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NewsUrheberrechtsurteil: GEMA setzt sich gegen Suno durch
@dgschrei Und dennoch ignorierst du den Fakt, dass die Daten zum Training eben nicht bezahlt, sondern geklaut wurden. So viel zum himmelschreienden Unsinn… und natürlich werden Daten auch erstmal gespeichert, was meinst du wie das Training funktioniert? Da sitzt niemand und tippt Informationen ein, es werden Daten erhoben. Das was am Ende raus purzelt enthält natürlich keine Metadaten mehr oder originale, aber das ist auch nur das Endergebnis! Die Schritte davor sind das Problem !
Hier kann man mal die einzelnen Songs/Passagen nachhören und die entsprechenden Notationen miteinander vergleichen. Das ist wohl deutlich mehr als zufällig ähnlich. Bei diesen Ergebnissen ist es komplett egal, wie und was "Maschine" eigentlich macht.... https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-klage/soundbeispiele-suno
In den USA haben Suno mit Warner Music und Udio mit Universal Music ja mittlerweile etwas ausgedealt. Die Klage von Sony Music besteht weiterhin.
Beide erwirken Pauschalabgaben ohne selbst Nachweise zur Rechtfertigung zu erbringen, die Beweislast wird umgekehrt.
Das beide für völlig unterschiedliches zuständig sind, hab ich nie anders behauptet. Können gerne auch noch die VG Wort in dass Gespann aufnehmen. dann haben wir schon drei mafiöse Schandflecke angeprangert, die entfernt gehören.
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Salamimander schrieb:
Ein LLM wird aber nicht inspiriert, sondern speichert plump Meta-Kopien. Ein LLM denkt auch nicht. Ein LLM erfindet auch nicht. Suno hätte auch einfach, für ein paar Groschen, durch Spotify durch induzieren können. Hat man aber nicht, man hat sich Daten zusammengeklaubt. Das komplette Geschäftsmodell von „KI“ basiert darauf, sich kostenfrei Daten zusammen zu klauen um damit maximal Profit zu machen.
Der einzige Unterschied zu einem Großteil der Künstler ist damit lediglich, dass der Ursprung der "Inspiration" nachprüfbar ist. und daraus versucht man nun den Strick zu drehen.
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gartenriese schrieb:
Sehr gut. KI-Firmen sollen sich gefälligst an die gleichen Gesetze halten, an die sich die Bürger auch halten müssen.
Ich ignoriere das nicht. Nach der aktuellen Rechtslage ist das herunterladen der Videos von Youtube eine Urheberrechtsverletzung und Suno fällt da über den selben Stolperstein wie die Helden von Anthropic die ihre Trainingsdaten direkt aus einer Piraten-Bibliothek gezogen haben. Von daher ist es völlig ok dass das Gericht sie jetzt auch dahingehend verurteilt hat. Deswegen trete ich ja dafür ein dass das Urheberrecht als Ganzes abgeschafft gehört weil es einfach nur als Blockade für den sowieso unausweichlichen technischen Fortschritt fungiert.
Die interessantere Frage ist aber ja der zweite Teil des Urteils, namlich ob die mit der Suno Ai generierten Tondateien auch wieder eine Urheberrechtsverletzung sind. Das bejaht das Gericht hier und ich bin der Meinung dass das himmelschreiender Schwachsinn ist. Das Modell enthält keines der Musikstücke. Das Modell ist nur die statistische Repräsentation davon wie die Musik der Welt funktioniert. Wenn durch einen Textprompt ein Song aus der AI rauspurzelt der praktisch identisch zu dem Werk aus den Trainingsdaten ist, wäre ich eher dafür darüber nachzudenken ob man dem Trainingswerk das Urheberrecht aberkennt. Denn wenn das passiert ist das Werk so dermaßen generisch, dass man schon darüber diskutieren könnte, ob da überhaupt noch die nötige geistige Schöpfungshöhe vorhanden ist. Dann kriegen die ganzen narzisstischen Künstler, die ihren Gottkomplex pflegen während sie nur Einheitsbrei fabrizieren, aber wieder Schnappatmung.
Suno argumentierte, dass sein Modell keine Kopien der verwendeten Musikstücke speichere. Die beim Training erzeugten Parameter würden lediglich statistische Muster und allgemeine Merkmale der Trainingsdaten abbilden. Für die konkreten Ausgaben seien zudem die Eingaben der Nutzer verantwortlich.
