!
Wenn das so durch kommt, was wird dann wohl passieren?! Dann kaufen die, die es sich locker leisten können statt ETFs oder Pflegezusatzversicherung eben als Alibi irgendwo ein Haus oder eine Eigentumswohnung , auch wenn man es nicht wirklich braucht. Weil das ist ja dann nach deiner Sichtweise ein Wert, der einem zur Pflege nicht weggenommen werden darf.
Was wird dann wohl mit den Pflegebeiträgen passieren? Auch für die Hausbesitzer nach alter unsozialer Denkweise? Sie werden für alle steigen, deutlich!
System gedribbelt! Und die, die sich für schlau hielten und ans Sozialsystem appelierten, um Omas klein Häuschen zu behalten, starten dann welche neue Petition?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Erkekjetter schrieb:
Es ging in diesem Fall darum, dass dort Menschen ihr gesamtes Vermögen verloren haben und sowas bis heute nachwirkt. Nachkommen von Vertriebenen werden nicht das Haus der Urur Großeltern erben.
Man sieht. daß Du Dich da nicht sehr auskennst.
Viele Bürger in Ostdeutschland haben Trotz Vertreibung und Neuansiedlung eben doch Wohneigentum erworben, weil die Immobilienpreise lächerlich niedrig waren in der DDR.

Ein altes Haus von 1934 ging da schon mal für 4.000 Mark weg.
Das konnte man verdienen, und da meist beide Ehepartner gearbeitet haben, auch erhalten.
Die Materialbeschaffung war etwas schwierig, aber machbar für die meisten Reparaturen.

Die Heizungen waren kohlebasiert und mit viel Dreck und Schlacke verbunden.
Wenn es kohlen gab, war es vorteilhaft, einen Kohlenkeller unterhalb der Straße zu haben.
Dann mußte man wenigstens die Kohlen nicht nach oben werfen, wie bei meinen Eltern.


Erkekjetter schrieb:
Ebenso wenig ein Nachfahre eines Bewohners in Dresden, der sehr wahrscheinlich keine ETW von Urgroßmutter an vererbt bekommen hat.
Es gab keine Eigentumswohnungen in der DDR.

Erkekjetter schrieb:
Es ging darum, dass nicht jemand daher kommt und meint, das sei solange her, das es nicht mehr relevant ist. Eben doch, wie man am Beispiel DerOlf sehen kann.
Auch das wird ein altes Haus aus den 20er / 30er Jahren sein.

Erkekjetter schrieb:
Ignorier halt einfach meine Argumente dazu und tu so als wären sie nicht existent.
Wie Du mir, so ich Dein.

Erkekjetter schrieb:
Super vorgehen in einer DIskussion.
Und wieso wundert mich es nicht, dass du auf alles noch so unwichtige eingehst, schon wieder schwer irgendeine vorgefasste Meinung in meine Worte interpretierst aber auf die grundlegende Fragestellung, wieso ein EFH besonders geschützt gehört im Vergleich zu anderen Altersvorsorgen kein Stück mit Argumenten und Fakten eingehst.
Ich dachte ich hätte das lange genug erklärt, aber irgendwie willst Du nicht begreifen, daß man an einem Haus mit sehr viel Emotionen hängen kann, wenn man sein Leben lang dafür arbeitet und auch mal drei Jahre nicht mach Mallorca düst, weil man die Ölrechnung bezahlen muß.

Erkekjetter schrieb:
Aber der heute 20 Jährige soll es und soll gleichzeitig noch die Renten finanzieren, die, wie dargelegt stärker steigen als der Medianlohn (umhin der Lohn von dem Großteil aller Arbeitnehmer)?
Wie hat so ein kleines, verlogenes Männchen früher gesagt:
Unsere Renten sind sicher!

Dabei hat der Spacko damals schon bewußt gelogen.


Erkekjetter schrieb:
Die Generation Rentner hatte diese Möglichkeit hingegen.
Diese "Generation" wird schon wieder in gleichmacherischer Weise behandelt.
Es gibt da riesige Einkommensunterschiede und nicht jeder kann da Geld fürs Alter sparen, wenn Strom / Gas / Benzin / Miete den größten Teil des Einkommens frißt, vom lieben Finanzamt mal ganz abgesehen, das die andere Hälfte konsumiert.


Erkekjetter schrieb:
Und hat es, in der Mehrheit, nicht genutzt. Sondern dafür gesorgt, dass die Probleme für ihn noch größer sind als sie müssten. Und verweigert sich nun auch heute noch breit daran, sich mit zu beteiligten, die Folgen mitzutragen, die sie selber mit zu verantworten hat.
Da spiel eine Gewisse Einrichtung, genannt Regierung, aber auch noch mit, die die Menschen systematisch angelogen hat.

