Urheberrechtverletzung

MichaelBer schrieb:
Zu glauben, dass hier nichts passiert und man die Sache aussitzen kann, ist naiv.
Nein, ist es nicht. Kann man machen. Ein Risiko ist allerdings dabei. Und wenn man verklagt wird, wird's natürlich teurer. Hängt einzig davon ab, wieviel Arbeit/Zeit die Abmahnanwälte gerade haben und ob die anderen "Kunden" zahlen.
 
Der muss ja nicht verklagt werden.

Die schicken einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid.
Wenn er dass über sich ergehen lässt, dann ist er fällig.

Das kostet die Abmahner erstmal nicht viel.
 
Das ist aber nicht die Vorgehensweise der Abmahnanwälte. Bei Waldorff-Frommer gab's mal einen 10-Punkte-Plan, den sie bei jedem "Kunden" präzise abgearbeitet haben. Erst bei Schritt 7 oder 8 kam dann der Mahnbescheid ins Spiel.

Der Mahnbescheid ist zusätzlicher Aufwand. Lehnt der Abgemahnte den Mahnbescheid ab, muss die Abmahnkanzlei entscheiden, ob sie den Gerichtsprozess anstrengt. Auch das ist wieder Aufwand. Und zudem besteht auch noch die (geringe) Chance, dass die Abmahnanwälte verlieren.

Deswegen versuchen sie zuerst, durch einschüchternde Serienbriefe an das Geld zu kommen. Das ist günstiger und risikofrei.
 
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Pummeluff schrieb:
Um mal ein paar brauchbare Informationen in den Thread zu kriegen, da ich mich ca. 10 Jahre mit dem Thema auseinandersetzen musste (ratet mal warum :)).

0. Resident Evil 4 interessiert hier nicht.

1. Das Runterladen interessiert weder den Publisher noch die beauftragte Anwaltskanzlei. Denn damit kann man keine Gewinn machen. Anders sieht's beim Upload aus. Der Upload wird behandelt wie eine Vertriebslizenz. Entsprechend gehen die Anwälte von einer Schadenssumme in der Höhe aus, die der Publisher für die Lizenz zum Vertreiben der Software verlangt hätte.

2. Wie kriegen die Deine IP raus?
Wenn Torrent auf Deiner Kiste am Laufen war, wurde da vermutlich auch was geteilt. Und das wird wohl das beanstandete Railroad Empire 2 gewesen sein. Die Abmahnanwälte setzen da kleine spezialisierte Firmen darauf an, per Torrent diverse Spiele, Musikalben, Filme zu saugen. Und wenn da als Peer-IP eine deutsche IP dabei ist, brauchen sie nur noch den entsprechenden Hash und schon haben sie das Beweismittel zur Abmahnung.

3. Welche Optionen hast du jetzt:

a) Du gehst zu einem Anwalt und lässt den das machen. Vorteil: Du baust selbst keinen Mist. Nachteil: Kostet Geld, und das nicht zu wenig. Und wenn's blöd läuft, kommst du aus der Geschichte auch nicht ohne weiteren finanziellen Schaden raus.

b) Du unterschreibst die von den Abmahnanwälten zugeschickte Unterlassungserklärung und zahlst. Das ist die teuerste und gefährlichste Variante für Dich. Durch die Unterlassungserklärung der Anwälte verpflichtest du Dich, überhaupt nichts mehr per Torrent hochzuladen (runter ist egal). Und falls doch, können sie Dich in Grund und Boden klagen.

c) Du suchst Dir aus dem Netz eine modifizierte Unterlassungserklärung und schickst die zu den Abmahnanwälten. Ab dann solltest du die Kommunikation mit den Abmahnanwälten konsequent einstellen, egal was sie Dir schreiben und drohen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre ab 31.12. des aktuellen Jahres.

Reagieren musst du, wenn du vom Gericht einen Brief bekommst. Denn dann wird das Mahnverfahren eingeleitet. Reagierst du nicht, wird die Schuld abstrakt, was eine Verlängerung der Frist auf 30 Jahre bedeutet.

