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News Stop Killing Games: EU-Bürgerinitiative scheitert am Urheberrecht

Syntax_41 schrieb:
Lies, was ich geschrieben habe, da wird es dir beantwortet.
Nö, lies mal andere Post, das schon lange geklärt.
Ergänzung ()

mibbio schrieb:
Wenn die Server schon so kurz nach dem Release abgeschaltet werden, dürfte man wahrscheinlich mit der gesetzlichen Gewährleistungen gut Chancen haben. Im Streifall wird ein Gericht auch die fehlende Angabe einer Mindestnutzungsdauer sicherlich als Freibrief sehen, sondern irgendwas wie eine "angemessene Mindestnutzungsdauer" anlegen.
Dürfte, konjunktiv, keine entsprechende Psssage,im Vertrag, keinr Urteile dazu. Also auslegungssache.
 
aid0nex schrieb:
Gerade im Fall von Babylon's Fall imho sehr kritisch zu betrachten! Das war ein Vollpreis AAA Game für 70€ Standard und 110€ Deluxe Edition.
Hier stimme ich dir bedingungslos zu.
aid0nex schrieb:
Hier hat Square Enix einfach auf das deutsche Gewährleistungsrecht geschissen.
Die Frage ist, ob das in Deutschland rechtens ist. Dafür gibt es Anwälte.
aid0nex schrieb:
Ach und was ist deiner Meinung nach eine gerichtfertigte Rechtfertigung?
Das habe ich nicht zu entscheiden. Aber wenn z.B. das Studio komplett pleite geht, ist da nichts mehr zu machen.
Auch wenn nach x Jahren (ich nenne hier bewusst keine Zahl) die Spielerzahl eines Multiplayertitels so stark sinkt, dass es für den Betreiber einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellt - also ja, "lohnt sich für uns nicht" kann im Extremfall theoretisch ein Grund sein.
Letzteres ist meine persönliche Meinung - du hast gefragt, ich habe geantwortet.
aid0nex schrieb:
Unabhängige Gerichte entscheiden also, wann der Entwickler die Server abstellt? 😂
Welches Gericht hat denn bitte welchem Spiel ein Enddatum zugewiesen?
Die Behauptung hätte ich jetzt gerne mal belegt.
Nein die Gerichte bestimmen nicht, ob die Server abgestellt werden, sondern ob Geld zurück zum Spieler fließt.
aid0nex schrieb:
Viel Spaß dabei als Einzelperson einen großen Publisher zu verklagen!
Ohne Kläger kein Richter.

Kleine Anmerkung am Rande: ich würde es begrüßen, wenn du einen weniger herablassenden Ton mir gegenüber anschlagen würdest. Ich bin gerne bereit zu diskutieren, aber dann bitte mit ein wenig Anstand.
 
Creeping.Death schrieb:
Die Frage ist, ob das in Deutschland rechtens ist. Dafür gibt es Anwälte.
Die gesetzliche Gewährleistung kann man eigentlich nicht ausschließen oder umgehen. Was man aber ggf. ausschließen kann, ist das 14-tägige Widerrufsrecht. Beispielsweise gibt es hin und wieder "mit der Aktivieren des Spiel verzichten Sie auf das 14-tägige Widerrufsrecht", was durchaus zulässig ist.

Creeping.Death schrieb:
Aber wenn z.B. das Studio komplett pleite geht, ist da nichts mehr zu machen.
Wenn ein Unternehmen pleite ist, ist generell Schicht im Schacht, in jeder Branche. Denn damit endet schlicht der Geschäftsbetrieb. Man könnte höchstens versuchen mit der Konkursmasse, sofern vorhanden, noch die Entwicklung eines finalen Patches zu finanzieren. Aber ein Pflicht dazu gibt es in dem Fall nicht mehr, auch wenn ein Gesetz einen EOL-Plan vorschreibt.

Bei Smartphones gibt es ja mittlerweile vorgeschriebene Mindest-Supportzeiträume (glaube 5 Jahre). Wenn der Handyhersteller aber ein Jahr nach Marktstart eines Smartphone-Modells dicht macht, ist auch diese gesetzliche Pflicht hinfällig.
 