Erkekjetter schrieb:
Das so viele Rentner überhaupt Wohneigentum haben, ist dem geschuldet, dass man Vermögen auf Kosten nachfolgender Generationen aufgebaut hat, welches man in dieses Wohneigentum hat fließen lassen.
Mal blöd gefragt: hast Du Wohneigentum?

Erkekjetter schrieb:
Hätte man die Sozial- und Rentensysteme rechtzeitig an die absehbare Entwicklung angepasst, wäre der Vermögenszuwachs gar nicht in dem Umfang von statten gegangen, dass sich so viele Wohneigentum hätten leisten können.
Es ist nicht schön, daß man so neidisch auf andere ist.
Und wer Wohneigentum hat, der pflegt es in den allermeisten Fällen sehr viel besser, als die großen Mietvereine, die oft nur die Miete kassieren.

Sieht man ganz deutlich an vielen Wohnblöcken, die aussehen, wie nach einem Drohnenangriff.

Erkekjetter schrieb:
Dass das nicht passiert ist, wurde durch (wiederholtes) Wählen so mitgetragen...
Was willst Du denn wählen als Alternative?
Das Extremistengesockse?
Die reißen zwar die Klappe weit auf im Bundestag aber wenn sie mal zeigen sollen, was sie können, gehen sie jämmerlich ein.

Der Rest der noch nie regierenden Parteien haben zwar ein Parteiprogramm, aber das liest sich meist, wie ein Buch der Brüder Grimm.

Mal sehen, was die AfD-Regierung in Sachsen Anhalt dann für Heldentaten für's Volk vollbringt.
70% Rentenniveau ist dann sicher.
Nur die aktiven Steuerzahler werden dann wohl Krach schlagen, wenn der Beitrag zur Rentenversicherung auf 30% des Bruttoeinkommens steigt um die 100 Milliarden zusätzlich zusammen zu kratzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM
@Erkekjetter jetter
Nein, das stimmt so nicht.
Die aktuelle rechtliche Lage sieht laut KI generierter Zusammenfassung bereits jetzt so aus:

Ausschlaggebend ist das Pflege- und Sozialhilferecht (SGB XII):Selbstnutzung als Schonvermögen:
Solange das Haus vom Pflegebedürftigen, dem Ehegatten oder einem pflegenden Angehörigen bewohnt wird, gilt es als geschütztes Schonvermögen. Ein Verkauf kann dann grundsätzlich nicht erzwungen werden.

Leerstand und Heimunterbringung: Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim und bleibt das Haus ungenutzt, entfällt der Schutz. Das Sozialamt kann dann verlangen, dass die Immobilie verwertet (verkauft oder vermietet) wird, um die Pflegekosten zu decken.Ausnahmen der Angemessenheit: Der Schutz greift nur bei einer "angemessenen" Immobilie. Bei Einfamilienhäusern wird dies in der Regel angenommen, sofern sie nicht extrem groß oder luxuriös sind.

Schenkungen (10-Jahres-Frist): Wurde das Haus vor dem Pflegefall an Kinder oder andere Personen verschenkt, kann das Sozialamt die Schenkung innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren rückwirkend zurückfordern
 
ThomasK_7 schrieb:
Unser System ermöglicht den risikobehafteten Vermögensaufbau durch das Individuum bei gleichzeitiger sozialer Absicherung im Falle des Scheiterns. Dann fallen alle auf das gleiche Grundniveau zurück.
So verallgemeinert ist das schlicht nicht richtig: Wer beispielsweise 45 Jahre lang immer die vollen Rentenpunkte gesammelt hat, fällt nach dem Renteneintritt auf ein ganz anderes Niveau zurück als jemand, der überhaupt nicht eingezahlt hat, um die beiden Enden des Spektrums einmal hervorzuheben.

Und das ist auch vernünftig so. Wenn man ein Sozialsystem so ausgestaltet, dass jeder noch so kleine Vermögensaufbau ausschließlich mit Risiken verbunden ist, setzt man den unmissverständlichen Anreiz, diesen gar nicht erst zu versuchen. Das hätte fatale Auswirkungen auf ein Umlagesystem. Im Ergebnis verstärkt man so soziale Barrieren und verfestigt die bestehende Vermögensverteilung, denn wer sozialen Aufstieg schaffen möchte, kann diesen in der Regel nur über eigene Arbeitsleistung realisieren.

