stna1981 schrieb:
@
MacroWelle:
Sag das mal den Angehörigen des Opfers, dass 10 Jahre eine lange Zeit sind.
Die Angehörigen des Opfers sind nicht objektiv, der Täter wird von der gesamten Gesellschaft (repräsentiert durch staatliche Gesetze und die Justiz) bestraft und diese Strafe ist nicht vom Leid der Angehörigen abhängig, sondern von den Tatumständen.
stna1981 schrieb:
Villeicht hätte das Opfer gerne noch 50 Jahre gelebt, da sind 10 Jahre nix gegen...
Ach ja, man kommt dann irgendwann in den Bereich, wo man sagt, dass der Täter wegen seiner Tat auch noch so viel wie möglich auf die Fresse kriegen sollte. Es fängt doch schon damit an, dass Mord und Totschlag selten geplant bzw. gezielt durchgezogen werden, es passiert oft im Affekt, aus Frust oder rasender Wut - warum sollte man jetzt das Leben des Täters auch noch möglichst stark zerstören?
stna1981 schrieb:
Sicher, irgendwo muss man eine Grenze ziehen, aber sie dürfte nicht so starr sein, dass jemand unter 18 definitiv immer max. 10 Jahre bekommt [...]
Diese Übergangsphase vom 18ten bis zum 21ten Lebensjahr ist bereits eine relativ flexible Regelung, die Rechte eines jungen Bürgers sind beispielsweise nicht so dehnbar. So gilt das passive Wahlrecht erst ab 21, ohne wenn und aber.
Diotissima schrieb:
Wahrscheinlich sollte man ihr noch Geld bezahlen, weil sie Lizenzbetrug betrieben hat, nicht wahr?
Och Diotissima, fang nicht schon wieder an. Niemand will das, niemand hat so etwas gesagt. Aber eine angemessene Bestrafung muss her.
Sag uns doch, wer sonst soll für die unberechtigte Veröffentlichung das 9000-fache im Vergleich zur legalen Beschaffung zahlen? Welche andere Straftat fällt auch nur im Entferntesten derartig aus dem Rahmen?
Wenn du alle Menschen, die dieses Maß an Urheberrechtsverletzungen schon begangen haben, so bestrafen würdest, hättest du 100 mal mehr Schicksale ruiniert als es in der Entertainment-Branche überhaupt zu ruinieren gibt...