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ICh habe mal eine Frage: Hat man nicht eigentlich Anspruch auf eine Ersatzkonsole. Denn der Käufer kann ja nichts dafür, wenn während der Garntie ohne eigenes Verschulden, etwas kaputt geht. Beim Auto ist es ja auch so.
Das hab ich mich auch schon gefragt, bei meinem FSC-Notebook, bei meiner 360 und und und.
Bisher wars aber nur bei meinem Teufel-Sub so, die haben mir einfach einen neuen geschickt, und den alten hab ich dann in der Schachtel des neuen zurückgeschickt.
Natürlich, man kauft Ware, die in der Garantie Zeit defekt ist. Man kontaktiert den Hersteller/Verkäufer und dieser soll es dann reparieren. Die Frage ist, ob man Anspruch auf Ersatz hat.
Aber man kann prinzipiell zwei oder auch 3 Wochen ohne Konsole ganz normal weiterleben, ohne Auto nicht wirklich, da man seinem Lebensunterhalt unter Umständen nicht mehr nachgehen kann.
Ausserdem gehts bei einem Auto um mehr als 400€ für eine Konsole, da sprechen wir unter Umständen vom 50 bis 100fachen Preis, und da sollte auch der Service ein ganz anderer sein.
Das finde ich nicht. Denn man hat ja für ein fehlerfreies Produkt sein Geld bezahlt und nicht für defekten Müll. Schade eigentlich, dass der liebe Gesetzgeber nichts gegen soetwas macht.
Rein rechtlich kann ich mir vorstellen, dass sich die Situation bei der Konsole tatsächlich nicht nennenswert von einer solchem mit einem Fahrzeug unterscheidet.
Solange es sich um einen Produktionsmangel handelt und keinen normalen Verschleiß könnte man den Hersteller ggf. zu einem Austauschgerät verpflichten. Genaueres können da wohl nur Juristen sagen. Sollte es allerdings eine undefinierte Zone sein und die Angelegenheit vor Gericht geklärt werden müssen, würde ein deutscher (!!) Richter wohl analog zu Andreas87 entscheiden, dass eine Konsole nicht hinreichend wichtig für einen solchen Aufwand ist - denn dann träfe es ja nicht nur diesen einen Fall.