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News Stop Killing Games: EU-Bürgerinitiative scheitert am Urheberrecht

Shelung schrieb:
Besonders da die Thereotische Arbeit von 1er Stunde nur zustande kommt wenn besagter Techniker erfahrung hat im reparieren dieses speziellen Bauteils.
Das Argument kannst du ja bei jedem Thema bringen. "Es geht nur so schnell weil er Experte ist." Und nein du brauchst nicht Erfahrung genau mit dem einen Bauteil, aber natürlich mit der Tätigkeit. Das stimmt.
Am ende sollte der Kunde einfach die Wahl haben. Wenn bei der Waschmaschine der Platinentausch billiger ist als sie zu reparieren ? Nur zu! Aber bei einem Laptop die Hauptplatine tauschen kann gerne in die Tausende gehen. Da ist dann 1-2h arbeit für Bautteil einlöten immernoch Billiger...
 
@M-X

Mit dem Bauteil meinte ich die Gruppe an Bauteilen.
Waschmaschinen Platinen, Alarmanlagen Platinen etc.

Routine schafft dir die Möglichkeit Fehler und Ursache zu erahnen. Andernfalls wirds langwierig.
 
AvenDexx schrieb:
Nochmal: Ja, das geht es um Lizenzen, dennoch werden sie dort zum KAUF angeboten. Es geht um den Vorgang des "Kaufens".


Und das ist es eben! Es ist im Grunde kein Kauf, wenn der Vertrag/die Lizenz einseitig beendet/entzogen werden kann.

Es geht nicht um die Lizenz, sondern um den Vorgang des Kaufens. Kaufe ich eine Lizenz, darf man sie mir normalerweise eben nicht einseitig wieder entziehen, sofern ich nicht gegen die Lizenzbestimmungen verstoße. Selbst wenn sowas in irgendwelchen AGB steht. Ein Kauf mit Einmalzahlung bedeutet prinzipiell erstmal, das zeitlich unbegrenzte Recht zur Nutzung (Auslegung des BGH) ansonsten ist es eben eigentlich kein Kauf.

Man muss hier also genauer zwischen dem allgemeinen Sprachgebrauch und dem juristischen Sprachgebraucht des Begriffs "Kauf" unterscheiden.

Zudem werden die Lizenzen ja auch nicht durch Steam entzogen, sondern durch den jeweiligen Publisher und das auch nicht direkt, denn die Lizenz von Motorcrew besitzen die Spieler ja noch immer, sondern durch ihr Handeln, das Spiel nicht mehr nutzen zu können, obwohl man die Lizenz noch besitzt. Sie nun nur nutzlos.

Es ist völlig Jacke wie Hose, ob das im Store umgangssprachlich "Kaufen" genannt wird. Träum weiter mit deinem BGH-Urteil: Das sichert dir vielleicht die Nutzung einer verstaubten Offline-CD, zwingt aber keinen Publisher dazu, unrentable Server bis in alle Ewigkeit zu bezahlen. Und nein, sie sind auch nicht die Wohlfahrt und müssen dir zum Abschied erst recht keinen Code für private Server auf dem Silbertablett servieren. Du hast einer Lizenz zugestimmt, die genau das einräumt: Server aus, Spiel nutzlos. Willkommen in der Realität.
 
Syntax_41 schrieb:
Es ist völlig Jacke wie Hose, ob das im Store umgangssprachlich "Kaufen" genannt wird.
Nein, ist es eben nicht! Es ist sogar extrem wichtig!
Syntax_41 schrieb:
Träum weiter mit deinem BGH-Urteil: Das sichert dir vielleicht die Nutzung einer verstaubten Offline-CD
Auch das stimmt nicht, denn es ging explizit im digitale Lizenzen.
Syntax_41 schrieb:
,zwingt aber keinen Publisher dazu, unrentable Server bis in alle Ewigkeit zu bezahlen.
Was niemand gefordert oder gar behauptet hat.
Syntax_41 schrieb:
Du hast einer Lizenz zugestimmt, die genau das einräumt: Server aus, Spiel nutzlos. Willkommen in der Realität.
Und das ist dann rechtlich offiziell eben kein "Kauf". Und nur weil irgendwas in irgendwelchen Lizenzbestimmungen oder AGB steht bedeutet es nicht, dass dies rechtlich 100%tig korrekt ist. Stichwort Salvatorische Klausel.
 
