Erkekjetter
Vice Admiral
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Klar, dass jedenfalls nicht. Weisst du aber auch genau. Das nennt sich Doppelmoral. Dem einen einen unangebrachten Ton vorwerfen während man sowas likt. Denn weder schreibt er „scheinst“, und das macht einen deutlichen unterschied in der aussage, noch ist es der einzige tonale ausrutscher von ihm in diesem beitrag.Reglohln schrieb:Du weißt eigentlich, was Whataboutism ist.
Ehrenwert. Hat auch niemand kritisiert. Es ist und bleibt jedoch ein deutliches Privileg, durch welches du einen deutlichen Komfortgewinn erreichst. Warum man dieses besonders schützen sollte auf Kosten von Personen, die sich erstmal ein Haus kaufen müssen, was eine erhebliche höhere Belastung darstellt als ein geerbtes zu unterhalten, hast auch du immer noch nicht argumentativ darstellen können.DerOlf schrieb:Ich arbeite JETZT für dieses Haus
Merkt aber auch keiner, dass bisher das einziges „Argument“ gegen eine solche Regelung subjektive Emotionen sind. Sachliche Argumente gabs bisher keine, lass mich da aber gern korrigieren. Es geht auch keiner weiter auf die Tatsachen ein, dass der selbe Vorgang bei anderen Personengruppen verurteilt werden würde und das Rentner entgegen der Behauptung im heutigen System nicht Schlechter weggekommen und benachteiligt werden sondern das Gegenteil belegbar ist.
Was mich auch stört: Folgende 2 Szenarien.
Fall 1: Lebt in MV, lebt das Leben lang zur Miete, erhält irgendwann das Elternhaus vererbt, verkauft dieses legt das Geld in ein ETF Depot und spart Geld weiter dort ein.
Fall 2: Lebt im heutigen Speckgürtel einer deutschen Boomgroßstadt. Lebt erst zur Miete, später erhält er das Elternhaus vererbt, zieht dort ein und legt Geld zurück zur Instandhaltung und löst dies entsprechend auch dafür irgendwann auf. Das Haus steht heute in einer Boomregion, früher ein normales EFH. Die Sparraten zur Rücklage und was Fall 1 zusätzlich zurücklegt sind ungefähr gleich. Auch die EFH sind bei Kauf durch die ELtern vergleichbar in den Kosten.
Beide Szenarien haben am Ende sagen wir mal 1 Mio an Vermögen, Fall 1 im ETF Fond zur Altersvorsorge, Fall 2 ist das Haus (besser das Grundstück) heute soviel wert, was in nicht wenigen Regionen DEs heute relativ normal ist und keineswegs ungewöhnlich. Ansonsten setzen wir halt je 500.000€ an als vermögen, es ändert nichts an der Tatsache, die folgt, wenn beide Fälle nun Pflegefall werden.
Fall 1 muss sein gesamtes ETF Vermögen aufbrauchen für die Pflege, bevor er Leistungen beantragen kann. ETFs sind, auch wenn explizit für die Rente eingeplant, kein geschütztes Vermögen. Das EFH hingegen ist geschützt, selbst dann, wenn nicht selbst bewohnt sondern durch die Kinder als Beispiel. Nicht nur, dass das gesetzlich eine deutliche Bevorzugung des ETH ist, auch gesellschaftlich wird dem Fall 2 Sympathie entgegen gebracht (siehe hier), er hat ja sein ganzes Leben für das Haus gearbeitet, Fall 1 hingegen wird wohl regelmäßig zu hören bekommen, dass er ja mit 1 Mio respektive 500.000€ auf dem Konto ja wohl mehr als genug Geld hat um doch bitte selbst für die Pflege aufzukommen, auch von denen, die Fall 2 verteidigen, dass man das Haus da nicht wegnehmen dürfe, was nicht zwingend gegeben sein muss, da man das Haus ja auch schon zu Lebzeiten weitergeben kann und so vor dem Pflegefall schützen kann. Was so analog mit einem Fondsvermögen auch nicht geht.
Meine Frage daher: Wo genau ist der Unterschied zwischen den beiden Fällen, dass bei Fall 1 es auch gesellschaftlich als völlig legitim angesehen wird, dass er seine Pflege selber zahlen kann solange vermögen da ist und bei Fall 2 das Vermögen geschützt gehört und nicht aufgelöst werden darf, bevor staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Wie begründet man diese massive Bevorzugung des EFH Besitzers gegenüber des Fond Besitzers?
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