Thommy_Cool
Ensign
- Registriert
- Feb. 2004
- Beiträge
- 167
Hallo @all,
kleines Problem. 2007 ersteigerte ich bei Ebay ein Nintendo DS Spiel von einem Händler aus Holland. 2008,ein Jahr später wurde das Spiel von mir wieder bei Ebay weiterverkauft. Heute hat sich der Käufer bei mir gemeldet, dass es das Spiel zu Nintendo eingesand hatte, da es nicht mehr funktionierte. Nintendo hat ihm schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dem Spiel um eine Fälschung handelt und ihm empfohlen eine Strafanzeige gegen mich zu stellen. Nun stand in dem Schreiben das Käufers, dass er das Geld plus Auslagen zurückfordert oder Anzeige erstattet und Nintendo meinen Namen und meine Adresse mitteilt. Wie soll ich mich verhalten? Ich habe weder beim Kauf noch beim Verkauf gewußt, dass es sich um eine Fälschung handelt. Ich weiß ja nach der Zeit nicht einmal, ob dieses Spiel was an Nintendo gesand wurde überhaupt das ist, was ich vor über 2 Jahren versteigert habe. Der holländische Händler ist bei Ebay auch nicht mehr angemeldet. Der Käufer hat das Spiel auch problemlos genutzt und erst beim Umstieg vom DS auf DSi funktionierte das Spiel nicht mehr! Hat der Käufer eine Handhabe gegen mich?
Danke
Thommy
kleines Problem. 2007 ersteigerte ich bei Ebay ein Nintendo DS Spiel von einem Händler aus Holland. 2008,ein Jahr später wurde das Spiel von mir wieder bei Ebay weiterverkauft. Heute hat sich der Käufer bei mir gemeldet, dass es das Spiel zu Nintendo eingesand hatte, da es nicht mehr funktionierte. Nintendo hat ihm schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dem Spiel um eine Fälschung handelt und ihm empfohlen eine Strafanzeige gegen mich zu stellen. Nun stand in dem Schreiben das Käufers, dass er das Geld plus Auslagen zurückfordert oder Anzeige erstattet und Nintendo meinen Namen und meine Adresse mitteilt. Wie soll ich mich verhalten? Ich habe weder beim Kauf noch beim Verkauf gewußt, dass es sich um eine Fälschung handelt. Ich weiß ja nach der Zeit nicht einmal, ob dieses Spiel was an Nintendo gesand wurde überhaupt das ist, was ich vor über 2 Jahren versteigert habe. Der holländische Händler ist bei Ebay auch nicht mehr angemeldet. Der Käufer hat das Spiel auch problemlos genutzt und erst beim Umstieg vom DS auf DSi funktionierte das Spiel nicht mehr! Hat der Käufer eine Handhabe gegen mich?
Danke
Thommy