Ein "Verhaltenskodex" als Kompromiss
Natürlich nicht Ideal.
Aber es ist jetzt auch nicht "nichts".
Bin ich auf jeden Fall mal darauf gespannt, was da herauskommt. Zumindest hätte man dann klar "schwarz auf weiß" wann sich ein Publisher asozial verhält. Wenn nicht per Gesetz, aber mit Geldbeutel + Shitstorm wäre so etwas durchwegs größtenteils umsetzbar.
Ubisoft musste bei "The Crew 2 + 3" ja auch bereits einknicken.

Also sollte man nicht so alles sinnlos gewesen. Bereits heute hat die Initiative ein Bewusstsein geschaffen. Natürlich wird man sich da auch auf Unternehmensseite nun mehr Gedanken machen, was bei Service-Ende geschieht um nicht zu riskieren Spieler gegen sich aufzubringen.
 
Solavidos schrieb:
Die größte Gefahr eines Offline-Patches sehen die verantwortlichen Publisher vermutlich auch nicht in der Technik, sondern die Gefahr ist die Möglichkeit, dass der Kunde mit seinem bereits gekauften Spiel zufrieden ist und nicht sofort den nächsten Teil kaufen muss....
Das ist doch der eigentliche Grund. Den wollen und können hier viele nicht verstehen.

Und damit sie dir 4 Jahre später ein Vollpreis Remaster andrehen können.

Rockstars hat zb die alten GTA Teile von Steam komplett entfernen lassen, nur damit sie ihr scheiß hässliches Remaster verkaufen können. Nur damit du ja nicht auf die Idee kommst die originale zu nehmen, weil die besser sind
 
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AvenDexx schrieb:
Nein, ist es eben nicht! Es ist sogar extrem wichtig!

Auch das stimmt nicht, denn es ging explizit im digitale Lizenzen.

Was niemand gefordert oder gar behauptet hat.

Und das ist dann rechtlich offiziell eben kein "Kauf". Und nur weil irgendwas in irgendwelchen Lizenzbestimmungen oder AGB steht bedeutet es nicht, dass dies rechtlich 100%tig korrekt ist. Stichwort Salvatorische Klausel.

"Salvatorische Klausel"? Ernsthaft? :rolleyes: Schlag den Begriff noch mal nach. Die besagt lediglich, dass der restliche Vertrag gültig bleibt, falls eine einzelne Klausel platzt. Die zaubert dir aus einem Lizenz-Abo keinen ewigen Kaufvertrag.

Und wo wir schon bei juristischen Definitionen sind: Du verwechselst "unbefristet" mit "für immer". "Unbefristet" bedeutet rechtlich schlichtweg nur: Es gibt kein im Voraus festgelegtes Enddatum. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag macht dich ja auch nicht bis zu deinem Tod unkündbar. Wenn der Publisher beschließt, den Service einzustellen, wird die Frist eben in diesem Moment gesetzt.

Du schreibst selbst, niemand fordert ewige Server. Da der Publisher dir auch keine Server-Files für private Hosts schuldet, ist das Spiel beim Server-Down logischerweise unweigerlich tot. Fällt dir der Totalschaden in deiner eigenen Argumentation eigentlich auf?

Das gleiche Prinzip hast du bei DRM. Zieht der Publisher den Aktivierungsserver vom Netz, kannst du dein BGH-geprüftes "Eigentum" nicht mal mehr installieren. Ohne den digitalen Handshake bleibt die Tür zu und du besitzt nur noch nutzlosen Datenmüll. Finde dich einfach damit ab.
 
