Strafzettel gerechtfertigt?

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Ganz ehrlich:
Das wird dir nichts nutzen.
Nur erhöhte Kosten verursachen.

Der Punkt: Selbst im Halteverbot ist hinfällig.
Nur weil andere etwas falsch machen, darfst du das selber nicht.

Zu: Meine Oma kann nicht mehr gut laufen..
Für solche Fälle hätte sie ja, bei entsprechendem Behindertenausweis, eine Sondergenehmigung beantragen können.

Du wirst damit nicht durchkommen.
 
Nur mal kurz zur Information.
Hier wird doch ziemlich viel Halbwissen verbreitet.

Es gibt Sonderrechte und Wegerecht.
Sonderrecht hat ein Einsatzfahrzeug und kann es auch ohne Martinshorn NUR mit Blaulicht beanspruchen.
(Sonderrechte kann ein Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr auch bei einer Alarmierung mit dem eigenen PKW bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus in Anspruch nehmen)
Wegerecht hingegen zählt NUR bei der gleichzeitigen verwendung von Martinshorn UND Blaulicht.

Auf der anderen Seite heißt Blaulicht und Martinshorn auf dem Dach nicht Automatisch das dieses Fahrzeug auch Sonderrechte oder Wegerechte für sich beanspruchen darf. Es kann zwar eine Genemigung für den Einbau einer solchen Licht/Ton Anlage vorliegen, das heißt aber noch nicht das sie auch eine Genemigung für die Benutzung dieser Anlage vorliegen haben. Zum Beispiel trifft das oft die DB-Notfall Manager ect.
 
Hattest Du Warnblinklicht an?
Das Warnblinker mag ja aus Kulanz helfen, jedoch macht das die ganze Aktion rein objektiv gesehen nicht legaler oder illegaler... Könnt mich immer wieder über die Leute aufregen, die meinen sie könnten sich wer weiß wie hinstellen und alles mögliche blockieren, weil sie ihr Warnblinklicht anmachen. Hab ich jetzt schon mehrfach zuhören bekommen: "Ja ich hab doch die Warnblinker an"
Ganz ehrlich:
Das wird dir nichts nutzen.
Nur erhöhte Kosten verursachen.
Seit wann erhöht sich denn der Strafzettel, wenn man den Anhörungsbogen ausfüllt und nicht direkt zahlt? Irgendwann erhöhen sich sicherlich die Kosten, aber erstmal selber den Sachverhalt schildern und Einspruch einlegen ist kostenlos.


Zum Thread: Dumm gelaufen. Das das Ordnungsamt selber evt. im Halteverbot gestanden hat, ändert ja nichts daran, dass du selber eine Ordnungswidrigkeit begangen hast (wenn auch in guter Absicht ;) ).


EDIT:
Auf der anderen Seite heißt Blaulicht und Martinshorn auf dem Dach nicht Automatisch das dieses Fahrzeug auch Sonderrechte oder Wegerechte für sich beanspruchen darf.
:), sonst könnt sich ja jeder ungestraft son Blaulicht aufs Dach setzen und Sonderrechte beanspruchen. Wobei die Strafe ja echt gering ist :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Er stand nun mal im Halteverbot! Damit muss man rechnen, das man einen Strafzettel bekommt. Einzahlen und Ruhe haben. Und das nächste mal halt 2m mehr laufen..
Und mit dem Finger auf andere Zeigen "Ja der stand aber auch....", ist in meinen Augen nicht wirklich erwachsen
 
Kann mir auch nicht vorstellen, dass da was zu machen ist.
Wenn die Rechtslage eindeutig ist, hast du keine Chance.

Ging mir auch mal so, als ich gegen nen Blitzer klagen wollte.
Trotz Anwalt und Briefverkehr über mehrere Instanzen keine Chance auf Einstellung des Verfahrens. Als ich dann nen Termin zur Gerichtsverhandlung bekommen hab, hab ich eingelenkt und bezahlt und ein Monat Fahrrad gefahren. ;)
 
Und was lernen wir aus der Geschichte:
Nächstes mal sag ich zur Oma: "Raus jetzt hier du alte schachtel, ich darf hier nicht halten, sonst krieg ich nen strafzettel und pass auf, dass du nicht hinfällst, sonst muss ich dich im Krankenhaus besuchen..."

