News Urheberrechtsurteil: GEMA setzt sich gegen Suno durch

TeaShirt schrieb:
Kann man ja sonst eher nicht von den behaupten.
Kann man so auch nicht sagen. Man darf nie vergessen, kein Künstler muss der GEMA beitreten. Wenn kein Künstler unterschreiben würde, gäbe es die GEMA nicht.
 
Luthredon schrieb:
kein Künstler muss der GEMA beitreten

Kann auch garnicht, wenn er/sie/es reiner Interpret ist.
Wenn auch Texter oder Komponist dann wuerde es gehen mit der GEMA.
 
Schwierig. Wenn man der Gema Argumentation folgt, dann müssten KI Dienste ja erstmal die Rechte an sämtlichen Bilder, Videos, Musik und Texten erwerben, um sie dann „kommerziell“ nutzen zu dürfen.

Damit wäre doch KI von grund auf hinfällig, da die Unternehmen sicher nicht die kommerziellen Rechte an allen Medien, die überhaupt existieren bezahlen können.

Es ist ja eine Sache, ob die KI einen Song reproduzieren kann. Das sollte untersagt werden. Aber davon lernen muss erlaubt sein, so wie es jeder Mensch auch tut.

Wenn ich mir ansehe, wie andere Künstler Bilder oder Videos machen, ich mir ansehe, wie andere Menschen Texte schreiben und dieses wissen dann beruflich/kommerziell anwende, dann muss ich ja auch nicht die Urheber bezahlen. Es reicht wenn ich mir als normaler Nutzer Zugriff verschaffe, entweder weil ich es im Netz sehe oder weil ich mir für 10€/Monat ein Spotify Abo gebucht habe und mich dadurch von Millionen Songs inspirieren lassen kann.

Dass Menschen Medien frei nutzen und davon lernen können und das reine Wissen und daraus gelernte kommerziell einsetzen können, einer KI das aber nicht gestattet ist, finde ich absolut unlogisch.

Und wie eingangs gesagt, wenn das nicht erlaubt ist, dann können wir das Thema KI sowieso abhaken und einstampfen. Denn mit solchen Beschränkungen macht es absolut keinen Sinn.
 
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die sollen mal durch alle gerichtlichen instanzen gehen, dann sehen wir ob das urteil dann noch bestand hat.
 
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Mimir schrieb:
Es ist ja eine Sache, ob die KI einen Song reproduzieren kann. Das sollte untersagt werden. Aber davon lernen muss erlaubt sein, so wie es jeder Mensch auch tut.
Nein. Menschen sind Personen, KIs nicht. Die Datenverarbeitung von Kunst ohne Lizenz vom Künstler muss nicht erlaubt sein. Besonders nicht für die Erstellung von derivativen Werke.

You wouldn't steal a car just to learn to drive either! SCNR ;-)
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Mimir schrieb:
Und wie eingangs gesagt, wenn das nicht erlaubt ist, dann können wir das Thema KI sowieso abhaken und einstampfen. Denn mit solchen Beschränkungen macht es absolut keinen Sinn.
Wieso? Ist doch kein Problem, dann wird dafür halt bezahlt, so wie für viele andere Dinge Lizenzgebühren fällig sind.
 
BFF schrieb:
Kann auch garnicht, wenn er/sie/es reiner Interpret ist.
Wenn auch Texter oder Komponist dann wuerde es gehen mit der GEMA.
WIllst du damit sagen das Textschreiber und Komponisten keine Künstler sind? Das würde ich dann doch etwas sehr merkwürdig finden.
 
Termy schrieb:
Dass die Beispiele alle Jahrzehnte alt sind zeigt nur überdeutlich, dass die Schutzdauer des Urheberrechts völlig anachronistisch ist. Ein Künstler soll von seiner Kunst leben können, keine Frage - aber warum zur Hölle sollten selbst nach 50 Jahren noch Nachfahren und die Verwurstungsindustrie den vollen Schutz des Urheberrechts genießen?

Jedes Werk nach 10 Jahren gemeinfrei, dafür drakonische Strafen für unrechtmäßige Verwendung z.b. beim KI-Training. Aber das wäre der GEMA sicher auch wieder nicht recht :freak:
Meine Rede. Da die Rechteverwurster aber stets den Hals doppelt und dreifach nicht voll genug bekommen, vertrete ich halt in meiner Sichtweite auch erstmal das gegenteilige extrem und bin für eine komplette Abschaffung des Urheberrechts. Erstmal den gierigen Sumpf austrocknen, wenn die Parasiten dann verhungert sind kann man gern wieder schauen wie man eine faire Regelung finden kann. manchmal muss man erst etwas niederbrennen damit was neues entstehen kann und die GEMA und GEZ haben für mich bewiesen, dass sie in dieser Kategorie fallen.

Wo ich nie zustimmen würde, ist die umgekehrte Logik für die Zahlung. Die GEMA/GEZ wäre in der Pflicht, nachzuweisen dass Anspruch auf Gebühren besteht, und nur dann fließt Geld. Kein "du hattest theoretisch die Möglichkeit etwas zu hören, also bezahle!".
 
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Müsste nicht Google Suno verklagen?
Aber klar, die sind ja nicht die Rechteinhaber.
Schutz gegen runterladen hin oder her.
Wird halt selten so heiß getrunken wir gekocht wurde.
 
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