Selbstverteidigung

Doc Foster schrieb:
Trotz allem gibt es, wie bereits richtig festgestellt wurde, keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Notwehr.

was passiert wenn ich eine Person aus Notwehr töte, welche mich töten wollte? Angriff geht auf mich los ohne jeglichen Hintergrund. Zählt das als Selbsverteidigung oder gleich Lebensstrafe wegen Mord?
Das ist mir immer wieder unklar, danke für Antworten.
 
Der Totschlag kann durch Notwehr gerechtfertigt sein; das hat aber mit der Frage einer etwaigen Verhältnismäßigkeit nichts zu tun.

Das Wesen der Notwehr ist gerade, dass eine Abwehrhandlung nicht verhältnismäßig sein muss, d.h., dass hier grds. keine Güterabwägung stattfindet.
 
Trotz allem gibt es, wie bereits richtig festgestellt wurde, keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Notwehr.

Aber es kommt auf die Situation an. Angenommen ich bin in einer Disco voller Menschen und ein Kerl hält eine Frau am Arm fest und lässt sie nicht mehr los. Da darf sie auch nicht einfach ihre Waffe ziehen und ihm in den Kopf schießen.
 
Die beste und effektivste Selbstverteidigung ist eine gute 100-Meter-Zeit.

Wofür gab Gott uns zwei Fäuste ?

Wenn mir jemand Pfefferspray in die Augen spritzt dann werde ich mich nicht mehr kontrollieren können.

Das Zeug ist nicht ohne Grund nur als Hundeabwehr erlaubt.
 
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Die stärksten, auf dem deutschen Markt erhältlichen Sprays sind sogenannte Tierabwehrsprays, welche du, rein rechtlich gesehen, nicht gegen Menschen einsetzen darfst. Diese zählen jedoch zu den Effektivsten, zur Verteidigung gegen Menschen. Und ja, du darfst Sie mit dir führen.
Das Zeug ist nicht ohne Grund nur als Hundeabwehr erlaubt, da hat jemand bestimmt schon jemandem todgeschlagen dafür
Heiß was im konkreten Fall? Darf ich es benutzen zur Notwehr oder nicht? Welchen Sinn würde es machen bestimmte Waffen zu verbieten für die Notwehr?

Die beste und effektivste Selbstverteidigung ist eine gute 100-Meter-Zeit.
Ja die hilft dir dann vielleicht nachts bis ans Ende des Zuges. Die Türen brauchen aber auch immer etwas Zeit zum aufgehen.

Sicherlich die beste und effektivste SV wenn folgendes zutrifft aber nur:
- Man alleine ist (ich mein würdest deine Freunde/Freundin/Verwandten einfach stehen lassen?)
- Die örtlichen Gegebenheiten es Zulassen
- Der Angreifer keine Pistolen, Bogen, Armbrust etc dabei hat wo du zulange brauchen würdest um aus seinem Schussfeld herauszukommen
 
Ein Pfefferspray darf nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Punkt.
Kannst dich damit Strafbar wenn du dich damit gegen Menschen verteidigst. :D
Kinder dürfen auch Rauschmittel besitzen aber nicht rauchen oder umgekehrt rauchen aber nicht besitzen glaub ich.
 
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Ok fasse ich mal zusammen: Ein körperlich stark mir gegenüber überlegender Angreifer greift mich an. Ich habe nur mein Spray welches ich nur gegen Tiere einsetzen darf. Weglaufen geht nich mehr, höchstens humpeln.

Mein Spray darf ich nich einsetzen, also verlangt der Gesetzgeber von mir dass ich mich zusammenschlage lasse? Ums mal auf den Punkt zu bringen.

Trotz allem gibt es, wie bereits richtig festgestellt wurde, keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Notwehr.

Wenn aber das geht, darf ich auch verbotenes Pfefferspray einsetzen gegen Menschen, im Falle der Notwehr, ganz egal ob es nicht zugelassen ist zum Verteidigen.

Das steht doch ansonsten zu widerspruch zueinander.
 
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Ja du darfst Pfefferspray nicht benutzen du musst dich zusammenschlagen lassen oder dich mit deinen eigenen Fäusten verteidigen :)

Wenn du dich mit Pfefferspray oder Messer verteidigst kommt dein Angreifer unbestraft davon aber du nicht.
 
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Blödsinn.

Auf die Frage, ob eine Waffe legal besessen wurde, kommt es bei der Prüfung der Notwehr nicht an.

Wenn eine effektive Abwehr nur mittels tödlicher Waffen möglich ist, dann dürfen diese im Rahmen der Notwehr (wenn auch ggf. mit Einschränkungen) eingesetzt werden.
 
sich zu wehren ist auch gegen deutlich überlegene Angreifer einfach, wenn man die Schwachstellen kennt:
Augen, Nase, Hals, Geschlechtsteile, Knie
viele trauen sich aber nicht oder denken gar nicht erst daran (vermutl. aus Angst, Schock, etc.)
 
