Ich hatte mit meinem Lenovo X705F einen Kurzschluss in der Ladebuchse,Keine Garantie hatte nie mit Originalen Netzteil geladen. Lenovo sagt Garantie nur mit Originalen Netzteil und Kabel zu Laden ..in USB-C Zeiten Multimedia Kabel 5V( 2A oder 2.4 A) oder 12V usbc...eine Frechheit ...oder✓
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Usb-c Kurzschluss
- Ersteller heimai
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Nein
redjack1000
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Wie haben die das festgestellt?
Cu
redjack
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redjack
0x8100
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heimai schrieb:12V usbc
Zuletzt bearbeitet:
Wie soll der Hersteller damit umgehen, wenn du ansteckst was du willst?
Da bist du mit Gewährleistung vielleicht besser unterwegs, solange die Beweislastumkehr noch nicht greift, auf jeden Fall.
Ich verstehe ohnehin nicht, warum alle immer mit Garantie herumeiern, es dauert in der Regel viel länger.
Da bist du mit Gewährleistung vielleicht besser unterwegs, solange die Beweislastumkehr noch nicht greift, auf jeden Fall.
Ich verstehe ohnehin nicht, warum alle immer mit Garantie herumeiern, es dauert in der Regel viel länger.
Drewkev
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Bitte was? 12V gibt es meines Wissens nur bei USB-PD.heimai schrieb:12V usbc
Keylan
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Also, das die Garantie erlischt, wenn man ein anderes Kabel zum Laden nutzt, muss in den Garantiebestimmungen stehen. Ist ja ein Vertrag ohne Gesetzliche Rahmen.
Die Gewährleistung durch den Händler erlischt aber nicht einfach, allerdings bist du durch die Verwendung des nicht-orginalen Ladekabels, jetzt in der Pflicht nachzuweisen, dass das Kabel den Spezifikationen des Gerätes entspricht.
Der Händler wird es aber sich nicht leicht machen, da die sich gerne auf die Garantie berufen, welche du ja nicht mehr nutzen kannst.
Die Gewährleistung durch den Händler erlischt aber nicht einfach, allerdings bist du durch die Verwendung des nicht-orginalen Ladekabels, jetzt in der Pflicht nachzuweisen, dass das Kabel den Spezifikationen des Gerätes entspricht.
Der Händler wird es aber sich nicht leicht machen, da die sich gerne auf die Garantie berufen, welche du ja nicht mehr nutzen kannst.
Keylan
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Die Beweislast des Händlers ist durch mit dem Argument der Garantieverletzung des Kunden durch das falsche Kabel. Damit fliegt der Ball direkt zum Kunden egal wo die initiale Beweislast liegt.arktom schrieb:@Keylan ist er nicht zwingend, nein. Wie gesagt, das kommt darauf an, wie alt pp.
Aber da ohnehin nicht auf das geschriebene eingegangen wird, außer mit Wortfetzen, war's das für mich hier.
Drewkev
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Sicher?0x8100 schrieb:12V gibt es nicht bei usb.
https://www.elektronik-kompendium.de/sites/com/1809251.htm
https://www.conrad.de/de/ratgeber/technik-einfach-erklaert/usb.html
kachiri
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Fühlt man sich da eigentlich nicht schlecht, wenn man seine Fehler auf Kosten anderer kompensieren möchte. Wenn ich ein Netzteil anschließe, was nicht den Spezifikationen entspricht, und ich mein Gerät damit grille, dann würde mir was anderes einfallen, als mich auf die Gewährleistung zu berufen...arktom schrieb:Da bist du mit Gewährleistung vielleicht besser unterwegs, solange die Beweislastumkehr noch nicht greift, auf jeden Fall.
USB-C ist halt erstmal nicht gleich USB-C....
0x8100
Fleet Admiral
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usb.orgKey characteristics of the USB PD 3.1 specification include:
• A choice of three new fixed voltages: 28V (above 100W), 36V (above 140W) and 48V (above 180W) joining previously defined 5V, 9V, 15V and 20V fixed voltages.
habe jetzt aber nicht alle spec-sheets durchgesehen
edit: gibts laut spec doch, ich nehm alles zurück und behaupte das gegenteil
Zuletzt bearbeitet:
Keylan
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@arktom Was du sagst ist nicht Falsch, ignoriert aber den offensichtlichen Part meines Arguments. Der Händler hat ggf. die initiale Beweislast. Kann dann aber einfach sagen, ja Kunde hat falsches Kabel verwendet und deshalb selbst verschuldet.
Damit liegt der Ball beim Kunden nachzuweisen, das sein Handeln nicht den Schaden verursacht hat. Nachdem der Händler keinen Zugriff auf das Kabel hat, kann er die ja nicht selbst prüfen.
Der Umstand, das der Kunde hier Garantiebedingungen nicht eingehalten hat gibt in so einem Fall dem Händler alles notwendige um auch erst mal die Gewährleistung zu verweigern.
Ob das Gerichtlich stand halten würde muss dann eben genau die Detailprüfung zeigen. Wenn man es denn so durch prügeln wollte.
Damit liegt der Ball beim Kunden nachzuweisen, das sein Handeln nicht den Schaden verursacht hat. Nachdem der Händler keinen Zugriff auf das Kabel hat, kann er die ja nicht selbst prüfen.
Der Umstand, das der Kunde hier Garantiebedingungen nicht eingehalten hat gibt in so einem Fall dem Händler alles notwendige um auch erst mal die Gewährleistung zu verweigern.
Ob das Gerichtlich stand halten würde muss dann eben genau die Detailprüfung zeigen. Wenn man es denn so durch prügeln wollte.
kachiri
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Im Zweifel ist gar nicht das Kabel das Problem, sondern möglicherweise das verwendete Netzteil.Keylan schrieb:Damit liegt der Ball beim Kunden nachzuweisen, das sein Handeln nicht den Schaden verursacht hat. Nachdem der Händler keinen Zugriff auf das Kabel hat, kann er die ja nicht selbst prüfen.
Aber ist letztlich auch nur Mutmaßung. Wenn ich etwas kaputt mache, stehe ich dafür gerade...
Ich weiß worauf du raus willst, kann man drüber reden, ja.
@kachiri es ist nicht gerade berauschend, dass du mir so etwas unterstellst. Ich würde so etwas nicht machen. Genauso wie du weiß ich ja gar nicht, was der TE angeschlossen hat. Wenn er schuld war, soll er es selbst zahlen. Wenn es den Spezifikationen entsprach und ggf. gar nicht Auslöser war, sollte es über die Gewährleistung laufen.
Also spare dir bitte so etwas!
@kachiri es ist nicht gerade berauschend, dass du mir so etwas unterstellst. Ich würde so etwas nicht machen. Genauso wie du weiß ich ja gar nicht, was der TE angeschlossen hat. Wenn er schuld war, soll er es selbst zahlen. Wenn es den Spezifikationen entsprach und ggf. gar nicht Auslöser war, sollte es über die Gewährleistung laufen.
Also spare dir bitte so etwas!
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