Creeping.Death schrieb:
Die Frage ist, ob das in Deutschland rechtens ist. Dafür gibt es Anwälte.

Die man auch erstmal bezahlen muss. Wer fängt für 70€ so einen Rechtsstreit an? Niemand und genau das wissen die Publisher und genau deswegen scheißen sie auch wie im Fall "Babylon's Fall" auf die gesetzlich garantierte Gewährleistung.

Creeping.Death schrieb:
Das habe ich nicht zu entscheiden. Aber wenn z.B. das Studio komplett pleite geht, ist da nichts mehr zu machen.

Das ist nicht korrekt. Garantie und Gewährleistung müssen auch im Falle einer Insolvenz abgesichert sein, im Zweifel über die Insolvenzmasse.

Creeping.Death schrieb:
Auch wenn nach x Jahren (ich nenne hier bewusst keine Zahl) die Spielerzahl eines Multiplayertitels so stark sinkt, dass es für den Betreiber einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellt - also ja, "lohnt sich für uns nicht" kann im Extremfall theoretisch ein Grund sein.

Wir redeten aber über Spiele die nach kürzester Zeit abgeschaltet werden. Du springst argumentativ hin und her, wie es dir gefällt, damit dein Argument passt.

Problematisch wird es bei Singleplayertiteln. Die sollten niemals unspielbar werden.
U.a. genau dafür setzt sich ja auch die Initiative ein.
Leider haben ja auch diese immer häufiger einen Online-Zwang.

Creeping.Death schrieb:
Nein die Gerichte bestimmen nicht, ob die Server abgestellt werden, sondern ob Geld zurück zum Spieler fließt.

Ohne Kläger kein Richter.

Richtig und genau da ist auch das Problem: Dass man unter enormen Aufwand erstmal sein Recht durchsetzen und sich dafür in einen David-gegen-Goliath Kampf begeben muss.

Creeping.Death schrieb:
Kleine Anmerkung am Rande: ich würde es begrüßen, wenn du einen weniger herablassenden Ton mir gegenüber anschlagen würdest. Ich bin gerne bereit zu diskutieren, aber dann bitte mit ein wenig Anstand.

Dann hör auf in deiner Logik hin und her zu springen und vor allem mir Argumente unterzujubeln die ich nie getätigt habe (Strohmänner). Das finde ich nämlich äußerst respektlos und entsprechend auch mein Ton als Reaktion. Wenn du dich dran hälst, haben wir einen Deal und ich bleibe sachlicher. 🫱🏻‍🫲🏻
 
aid0nex schrieb:
Wir redeten aber über Spiele die nach kürzester Zeit abgeschaltet werden. Du springst argumentativ hin und her, wie es dir gefällt, damit dein Argument passt.
Ich springe nicht hin und her. Wenn eine Rückerstattung erfolgt sehe ich persönlich einfach kein Problem.
Du hast in deiner Tabelle 8 Titel genannt, die zu früh eingestellt wurden.
Bei 6 davon gab es eine Erstattung, bei einem davon ist der Anbieter pleite gegangen und bei dem einen übrigen habe ich die zugestimmt, dass ich das nicht nur übel finde, sondern auch noch rechtlich zweifelhaft.
aid0nex schrieb:
Das ist nicht korrekt. Garantie und Gewährleistung müssen auch im Falle einer Insolvenz abgesichert sein, im Zweifel über die Insolvenzmasse.
Das stimmt, aber bei einer Insolvenz werden zunächst die "großen" Gläubiger bedient. Da würde ich mir als geschädigter Gamer wenig Hoffnung machen. Aber klar, versuchen kann man das.
 
Muntermacher schrieb:
Warum sollte es vertragswidrig sein, wenn eine Laufzeit nie Teil des Vertrages ist? Genau solche Dinge werden ja vermißt.
Weil die EU in ihrem Statement zu der Initiative klargemacht hat, dass eine Leistung erwartet werden kann, die im Allgemeinen üblich ist:
Furthermore, the digital content or service must be fit for the purposes for which digital
content or service of the same type would normally be used. It must also possess the qualities and
performance features which are normal for such content or service and which the consumer may
reasonably expect. These performance features also include the ‘accessibility’ and ‘continuity’
of the digital content or service.