Es regt mich immernoch auf, aber trotzdem danke für eure Hilfe. Hätte nicht gedacht, dass soviel sinnvolles bei rum kommt :)
 
Warum keinen Ausweis beantragen?
Parkausweis?
Personalausweis?
Behindertenausweis?
Ich-darf-immer-im-Parkverbot-parken-Ausweis?
 
vor jedem Arzt gibt es spezielle Park buchten für behinderte^^
Und da es hier um eine Oma geht, die schlecht zu Fuß ist, werde ich sicherlich keinen Personalausweis meinen :rolleyes:
 
Ich glaube bevor meine Oma sich nen Behindertenausweis beantragt, hüpft sie lieber von ner Klippe... Du kennst meine Oma nicht ;)
 
hmm Okay, das ist dann natürlich Doof..
Aber ich kenne das Problem auch noch. Früher habe ich meine oma auch fahren müssen, und war leider nicht immer einfach gewesen einen Parkplatz zu finden. Strafzettel waren daher leider vorprogrammiert
 
linkser schrieb:
Seit wann erhöht sich denn der Strafzettel, wenn man den Anhörungsbogen ausfüllt und nicht direkt zahlt? Irgendwann erhöhen sich sicherlich die Kosten, aber erstmal selber den Sachverhalt schildern und Einspruch einlegen ist kostenlos.
Nur noch zur Ergänzung an linkser:
Natürlich kostet der Einspruch.
Sei es nur das Porto oder der Aufwand.
Je nachdem gegen was du Einspruch einlegen möchtest, ist das auch gar nicht mehr möglich.
--> Bürokratieabbaugesetz (z.B. bei Grundbesitzabgaben)
 
@ CyberdyneSystem
So einfach ist das mit den Behindertenparkplatz auch nicht! Als mein Vater kurz vor dem Tod, mit seinem Behindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz (vor einem Facharzt) gestanden ist, hat er dennoch ein Ticket bekommen, da die Behindertenparkplätze (alle) erst ab Behinderungen von 60% gelten.

Wenn Du also schwer krank bist, stirbst Du eher, bevor Du einen brauchbaren Behindertenausweis hast, da Du ja nicht ständig auf die Behörde rennen willst um weitere Punkte eintragen zu lassen.
 
Ruf bei der Parkraumbewirtschaftung an und erkläre dein Problem.

Ich hatte mal ein relativ ähnliches Problem in Wien, wurde jedoch unverschuldet gleich Mal abgeschleppt. Zusätzlich konnte ich nicht die Parkgebühren zahlen, da das Auto ja schon weg war.

Summe 250€ Strafe (Abschleppen ~200€ plus 50€ Strafe weil ich die Kurzparkzone nicht bezahlte) - nach einem höflichen Anruf stieg ich mit Null aus.:)
 
I N X S schrieb:
Ich glaube bevor meine Oma sich nen Behindertenausweis beantragt, hüpft sie lieber von ner Klippe... Du kennst meine Oma nicht ;)

Na dann soll sie sich schon mal ne passende Klippe aussuchen.
Denn ab so fort ist ja nigs mehr mit direkt vorm Eingang parken.:evillol:


Tatsache ist aber, du hast im Halteverbot gehalten. Zwar mit der Begründung "Ich muß ja nur meine Oma schnell zum Doktore bringen".
Aber was ist wenn jeder "Ich muß ja nur schnell..."?
Richtig. Dann geht gar nigs mehr.

Und wie hier bereits richtiggestellt wurde macht ein Warnblicker das "Ich muß ja nur schnell..." auch nicht legaler. Ganz im Gegenteil. Warnblinker dienen in BRD nur zum absichern eines Unfalles oder um auf ein Stauende bzw eine Gefahr hinzuweisen.
 
Hmm, aber is schon interessant, wieviele ander hier auch probleme mit sowas haben oder hatten... Ausserdem merke ich an der Resonanz, dass das thema schon grund zur diskussion bereitstellt.
 
Ja wo sonst bekommt man als einfacher und braver Bürger noch die Staatsgewalt zu spüren ?
Natürlich kann nicht einfach jeder dort parken wo er will, aber die Art und Weise wie hier teilweise massiv gegen Falschparker/Verkehrssünder vorgegannen wird ist schon lächerlich wenn man sich ansieht wie lasch oft gegen wirklich Kriminelle agiert wird... :rolleyes:

Auch ein nettes Beispiel:
http://www.abendzeitung.de/nuernberg/lokales/210775

Ach, warum aufregen, liegt wahrscheinlich daran das ich gestern auch wieder ein 15€ Knöllchen bekommen habe...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zahlen und die vom Ordnungamt wegen Falschparkens ebenfalls melden. Hast die Oma ja als Zeugen.
 
Schreib doch in dem Anhörungsbogen, dass du nur kurz deine Oma begleitet hast, da es ins Krankenhaus ging gibt es ja bestimmt auch eine dokumentierte Check-In Zeit?
Das könntest du dir ka vom Krankenhaus bestätigen lassen und dem Bogen beilegen und um Kulanz bitten.

Das die Ordnungshüter ihrerseits im halteverbot hielten, würde ich nicht erwähnen, da der Punkt nicht zur Debatte steht.

Sollte dich das persönlich ärgern, müsstest du ein separates Verfahren anrollen a lá Dienstaufsichtsbeschwerde. Da du keine Beweise hast, wäre das Perlen vor die Säue und würde keinem was bringen.

Gruß
 
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