Hast du Pech mit dieser Option und bekommst eine Mahnung vom Gericht, auf die du Widerspruch einlegst, findest du Dich wahrscheinlich in der Gerichtsverhandlung wieder. Den Gerichtsstand suchen sich die Abmahnanwälte raus, da das Internet als global gilt. Und die Abmahnanwälte werden sich das Gericht aussuchen, was ihnen wohlgesonnen ist. Damit hast du dann richtig verloren.

d) Wenn du Variante c gewählt hast, kann es durchaus sein, dass Dir die Abmahnanwälte im Laufe der Zeit verschiedene Angebote machen, z.B. Ratenzahlung, geringere Schadenssumme. Wenn du das annimmst, bist du ab dem Zeitpunkte aus der Geschichte ebenfalls raus und kannst die 10 Jahre damit abkürzen.

4. Was solltest du unter keinen Umständen machen:
Einen Brief mit Erklärungen, Abstreiten, Beleidigungen oder sonstwas an die Abmahnanwälte schicken. Denn dann wissen die genau, dass sie Dich rankriegen können. Du solltest die Abmahnanwälte auch nicht auf andere Weise kontaktieren (Mail, Telefon). Bei Kontaktaufnahme hast du verloren.

5. Was solltest du definitiv machen:
Torrent vom Rechner schmeißen. Wenn du Torrent weiterhin nutzen willst, hol Dir einen anonymen V-Server oder nutz einen Multi-OCH-Anbieter (ich nenn jetzt mal keine Namen). Die bieten manchmal die Möglichkeit, dass du einen Tracker dort hochlädst, die saugen das dann für Dich. Anschließend kannst du das dann von diesem Anbieter runterladen. Ich würde Torrent noch nicht mal per VPN über den lokalen Rechner mehr nutzen.

Fazit:
Bereite Dich schon mal auf Kosten oder Psychoterror vor. Die Abmahnkanzlei lebt schließlich davon.
Vielen Dank genau nach so einer Informationsquelle/ Aufklärung habe ich gesucht, so wie ich das verstehe hat Torrent meine download/Upload Leitung dazu genutzt andere Daten zu verteilen wie es scheint. So gesehen werde ich durch unwegen für den Download von Resident Evil 4 belangt. Das App hatte ich am selben tag wieder gelöscht weil es mir nichts gebracht hatte. Wärst du so freundlich und könntest mir in etwa sagen mit welcher Option ich am glimpflichsten davon kommen könnte?


mfg
Honder
 
Pummeluff schrieb:
Das ist aber nicht die Vorgehensweise der Abmahnanwälte. Bei Waldorff-Frommer gab's mal einen 10-Punkte-Plan, den sie bei jedem "Kunden" präzise abgearbeitet haben. Erst bei Schritt 7 oder 8 kam dann der Mahnbescheid ins Spiel.

Der Mahnbescheid ist zusätzlicher Aufwand. Lehnt der Abgemahnte den Mahnbescheid ab, muss die Abmahnkanzlei entscheiden, ob sie den Gerichtsprozess anstrengt. Auch das ist wieder Aufwand. Und zudem besteht auch noch die (geringe) Chance, dass die Abmahnanwälte verlieren.

Klar. Wenn der Abgemahnte Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, dann müssen die Überlegen, ob sie weiter machen.
Macht er dass aber nicht, ist er fällig. Dann kommt der Vollstreckungsbescheid.

Bis dahin haben die nicht viel Kostenrisiko.
 
Honder2023 schrieb:
so wie ich das verstehe hat Torrent meine download/Upload Leitung dazu genutzt andere Daten zu verteilen wie es scheint
So funktioniert Torrent. Das was du runterlädst, verteilst du auch gleich wieder im Internet.

Welche Option du jetzt wählst, musst du abwägen. Alle Varianten haben Vor- und Nachteile.
 
Meine Schwester hat mal eine Abmahnung bekommen, weil ihre Tochter irgend ein Musikalbum geladen hat.
Damals hat es gereicht, eine modifizierte Unterlassungserklärung zurück zu schicken.

Ob das aktuell noch so ist, kann ich nicht sagen.
Ich würde es aber wohl erstmal so machen, falls ich keine weiteren Infos dazu im Netz finde.

Damals war die Devise:
  • Aussitzen ist schlecht.
  • Die mitgeschickte Unterlassung zurückschicken ebenfalls, weil man damit sein Schuldeingeständnis unterschrieben hat.
 
