Sofortüberweisung - Geld zurück erhalten?

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hallo2014

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Habe von einer unseriösen Seite ein Handy bestellt und per Sofortüberweisung bezahlt. Die Ware habe ich nicht erhalten, Händler reagiert nicht. Wie kann ich den Fall melden und mein Geld zurückerhalten? Ich habe gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, den Fall zu melden, wodurch der Händler vom Anbieter von Sofortüberweisung aufgefordert wird, die Ware binnen 5 Tagen rauszuschicken. Wo melde ich soetwas? In der Bestellbestätigungsmail gab es darauf keinen Hinweis. Danke.
 
Da gibt es nichts, Geld ist weg! In Zukunft einfach den Geizmodus ausschalten, Verstand einschalten und auf seriösen Seiten kaufen. Und wenn man schon in so Klitschen einkauft, dann wenigstens mit PayPal.

Ich für meinen Teil kaufe nur noch per PayPal, auch bei seriösen Händlern. Was passiert wenn ich meine Bestellung widerrufe, die Ware zurück sende und z.B Mindfactory in dieser Zeit Insolvenz anmeldet. Da hast nur Probleme, daher immer via Paypal!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
kannst zu polizei gehen und ne anzeige schrieben lassen..... aber geld haste verbrannt..
 
Auszug aus einem Artikel bei Chip.de:

Stornieren Sie eine Bestellung oder möchten Sie die Ware zurückgeben, erhalten Sie auch Ihr Geld zurück. Hierfür ist die Sofort AG jedoch nicht mehr zuständig. Das Geld wird vom Händler an Sie zurückgezahlt, wie bei jeder anderen Zahlungsweise auch.

Möchten Sie also eine Sofort Überweisung rückgängig machen, wenden Sie sich schriftlich oder telefonisch an den Händler. Bei einer üblichen Stornierung oder Rückgabe sollten Sie das Geld automatisch nach einigen Tagen zurückbekommen.

Ergo: Geld ist erstmal weg. Da helfen nur rechtliche Schritte ...
 
Da hast Du Pech....
Käuferschutz gibt es nur bei PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte..
Wie kann man auch auf Sofortüberweisung gehen? Selbst Schuld.
In der heutigen Zeit sollte man schon besser aufpassen.
 
Sofortüberweisung ist mir auch viel zu suspekt! Was die alles an Daten abrufen....welche Daueraufträge du eingerichtet hast, all deine Konten, Schufa sowieso.

Ich bin immer froh, wenn Giropay unterstützt wird. Das geht genauso einfach aber ist ein Dienst meiner Bank...die haben ja schon meine Daten.
 
Selbst Schuld, vor allem wenn man solch eine Zahlungsmethode verwendet.

#1: Bekommen die Zugriff auf dein Bankkonto inkl. deiner bisherigen Umsätze, aktueller Kontostand, Daueraufträge etc.
#2: Verbieten manche Banken indirekt die Verwendung solcher Dienstleister da man seinen Banking-PIN nicht außerhalb der eigenen Bank verwenden darf.

Viel Spaß, Glück aber vor allem lern draus!
 
Sofortüberweisung ist per se nicht schlecht oder unseriös. Es gibt duchaus Anbieter bei denen man damit zuverläßig und sicher zahlen kann. Im Grunde ist das auch nichts anderes als eine herkömmliche Überweisung mit Nachweis für den Zahlungsempfänger, dass die Überweisung auch tatsächlich getätigt wurde. Bei normalen Überweisungen muss der Empfänger dafür ja erst warten bis das Geld tatsächlich auf seinem Konto gutgeschrieben wird - was in der Regel ein bis zwei Tage später ist.

Per Sofortüberweisung geht's dann halt schneller. Aber wie bei jeder Überweisung sollte man das nur bei vertrauenswürdigen Empfängern/Händler nutzen.
 
Acrylium schrieb:
Sofortüberweisung ist per se nicht schlecht oder unseriös. Es gibt duchaus Anbieter bei denen man damit zuverläßig und sicher zahlen kann.
Per Sofortüberweisung geht's dann halt schneller. Aber wie bei jeder Überweisung sollte man das nur bei vertrauenswürdigen Empfängern/Händler nutzen.

