Syntax_41 schrieb:
"Salvatorische Klausel"? Ernsthaft?

Schlag den Begriff noch mal nach. Die besagt lediglich, dass der restliche Vertrag gültig bleibt, falls eine einzelne Klausel platzt.
Eben! Genau darauf habe ich doch angespielt. Es kann in den AGB und Lizenzverträgen drin stehen was will, das ist nicht zwingend rechtlich bindend. Daher die Salvatorische Klausel. Ist also schön, dass Steam in ihren Vereinbarungen stehen hat, dass der Kauf nur zeitlich begrenzt ist, das bedeutet aber nicht, dass dies auch wirklich bindend ist. So undeutlich war ich bei meinen bisherigen Ausführungen doch gar nicht, als dass du das hättest nicht verstehen können.
Syntax_41 schrieb:
Die zaubert dir aus einem Lizenz-Abo keinen ewigen Kaufvertrag.
Hab ich auch nie behauptet. Es zeigt aber, dass ich eben nicht gekauft habe, wie es die rechtliche Auffassung definiert. Hast du wirklich alles von dem gelesen, was ich schrieb? Irgendwie habe ich den Eindruck, dass du mich wirklich nicht verstanden hast.
Syntax_41 schrieb:
Und wo wir schon bei juristischen Definitionen sind: Du verwechselst "unbefristet" mit "für immer". "Unbefristet" bedeutet rechtlich schlichtweg nur: Es gibt kein im Voraus festgelegtes Enddatum. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag macht dich ja auch nicht bis zu deinem Tod unkündbar. Wenn der Publisher beschließt, den Service einzustellen, wird die Frist eben in diesem Moment gesetzt.
Ein unbefristeter Kaufvertrag ist etwas völlig Anderes, als ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Beim Kaufvertrag kommt nämlich zum Tragen, dass der Kaufvertrag nach Zahlung und Übergabe beendet ist. Danach gehört mir der gekaufte Gegenstand und zwar für immer! Eigentlich ist es sogar so, das es im juristischen genau deswegen den Begriff "unbefristeter Kaufvertrag" nicht gibt. Dort spricht man nur von Kaufvertrag und wenn er erfüllt wurde, ist das Gekaufte meins und das, wie gesagt, grundsätzlich für immer.
Syntax_41 schrieb:
Du schreibst selbst, niemand fordert ewige Server. Da der Publisher dir auch keine Server-Files für private Hosts schuldet, ist das Spiel beim Server-Down logischerweise unweigerlich tot. Fällt dir der Totalschaden in deiner eigenen Argumentation eigentlich auf?
Der Totalschaden ist, dass du gar nicht verstehst, was ich schreibe. Bei einem echten Kauf erwerbe ich etwas. Und wenn es nur eine Lizenz ist. Diese gehört dann mir und man darf sie nicht einseitig beenden. Ein Laufvertrag wird nämlich nur einmalig erfüllt und das ist er, nach Zahlung und Übergabe. Stichwort "Erschöpfungsgrundsatz bei Computer-Software".
Syntax_41 schrieb:
Das gleiche Prinzip hast du bei DRM. Zieht der Publisher den Aktivierungsserver vom Netz, kannst du dein BGH-geprüftes "Eigentum" nicht mal mehr installieren. Ohne den digitalen Handshake
Ja und genau das ist das Problem und ist im deutschen Recht eigentlich nicht legal. Und gerade im Bezug auf Lizenzen gab es bereits unzählige BGH Urteile. Sogar Urteile vom EuGH sind vorhanden. Deswegen darf ist regulär erworbene Lizenzen eigentlich auch verkaufen. Hier gibt es lediglich die Ausnahme, dass dies nicht der Fall sein muss, wenn sie an einen Account gebunden werden.
Der Begriff "Kauf" ist rechtlich aber trotzdem schwierig in Shops mit digitalen Lizenzen, wenn ich sie erwerbe und sie mir einseitig entzogen werden können oder man sie mir lässt, aber das Produkt mutwillig unnutzbar macht.
Klebezettelcity schrieb:
Die grundlegende Frage ist doch: was wird erworben? Meinem Verständnis nach ist grundsätzlich Valve der Geschäftspartner und der Kauf der Lizenz bedeutet im Umkehrschluss nur, dass man das Recht erwirbt, dass Valve/Steam einem dauerhaft Zugriff auf das Produkt gewährt. Sprich, entfernt Steam das Spiel aus der Library, hat man Anspruch auf Entschädigung, weil Steam gegen den Vertrag verstösst. Der Publisher taucht in dieser Geschäftsbeziehung gar nicht erst auf.
Ja, da hast du Recht. Bei The Crew hast du die Lizenz bei Steam ja sogar noch, nur ist das Spiel durch Ubisoft nicht mehr nutzbar. Mutwillig hat man einseitig die Lizenz des Spiels unbrauchbar gemacht und das, obwohl ich sie gekauft habe. Ist zwar schön, dass ich die Lizenz noch habe, mit der ich nun nichts mehr anfangen kann. Das ist nicht die Definition eines Kaufs.