Und sie hat in ihrem Statement auch klargemacht, dass Ansprüche auf Rückerstattung bestehen, auch bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit:
Where the contract is of indeterminate duration, the size of the refund due must be assessed
individually on the basis of the contract duration that the consumer could reasonably have
expected under the objective criteria of continuity and accessibility.
The assessment of any
refund due to the consumer would depend on factors such as the nature of the digital content
or service, the way it was marketed, accessibility and continuity which are normal for digital
content or service of the same type, and the period during which the digital content or service
remained available.


Wird also ein Spiel nach einer Woche abgeschaltet, um das Beispiel wieder aufzugreifen, hätten die Nutzer Rückerstattungsansprüche, weil das eben keine zu erwartende Nutzungsdauer ist. Dies betrifft im Übrigen auch Mikrotransaktionen, in jedem Fall aber nicht ausgegebene Käufe von in-game-Währungen, wenn ich das richtig verstehe.

Die EU ergänzt aber auch, dass diese Regelung erst seit 2022 Bestand hat.
 
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Habe erst kürzlich die Info bekommen, dass Andy Grote, seines Zeichens Vorsitzender der Innenministerkonferenz, die deutlich mehr als drei Millionen Unterschriften für ein bundesweites Böllerverbot NICHT annehmen will. Begründung: Die Petition sei „inhaltsgleich“ mit der vom letzten Jahr.

Ist Politik nicht wunderbar?!
 
Damals zu Half-Life 2 gab es ein Urteil des BGH zum Besitzanspruch und Weiterverkauf, da wurde auch das Urheberrecht über den des Käufers gestellt.

Ich denke der Zug ist abgefahren, ich hatte ja rund 10 Jahre Steam und alle anderen Spiele mit einer Online-Aktivierung boykottiert.

Damals hätte es noch eine Chance gegeben wenn genug Käufer darauf verzichtet hätten um was zu bewirken, ich glaube jetzt ist es viel zu spät.^^
 
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Wobei sich im Vergleich zu früher aber auch die Bedingungen für potentiell andere Entscheidungen geändert haben durch die ganzen Digital XY Acts.
 
Creeping.Death schrieb:
Ich springe nicht hin und her.

Natürlich tust du das. Erst ging es um Spiele, die nach kürzester Zeit weg sind, dann sprachst du plötzlich davon dass es ja okay sei wenn der MP Teil einiger Spiele nach ein paar Jahren abgeschaltet würden. Da ist ein riesiger Unterschied zwischen!

Creeping.Death schrieb:
Wenn eine Rückerstattung erfolgt sehe ich persönlich einfach kein Problem.

Spiele haben aber nicht nur einen finanziellen, sondern auch emotionalen Wert. Vielleicht hat mir das Spiel ja gefallen, vielleicht wollte ich es weiter spielen. Ich hab da ja auch Zeit rein investiert. Es geht hier ja auch schließlich um Singeplayer Spiele mit Online-Zwang.

Creeping.Death schrieb:
Das stimmt, aber bei einer Insolvenz werden zunächst die "großen" Gläubiger bedient. Da würde ich mir als geschädigter Gamer wenig Hoffnung machen. Aber klar, versuchen kann man das.

Vielen Dank, damit hast du mein Argument untermauert dass man als Endkunde kaum eine Chance hat sein Recht durchzusetzen. :)
Ich weiß nicht ob's dir aufgefallen ist, aber ich hab dir eine rhetorische Falle gestellt. Ich habe selber deine Position eingenommen um zu schauen, ob du wirklich aus Überzeugung argumentierst, oder einfach nur um "gegen mich" zu sein. Leider hast du bewiesen dass es dir um letzteres, also einfach nur um's "Recht haben" geht.
 
