Schadensfreiheitsklasse ermitteln, wenn kein Auto seit vielen vielen Jahren

Mondgermane

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Hallo,

wie kann man seine Schadensfreiheitsklasse ermitteln, wenn man ein Auto bspw. vor 10 Jahren verkauft und seit dem nicht mehr fährt?
Die letzte SF ist unbekannt und der KFZ-Versicherer ebenfalls.

Danke!
 
Du gibst die Daten bei der neuen Versicherung an und schaust was sie dir anbieten?

Da gibt es ja keine gesetzliche Regelung.
Die Versicherung bietet dir an, was sie dir anbietet.
Vermutlich fängst du wieder bei SF0 an.
 
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Jep, wird wohl verfallen sein..
 
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Nach 10 Jahren ohne Versicherung fängst du bei 120/125% wieder an.
Einige Versicherungen bieten da aber auch 75-80%.

Edit: Beitrag im Thema 'Garantie vs. Gewährleistung bei Gebrauchtwagen (Händler). Ich kapier es einfach net.' https://www.computerbase.de/forum/t...h-kapier-es-einfach-net.2237981/post-30533147
Auto am 27.04.25 gekauft.
https://www.computerbase.de/forum/threads/check24-kfz-zulassung-eine-alternative.2238743/
Am 30.04.25 wegen Zulassung gefragt und jetzt wegen der Versicherung.

Da fällt einen echt nichts mehr ein.
 
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nächste Frage ist dann " Braucht man wirkliche einen Führerschein, und wie kann man den bekommen?"
 
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TorcNew schrieb:
Da fällt einen echt nichts mehr ein.
Wo ist das Problem? Manche Dinge entwickeln sich halt Stück für Stück. Der oder die TE stellt eine Begrüßung voran, formuliert eine konkrete Frage und sagt schonmal Danke; besser geht es nicht. Das Ganze unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung sowie mit Satzzeichen. Es gibt ganz andere Kandidaten...;)
 
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Eine SF0 Einstufung ist nicht akzeptabel.
 
@Mondgermane
Und was willst Du dagegen machen? Das entscheidest nicht Du, sondern die Versicherung. Und da Du offenbar nicht mal den letzten Versicherer kennst, dürfte es ziemlich schwierig werden der neuen Versicherung was anderes als SF0 abzutrotzen.
 
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Mondgermane schrieb:
Eine SF0 Einstufung ist nicht akzeptabel.
Dann wird es schwierig, den neuen Gebrauchten überhaupt zugelassen zu bekommen.
Ohne Versicherungsnachweis nämlich keine Zulassung!
Selbst wenn die alte Versicherungsgesellschaft bekannt wäre, wäre die alte SF-Klasse jetzt verfallen.

Ich habe übrigens Verständnis für Deine Fragen.
Auf der Rückseite des Mondes soll der Empfang wirklich immer noch sehr schlecht sein.
Du hast Dich, zumindest in dieser Hinsicht, jetzt schon stark verbessert! ;)
 
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Mondgermane schrieb:
Eine SF0 Einstufung ist nicht akzeptabel.
Es steht dir frei, eine kostengünstigere SF Klasse, bei der dir unbekannten Versicherung gerichtlich zu erstreiten.
 
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ThomasK_7 schrieb:
Selbst wenn die alte Versicherungsgesellschaft bekannt wäre, wäre die alte SF-Klasse jetzt verfallen.

Kann man pauschal nicht sagen.
Es gibt durchaus Versicherer am Markt, bei denen verfallen die Schadenfreien Jahre nicht.

Problem ist natürlich der Nachweis.
Zum einen muss der Versicherer nach einer gewissen Zeit die Daten löschen.
Noch schlechter ist es natürlich, wenn man selber nicht mehr weiß, wo man versichert war.

SF1/2 Einstufung sollte man neu aber bei den meisten Versicherungen kriegen, wenn man den Führerschein schon ein paar Jahre hat.
 
Zeige mir die Versicherungsgesellschaft, welche nach 10 Jahren nicht die SF-Klassen verfallen lässt!
Mit SF 1/2 hast Du aber Recht.
Das wird das Günstigste sein, was der TE (oder sein Bekannter) bekommen kann.
 
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Perplexity hat vier Anbieter genannt, die unbegrenzt Rabatte akzeptieren (Debeka, WGV, Continentale, R+V), allerdings weiß ich nicht, ob die nicht Nachweise haben wollen bzw. in welchen Tarifen oder ob überhaupt das stimmt. Aber vielleicht ein Ansatzpunkt, falls jemand für sich tiefer manuell recherchieren möchte.

Der übliche Zeitrahmen für Nichtmehranerkennungen sind übrigens 7 Jahre, manchmal 10 Jahre.


Gibt's eine kostengünstige Methode um das zu umgehen? Oder muss man alle 6 Jahre ein Schrottauto für kurze Zeit anmelden?
 
ThomasK_7 schrieb:
Auf der Rückseite des Mondes soll der Empfang wirklich immer noch sehr schlecht sein.
Du hast Dich, zumindest in dieser Hinsicht, jetzt schon stark verbessert! ;)
Deinen Beitrag habe ich gemeldet. Du bist nicht lustig...


Thread hier kann geschlossen werden.
 
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Oh, der Threadersteller hat schon eine besser Schadensfreiheitsklasse erstritten, und möchte uns jetzt an seinen Erfolgen teilhaben lassen?
Ich bin freudig gespannt.
 
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Mondgermane schrieb:
Die letzte SF ist unbekannt und der KFZ-Versicherer ebenfalls.
Also dass die letzte SF unbekannt ist kann ich mir ja noch vorstellen, aber bitte wie kann man denn nicht mehr wissen welche Versicherung, außer man ist dement?

Da schau ich doch die Listen auf den ganzen Portalen durch und irgendwann macht's klick und man hat zumindest wieder eine Ahnung, weil der Name bekannt vorkommt.

Da die 10 Jahre vermutlich auch nicht präzise sind sondern nur geschätzt (warum sollte man das Datum wissen aber sonst nichts) wäre es vermutlich auch praktikabel sich die Kontoauszüge von damals zu besorgen, 10 Jahre rückwirkend geht ja hier problemlos weil Pflicht.
Ist halt je nach Bank kein Schnäppchen.

Da KFZ Versicherungen ja recht zuverlässig im Januar fällig sind, sofern kein Saisonkennzeichen, sollte es ja reichen die die Auszüge von Januar 2015 (falls noch möglich) und Januar 2016 zu holen.
 
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Hallo,

habe ein ganz anderes dringlicheres Problem...

Möchte zum 20.05.2025 einen Gebrauchtwagen versichern, was kein Problem ist, aber mein Termin zur Zulassung ist erst am 02.06.2025

Das Auto muss ich aber am 20.05.2025 übernehmen.
Einzel-(Privat)parkplatz ist vorhanden.

Was soll ich tun, wenn ich erst Anfang Juni den Termin bei der Zulassungstelle habe und mein Wunschkennzeichen mir auch erst dann ausgehändigt/gedruck wird.

Ist sehr dringend die Frage...
 
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