AvenDexx schrieb:
Und das ist dann rechtlich offiziell eben kein "Kauf". Und nur weil irgendwas in irgendwelchen Lizenzbestimmungen oder AGB steht bedeutet es nicht, dass dies rechtlich 100%tig korrekt ist. Stichwort Salvatorische Klausel.
Die grundlegende Frage ist doch: was wird erworben? Meinem Verständnis nach ist grundsätzlich Valve der Geschäftspartner und der Kauf der Lizenz bedeutet im Umkehrschluss nur, dass man das Recht erwirbt, dass Valve/Steam einem dauerhaft Zugriff auf das Produkt gewährt. Sprich, entfernt Steam das Spiel aus der Library, hat man Anspruch auf Entschädigung, weil Steam gegen den Vertrag verstösst. Der Publisher taucht in dieser Geschäftsbeziehung gar nicht erst auf.
DerAnnoSiedler schrieb:
Also sollte man nicht so alles sinnlos gewesen. Bereits heute hat die Initiative ein Bewusstsein geschaffen.
Ja, vor allem dafür, was man denn nun eigentlich erwirbt. Der Begriff Kauf mag irreführend sein – aber eigentlich bezüglich dessen, was konkret erworben wird. Und vermutlich betrifft das vor allem die älteren Semester, die noch physische Datenträger gewohnt sind. Für alle anderen, die in der Schnelllebigkeit der aktuellen Zeit aufgewachsen sind, ist das vermutlich weitestgehend völlig normal.
 
Shelung schrieb:
Tatsächlich ist die Initative nicht gescheitert.
Ich meinte und hatte auch geschrieben dass das als ein Gesetz scheitern wird, und das wird sich auch nicht mehr ändern, hat ja auch die EU glasklar formuliert das es kein Gesetz geben wird.^^
 
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Manegarm schrieb:
Das ist doch der eigentliche Grund. Den wollen und können hier viele nicht verstehen.

Und damit sie dir 4 Jahre später ein Vollpreis Remaster andrehen können.

Rockstars hat zb die alten GTA Teile von Steam komplett entfernen lassen, nur damit sie ihr scheiß hässliches Remaster verkaufen können. Nur damit du ja nicht auf die Idee kommst die originale zu nehmen, weil die besser sind
Das Remaster muss man nicht mögen, aber: Man hatte gut 14 Jahre Zeit, sich GTA 3 auf Steam zu organisieren. Fans besitzen die Originale. Wer es nicht besessen hat, hat die Entfernungsmeldung mitbekommen und noch zugeschlagen. Der Rest spielt GTA5 oder wartet auf GTA 6. Wovon reden wir also?
 
R3vAn_88 schrieb:
Was mich jetzt mal auch interessieren würde, wie viel % der Spiele sind da überhaupt betroffen?
Ich kann mich eigentlich nur an The Crew erinnern.
JEDES aktuelle spiel mit onlinezwang ist davon betroffen. Oder glaubst du auch nur ein hersteller hält seine server jahrzehntelang am laufen aus nächstenliebe?
 
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Syntax_41 schrieb:
"Salvatorische Klausel"? Ernsthaft? :rolleyes: Schlag den Begriff noch mal nach. Die besagt lediglich, dass der restliche Vertrag gültig bleibt, falls eine einzelne Klausel platzt.
Eben! Genau darauf habe ich doch angespielt. Es kann in den AGB und Lizenzverträgen drin stehen was will, das ist nicht zwingend rechtlich bindend. Daher die Salvatorische Klausel. Ist also schön, dass Steam in ihren Vereinbarungen stehen hat, dass der Kauf nur zeitlich begrenzt ist, das bedeutet aber nicht, dass dies auch wirklich bindend ist. So undeutlich war ich bei meinen bisherigen Ausführungen doch gar nicht, als dass du das hättest nicht verstehen können.
Syntax_41 schrieb:
Die zaubert dir aus einem Lizenz-Abo keinen ewigen Kaufvertrag.
Hab ich auch nie behauptet. Es zeigt aber, dass ich eben nicht gekauft habe, wie es die rechtliche Auffassung definiert. Hast du wirklich alles von dem gelesen, was ich schrieb? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du mich wirklich nicht verstanden hast.
Syntax_41 schrieb:
Und wo wir schon bei juristischen Definitionen sind: Du verwechselst "unbefristet" mit "für immer". "Unbefristet" bedeutet rechtlich schlichtweg nur: Es gibt kein im Voraus festgelegtes Enddatum. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag macht dich ja auch nicht bis zu deinem Tod unkündbar. Wenn der Publisher beschließt, den Service einzustellen, wird die Frist eben in diesem Moment gesetzt.
Ein unbefristeter Kaufvertrag ist etwas völlig Anderes, als ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Beim Kaufvertrag kommt nämlich zum Tragen, dass der Kaufvertrag nach Zahlung und Übergabe beendet ist. Danach gehört mir der gekaufte Gegenstand und zwar für immer! Eigentlich ist es sogar so, das es im juristischen genau deswegen den Begriff "unbefristeter Kaufvertrag" nicht gibt. Dort spricht man nur von Kaufvertrag und wenn er erfüllt wurde, ist das Gekaufte meins und das, wie gesagt, grundsätzlich für immer.
Syntax_41 schrieb:
Du schreibst selbst, niemand fordert ewige Server. Da der Publisher dir auch keine Server-Files für private Hosts schuldet, ist das Spiel beim Server-Down logischerweise unweigerlich tot. Fällt dir der Totalschaden in deiner eigenen Argumentation eigentlich auf?
Der Totalschaden ist, dass du gar nicht verstehst, was ich schreibe. Bei einem echten Kauf erwerbe ich etwas. Und wenn es nur eine Lizenz ist. Diese gehört dann mir und man darf sie nicht einseitig beenden. Ein Laufvertrag wird nämlich nur einmalig erfüllt und das ist er, nach Zahlung und Übergabe. Stichwort "Erschöpfungsgrundsatz bei Computer-Software".
Syntax_41 schrieb:
Das gleiche Prinzip hast du bei DRM. Zieht der Publisher den Aktivierungsserver vom Netz, kannst du dein BGH-geprüftes "Eigentum" nicht mal mehr installieren. Ohne den digitalen Handshake
Ja und genau das ist das Problem und ist im deutschen Recht eigentlich nicht legal. Und gerade im Bezug auf Lizenzen gab es bereits unzählige BGH Urteile. Sogar Urteile vom EuGH sind vorhanden. Deswegen darf ist regulär erworbene Lizenzen eigentlich auch verkaufen. Hier gibt es lediglich die Ausnahme, dass dies nicht der Fall sein muss, wenn sie an einen Account gebunden werden.