Boimler schrieb:
Du darfst es nutzen und dich daran erfreuen, aber nicht weitergeben oder daran etwas ändern
Wer ändert denn etwas?

Man kann das gut oder schlecht finden, aber das Urheberrecht sichert vielen Künstlern ihren Lebensunterhalt.
Das ist doch totaler Quatsch... dieses Urheberrecht dient doch nur den Großkonzernen. Hier mit "Künstlern" zu argumentieren ist heuchlerisch.
Ergänzung ()

kachiri schrieb:
Du kaufst eine begrenztes Nutzungsrecht. Nicht mehr.
Nein. Wieso sollte das Nutzungsrecht ein willkürliches Ende haben?
Wenn ich früher CDs oder Disketten gekauft habe, dann kann ich das Spiel auch in 50 Jahren noch spielen oder das Musikstück hören.
 
Pyrukar schrieb:
Schlechtes Beispiel ... GTA 4 ist genau so ein Spiel, wo nach ablauf der Lizenzen via Patch einige Musiktitel entfernt wurden.
Nö, die mussten das ja rausnehmen um es weiter zu verkaufen, hier geht es ja explizit darum ein Spiel nach Ende des Support in diesem finalen Zustand zu belassen.
Ist aber natürlich trotzdem nervig und sollte eigentlich auch nicht sein.
 
Muntermacher schrieb:
Lieat Du eigentlich andere Poat? Es wurde schon xmal gesagt, daß das gar nicht erwartet wird, sondern daß Spieler selber hosten können sollten z.B.
Es gibt Spieler, die können mit dem Begriff "Dedizierte Server" nichts anfangen. Genauso wie wir Praktikanten hier haben, die noch nie eine CD gesehen haben.
Diese Menschen kennen derartige Freiheiten schlicht nicht.
 
UrlaubMitStalin schrieb:
Das ist doch totaler Quatsch... dieses Urheberrecht dient doch nur den Großkonzernen. Hier mit "Künstlern" zu argumentieren ist heuchlerisch.
Dass es Leute gibt, die mit ihrer Kunst erfolgreich viel Geld verdienen, ist kein Argument gegen Gesetze, die das Eigentum von Künstlern an ihren Werken schützen sollen.
 
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aid0nex schrieb:
Vielen Dank, damit hast du mein Argument untermauert dass man als Endkunde kaum eine Chance hat sein Recht durchzusetzen. :)
Ich weiß nicht ob's dir aufgefallen ist, aber ich hab dir eine rhetorische Falle gestellt. Ich habe selber deine Position eingenommen um zu schauen, ob du wirklich aus Überzeugung argumentierst, oder einfach nur um "gegen mich" zu sein. Leider hast du bewiesen dass es dir um letzteres, also einfach nur um's "Recht haben" geht.
Die Kompensation für die Kunden besteht darin, dass sie über das Ende eines Spiels frühzeitig informiert werden und dann nochmal einige Monate Zeit haben, das Spiel zu spielen. So auch geschehen bei Babylons Fall.
Den Fall [Pleite innerhalb kürzester Zeit -> Spiel weg, keine Refunds] scheint es ja so noch nicht gegeben zu haben, daher verstehe ich nicht, warum ihr euch daran so aufhängt.
 
Klebezettelcity schrieb:
Den Fall [Pleite innerhalb kürzester Zeit -> Spiel weg, keine Refunds] scheint es ja so noch nicht gegeben zu haben, daher verstehe ich nicht, warum ihr euch daran so aufhängt.
Zumindest auf Steam wäre dieser Fall auch weniger problematisch, da Steam die Einahmen durch Verkäufe nicht instant an die Entwickler auszahlt, sondern verzögert. Steam kann also in einem gewissen Zeitfenster Rückerstattungen durchführen, ohne sich dafür das Geld vom Entwickler zurückholen zu müssen. Häufigster Fall dürften Refunds innerhalb von 14 Tagen nach Kauf sein oder eben auch, wenn der Entwickler kurz nach Release das Licht aus macht.
 