Vollkommen egal wo man damit zahlt. Die Firma die hinter Sofortüberweisung steht bekommt jedes mal Zugriff auf dein Konto und hat Einsicht in ALLES. Alleine der Fakt sollte zur absoluten Vermeidung des Dienstes aufrufen.

Silent1337 schrieb:
Zu 2. hat imo. das Bundeskartellamt festgestellt, dass ein solches Verbot nicht existieren darf.

Soweit mir bekannt nicht ganz richtig. Die haben das zwar festgestellt, da dagegen aber Rechtsmittel (laut Wiki) eingelegt wurden, ist bisher alles beim Alten und einige Banken verbieten weiterhin die externe Nutzung des PINS.

// Mit der seit 4 Tagen gültigen PSD2 Richtline siehts (in der Theorie) in der Tat etwas anders aus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Payme...eitete_Richtlinie_über_Zahlungsdienste_(PSD2)

Da es aber wohl noch keine Schnittstelle gibt die regelt was abgerufen werden darf/kann etc. bleibt bisher alles beim Alten. Und das auch wohl noch ne Weile:

Die neuen Vorschriften werden vorbehaltlich des Prüfungszeitraums im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Banken und andere Zahlungsdienstleister haben dann 18 Monate Zeit, um die Sicherheitsmaßnahmen und Kommunikationsinstrumente einzuführen.

Jeder soll die Zahlungsmethoden nutzen die er für richtig hält, aber dann eben nicht heulen.


//
https://www.internetworld.de/e-comm...-shop-betreiber-zahlungsmethoden-1458285.html

Wer als Online-Shop-Betreiber für die Zahlung per Kreditkarte ein zusätzliches Entgelt berechnen möchte, muss seinen Kunden zumindest eine weitere gängige und zumutbare, unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. In mehreren Instanzen haben Gerichte geprüft, ob das Online Tool "Sofortüberweisung" eine solche gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit ist. In letzter Instanz hat nun der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.07.2017, Az. KZR 39/16) entschieden, dass das Tool "Sofortüberweisung" kein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel im Sinne dieser Vorschrift ist.
Die Unzumutbarkeit ergebe sich insbesondere daraus, dass die meisten AGB von Banken der Nutzung des Tools "Sofortüberweisung" entgegenstünden und der Kunde also seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Bank brechen müsse, um das Tool zu nutzen. Ob die AGB der Banken insoweit eine gegen das Kartellrecht verstoßende Absprache der deutschen Kreditwirtschaft sind, sei unerheblich. Solange die kontoführenden Banken die fraglichen Klauseln in den AGB verwenden, müsse sich ein rechtstreuer Kunde auch daran halten. Vom Kunden könne nicht verlangt werden, dass er selbst überprüft, ob die von seiner Bank als Sicherheitsbestimmungen für das Online Banking gestellten AGB wegen Kartellrechtswidrigkeit nichtig seien. Selbst wann man eine solche Pflicht dem Kunden auferlegen wollte, würde die Prüfungspflicht zu einem Mehraufwand führen, der wiederum die Unzumutbarkeit des Zahlungsmittels begründen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber die Banken müssen da nichts verbieten. Die können einfach Sofortüberweisung technisch ausschließen. Machen die meisten aber nicht. Warum wohl.

Aber durch die Neuregelung der Überweisungs und Zahlungssysteme am Anfang dieses Jahres hat sich da eh erheblich was geändert. Ab sofort dürfen nicht nur Banken Zugriff auf das Konto einen Bankkunden haben. Auch Händler und andere Zahlungsdienstleister. Das ist für den Kunden durchaus erst mal besser.

https://www.bundesregierung.de/Cont...08-verbraucher-zahlungsdiensterichtlinie.html

Und das sollte eigentlich jeder Bankkunde wissen. Man wurde schriftlich darüber informiert. Von seiner Bank.
 
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