Selbstverteidigung

Ich sprach davon, dass die Argumentation einiger Diskussionsteilnehmer hier am Rand der Legalität ist, da pauschal, ohne weitere Differenzierung, von einer Art "Präventivschlag" gesprochen wurde. Und das ist nun mal je nach Situation u.a. als Körperverletzung zu werten. Daher halte ich es für äußerst bedenklich derartige Pauschalempfehlungen auszusprechen.
Z.B. in dem von dir Rach78 genannten Beispiel mit der Verfolgung, stellt selbige nach meinem Rechtsverständnis noch keinen Angriff dar. Somit hast Du keinerlei Gründe Gewalt anzuwenden. Gleichwohl sind die von Fettsack angeführten Argumente zutreffend, so dass Du, wie ich bereits in Post 96 angeführt hatte, nicht darauf warten musst erst verletzt zu werden. Eine solche Situation wäre z.B. die von dir genannte Bedrohung mittels einer Waffe.

Und dein Ignorieren des Täters kennzeichnet dich eigentlich nur als Egoist, sorry. Das völlige Ausklammer seiner Gesundheit ist nämlich möglicherweise auch rechtswidrig, im Sinne einer rechtswidrigen Notwehrüberschreitung (nicht verhältnismäßiges Notwehrmittel) oder eben hinsichtlich der beschriebenen unterlassenen Hilfeleistung.
Ich meinte die Ambivalenz aber auch nicht nur hinsichtlich einer event. Verletzung des Täters, sondern, dass der Einsatz eines Pfeffersprays auch ohne Wirkung sein kann. Oder das der mit einem Messer bewaffnete Täter zwar auf das Pfefferspray reagiert, diese Reaktion jedoch dazu führt, dass er aggressiver wird, wild mit dem Messer herum "fuchtelt", so dass die Verletzungsgefahr steigt.. etc. etc.
Sprich: Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ambivalent zu betrachten und keinesfalls ein pauschals Allheilmittel.
 
Richter und Staatsanwälte sind zwar nicht unfehlbar, aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass Sie meistens ein Gespür für Situationen haben.
Richtiges Verhalten, ist zunächst ein Versuch der deeskalation.
Also Beschwichtigen und sich nicht provozieren lassen.
Unbedingt wenn denn vorhanden, fremde Leute miteinbinden.
Sind später wertvolle Zeugen.
Grundsätzlich braucht Recht dem UNrecht nicht zu weichen.
Auf keinen Fall abhauen, wenns zum äußersten gekommen ist.
Eher selbst die Polizei rufen.
Kooperieren und Zeugen am Platz halten.
 
diRAM

vorhin hattest du noch davon gesprochen dass der Angriff begonnen haben muss.

Allerdings muss der Angriff nicht abgeschlossen sein, bis Du dich wehren darfst. Gleichwohl muss er aber begonnen haben.

Nun sagst du die Bedrohung mit einer Waffe reicht schon aus, was denn nun?

nicht darauf warten musst erst verletzt zu werden. Eine solche Situation wäre z.B. die von dir genannte Bedrohung mittels einer Waffe.

Und was ist genau die Bedrohung mit einer Waffe?

Ist es eine auf mich gerichtete Waffe? Ist es jemand der mich mit einer Waffe verfolgt. Ist es wenn mir jemand sagt er wird auf mich schießen?

Und dein Ignorieren des Täters kennzeichnet dich eigentlich nur als Egoist, sorry.
In dem Moment ist wohl jeder ein Egoist wenn das eigene Leben bedroht wird.
Wenn er am Boden liegt und kampfunfähig ist, ist mein Leben ja nicht mehr bedroht und wir haben hier eine andere Situation


Oder das der mit einem Messer bewaffnete Täter zwar auf das Pfefferspray reagiert, diese Reaktion jedoch dazu führt, dass er aggressiver wird, wild mit dem Messer herum "fuchtelt", so dass die Verletzungsgefahr steigt.. etc. etc.
Sprich: Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ambivalent zu betrachten und keinesfalls ein pauschals Allheilmittel.
Klar muss man dieses abwägen gegeneinander. Wobei ich so recht auch nicht glauben kann dass ein Spray wirkungslos ist, beispielsweise eine welches nur für Hunde zugelassen ist.
Selbst wenn der Täter nur nichts mehr sieht habe ich schon einen entscheidenen Vorteil und könnte abhauen

Grundsätzlich braucht Recht dem UNrecht nicht zu weichen.
Das nicht, kann aber dennoch klüger sein sofern man noch die möglichkeit dazu hat. Sprich wenn ein paar Leute am Bahnhof einen Eingang versperren und ich einfach einen anderen benutzen könnte so sollte ich das auch tun und nicht demonstrativ auf die Leute drauf los gehen.

Wenn gleich auch wenn man überlegen ist, nichts dagegen sprechen würde den versperrten Eingang zu benutzen. Die Leute haben kein Recht dazu mich nicht durchzulassen und wenn sie mich angreifen darf ich mich wehren. Es wäre dann halt ihr Fehler gewesen
 
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Nun sagst du die Bedrohung mit einer Waffe reicht schon aus, was denn nun?