aid0nex schrieb:
Ich weiß nicht ob's dir aufgefallen ist, aber ich hab dir eine rhetorische Falle gestellt. Ich habe selber deine Position eingenommen um zu schauen, ob du wirklich aus Überzeugung argumentierst, oder einfach nur um "gegen mich" zu sein. Leider hast du bewiesen dass es dir um letzteres, also einfach nur um's "Recht haben" geht.
Die Aussage, welche du da gerade tätigst, zeigt doch vielmehr, dass du selbst nur wegen des "Recht haben"s meine Aussagen zerpflückst.
aid0nex schrieb:
Natürlich tust du das. Erst ging es um Spiele, die nach kürzester Zeit weg sind, dann sprachst du plötzlich davon dass es ja okay sei wenn der MP Teil einiger Spiele nach ein paar Jahren abgeschaltet würden. Da ist ein riesiger Unterschied zwischen!
Du hattest eingangs gefragt "Wenn ich 100€ für das nächste AAAAA-Spiel auf den Tisch lege, könnte der Publisher das Spiel einfach nach gut dünken nach einer Woche unspielbar machen und ich könnte nichts dagegen tun?"
Meine Antwort war sehr kurz "nein".

Für jemanden, der auf Polemik und Wortklauberei aus ist, stimmt das natürlich nicht. Denn ja, jeder Anbieter kann "einfach so" das Spiel unbrauchbar machen. Falls die technischen Mittel vorhanden sind, drückt er einfach einen Knopf.
Deine Frage impliziert jedoch, dass du unterstellst, er könnte das jederzeit und nach eigenem Gutdünken ohne Konsequenzen tun.
Deshalb habe ich mich natürlich auf einen Zusammenhang mit Konsequenzen (Rückerstattung) bezogen. Und ich unterstelle, dass dir das sofort bewusst war.

Würde ich mich auch ganz strikt auf deinen exakten Wortlaut beziehen und dir vorwerfen, dass du erst von einer Woche sprichst und dann Beispiele lieferst, die zwischen 8 Tagen und 9 Monaten liegen. Springst du "hin und her" (wie du es mir mehrfach vorwirfst)? Nein, mir war klar, dass du die Woche nur stellvertretend für einen kurzen Zeitraum genannt hattest. Soviel zur grundsätzlichen Art, wie wir hier diskutieren.

Ich habe auch zu keiner Zeit gesagt, dass ich es okay finde, dass Titel abgeschaltet werden und ich konkretisiere jetzt sogar noch weiter (springe also schon wieder hin und her): egal ob Multi- oder Singleplayer.
Es ging mir bereits in meiner ersten Antwort auf deine Frage darum, dass es gewisse Regularien und/oder Gesetze gibt (gestärkt ab 2022), welche ein reines "wir haben heute voll Bock auf Usergängelung" zu unterbinden versuchen. Das ist aber - wie so oft bei juristischen Themen - oft nicht schwarz/weiß sondern irgendeine Schattierung von grau.
Ich habe mögliche Gründe genannt, warum eine Abschaltung vor Gericht "durchgehen" könnte, was aber nicht heißt, dass ich das deswegen toll finde.

Auch eine Insolvenz habe ich als Grund genannt und dass es dann schwer werden könnte, seine Erstattung zu erhalten. Bei einer reinen Softwarefirma gibt es wahrscheinlich wenig Insolvenzmasse, da es wahrscheinlich kaum materielle Güter gibt, die nicht zu einem Leasing- oder Mietvertrag gehören. Das hat dann nichts damit zu tun, dass der "kleine Gamer" keine Chance gegen "die Bosse" hat, sondern da ist dann womöglich einfach nichts zu holen.

Für mich ist das hier beendet.
 
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shaboo schrieb:
Das Problem an dieser Diskussion ist unter anderem das Niveau derart dümmlicher Phrasen.
Vielleicht sollte man auch seinen eigenen "dümmlichen Phrasen" etwas Substanz geben sonst nimmt sich das alles nicht viel.
Wer den Spruch falsch oder gar nicht versteht hat andere Probleme.
 
