GrenSo
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Apr. 2020
- Beiträge
- 453
Hallo,
vor einiger Zeit wurde meine Frau, da sie ein Kleingewerbe hat, zwecks Rundfunkbeitrag angeschrieben. Da sie ein Kleingewerbe ohne Angestellte in unseren 4 Wänden führt, für die wir bereits Rundfunkbeitrag zahlen, wenn auch auf meinem Namen, haben wir daraufhin mitgeteilt, dass wir bereits über meine Beitragsnummer Rundfunkbeitrag bezahlen. Ein oder zwei Wochen später erhielt meine Frau ein erneutes Schreiben, in der Ihr eine eigene Beitragnummer für das Gewerbe mitgeteilt wurde, sie mit ihrem Kleingewerbe beitragsfrei ist, da in der privaten Wohnung geführt, und Sie aber noch die Anzahl der auf sie gemeldeten und für das Gewerbe genutzten KFZ mitteilen soll.
Da meine Frau nur ein Motorrad hat bzw. auf sie zugelassen ist, hatte sie bei der "Angaben zu beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen (Kfz)" bei "Erster Teil Ihres Kfz-Kennzeichens" den ersten Teil des Nummernschilds eingetragen und bei "Anzahl der beitragspflichtigen Kfz" eine 0 (Null), da ja ein Motorrad bzw. Fahrzeuge der Klasse L beitragsfrei ist, eingetragen.
Jetzt vor Kurzen erhielten wir jedoch ein weiteres Schreiben, in der meine Frau aufgefordert wird für das KFZ, also das Motorrad einen Beitrag von knapp 26,- Euro nachzuzahlen. Also sie soll den Rundfunkbeitrag für etwas zahlen, was sowohl privat als auch gewerblich beitragsfrei ist.
Telefonisch ist beim Beitragsservice niemand zu erreichen und über das Kontaktformular, in dem wir mit Bezug auf das Schreiben und der Beitragnummer meiner Frau den Fehler des Bescheides geschilderten, gab es bisher noch keine Rückmeldung.
Jetzt meine Frage dazu:
Sollte man am besten einen schriftlichen Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid einlegen oder den Antrag "Änderung der Anzahl der Kfz, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen" einreichen?
vor einiger Zeit wurde meine Frau, da sie ein Kleingewerbe hat, zwecks Rundfunkbeitrag angeschrieben. Da sie ein Kleingewerbe ohne Angestellte in unseren 4 Wänden führt, für die wir bereits Rundfunkbeitrag zahlen, wenn auch auf meinem Namen, haben wir daraufhin mitgeteilt, dass wir bereits über meine Beitragsnummer Rundfunkbeitrag bezahlen. Ein oder zwei Wochen später erhielt meine Frau ein erneutes Schreiben, in der Ihr eine eigene Beitragnummer für das Gewerbe mitgeteilt wurde, sie mit ihrem Kleingewerbe beitragsfrei ist, da in der privaten Wohnung geführt, und Sie aber noch die Anzahl der auf sie gemeldeten und für das Gewerbe genutzten KFZ mitteilen soll.
Da meine Frau nur ein Motorrad hat bzw. auf sie zugelassen ist, hatte sie bei der "Angaben zu beitragspflichtigen Kraftfahrzeugen (Kfz)" bei "Erster Teil Ihres Kfz-Kennzeichens" den ersten Teil des Nummernschilds eingetragen und bei "Anzahl der beitragspflichtigen Kfz" eine 0 (Null), da ja ein Motorrad bzw. Fahrzeuge der Klasse L beitragsfrei ist, eingetragen.
Jetzt vor Kurzen erhielten wir jedoch ein weiteres Schreiben, in der meine Frau aufgefordert wird für das KFZ, also das Motorrad einen Beitrag von knapp 26,- Euro nachzuzahlen. Also sie soll den Rundfunkbeitrag für etwas zahlen, was sowohl privat als auch gewerblich beitragsfrei ist.
Telefonisch ist beim Beitragsservice niemand zu erreichen und über das Kontaktformular, in dem wir mit Bezug auf das Schreiben und der Beitragnummer meiner Frau den Fehler des Bescheides geschilderten, gab es bisher noch keine Rückmeldung.
Jetzt meine Frage dazu:
Sollte man am besten einen schriftlichen Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid einlegen oder den Antrag "Änderung der Anzahl der Kfz, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen" einreichen?