GUN2504
No matter the Odds
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- Juni 2014
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In der Theorie kann dann §51 UhrG greifen, da der Screenshot einen gewissen "Zitate" Zweck erfüllt (ein bestimmtes Motto des Wettbewerbes).
Zudem sind die Spielehersteller i.d.R. positiv dazu eingestellt, da es ja auch "Werbung" für ein Spiel sein kann.
Ich selber bin allerdings kein Rechtsverdreher, frage bei CB nochmal nach. Danke für den Hinweis @reobase
Zudem sind die Spielehersteller i.d.R. positiv dazu eingestellt, da es ja auch "Werbung" für ein Spiel sein kann.
Ich selber bin allerdings kein Rechtsverdreher, frage bei CB nochmal nach. Danke für den Hinweis @reobase