Creeping.Death schrieb:
Du hattest eingangs gefragt "Wenn ich 100€ für das nächste AAAAA-Spiel auf den Tisch lege, könnte der Publisher das Spiel einfach nach gut dünken nach einer Woche unspielbar machen und ich könnte nichts dagegen tun?"
Meine Antwort war sehr kurz "nein".

Und vor allem: Unbelegt.
Du hast behauptet dass ein Hersteller ja mindestens mal die 2 Jahre Gewährleistung bieten würde, das habe ich anhand einer sachlich-neutralen Analyse und insbesondere dem Spiel Babylon's Fall eindeutig widerlegt, wo du mir anschließend sogar zugestimmt hast. Damit war deine Aussage vollständig nichtig.

Creeping.Death schrieb:
Für jemanden, der auf Polemik und Wortklauberei aus ist, stimmt das natürlich nicht. Denn ja, jeder Anbieter kann "einfach so" das Spiel unbrauchbar machen. Falls die technischen Mittel vorhanden sind, drückt er einfach einen Knopf.
Deine Frage impliziert jedoch, dass du unterstellst, er könnte das jederzeit und nach eigenem Gutdünken ohne Konsequenzen tun.
Deshalb habe ich mich natürlich auf einen Zusammenhang mit Konsequenzen (Rückerstattung) bezogen. Und ich unterstelle, dass dir das sofort bewusst war.

Und ich habe von dir kein einziges Beispiel oder Beleg erhalten, wo es Konsequenzen gab. Nur Konjunktive. "Da müsste man klagen" usw

Creeping.Death schrieb:
Würde ich mich auch ganz strikt auf deinen exakten Wortlaut beziehen und dir vorwerfen, dass du erst von einer Woche sprichst und dann Beispiele lieferst, die zwischen 8 Tagen und 9 Monaten liegen. Springst du "hin und her" (wie du es mir mehrfach vorwirfst)? Nein, mir war klar, dass du die Woche nur stellvertretend für einen kurzen Zeitraum genannt hattest. Soviel zur grundsätzlichen Art, wie wir hier diskutieren.

Irrelevant, da ich meine Aussage bereits vor etlichen Beiträgen eingeordnet und korrigiert habe.

Creeping.Death schrieb:
Ich habe auch zu keiner Zeit gesagt, dass ich es okay finde, dass Titel abgeschaltet werden und ich konkretisiere jetzt sogar noch weiter (springe also schon wieder hin und her): egal ob Multi- oder Singleplayer.
Es ging mir bereits in meiner ersten Antwort auf deine Frage darum, dass es gewisse Regularien und/oder Gesetze gibt (gestärkt ab 2022), welche ein reines "wir haben heute voll Bock auf Usergängelung" zu unterbinden versuchen.

Ja, z.B. durch die im Artikel besprochene "Stop Killing Games" Initiative, die die EU hier aber hat abblitzen lassen.

Creeping.Death schrieb:
Das ist aber - wie so oft bei juristischen Themen - oft nicht schwarz/weiß sondern irgendeine Schattierung von grau.
Ich habe mögliche Gründe genannt, warum eine Abschaltung vor Gericht "durchgehen" könnte, was aber nicht heißt, dass ich das deswegen toll finde.

Auch eine Insolvenz habe ich als Grund genannt und dass es dann schwer werden könnte, seine Erstattung zu erhalten. Bei einer reinen Softwarefirma gibt es wahrscheinlich wenig Insolvenzmasse, da es wahrscheinlich kaum materielle Güter gibt, die nicht zu einem Leasing- oder Mietvertrag gehören. Das hat dann nichts damit zu tun, dass der "kleine Gamer" keine Chance gegen "die Bosse" hat, sondern da ist dann womöglich einfach nichts zu holen.

Für mich ist das hier beendet.

OK.
 
aid0nex schrieb:
Ja, z.B. durch die im Artikel besprochene "Stop Killing Games" Initiative, die die EU hier aber hat abblitzen lassen.
Hat die EU nicht, sondern das Thema soll weiter diskutiert, wie man in deren Antwort der EU auf die Initiative auch nachlesen kann.
 
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