Produktfälschung weiterverkauft (kompliziert)

Thommy_Cool

Ensign
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Feb. 2004
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Hallo @all,

kleines Problem. 2007 ersteigerte ich bei Ebay ein Nintendo DS Spiel von einem Händler aus Holland. 2008,ein Jahr später wurde das Spiel von mir wieder bei Ebay weiterverkauft. Heute hat sich der Käufer bei mir gemeldet, dass es das Spiel zu Nintendo eingesand hatte, da es nicht mehr funktionierte. Nintendo hat ihm schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dem Spiel um eine Fälschung handelt und ihm empfohlen eine Strafanzeige gegen mich zu stellen. Nun stand in dem Schreiben das Käufers, dass er das Geld plus Auslagen zurückfordert oder Anzeige erstattet und Nintendo meinen Namen und meine Adresse mitteilt. Wie soll ich mich verhalten? Ich habe weder beim Kauf noch beim Verkauf gewußt, dass es sich um eine Fälschung handelt. Ich weiß ja nach der Zeit nicht einmal, ob dieses Spiel was an Nintendo gesand wurde überhaupt das ist, was ich vor über 2 Jahren versteigert habe. Der holländische Händler ist bei Ebay auch nicht mehr angemeldet. Der Käufer hat das Spiel auch problemlos genutzt und erst beim Umstieg vom DS auf DSi funktionierte das Spiel nicht mehr! Hat der Käufer eine Handhabe gegen mich?

Danke

Thommy
 
dir erstmal einen Anwalt suchen, das ganze muss über Ebay laufen den du hast es schliesslich auch dort gekauft und später wieder verkauft

Nintendo DS Fälschungen

ausserdem denke ich das hier Aussage gegen Aussage steht, such dir einen Anwalt er wird dir eher weiterhelfen können bzw meld dich mal bei Ebay evtl wissen sie weiter
 
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Du bist als Hehler aufgetreten, ob nun wissentlich oder unwissentlich ist dem Gesetz egal.
Lass dir aber erstmal die Unterlagen zeigen, nicht dass der Käufer dir nur eins auswischen will.
 
bei Ebay sind die ganzen Daten der Auktionen doch eh schon gelöscht, also ich würd da nix zahlen. Da müsste er Dir ja erstmal beweisen, dass Du ihm damals eine Fälschung verkauft hast.
 
einen Anwalt fragen der weiß sicher mehr
 
Also zum Anwalt und den Schriftsatz der jetzigen Käufers + Screenshot der damaligen Bewertung bei meinem Kauf auf seinen Tisch? Ich mein, bei der Anzeige sollte mir eigentlich nicht viel passieren, da der jetzige Besitzer doch sicher nachweisen muß, das das Spiel auch tatsächlich das ist, was er 2008 von mir gekauft hat....da Spiele keine Seriennummern haben und auch sonst nur der Ausdruck des Kaufs von Ebay vorhanden ist, dürfte eine direkte Zuordnung zu mir schwer fallen.....
 
Oder bei Ebay nachfragen, ob die mit sowas erfahrung haben. Die soll er den nachweisen können, das es genau das Modul von dir ist und kein anderes? Würde schon gerne wissen was Ebay zu so einem fall sagt, wo der kauf ja auch inzwischen 2 Jahre her ist.

p.s. Würde Nintendo gegen sowas überhaupt gerichtlich vorgehen? Ich denke, solang es kein Händler ist der sowas in massen vertreibt nein, da es sich bestimmt nicht lohnt. Und für den käufer auch nicht, da sich der Streitwert ja um die.. 20-40 Euro beträgt. Wer geht wegen sowas vor gericht und bezahlt, wenn pech, massig anwaltskosten.

Ich denke es wird in dem fall nichts passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er muss dir erst mal beweisen, dass du ihm eine Fälschung verkauft hast. Das ist so gut wie unmöglich, selbst wenn er das Spiel noch hat. Hier steht im Endeffekt Aussage gegen Aussage und somit gilt der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. solange du glaubhaft versichern kannst, dass das Spiel deines Wissens nach KEINE Fälschung war, oder du nichts über das Spiel weißt und es im guten Gewissen weiterverkauft hast, kann er sich biegen, wie er will, er wird vor Gericht NICHTS erreichen.
 
Alufoliengrille schrieb:
bei Ebay sind die ganzen Daten der Auktionen doch eh schon gelöscht, also ich würd da nix zahlen. Da müsste er Dir ja erstmal beweisen, dass Du ihm damals eine Fälschung verkauft hast.

Der Käufer hat in seinem Schreiben an mich einen Ausdruck der damaligen Auktion beigelegt. Aber daraus ist ja auch nicht ersichtlich, ob es sich bei dem gefälschten Modul um das handelt, was ich damals versteigert habe.
 
wo leben wir bitte, dass wegen so einem scheiss mit klagen gedroht wird und womöglich noch anwälte mit belästigt werden? :rolleyes:
 
MichiSauer schrieb:
Er muss dir erst mal beweisen, dass du ihm eine Fälschung verkauft hast. Das ist so gut wie unmöglich, selbst wenn er das Spiel noch hat. Hier steht im Endeffekt Aussage gegen Aussage und somit gilt der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. solange du glaubhaft versichern kannst, dass das Spiel deines Wissens nach KEINE Fälschung war, oder du nichts über das Spiel weißt und es im guten Gewissen weiterverkauft hast, kann er sich biegen, wie er will, er wird vor Gericht NICHTS erreichen.

Das mein ich eigentlich auch. Er hat das Spiel bis jetzt genutzt und es nicht als Fälschung erkannt....genausowenig wie ich. Nur durch Einsenden an Nintendo, nach Nichtfunktion im neuen DSi, wurde ihm von Nintendo mitgeteilt, dass es sich um eine Fälschung handelt. Also hat er als Laie genaisowenig die Fälschung erkannt wie ich...zumal das Spiel ja nun über 3 Jahre funktionierte.
 
einfach bei Ebay oder Anwalt fragen, der kann doch keine Fälschung zwei Jahre nutzen und dann noch auf sein recht bestehen denn er als Käufer darf auch keine Fälschungen nutzen usw.
 
Also einfach dem Verkäufer mitteilen das er, wenn er es für richtig hält, Anzeige erstatten soll und wenn er es tut, dann darauf reagieren.
 
Ebay würd ich da ausm Spiel lassen, die sind auf Produkt Fälschungen nicht gut zu sprechen. Ich denke von da bekommst Du keine Hilfe. sich nach 2 Jahren zu melden ist ja schon bischen dreist...
 
Also zumindest misstrauisch sein, kann ja sonst jeder behaupten du hättest eine Fälschung verkauft.
Keine Ahnung was die Konsequenzen einer Anzeige wären, einen Anwalt zu fragen wäre evtl. nicht verkehrt.
 
ich würde es aber schon vorher beim Anwalt fragen, denn wenn er wirklich das Ganze an Nintendo leitet wird die Sache schnell bei dir ankommen denn für so was haben solche Firmen extra Anwälte usw.
 
Eine Kopie des Schreibens von Nintendo war dem Brief beigefügt. Aber ihr habt Recht, ich werde wohl einen Anwalt konsultieren.....ist bisschen komplex das ganze.
 
ist er auch aus Deutschland bzw. das Brief, wenn er dir eine Kopie zeigt dann sicher wird er auch deine Daten weitergeben und die sind bei so was echt schnell und du als Verkäufer wird dann sicher schnell paar Beamte an der Tür sehen.
 
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