Unmittelbare Bedrohung durch die Waffe = der Angriff hat begonnen

Ist es eine auf mich gerichtete Waffe? Ist es jemand der mich mit einer Waffe verfolgt. Ist es wenn mir jemand sagt er wird auf mich schießen?

Abstrakt schwer zu sagen, dazu muss man die Situation in allen Details kennen. Wenn einer Nachts auf dich direkt zugeht, dich diabolisch lächelnd ansieht und dabei gekonnt ein Kampfmesser zieht, kann man von einer Notwehrsituation ausgehen, wenn einer gerade seinem Freund sein tolles neues Springmesser vom Jahrmarkt zeigt und damit einfach nur in der Luft rumfuchtelt, tendenziell eher nicht. Das ist immer eine Einzelfallabwägung.
 
NoPCFreak schrieb:
Im Gesetz steht in § 32 StGB: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." [...] "Gegenwärtig" bedeutet nämlich nicht, dass du warten musst, bis er dich konkret angegriffen (sprich: verletzt) hat, sonder dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht, bereits begonnen hat oder noch fortdauert.

@ Rach87

Ich zitiere mich mal von weiter vorne. In meinen Lehrbüchern steht sinngemäß, dass nach h.M. das Zücken einer Waffe als Beginn eines Angriffs zu sehen ist. Somit musst du also nicht warten bis jemand auf dich geschossen hat, um dich verteidigen zu dürfen.
 
Eben. Eine genauere Ausdifferenzierung ist, mangels eines konkreten Einzelfalls, schlicht nicht möglich. Bzw. besser kann man den Beginn eines Angrifss schwerlich definieren.

Die Lehrbuchmeinung definiert gegenwärtig in diesem Zusammenhang folgendermaßen:
"Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht."

Ein paar weitere Ausfürhungen hierzu:
1. "Gegen den bereits abgeschlossenen Angriff ist keine Notwehr möglich, so wenn der Messerstecher A den B verletzt hat und davonläuft, B darf sich nicht rächen. Anders dagegen, wenn weitere Verletzungen zu befürchten sind."
2. "Auch gegen den unmittelbar bevorstehenden Angriff ist Notwehr möglich. Beispiel: Täter legt die Waffe trotz Aufforderung nicht nieder, so dass ein ausreichender Grund zur Annahme eines Angriffs im nächsten Augenblick besteht. Ob dies auch gilt, wenn der Täter mit der Waffe in der Hand flüchtet, ist Tatfrage."


Und hierzu
Wobei ich so recht auch nicht glauben kann dass ein Spray wirkungslos ist, beispielsweise eine welches nur für Hunde zugelassen ist.
Du würdest dich wundern wie oft das vorkommt. Gerade der vorherhige Alkohol- und/oder Drogenkonsum machen vermeintliche Angreifer oftmals immun gegen den Einsatz von Pfefferspray.
 
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Gerade der vorherhige Alkohol- und/oder Drogenkonsum machen vermeintliche Angreifer oftmals immun gegen den Einsatz von Pfefferspray.
Wenn man das Zeug aber in die Augen bekommt wird man da auch im Vollrausch nicht weiterhin sehen können während man im nüchteren Zustand nichts mehr sehen würde.

Vielleicht nimmt man den Schmerz nicht so wahr aber das wars dann auch schon. Jemand der nen gebrochenes Bein hat läuft ja auch nicht die selbe 100m Zeit als wenn er gesund ist, auch wenn er absolut nichts mehr merkt.

Du würdest dich wundern wie oft das vorkommt.
Quellen?

Aber wie gesagt auf der letzten Seite hattest du gesagt
Allerdings muss der Angriff nicht abgeschlossen sein, bis Du dich wehren darfst. Gleichwohl muss er aber begonnen haben.
ALso muss er entgegen deiner Aussage nicht begonnen haben, es reicht wenn er unmittelbar bevorsteht
 
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Bzgl. meiner ersten Ausage hast Du recht. Da hab ich mich unklar ausgedrückt. Im Zweifel dürfte es aber auch schwer sein eine klare Trennlinie zwischen dem Beginn eines Angriffs und dem "unmittelbaren Bevorstehen" zu ziehen. Gleichwohl reicht eine pure Lapalie für eine Notwehrrechtfertigung nicht aus. Lediglich darum ging es mir, da einige Posts dies suggerierten bzw. in jedem Fall es für Gut befanden, zu erst zu zuschlagen

Was willst Du jetzt für Quellen haben. Statistiken gibt es darüber keine, meines Wissens nach. Aber Du kannst sehr gerne mal jemanden Fragen der sich professionell (und kompetent, keinen daher gelaufenen Kick-Box Guru Oo) mit dem Thema Selbstverteidigung auseinandersetzt. Es ist wie gesagt nicht selten, dass der Einsatz von Pfefferspray keinerlei (!) Wirkung zeigt. Gibt z.B. auch immer wieder Pressemeldungen über den polizeilichen Schusswaffeneinsatz, weil zuvor Pfefferspray keine Wirkung gezeigt hat. Google dürfte da einiges zu Tage fördern. Darfst aber selbst suchen.. ;)

/ Edit:
Okay weil ich nett bin, hier mal ne Liste wo auch ein paar der erwähnten Fälle auftauchen. Viel Spass beim stöbern.
 
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