Der Begriff "Kauf" ist rechtlich aber trotzdem schwierig in Shops mit digitalen Lizenzen, wenn ich sie erwerbe und sie mir einseitig entzogen werden können oder man sie mir lässt, aber das Produkt mutwillig unnutzbar macht.

Klebezettelcity schrieb:
Die grundlegende Frage ist doch: was wird erworben? Meinem Verständnis nach ist grundsätzlich Valve der Geschäftspartner und der Kauf der Lizenz bedeutet im Umkehrschluss nur, dass man das Recht erwirbt, dass Valve/Steam einem dauerhaft Zugriff auf das Produkt gewährt. Sprich, entfernt Steam das Spiel aus der Library, hat man Anspruch auf Entschädigung, weil Steam gegen den Vertrag verstösst. Der Publisher taucht in dieser Geschäftsbeziehung gar nicht erst auf.
Ja, da hast du Recht. Bei The Crew hast du die Lizenz bei Steam ja sogar noch, nur ist das Spiel durch Ubisoft nicht mehr nutzbar. Mutwillig hat man einseitig die Lizenz des Spiels unbrauchbar gemacht und das, obwohl ich sie gekauft habe. Ist zwar schön, dass ich die Lizenz noch habe, mit der ich nun nichts mehr anfangen kann. Das ist nicht die Definition eines Kaufs.
 
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Manegarm schrieb:
Rockstars hat zb die alten GTA Teile von Steam komplett entfernen lassen, nur damit sie ihr scheiß hässliches Remaster verkaufen können. Nur damit du ja nicht auf die Idee kommst die originale zu nehmen, weil die besser sind
Die Originale werden aber nur nicht mehr verkauft, sind aber nicht unbrauchbar gemacht. Wer die Spiel vor der Auslistung gekauft hat, hat die auch weiterhin in seiner Bibliothek und kann die immer noch runterladen und spielen.
 
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AvenDexx schrieb:
Eben! Genau darauf habe ich doch angespielt. Es kann in den AGB und Lizenzverträgen drin stehen was will, das ist nicht zwingend rechtlich bindend. Daher die Salvatorische Klausel. Ist also schön, dass Steam in ihren Vereinbarungen stehen hat, dass der Kauf nur zeitlich begrenzt ist, das bedeutet aber nicht, dass dies auch wirklich bindend ist. So undeutlich war ich bei meinen bisherigen Ausführungen doch gar nicht, als dass du das hättest nicht verstehen können.

Hab ich auch nie behauptet. Es zeigt aber, dass ich eben nicht gekauft habe, wie es die rechtliche Auffassung definiert. Hast du wirklich alles von dem gelesen, was ich schrieb? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du mich wirklich nicht verstanden hast.