Pummeluff schrieb:
So funktioniert Torrent. Das was du runterlädst, verteilst du auch gleich wieder im Internet.

Welche Option du jetzt wählst, musst du abwägen. Alle Varianten haben Vor- und Nachteile.
Dann habe ich es doch nicht ganz verstanden, also wenn ich Daten zu Spiel A geladen habe wie kann ich dann bitte Daten zu Spiel B hochladen? Es sei denn Torrent läd im Hintergrund selbstständig Daten zu anderen Spielen und verteilt sie auch.

MichaelBer schrieb:
Meine Schwester hat mal eine Abmahnung bekommen, weil ihre Tochter irgend ein Musikalbum geladen hat.
Damals hat es gereicht, eine modifizierte Unterlassungserklärung zurück zu schicken.

Ob das aktuell noch so ist, kann ich nicht sagen.
Ich würde es aber wohl erstmal so machen, falls ich keine weiteren Infos dazu im Netz finde.

Damals war die Devise:
  • Aussitzen ist schlecht.
  • Die mitgeschickte Unterlassung zurückschicken ebenfalls, weil man damit sein Schuldeingeständnis unterschrieben hat.
Intuitiv würde ich auch diesen Weg gehen wollen, aber das hat was von Glückspiel. Die mitgelieferte Unterlassungserklärung ein Freibrief für die Herren von Nimrod. Das mir sowas zum Problem wird hätte ich echt nicht geglaubt...naja hinterher ist man immer schlauer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Honder2023 schrieb:
Es sei denn Torrent läd im Hintergrund selbstständig Daten zu anderen Spielen und verteilt sie auch.
Nein, tut es nicht. Es verteilt die Sachen, die du freigegeben hast oder selbst gerade runterlädst.
 
Also da ich dann die Daten zu dem besagten Spiel selber nicht aktiv geladen hab und Torrent nur das verteilt was ich selber gerade lade. Heisst das entweder waren Daten vom besagten Spiel im Packet welches ich geladen hatte oder die Anwaltkanzelei will mir da ein falsches Motiv zum begangenem Verbrechen anhängen. Aber wieso sollten in einem Spiele Download Packet, Daten von einem anderen Spiel sein?

Wärt ihr so lieb und schaut mal ob diese modifizierte Unterlassungserklärung annehmbar ist, sollte ich mich entscheiden diesen Schritt zu gehen?
 

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Honder2023 schrieb:
Aber wieso sollten in einem Spiele Download Packet, Daten von einem anderen Spiel sein?

Einfach um dich dran zu kriegen.
Die stellen oft selber Sachen in Torrent rein, um die Leute zu kriegen.

Frag mal in den bekannten Foren für Filesharing, was du am besten machen sollst.
Denke, die sind da mehr auf Stand mit sowas, als hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Honder2023 schrieb:
Aber wieso sollten in einem Spiele Download Packet, Daten von einem anderen Spiel sein?
Weil du hier offenbar was ausgelassen hast. Von selbst kommt das nicht. Es reicht schon dass du dich damals evtl. verklickt hast.

MichaelBer schrieb:
Einfach um dich dran zu kriegen.
Die stellen oft selber Sachen in Torrent rein, um die Leute zu kriegen.
Ein sog. Honeypot. War schon vor 15 Jahren ein Begriff und ist selbstredend keine Ausrede. Moralisch natürlich fragwürdig, rechtlich ändert sich da jetzt nichts für den Abgemahnten. Nur so funktioniert die Abmahnung, sonst hätten sie die Daten ja nicht.

Gruss
 
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@Honder2023

Also ich hatte vor über 10 Jahren mal das Vergnügen mit einer Abmahnung, welches am Ende sogar vor Gericht ging.

Ich wurde dabei von Dr Wachs vertreten. Es kam zu einem Vergleich - musste 200 EUR an die Gegenseite bezahlen sowie meine eigenen Anwaltskosten.
 
Ich hätte auch eher vermutet, das Railway Empire 2 entweder bei RE4 mit drin war, es versehentlich angeklickt wurde oder das die Kanzlei in der Zeile verrutscht ist.

Ist halt die Frage ob sie den den Fehler noch korrigieren wenn es letzteres war, oder ob dann vllt (von einer anderen Kanzlei) noch was wegen RE4 kommt.
 