In der Nacht ist eine taktische Leute wie ja bereits geschrieben sehr sehr wirkungsvoll. Man kennt
oder besser gesagt kannte das ja von Battlefield 3 ;), obwohl man bei hellichtem Tag natürlich niemanden so blenden kann :) Ergänzend trage ich noch Pfefferspray, auch im Auto liegt ständig ein Pfefferdose
 
bettenlager schrieb:
... auch im Auto liegt ständig ein Pfefferdose

schon vorgesorgt :) , will auch haben!

einmal ist mir am Parkplatz passiert: sind drei Typen bei mir ins Auto eingestiegen, kannte die Leute überhaupt nicht und musste diese am Bahnhof absetzen. Die Welt ist verrückt und wird verrückter... an dieser Stellte fehlte mir die Pfefferdose :mad:
 
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aklaa schrieb:
was passiert wenn ich eine Person aus Notwehr töte, welche mich töten wollte? Angriff geht auf mich los ohne jeglichen Hintergrund. Zählt das als Selbsverteidigung oder gleich Lebensstrafe wegen Mord?

Ganz grob formuliert: Wenn der Angreifer klar erkennbar z.B. mit einem Messer auf dich losgeht darfst du ihn in Notwehr töten und bleibst straffrei. Neutrale Zeugen sind natürlich ziemlich hilfreich um die Notwehr auch zu belegen.


leon482 schrieb:
Ein Pfefferspray darf nur zur Abwehr von aggressiven Tieren eingesetzt werden. Punkt.
Kannst dich damit Strafbar wenn du dich damit gegen Menschen verteidigst. :D

§34 Strafgesetzbuch, Rechtfertigender Notstand. Erlaubt den Einsatz von Tierabwehrsprays gegen Menschen im Notwehrfall und wird regelmäßig auch so von der Staatsanwaltschaft angewandt, so dass es gar nicht erst zu einem Verfahren kommt.
 
Das letztgenannte Beispiel ist kein Fall des § 34 sondern ebenso ein Notwehrfall.

Woher du das Wissen nimmst, was "die" Staatsanwaltschaft so in solch abstrusen Fällen anwendet, erschließt sich mir nicht wirklich.
 
Also nochmal gefragt:

Ein Tierabwehrspray ist sicherlich eine sinnvolle Sache, da ja es ja immer wieder vorkommt, dass aggressive Hunde unangeleint herumlaufen. Wenn man sich also ein Spray aus diesem Grund, d.h. zur Tierabwehr, besorgt, ist das wohl eindeutig ok.

Wenn man nun aber von einem Menschen angegriffen wird und nur dieses Tierabwehrspray bei sich hat und auch sonst nicht Kampfsport- oder Streetfightingerfahren ist. Darf man dann das Spray einsetzen oder nicht?
 
Wenn man nun aber von einem Menschen angegriffen wird und nur dieses Tierabwehrspray bei sich hat und auch sonst nicht Kampfsport- oder Streetfightingerfahren ist. Darf man dann das Spray einsetzen oder nicht?
Aus Notwehr darfst du es. Aber wenn dir jemand beispielsweise nur die Laptoptasche berauben will dürftest du es wohl nicht.

Wie es dann vor Gericht endet kommt sicherlich immer drauf an. Du musst dir aber halt die Frage stellen was dir wichtiger ist:

Entweder juristisch auf der sicheren Seite zu sein und dafür ein etwas "milderes" Spray, welches aber vielleicht je nach Gegner versagen könnte, weil vielleicht zu "schwach"

Oder lieber eine Notwehrwaffe die auf maximale Effektivität ausgerichtet ist, du dann aber VIELLEICHT schwierigkeiten vor Gericht noch bekommen könntest.

Da ich sowas eh nur zur Notwehr einsetzen würde, könnte ich mir gleich auch Spray kaufen was eigentlich nur für Hunde zugelassen ist

Ein Tierabwehrspray ist sicherlich eine sinnvolle Sache, da ja es ja immer wieder vorkommt, dass aggressive Hunde unangeleint herumlaufen. Wenn man sich also ein Spray aus diesem Grund, d.h. zur Tierabwehr, besorgt, ist das wohl eindeutig ok.
In meinen Augen ist die warscheinlichkeit von einem aggresiven Hund angegriffen zu werden wesentlich(!) geringer als nachts von irgendwelchen Idioten. (wenn du nicht grad nachts über nen Zaun steigst und irgendwo auf nem privatgrundstück herumschleichst wo ein Hund freirumläuft um alles zu bewachen)
 
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Ja mit Kampfsport ist das so ne Sache, ich weiss von einem Fall da hat jemand versucht ein Auto zu klauen. Der Besitzer des KFZ kam um die Ecke sah dies und sprach den Dieb an was das soll.

Dieser zückte ein Messer und ging auf den KFZ Besitzer los, nur leider war der Kickboxer und naja der Dieb landete im Krankenhaus und der andere hatte eine Anzeige wegen gefährerlicher Körperverletzung und musste auch bezahlen.

Anderes Beispiel. Guter Kumpel von mir wurde auf na Party angegriffen und hat dem jenigen dann den Kiefer gebrochen sowie die Nase zertrümmert. Galt nicht mehr als Notwehr und er durfte dann 10000€ Schmerzensgeld bezahlen als Azubi. Der hat daran Jahrelang abbezahlt.
 
@nebulein

schöne Beispiele! von der Gerechtigkeit keine Spur :/ Aus Notwehr gehandelt wird auch bestraft, je nach dem wer mehr Cash auf den Tisch legt(finde ich). Die Welt ist doch verrückt^^
 
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