Probezeit und 2x Geblitzt

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@modrip: Ja den Job mach ich grad nur übergangsweise, da ich ab den 1.05 wieder nen richtigen Vollzeitjob habe, da meine Alte Firma zu gemacht hat und ich dann woanders hin wechseln muss. Jetzt fahre ich nur Teilzeit bei DHL.
 
schonmal was von sommer- und winterreifen sowie unterschiedlichen abrollumfängen gehört? unser auto geht zB mit den winterreifen fast 10km/h vor...

@ TE

mach dir mal keine sorgen, solang du außerhalb der punktezone bleibst, ist dein führerschein nicht in gefahr!
 
Erstens: Du bekommst deine normale Geldstrafe + evtl. Punkte (glaube aber hier nicht)
Zweitens: Irgendwann später kommt die Auswirkung der Probezeit dazu. Wenn du Pech hast, bekommst du 2 Jahre Probezeitverlängerung + Aufbauseminar

http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

Habe das alles schon gemacht und die Informationen auf dieser Seite waren zu 100% zutreffend.
 
Einstein1994 schrieb:
man sollte dir auf jeden fall den führerschein wegnehmen =)

wiederholungstäter sind die schlimmsten... gleich mal richtig durchgreifen ;)
 
nur dachte ich das 2 B-Verstöße auch halt 2 mal Geblitzt zu werden dazu zählt, deshalb hab ich hier sicherheitshalber mal gefragt.

Zählt wirklich dazu. Hatte das Problem vor einigen Jahren auch und extra Fahrlehrer gefragt.
WENN sie es nachverfolgen hast du Pech.
Das tun sie jedoch meistens nicht zumindest bei uns in der Gegend ;)
 
Ich denke mal aber dass es wirklich nur ne Geldstrafe oder gar nichts sein wird. Nen Kollege von mir der mich vor ca. 2 Monaten eingearbeitet hat in der Firma ist mit dem selben Wagen auch in der 30 Zone 50 gefahren und wurde geblitzt, war auch mit dabei. Und der hat bis heute noch gar nichts bekommen.
 
schonmal was von sommer- und winterreifen sowie unterschiedlichen abrollumfängen gehört? unser auto geht zB mit den winterreifen fast 10km/h vor...

deshalb ist in deinem Fahrzeugschein angegeben welche Reifen die fahren darfst. Normalerweise gibt es da keine großen Unterschiede innerhalb der zulässigen Toleranzen... wichtig ist, dass die Reifenhöhe stimmt, also z.B. 14 Zoll und das Reifenquerschnittsverhältnis z.B 65 180/65 R14. Ich darf z.B. 175/60 R13 fahren 175/70 R 13 nicht mehr, die Reifen sind außerhalb der Toleranz.
 
Ach mach dir keine Sorgen. Du musst nur Bußgeld zahlen. Bekommst acuh keine Punkte. Klar ist man als Bote in Eile. Lass dir von den Moralaposteln nichts erzählen. Die stecken hunderte Euros in ihre PCs, wo ist da die Vernunft?
 
@ te

Das ist keine doofe Antwort oder gar beschi...
Du stellst hier eine unnötige Frage und erwartest dann, das wir bei Deinem Mimimi Dir helfen ? Benutz mal Dein Hirn und eine Suchmaschine und gut ist. Du hast die Fehler gemacht, nicht wir. Erwartest Du Mitleid ? Nein, solchen Fahranfängern sollten Sie saftige Strafen aufbrummen oder gar den Führerschein abnehmen. Zumal in einer 30er Zone. Füherschein ungeeignet ! Zudem noch lernresistent !
 
@Topag: Ich bin nicht sauer und entschuldige mich auch bei Nexarius , aber ich sag mal so Privat fahre ich immer ganz normal und hab bisher niemals Probleme bekommen. Bei der Arbeit ist man jedoch ab und zu mal unter extremen Zeitdruck und achtet dann mal nicht auf die Geschwindigkeit.

...;)
 
v:Wie schon geschrieben, gehören Leute, die mit 45 in der Stadt juckeln erschossen. Genau 50 fahren ist wohl nicht ganz so einfach bei den ganzen Messungenauigkeiten. Daher ist man immer ein wenig schneller. Wahrscheinlich bekommst Du nur ein Bußgeld.