Ein unbefristeter Kaufvertrag ist etwas völlig Anderes, als ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Beim Kaufvertrag kommt nämlich zum Tragen, dass der Kaufvertrag nach Zahlung und Übergabe beendet ist. Danach gehört mir der gekaufte Gegenstand und zwar für immer! Eigentlich ist es sogar so, das es im juristischen genau deswegen den Begriff "unbefristeter Kaufvertrag" nicht gibt. Dort spricht man nur von Kaufvertrag und wenn er erfüllt wurde, ist das Gekaufte meins und das, wie gesagt, grundsätzlich für immer.

Der Totalschaden ist, dass du gar nicht verstehst, was ich schreibe. Bei einem echten Kauf erwerbe ich etwas. Und wenn es nur eine Lizenz ist. Diese gehört dann mir und man darf sie nicht einseitig beenden. Ein Laufvertrag wird nämlich nur einmalig erfüllt und das ist er, nach Zahlung und Übergabe.

Ja und genau das ist das Problem und ist im deutschen Recht eigentlich nicht legal. Und gerade im Bezug auf Lizenzen gab es bereits unzählige BGH Urteile. Deswegen darf ist regulär erworbene Lizenzen eigentlich auch verkaufen. Hier gibt es lediglich die Ausnahme, dass dies nicht der Fall sein muss, wenn sie an einen Account gebunden werden.

Der Begriff "Kauf" ist rechtlich aber trotzdem schwierig in Shops mit digitalen Lizenzen, wenn ich sie erwerbe und sie mir einseitig entzogen werden können oder man sie mir lässt, aber das Produkt mutwillig unnutzbar macht.


Ja, da hast du Recht. Bei The Crew hast du die Lizenz bei Steam ja sogar noch, nur ist das Spiel durch Ubisoft nicht mehr nutzbar. Mutwillig hat man einseitig die Lizenz des Spiels unbrauchbar gemacht und das, obwohl ich sie gekauft habe. Ist zwar schön, dass ich die Lizenz noch habe, mit der ich nun nichts mehr anfangen kann. Das ist nicht die Definition eines Kaufs.
Du baust dir deine eigene kleine Jura-Welt zusammen, merkst aber nicht mal, dass das Fundament längst weggebrochen ist.

Du schreibst selbst, dass Accountbindung die Ausnahme bei deinem geliebten BGH-Urteil ist. Was genau ist Steam nochmal? Richtig, eine hundertprozentige Accountbindung. Glückwunsch, du hast dein BGH-Argument gerade grandios selbst beerdigt.

Dein Hauptproblem: Du versuchst krampfhaft, das klassische Kaufrecht für einen Sack Kartoffeln auf digitale Dienstleistungen anzuwenden. Bei Steam schließt du keinen klassischen Kaufvertrag über eine Sache ab, die dir nach Übergabe "für immer gehört". Du erwirbst ein Nutzungsrecht für einen digitalen Service. Wenn du ein Kinoticket kaufst, gehört dir danach auch nicht der Saal, nur weil auf dem Kassenbon "Kauf" steht.

"Eigentlich nicht legal im deutschen Recht" – eine wirklich putzige Behauptung aus dem Hobby-Jura-Baukasten. Zeig mir das rechtskräftige Urteil, das einen Publisher verdonnert, die Server für ein totes Live-Service-Game auf eigene Kosten bis zum Jüngsten Gericht weiterzubetreiben. Wirst du nicht finden. Also hör auf, dir die EULA-Realität mit zusammengebasteltem Halbwissen schönzureden.
 
