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Martyn
Gast
wuselsurfer schrieb:Schüler dürfen nur bis 20:00 Uhr beschäftigt werden mit ganz wenigen Ausnahmen.
Schon in den 12. und 13. Klassen der Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsfachschulen sind die Schüler eher 18 oder 19. Und in an den Berufsoberschulen eher so 19 bis 22. Für die gilt dann das Jugendarbeitsschutzgesetz eh nicht mehr.
Und ich glaub selbst bei den 16 jährigen und 17 jährigen Schülern wäre es kein wirkliches Problem.
Dort ( https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html ) steht ja bei §14 das Jugendliche ab 16 in der Gastronomie bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.
Erstmal könnte man damit argumentieren das ein Laden der mehrere unterschiedliche Arbeitszeitmodelle kennt auch ein mehrschichtiger Betrieb ist.
Zweitens selbst wenn es nicht offiziell erlaubt wäre, dann wäre es kein wirkliches Problem, wenn der Laden eh um 20 Uhr zusperrt.
Das es so spät nach Schliessung noch eine Kontrolle gibt ist doch wirklich extremst unwahrscheinlich. Und selbst wenn das passieren würde man man zu dem Schluss kommen sollte das es nicht erlaubt wäre, wäre es nur ein Minimalstverstoss den man sich ruhig leisten kann.
Und Schüler unter 16 sollten eh noch nicht arbeiten sondern sich lieber erstmal voll auf die Schule konzentrieren.