Selbstredend sind im Zweifel größere Vermögen heranzuziehen, insbesondere solche, aus denen weiteres Vermögen generiert wird. Dort sehe ich auch keine Schutzbedürftigkeit durch die soziale Absicherung. Man sollte aber ernsthaft darüber nachdenken, welche Folgen es hätte, in einem Umlagesystem Risiken und Fehlanreize ausschließlich auf die Seite der Leistungserbringung zu verlagern, während auf der Seite der Leistungsentnahme maximale Risikofreiheit und starke Anreize bestehen.

Ein solches System scheitert zwangsläufig. Es erzeugt mehr soziale Ungleichheit und eine dauerhafte Abhängigkeit des sozialen Status von bereits vorhandenem Vermögen. Damit wird genau jener Zustand herbeigeführt oder verstärkt, den man eigentlich verringern möchte, ganz ungewollt aber folgelogisch.
 
wuselsurfer schrieb:
Wenn man dann noch das Eigentum verkaufen muß, wenn die Angehörigen gepflegt werden müssen, hat das mit sozial nichts zu tun.
Ich dachte eigentlich das Sozialsystem schützt einem vorallem davor unter der Brücke schlafen zu müssen und nicht um auf Kosten der Allgemeinheitden den hohen Lebensstandard einzelner abzusichern. Ich kann mich aber auch irren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stovi, Erkekjetter und ThomasK_7
@ThomasK_7 Sag ich doch. Heute ist ein EFH geschützt sofern selbst bewohnt wenn es um staatliche Hilfe zur Pflege geht. Daran wollte die CDU sägen. Oder reden wir irgendwie aneinander vorbei?
wuselsurfer schrieb:
Man sieht. daß Du Dich da nicht sehr auskennst.
Meine Güte.... Ich würd ja sagen, es zeigt klar, was für ne Lesekompetenz du hast. Die Aussage war nicht, das heutige Bewohner kein Wohneigentum haben können, was sie sich selbst erworben haben. Es ging darum, dass vertriebene kein Wohneigentum vererbt bekommen haben über mehrere Generationen hinweg, welches die Ururgroßmutter erworben hat, wie es bei DerOlf der Fall war. Denn dieses Wohneigentum steht heute in Polen oder Russland, wenn es im Krieg nicht zerstört wurde und hat andere Eigentümer.
wuselsurfer schrieb:
Wie Du mir, so ich Dein.
DU hattest zu der Thematik gar nichts geschrieben bis dahin, was ich hätte ignorieren können.
wuselsurfer schrieb:
aber irgendwie willst Du nicht begreifen,
Du begreifst nicht, dass ich dir darlege, dass jemand, der genauso gelebt hat, aber statt Wohneigentum in einen ETF gespart, keinen solchen Schutz genießt und ich die Frage stelle, weshalb da unterschieden wird...

Aber ich spar mir das jetzt. Bei der Lesekompetenz und dem Rant der da noch folgt, ne danke.
 
Erkekjetter schrieb:
Aber ich spar mir das jetzt. Bei der Lesekompetenz und dem Rant der da noch folgt, ne danke.
Jetzt wirfst Du mir also noch Inkompetenz vor?

Schönes Wochenende noch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Skjöll, Free Radical und FrankenDoM
Nazrael schrieb:
So verallgemeinert ist das schlicht nicht richtig: Wer beispielsweise 45 Jahre lang immer die vollen Rentenpunkte gesammelt hat, fällt nach dem Renteneintritt auf ein ganz anderes Niveau zurück als jemand, der überhaupt nicht eingezahlt hat, um die beiden Enden des Spektrums einmal hervorzuheben.
ich schrieb:
Unser System ermöglicht den risikobehafteten Vermögensaufbau durch das Individuum bei gleichzeitiger sozialer Absicherung im Falle des Scheiterns. Dann fallen alle auf das gleiche Grundniveau zurück.


Wer es richtig anstellt, für den gilt meine Verallgemeinerung schon!
Derjenige muss nur eine vergleichbare Vermögensstruktur für die Rentenzahlung aufbauen, also a) Auszahlungsbeginn erst nach Renteneintritt, b) Kündigungsverzicht c) Verrentungspflicht und schon kann er auch mehr Rendite bekommen (=Rentenhöhe) wie der gesetzlich Versicherte nach 45 Beitragsjahren, aber bestimmt auch bei gleicher Einzahlungshöhe (=Beiträge) eine ähnliche Rentenauszahlung.
Bedrohte private Rentenprodukte können zudem oft in geschützte Rentenprodukte nachträglich umgewandelt werden. Man muss nur selber aktiv werden!
Wer Vermögen hat, der muss sich eben auch darum kümmern!