DonSerious schrieb:
Weil du hier offenbar was ausgelassen hast. Von selbst kommt das nicht. Es reicht schon dass du dich damals evtl. verklickt hast.
Hab jetzt den ganzen Browser Verlauf bis Mai von mir durchsucht, und nichts von Railway Empire 2 gefunden, aber die Seite aus welcher ich Resident Evil 4 hatte und da ist ein ausversehen runterladen nicht möglich, denn aus der besagten Seite ist in meinem Verlauf genau 5 Seiten. Zwei mal die Hauptseite und drei mal die angebotene Seite von Resident Evil 4 mit den download Links, also erzähl mir bitte nicht ich hätte doch womöglich durch ein versehentlichen klicken das erstere Spiel geladen. Auch unter den unzähligen Kommentaren hab ich nichts von Railway Empire 2 gefunden.
 
@Honder2023

Was diskutierst du hier noch so lang rum? Sobald du im Torrent-Netzwerk etwas herunterlädst, wird es auch für den Upload bereitgestellt - schon allein dies ist rechtlich nicht erlaubt - egal ob du dieses Spiel besitzt und eine Privatkopie erlaubt ist. Du verbreitest Inhalte und das ist verboten.

Um welches Spiel es sich handelt ist auch egal - irgendwie haben sie sich ja gefunden und du gibst ja auch im Thread zu, Spiele herunterzuladen. Somit ist der allgemeine Vorwurf der Urheberrechtsverletzung nicht aus der Nase gezogen.

Sprich mit einem Anwalt (siehe meine Empfehlung #93) - gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab - hier im Thread dich weiter zu erklären hilft leider nicht.
 
Die möglichen Optionen in so einem Fall hat mir Pummeluff bereits sehr ausführlich genannt, jedoch geht es mir hier jetzt ums Prinzip und um welches Spiel hier geht ist alles andere als unwichtig. Sollte ich jetzt in der nächsten Zeit eine Abmahnung von Capcom erhalten würde ich wohl für einen Download gleich zwei mal abgemahnt. Denn ein Unglück kommt selten allein.
 
DonSerious schrieb:
Die werden sehr fix mit den Daten der Provider abgeglichen. Das geht schneller als früher auch wenn es keine 6 Monate mehr sind.

Heute muss beim Provider der Klarname zur IP nach spätestens 7 Tagen angefragt werden, sonst sind die Daten weg.
 
Honder2023 schrieb:
Die möglichen Optionen in so einem Fall hat mir Pummeluff bereits sehr ausführlich genannt, jedoch geht es mir hier jetzt ums Prinzip und um welches Spiel hier geht ist alles andere als unwichtig.

Die Anwaltskanzlei die dich abgemahnt hat, muss ja irgendwie nachweisen können, dass die Torrent-Dateien entsprechend den Inhalten entsprechen für die du jetzt abgemahnt wirst.

Falls du noch weitere Abmahnungen erwartest/befürchtest - warum wartest du dann mit dem Gang zum Anwalt? Hier im Forum können wir nur ganz toll raten und Tipps geben - am Ende hilft dir aber niemand hier aus dem Forum für dein reale Welt Problem.

Ich hatte damals eine sehr kurze Frist gehabt zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie Zahlung der Summe. Deshalb habe ich entsprechend schnell auch ein Anwalt eingeschaltet - um nicht aus irgend einer Dussellei mehr Schaden anzurichten als unbedingt notwendig.
 
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Honder2023 schrieb:
jedoch geht es mir hier jetzt ums Prinzip und um welches Spiel hier geht ist alles andere als unwichtig.
Suche auf Google nimrod "capcom" und du wirst sehen dass sie offenbar street fighter vertreten. Somit ist klar dass es sich dennoch um eine berechtigte Forderung handelt. Das läuft bei denen eben maschinell. Bei erneuter Forderung kannst du dich wehren. War bei mir auch so. Kam dann nichts mehr. Die machen das halt ziemlich stringent.

Tr8or schrieb:
Heute muss beim Provider der Klarname zur IP nach spätestens 7 Tagen angefragt werden, sonst sind die Daten weg.
Exakt. Die leben davon, da sie das mitloggen sind die schon am nächsten Tag dort vorstellig. Da sind 7 Tage viel.


Gruss
 
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