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jo . wie willst du denn einen titel durchsetzen ? in dem du einen vollzieher beauftragst . der kostet nun mal . der macht das auch nicht ohne knete . meistens kostet sowas bei einem hausbesuch nicht unter 20-40 euro . wenn man das öfter macht weisste bescheid .
Durch die Strafanzeige wirst du nicht an die Adresse rankommen, denn dazu bräuchtest du Akteneinsicht (und die bekommt leider nur ein Anwalt).
Wenn du also zivilrechtlich dein Geld einfordern willst brauchst du erstmal einen Anwalt.
Allerdings bringt der wenig wenn das Strafverfahren vor der Ermittlung des Betrügers eingestellt wird.
Ich würde daher erstmal selbst Strafanzeige stellen und abwarten.
Du gehst aber davon aus das der Gerichtsvollzieher auch erfolgreich ist und das ist eben oft genug nicht der Fall und dann sind nochmal 30~50€ praktisch weg.
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Ich finde da braucht's im Vorhinein gar nicht so arg viele Erwägungen.
Manchmal sind solche Betrüger auch nur ganz kleine Würschtln, und denen sollte unbedingt auch sofort auf die Füße gestiegen werden.
Daher also Anzeige bei der Polizei.
Was dabei dann herauskommt, wird sich finden. Und nachher kann man noch lang genug anhand der Ermittlungsergebnisse Aussichten abwägen und überlegen, ob man weiteres Geld da hineinsteckt.
Du gehst aber davon aus das der Gerichtsvollzieher auch erfolgreich ist und das ist eben oft genug nicht der Fall und dann sind nochmal 30~50€ praktisch weg.
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Tja, das Risiko muss man schlicht tragen (wie so oft im Leben), andernfalls muss man halt von Geschäften Abstand halten die nicht von Angesicht zu Angesicht im Einzelhandel getätigt werden.
Allerdings müsste man da aber aus meiner Sicht zunächst klären wie oft "oft genug der Fall" tatsächlich ist, um das belastbar als Argument zu nennen. Nur weil es Dir offensichtlich nicht Wert genug wäre, muss das ja noch lange nicht pauschal für den TO gelten (wie man ja auch an seiner Anzeige sieht).