Ich bringe mal eine Analogie: Für eine größere Veranstaltung engagiere ich eine Band. Jemand wünscht sich dann "spielt mir mal Daddy Cool", woraufhin sie ihre - sehr nah am Original orientierte - Interpretation von Daddy Cool spielen, aber wohlgemerkt ohne Noten sondern nur aus dem Kopf heraus! Jetzt bekommt die GEMA Wind von der Veranstaltung und merkt vor allem, dass ich keine Abgaben gezahlt habe. Dann kann ich mich ja auch nicht damit heraus reden dass die Band halt nur aus ihrem Kopf und Erinnerungen gespielt hat. Dann haben sie immer noch ein urheberrechtlich geschütztes Werk gespielt. Außerdem können Band und Veranstaltet sich auch nicht heraus reden, dass sich das nun mal ein Gast gewünscht hat.
Das ist gar nicht das Problem. Urheberrecht greift hier gar nicht.
Das Problem ist, dass sie ein GEMA-geschütztes Werk aufführen, für das man Blechen muss.
Deine Analogie stimmt, aber das ist der Grund, weshalb so viele Menschen, Konsumenten, Veranstalter als auch Künstler, die GEMA abgeschaft wissen wollen.
Das ist gar nicht das Problem. Urheberrecht greift hier gar nicht.
Das Problem ist, dass sie ein GEMA-geschütztes Werk aufführen, für das man Blechen muss.
Ja und bei Malern und Bildhauern hats auch wenig Sinn. Aber was willst du mit deiner Einlassung sagen? Ich sprach von Künstlern. Sind Texter und Komponisten keine Künstler in deinen Augen?
Quark, hier in Deutschland besteht kein Kontrahierungszwang bei Covermusik, solange der Titel bei der GEMA gelistet ist § 23 UrhG greift erst bei Bearbeitungen.
dgschrei schrieb:
Die interessantere Frage ist aber ja der zweite Teil des Urteils, namlich ob die mit der Suno Ai generierten Tondateien auch wieder eine Urheberrechtsverletzung sind. Das bejaht das Gericht hier und ich bin der Meinung dass das himmelschreiender Schwachsinn ist.
Womit wir wieder am Anfang der Diskussion wären. Und ja, das ist himmelschreiender Schwachsinn. Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ich hoffe, dass höhere Instanzen das noch korrigieren werden.
7hyrael schrieb:
Beide erwirken Pauschalabgaben ohne selbst Nachweise zur Rechtfertigung zu erbringen, die Beweislast wird umgekehrt.
Das ist schon wieder kompletter Unsinn. Verwertungsgesellschaften übernehmen lediglich den Schutz von Urheberrechten für ihre Mitglieder. Das ist Ausdruck der Eigentumsfreiheit. Wie willst du das unterbinden und vor allem, warum? Bist du Kommunist? Keinem sollte irgendwas gehören...
Und ja, zum Rundfunkbeitrag kann man seine Meinung haben, aber das hat garnichts miteinander zutun. Außer das beides letztlich dem Grundgesetz entspringt.
. Das Modell enthält keines der Musikstücke. Das Modell ist nur die statistische Repräsentation davon wie die Musik der Welt funktioniert. Wenn durch einen Textprompt ein Song aus der AI rauspurzelt der praktisch identisch zu dem Werk aus den Trainingsdaten ist, wäre ich eher dafür darüber nachzudenken ob man dem Trainingswerk das Urheberrecht aberkennt. Denn wenn das passiert ist das Werk so dermaßen generisch, dass man schon darüber diskutieren könnte, ob da überhaupt noch die nötige geistige Schöpfungshöhe vorhanden ist.
Das ist schon eine interessante Perspektive. Da gelingt es den Leuten seit Jahrzehnten Millionen von Songs zu komponieren - auch im vermeintlich simplen Popbereich - und doch sind die zu nah an 100% immer sehr eigenständig und individuell. Man braucht oft nur Sekunden um den Song zu erkennen.
Und KI generiert nun bei Vorgabe von Stil und Text dann einfach zu großen Teilen erkennbare Kopien. Wo liergt da nun die nicht vorhandene Schöpfungshöhe? Und klar, selbstverständlich ist das in dem Rahmen dann auch Urheberrechtsverletzung.