Luftgucker schrieb:
Seitdem Meta an die Telekom zahlen muss scheint jetzt auch Cloudflare klein bei zu geben.
Meta muss nur an die Telekom zahlen, weil sie weiterhin ein PNI genutzt haben, obwohl der Vertrag ausgelaufen war. Und die Richter haben argumentiert, dass
1. Meta damit implizit einem wenige Tage zuvor abgegebenem schriftlichen Angebot der Telekom zu einem neuen Vertrag zugestimmt hat, obwohl sie selbst genau das Gegenteil erklärt haben, und
2. dieser neue Vertrag nicht von vorne herein nichtig war, weil keine marktbeherrschende Stellung seitens der DTAG vorliegt.
Ersteres ist möglicherweise für Juristen nachvollziehbar, bei Zweiterem wird die Begründung auch für juristische Laien interessant:
Edge Network verfüge über erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung im vorliegenden Fall ausschließe. So habe – wie die spätere Entwicklung in dem Fall gezeigt habe – Edge Network die Möglichkeit gehabt, den direkten bilateralen Datenaustausch zwischen den beiden Netzwerken zu beenden, indem die Daten nunmehr über einen Drittanbieter ausgetauscht werden. Zudem beträfen die Meta-Dienste beinahe alle Verbraucher und damit auch die Endkunden der Deutschen Telekom. Diese stehe daher gegenüber ihren Kunden unter dem Druck, dass die Meta-Dienste mit ausreichender Qualität verfügbar sind.
Edge-Network ist der Netzwerkdienstleister von Meta.
Insofern ist das Urteil alles andere als ein Grund für Cloudflare, klein beizugeben.
Wenn man das nämlich einmal tut und an die Mafia Schutzgeld bezahlt, so wie es Meta in der Vergangenheit getan hat, dann kommt man da nicht mehr heraus. Die Argumentation, dass settlement-free-Peerings üblich wären, zieht dann nämlich nicht. Und die Telekom kann den Vertrag auslaufen lassen, ein beliebig hohes "Angebot" unterbreiten, und man ist gezwungen, sofort alle Routen umzustellen, sonst wird dies als "Zustimmung" gewertet. Genau das ist Meta offenbar passiert.
Und das Gericht sagt damit auch ganz klar: Cloudflare macht alles richtig. Wenn die Telekom-Kunden mit der Zugangsqualität zu Internetdiensten unzufrieden wären, würden sie Druck auf die Telekom ausüben. Das ist in meinen Augen fast schon auf Aufruf, den Anbieter schleunigst zu wechseln, wenn man da immer noch Kunde ist. In den meisten Fällen gibt es ja hervorragende Alternativen, bei denen Internetdienste in deutlich besserer Qualität verfügbar sind als bei der DTAG.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.