Syntax_41 schrieb:
Du schreibst selbst, dass Accountbindung die Ausnahme bei deinem geliebten BGH-Urteil ist. Was genau ist Steam nochmal? Richtig, eine hundertprozentige Accountbindung. Glückwunsch, du hast dein BGH-Argument gerade grandios selbst beerdigt.
Du hast wieder nicht gelesen! Die Accountbindung hindert dich lediglich am Weiterverkauf! Das erwähnte ich doch sogar. Damit habe ich also gar nichts beerdigt. Ein verhinderter Weiterverkauf schließt eine unbegrenzte Nutzung nicht aus!
Syntax_41 schrieb:
Dein Hauptproblem: Du versuchst krampfhaft, das klassische Kaufrecht für einen Sack Kartoffeln auf digitale Dienstleistungen anzuwenden.
Das ist keine digitale Dienstleistung, es ist das Kaufrecht bei Computer-Software. Habe vorhin noch den "Erschöpfungsgrundsatz beim Kauf von Computer-Software" hinzugefügt, welches durch den EuGH nochmal Rückenwind bekam. Denn dort versuchte Usedsoft im Grunde so zu argumentieren, wie du es gerade machst.
Syntax_41 schrieb:
Bei Steam schließt du keinen klassischen Kaufvertrag über eine Sache ab, die dir nach Übergabe "für immer gehört".
Und da sind wir wieder an dem Punkt, dass dies zwar stimmt, man es dann aber eigentlich nicht "Kauf" nennen darf. Genau darum drehte sich die Diskussion doch!
Syntax_41 schrieb:
Du erwirbst ein Nutzungsrecht für einen digitalen Service. Wenn du ein Kinoticket kaufst, gehört dir danach auch nicht der Saal, nur weil auf dem Kassenbon "Kauf" steht.
Wenn ich ein Nutzungsrecht erwerbe, ist kein kein Kauf im rechtlichen Sinne und müsste anders tituliert werden. Wie gesagt, genau darum geht es doch. Wir drehen uns im Kreis.
Syntax_41 schrieb:
"Eigentlich nicht legal im deutschen Recht" – eine wirklich putzige Behauptung aus dem Hobby-Jura-Baukasten. Zeig mir das rechtskräftige Urteil, das einen Publisher verdonnert, die Server für ein totes Live-Service-Game auf eigene Kosten bis zum Jüngsten Gericht weiterzubetreiben. Wirst du nicht finden.
Natürlich werde ich es nicht finden. Das wurde auch nie diskutiert. Es geht darum, das Spiel für den KÄUFER spielbar zu halten. Und wenn es dann eben nur in einem Offline-Modus funktioniert oder man selbst Server aufsetzen kann. Den Punkt, dass der Publisher das bis in alle Ewigkeit selbst machen soll, wurde nie aufgestellt und das hatten wir zwei auch schon durch. Das ist also eine Nebelkerze.
Syntax_41 schrieb:
Also hör auf, dir die EULA-Realität mit zusammengebasteltem Halbwissen schönzureden.
Ja, den Rat gebe ich gerne auch an dich zurück.
 
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Finalspace schrieb:
Doom 3 CD ist mir vor paar Jahren in der Hand zerbrochen, sowie die Descent 3 CD. Bei der Need for Speed Underground DVD kann man mittlerweile die Schichten abziehen.
Crysis 2 DVD ist nicht mehr lesbar, obwohl die DVD vllt. 3x insgesamt überhaupt benutzt wurde - allerdings sind die Aktivierungsserver eh abgeschaltet und somit eh nicht mehr spielbar. Zwei weitere Spiele die ich habe, denen geht es genauso - da ist die DVD quasi nutzlos, weil ohne Server kannst du das Spiel nicht aktivieren.
Doom und die Crysis Teile gibt es z.b. bei GOG, Anno 1404 hat damals auch eine Verbindung zum aktivieren benötigt und konnte nur 3 oder 5 mal aktiviert werden, bevor man den Support kontaktieren musste. Das wurde später aber per Patch entfernt und Anno 1404 gibt es auch bei GOG zu kaufen. Meine GOG Sammlung ist mittlerweile auch massiv gewachsen, eben weil man dort die Games ohne diesen ganzen Mist bekommt.
 
Klebezettelcity schrieb:
Das wäre vermutlich vertragswidrig und du hättest Anspruch auf Rückerstattung. Auf die Verbraucherschutzrechte im Allgemeinen geht die EU in ihrer Antwort auch ein.
Warum sollte es vertragswidrig sein, wenn eine Laufzeit nie Teil des Vertrages ist? Genau solche Dinge werden ja vermißt.
Creeping.Death schrieb:
Doch. ohhhh
Aber im ernst, wenn es nichtbim Vertrag steht, wieso sollte es nicht passieren können?
Ergänzung ()

Syntax_41 schrieb:
vielleicht die Nutzung einer verstaubten Offline-CD, zwingt aber keinen Publisher dazu, unrentable Server bis in alle Ewigkeit zu bezahlen
Lieat Du eigentlich andere Poat? Es wurde schon xmal gesagt, daß das gar nicht erwartet wird, sondern daß Spieler selber hosten können sollten z.B.
 