Ja das kann einen sehr nerven noch schlimmer sind aber die Leute, wie der Threadutor, die meinen bie 30 mit 50 fahren zu muessen. Solche Leute koennte ich auch erschiessen. Ich fahre selber sehr gerne schnell, aber da wo es angebracht ist und sonst 10 kmh zu schnell, tempomat rein, fertig.

Ach mach dir keine Sorgen. Du musst nur Bußgeld zahlen.

Gilt jetzt nicht nur fuer dich, aber wenn man keine Ahnung hat einfach die Schnautze halten. Denn viele kennen wohl den unterschied zwischen verwarngeld und bussgeld nicht. Mit letzterem ist er in der Probezeit am Arsch
 
Nein, solchen Fahranfängern sollten Sie saftige Strafen aufbrummen oder gar den Führerschein abnehmen. Zumal in einer 30er Zone. Füherschein ungeeignet ! Zudem noch lernresistent !

Sollte nicht nur für Fahranfänger gelten ! Viel zu lasch die Strafen

BTT: Solange du unter 20km bleibst die 3km/h Toleranz hast du ja auch noch;) passiert nichts :)
Maximal 35€ das wars ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du Glück hast zahlst Du ein paar Euro. Normalerweise dürfte der Schein nicht weg sein. Wenn die Offiziellen schlecht drauf sind kannst Du halt eine Probezeitverlängerung bekommen...

Wenn's nach mir ginge solltest Du den Schein nochmal machen. Was ist so schwer mit der richtigen Geschwindigkeit zu fahren? Aber offensichtlich kannst Du es nicht.
 
H€RM@NN schrieb:
Ich warte nur drauf, dass man in Deutschland sowas wie nen "Babyführerschein" einführt, weil man zu allem ne Genehmigung/Lizenz braucht, nur für Kinder nicht, und Idioten setzen dann weitere Idioten in die Welt.
:freak: Optimist...
Kennst den Film Idiocrazy? Der passt super auf das Thema...

@Yuuri: Epic userpic!

@Topic: Nix für ungut, aber das Böxli knippst (beim 50er Limit) erst bei über 55km/h, d.h. etwa 58km/h am Tacho und zieht davon imho 3km/h Toleranz ab. D.h. Von dem was auf deinem Tacho stand wird eh genügend abgezogen. Man braucht sich also ned aufregen, wenn da paar Euro zahlen soll. Is idR gerechtfertigt.

Man sollte jedoch eins bedenken: Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind deshalb da, damit man eine gesetzliche Handlungsgrundlage hat um gegen die "Irren" vorzugehen, die durch Gefahrstellen durchbrettern. Eigentlich sollte man selbst in der Lage sein, die Geschwindigkeit zu erkennen, mit der man sich sicher bewegen kann. Das gilt ganz besonders bei zB Nebel, Eis, Schnee,... Allerdings wird den Menschen immer öfter das Denken abgenommen, weshalb sie es schlichtweg nicht mehr tun. Kein normaler Mensch fährt in einer 30er Zone 'nen 50er. Denn da stehen normalerweiße links und/oder rechts Autos oder vlt. sogar eine Schule. Da kann jederzeit ein Auto rückwärts rausschieben oder ein Kind auf die Straße springen. (Als Beispiel) Wer in der Lage ist selbständig sein Hirn in Betrieb zu setzen wird da nie auf den Gedanken kommen mit 50km/h zu fahren. Allerdings scheint die Anzahl derer sehr gering zu sein. Dank den vielen asozialen, rücksichtslosen Pennern (Mitmenschen wenn mans so haben will), brauchen wir leider immer schärfere Regulierungen. Und das ist eigentlich traurig.

MfG, Thomas
 
Reden ist Silber, schweigen ist Gold. So manch einer der hier im Thread geantwortet hat sollte sich diese alte Regel einmal zu Herzen nehmen.

Die Infos bezüglich dem, was einen erwarten bei Geschwindigkeitsverstößen stehen in der StVo. Ebenso wie die Handhabung der Probezeit.

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot



außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fragen dazu können Sie im Forum stellen.

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.

Quelle

*Schlüssel zück*

/closed
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben