diRAM
Großinquisitor a.D.
- Registriert
- Nov. 2007
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Ich sprach davon, dass die Argumentation einiger Diskussionsteilnehmer hier am Rand der Legalität ist, da pauschal, ohne weitere Differenzierung, von einer Art "Präventivschlag" gesprochen wurde. Und das ist nun mal je nach Situation u.a. als Körperverletzung zu werten. Daher halte ich es für äußerst bedenklich derartige Pauschalempfehlungen auszusprechen.
Z.B. in dem von dir Rach78 genannten Beispiel mit der Verfolgung, stellt selbige nach meinem Rechtsverständnis noch keinen Angriff dar. Somit hast Du keinerlei Gründe Gewalt anzuwenden. Gleichwohl sind die von Fettsack angeführten Argumente zutreffend, so dass Du, wie ich bereits in Post 96 angeführt hatte, nicht darauf warten musst erst verletzt zu werden. Eine solche Situation wäre z.B. die von dir genannte Bedrohung mittels einer Waffe.
Und dein Ignorieren des Täters kennzeichnet dich eigentlich nur als Egoist, sorry. Das völlige Ausklammer seiner Gesundheit ist nämlich möglicherweise auch rechtswidrig, im Sinne einer rechtswidrigen Notwehrüberschreitung (nicht verhältnismäßiges Notwehrmittel) oder eben hinsichtlich der beschriebenen unterlassenen Hilfeleistung.
Ich meinte die Ambivalenz aber auch nicht nur hinsichtlich einer event. Verletzung des Täters, sondern, dass der Einsatz eines Pfeffersprays auch ohne Wirkung sein kann. Oder das der mit einem Messer bewaffnete Täter zwar auf das Pfefferspray reagiert, diese Reaktion jedoch dazu führt, dass er aggressiver wird, wild mit dem Messer herum "fuchtelt", so dass die Verletzungsgefahr steigt.. etc. etc.
Sprich: Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ambivalent zu betrachten und keinesfalls ein pauschals Allheilmittel.
Z.B. in dem von dir Rach78 genannten Beispiel mit der Verfolgung, stellt selbige nach meinem Rechtsverständnis noch keinen Angriff dar. Somit hast Du keinerlei Gründe Gewalt anzuwenden. Gleichwohl sind die von Fettsack angeführten Argumente zutreffend, so dass Du, wie ich bereits in Post 96 angeführt hatte, nicht darauf warten musst erst verletzt zu werden. Eine solche Situation wäre z.B. die von dir genannte Bedrohung mittels einer Waffe.
Und dein Ignorieren des Täters kennzeichnet dich eigentlich nur als Egoist, sorry. Das völlige Ausklammer seiner Gesundheit ist nämlich möglicherweise auch rechtswidrig, im Sinne einer rechtswidrigen Notwehrüberschreitung (nicht verhältnismäßiges Notwehrmittel) oder eben hinsichtlich der beschriebenen unterlassenen Hilfeleistung.
Ich meinte die Ambivalenz aber auch nicht nur hinsichtlich einer event. Verletzung des Täters, sondern, dass der Einsatz eines Pfeffersprays auch ohne Wirkung sein kann. Oder das der mit einem Messer bewaffnete Täter zwar auf das Pfefferspray reagiert, diese Reaktion jedoch dazu führt, dass er aggressiver wird, wild mit dem Messer herum "fuchtelt", so dass die Verletzungsgefahr steigt.. etc. etc.
Sprich: Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ambivalent zu betrachten und keinesfalls ein pauschals Allheilmittel.