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Creeping.Death schrieb:
Ich kenne keinen einzigen Titel, der nach einer Woche nicht mehr spielbar war
und wo dann keine Rückerstattung erfolgt ist. Welche Titel meinst du?

Eine Woche war natürlich metaphorisch gemeint, aber wir hatten in letzter Zeit doch schon einige sehr sehr kurzlebige Titel:

SpielAbschaltung / Aus verkündet nach...Komplette Erstattung des Kaufpreises / der Ingame-Käufe?
The Culling 28 TagenJa (Automatische Rückerstattung für alle Käufer)
Concord14 TagenJa (Komplette Rückerstattung über alle Plattformen)
The Day Before45 TagenJa (Steam erstattete das Geld auch bei langer Spielzeit)
Highguard45 TagenJa (Sofortige Rückzahlung angekündigt)
Crucible1 Monat (Zurück in Beta) / 5 Monate (Endgültiges Aus)Ja (Free-to-Play, alle Ingame-Käufe wurden erstattet)
Rumbleverse6 MonatenJa (Free-to-Play, alle Ingame-Käufe wurden erstattet)
Babylon's Fall7 MonatenNein (Vollpreis und Ingame-Währung verfielen komplett)
LawBreakers9 MonatenNein (Keine Erstattungen nach der Pleite des Studios)

Von Rückerstattungen sprach ich überhaupt nicht, das hast du meinem Argument einfach dazu gedichtet.
Aber weil ich so nett bin habe ich dir das einfach mal in die Übersicht mit rein gepackt.
Scheint so, als ob die Publisher ohne rechtliche Grundlage ein halbes Jahr als "magische Grenze" erkoren haben. Gerade im Fall von Babylon's Fall imho sehr kritisch zu betrachten! Das war ein Vollpreis AAA Game für 70€ Standard und 110€ Deluxe Edition.

Creeping.Death schrieb:
Auch für digitale Güter gilt (zumindest bei uns) grundsätzlich zunächst das Gewährleistungsrecht. Somit bist du mindestens mal zwei Jahre "safe".

Babylon's Fall beweist das Gegenteil.
Hier hat Square Enix einfach auf das deutsche Gewährleistungsrecht geschissen.

Creeping.Death schrieb:
Darüber hinaus wird es dann etwas komplexer. Komplett ohne Rechtfertigung darf ein Hersteller/Publisher bei einem Spiel nicht den "Stecker ziehen".

Ach und was ist deiner Meinung nach eine gerichtfertigte Rechtfertigung? "Lohnt sich finanziell für uns nicht?"

Creeping.Death schrieb:
Bei einem Multiplayer-Spiel gibt es durchaus Argumente, wenn nach einer angemessenen Zeit (diese bestimmt im Extremfall das zuständige Gericht) der Server abgestellt wird.

Unabhängige Gerichte entscheiden also, wann der Entwickler die Server abstellt? 😂
Welches Gericht hat denn bitte welchem Spiel ein Enddatum zugewiesen?
Die Behauptung hätte ich jetzt gerne mal belegt.

Creeping.Death schrieb:
Aber in jedem Fall ist notfalls ein Richter erforderlich.

Viel Spaß dabei als Einzelperson einen großen Publisher zu verklagen!
 
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Muntermacher schrieb:
Lieat Du eigentlich andere Poat? Es wurde schon xmal gesagt, daß das gar nicht erwartet wird, sondern daß Spieler selber hosten können sollten z.B.


Lies, was ich geschrieben habe, da wird es dir beantwortet.
 
Muntermacher schrieb:
Warum sollte es vertragswidrig sein, wenn eine Laufzeit nie Teil des Vertrages ist? Genau solche Dinge werden ja vermißt.
Wenn die Server schon so kurz nach dem Release abgeschaltet werden, dürfte man wahrscheinlich mit der gesetzlichen Gewährleistungen gut Chancen haben. Im Streifall wird ein Gericht auch die fehlende Angabe einer Mindestnutzungsdauer sicherlich als Freibrief sehen, sondern irgendwas wie eine "angemessene Mindestnutzungsdauer" anlegen.
 
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