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Captain
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Nein, das ist kein Blödsinn, ich bin da durchaus seiner Meinung. Die Schadensersatzforderung wenn man wie die Amerikanerin etwas anbietet, ist ja sozusagen, der erhoffte Gewinn den die Musikindustrie mit den Titeln machen wollte. Also, der Gewinnausfall, dadurch, dass die Titel unerlaubter Weiße angeboten wurden.FredKune schrieb:Das ist Blödsinn^10. Ein Strafverfahren geht in so einem Fall vielleicht nicht schlimm aus, aber im Zivilverfahren wirst Du mächtig bluten müssen.
Wenn man allerdings etwas herunterlädt ist der nachgewiesene Schaden eben der CD Preis im Laden. Vielleicht kommen noch 300 Euro extra Strafe drauf, das wars dann aber.
Fall 1 wiegt natürlich wesentlich schwerer.
Es ist aber Fakt, dass der Musikindustrie enorme Schäden entstehen, wenn User Musik zum Download anbieten, darum ist die Argumentation zu verstehen, und auch das Strafmaß, in gewisser Hinsicht, nachzuvollziehen.MacroWelle schrieb:Och Diotissima, fang nicht schon wieder an. Niemand will das, niemand hat so etwas gesagt. Aber eine angemessene Bestrafung muss her.
Sag uns doch, wer sonst soll für die unberechtigte Veröffentlichung das 9000-fache im Vergleich zur legalen Beschaffung zahlen? Welche andere Straftat fällt auch nur im Entferntesten derartig aus dem Rahmen?
Es ist im Prinzip doch, als würde ich auf meinem FTP das neue Album von XY anbieten und den Link hier posten, bzw, würde Google nach ein paar Stunden das listen, natürlich entsteht da enormer Schaden.
Darum sollte man es garnicht in Relation zu dem BESCHAFFUNGSPREIS setzen, weil es damit überhaupt nichts zu tun hat. Es geht hier nicht um die Beschaffung, sondern um das Anbieten. Auch wenn es sich eindrucksvoll anhört, wenn es das 9000 fache ist.
Jedenfalls kenne ich in Deutschland Urteile, bei denen festgestellt wurde, wenn mehrere menschliche Personen denselben Computer mit einer IP verwenden, genügt es nicht, die IP des betreffenden Computers festzustellen, weil damit der Schuldige nicht eindeutig auszumachen ist.MacroWelle schrieb:Das würde auch nicht wirklich etwas bringen. Kinder sind zwar Strafunmündig, aber können Trotzdem zu Schadensersatz verurteilt werden (der dann bei Volljährigkeit zu zahlen ist) - jedenfalls gilt das in Deutschland. Somit wäre die Summe immer noch in der Familie.
Zwei Personen teilen einen Computer, einer davon benutzt ein p2p Programm, wie willst du jetzt den Schuldigen anhand der IP festmachen? Ich bin froh, dass die Gerichte da auch oftmals zugunsten der Beklagten entscheiden.
Wenn diese Amerikanerin also diesen Fall nachweisen könnte, wäre sie imho aus dem Schneider.
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