Im Falle des hier im Eingangsposting genannten EFH, hat sich z. Bsp. meine Verwandtschaft nach Einführung der Hinzuziehungspflicht solchen Vermögens stets bemüht, innerhalb der jeweiligen Familie Vorsorge zu treffen, dass der Verlustfall des EFH nicht eintreten muss.
Das Ganze beginnt immer mit einem Gespräch der Beteiligten. :)
 
wuselsurfer schrieb:
Jetzt wirfst Du mir also noch Inkompetenz vor?
wie war das eben mit dem
wuselsurfer schrieb:
Wie Du mir, so ich Dein.
Im Gegensatz dazu hab ich dir sogar dargelegt, wieso sich das aufdrängt. Du hast ganz offensichtlich nicht gelesen, was geschrieben stand in Bezug zum WOhneigentum der Ostdeutschen und mir, erneut, darauf basierend bescheinigt, ich hätte keine Ahnung. Ich wiederhole mich, die Aussage war nie, dass Bundesbürger in den neuen Bundesländern kein Wohneigentum hätten. Die Aussage war
Erkekjetter schrieb:
Es ging in diesem Fall darum, dass dort Menschen ihr gesamtes Vermögen verloren haben und sowas bis heute nachwirkt. Nachkommen von Vertriebenen werden nicht das Haus der Urur Großeltern erben.
Und es ging um Vertrieben, deren ursprüngliches Wohneigentum stand nicht in den Grenzen der ehemaligen DDR sondern in den ehemals ostpreußischen Gebieten, Schlesien, Pommern. Es war nicht die Rede von dem dann in der DDR neu erworbenen Wohneigentum, denn das war nicht das der UrUr Großeltern. Das steht in dem Zitat nämlich nicht nur aus Jux und Tollerei...
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7 schrieb:
Wer es richtig anstellt, für den gilt meine Verallgemeinerung schon!
Bitte nicht böse sein, aber hypothetische Einzelfälle und anekdotische Evidenz führen leider wieder genau zu dem von mir genannten Zerfasern des Gesprächs. So ergibt das aus meiner Sicht keinen wirklichen Sinn.

Ich kann dich aber insofern bestärken, als sich unser Abgabensystem bei gleichbleibender ökonomischer Entwicklung tatsächlich in diese Richtung bewegen dürfte: Personen ohne Vermögen werden die höchsten Belastungen auffangen müssen, sofern sie daran interessiert sind, aus der sozialen Unterschicht aufzusteigen. Gleichzeitig werden Leistungsempfänger und große Bestandsvermögen besonders geschützt bleiben.

Mal sehen, wie sich das entwickelt. Ich will den Thread jetzt aber auch nicht selbst weiter in die Breite ziehen.
 
Meine Eltern haben mir ihr Haus vor einigen Jahren geschenkt. Da jeder Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung hat und der Wert knapp 400.000 Euro überschreitet, hat das geklappt. Nun müssen meine Eltern noch ein paar Jahre durchhalten. Sollten sie dann zum Pflegefall werden, dann greift ihre Pflegeversicherung und noch vorhandene finanzielle Rücklagen oberhalb der Freibeträge.
Die Eltern meiner Lebensgefährtin waren die Sache unklug und naiv angegangen und standen dann im Pflegefall vor einem Scherbenhaufen. Trotz Warnung meinerseits über 10 Jahre vorher, bevor einer zum Pflegefall wurde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
MGFirewater schrieb:
...Ein konkretes Beispiel: Eine ältere Bürgerin hat ihr Leben lang hart gearbeitet, lebt heute von einer kleinen Rente und besitzt ein bescheidenes Eigenheim. Dieses Haus ist kein Luxusgut, sondern das versprochene Fundament für die nächste Generation (Kinder oder Enkelkinder). Wenn nun durch einen plötzlichen Schicksalsschlag, wie einen Schlaganfall, eine Heimunterbringung nötig wird, droht der Verlust dieses Lebenswerks....
Es ist bereits heute so, dass außer einem Freibetrag von 10.000 Euro alle Vermögenswerte im Falle der Pflegebedürftigkiet herangezogen werden.
Bei Schenkungen von z.b. einer Immobilie reduziert sich das pro Jahr um 10 Prozent und nach 10 Jahren gilt die Schenkung üblicherweise als nicht mehr zur Zahlung der anfallenden Pflegekosten heranziehbar.
Was genau der aktuelle Vorstoß der CDU nun an zusätzlicher Belastung darstellen soll, ist mir noch nicht klar.
 
Zurück
Oben