Usb-c Kurzschluss

heimai

Cadet 3rd Year
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Ich hatte mit meinem Lenovo X705F einen Kurzschluss in der Ladebuchse,Keine Garantie hatte nie mit Originalen Netzteil geladen. Lenovo sagt Garantie nur mit Originalen Netzteil und Kabel zu Laden ..in USB-C Zeiten Multimedia Kabel 5V( 2A oder 2.4 A) oder 12V usbc...eine Frechheit ...oder✓
 
Nein
 
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Wie soll der Hersteller damit umgehen, wenn du ansteckst was du willst?
Da bist du mit Gewährleistung vielleicht besser unterwegs, solange die Beweislastumkehr noch nicht greift, auf jeden Fall.

Ich verstehe ohnehin nicht, warum alle immer mit Garantie herumeiern, es dauert in der Regel viel länger.
 
Original Verpackt Ladestation und Kabel in der Box
 
Also, das die Garantie erlischt, wenn man ein anderes Kabel zum Laden nutzt, muss in den Garantiebestimmungen stehen. Ist ja ein Vertrag ohne Gesetzliche Rahmen.

Die Gewährleistung durch den Händler erlischt aber nicht einfach, allerdings bist du durch die Verwendung des nicht-orginalen Ladekabels, jetzt in der Pflicht nachzuweisen, dass das Kabel den Spezifikationen des Gerätes entspricht.

Der Händler wird es aber sich nicht leicht machen, da die sich gerne auf die Garantie berufen, welche du ja nicht mehr nutzen kannst.
 
@Keylan ist er nicht zwingend, nein. Wie gesagt, das kommt darauf an, wie alt pp.
Aber da ohnehin nicht auf das geschriebene eingegangen wird, außer mit Wortfetzen, war's das für mich hier.
 
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Naja ... vielleicht kannst du von dem Geld, was du am Netzteil gespart hast, ein neues X705F kaufen!?
 
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power delivery hat 5V, 9V, 15V oder 20V (und neuerdings 28V, 36V und 48V). 12V gibt es nicht bei usb.
 
Zuletzt bearbeitet:
arktom schrieb:
@Keylan ist er nicht zwingend, nein. Wie gesagt, das kommt darauf an, wie alt pp.
Aber da ohnehin nicht auf das geschriebene eingegangen wird, außer mit Wortfetzen, war's das für mich hier.
Die Beweislast des Händlers ist durch mit dem Argument der Garantieverletzung des Kunden durch das falsche Kabel. Damit fliegt der Ball direkt zum Kunden egal wo die initiale Beweislast liegt.
 
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Der Händler hat mit der Garantie nichts zu tun (i. d. R). Der Händler bietet Gewährleistung.
Eine Garantieverletzung, wie du sie nennst, hat also nichts mit der Gewährleistung zu tun.
Gewährleistung ungleich Garantie.
 
arktom schrieb:
Da bist du mit Gewährleistung vielleicht besser unterwegs, solange die Beweislastumkehr noch nicht greift, auf jeden Fall.
Fühlt man sich da eigentlich nicht schlecht, wenn man seine Fehler auf Kosten anderer kompensieren möchte. Wenn ich ein Netzteil anschließe, was nicht den Spezifikationen entspricht, und ich mein Gerät damit grille, dann würde mir was anderes einfallen, als mich auf die Gewährleistung zu berufen...

USB-C ist halt erstmal nicht gleich USB-C....
 
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Key characteristics of the USB PD 3.1 specification include:
• A choice of three new fixed voltages: 28V (above 100W), 36V (above 140W) and 48V (above 180W) joining previously defined 5V, 9V, 15V and 20V fixed voltages.
usb.org
habe jetzt aber nicht alle spec-sheets durchgesehen

edit: gibts laut spec doch, ich nehm alles zurück und behaupte das gegenteil :)
 
Zuletzt bearbeitet:
@arktom Was du sagst ist nicht Falsch, ignoriert aber den offensichtlichen Part meines Arguments. Der Händler hat ggf. die initiale Beweislast. Kann dann aber einfach sagen, ja Kunde hat falsches Kabel verwendet und deshalb selbst verschuldet.
Damit liegt der Ball beim Kunden nachzuweisen, das sein Handeln nicht den Schaden verursacht hat. Nachdem der Händler keinen Zugriff auf das Kabel hat, kann er die ja nicht selbst prüfen.

Der Umstand, das der Kunde hier Garantiebedingungen nicht eingehalten hat gibt in so einem Fall dem Händler alles notwendige um auch erst mal die Gewährleistung zu verweigern.
Ob das Gerichtlich stand halten würde muss dann eben genau die Detailprüfung zeigen. Wenn man es denn so durch prügeln wollte.
 
Keylan schrieb:
Damit liegt der Ball beim Kunden nachzuweisen, das sein Handeln nicht den Schaden verursacht hat. Nachdem der Händler keinen Zugriff auf das Kabel hat, kann er die ja nicht selbst prüfen.
Im Zweifel ist gar nicht das Kabel das Problem, sondern möglicherweise das verwendete Netzteil.
Aber ist letztlich auch nur Mutmaßung. Wenn ich etwas kaputt mache, stehe ich dafür gerade...
 
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Ich weiß worauf du raus willst, kann man drüber reden, ja.

@kachiri es ist nicht gerade berauschend, dass du mir so etwas unterstellst. Ich würde so etwas nicht machen. Genauso wie du weiß ich ja gar nicht, was der TE angeschlossen hat. Wenn er schuld war, soll er es selbst zahlen. Wenn es den Spezifikationen entsprach und ggf. gar nicht Auslöser war, sollte es über die Gewährleistung laufen.
Also spare dir bitte so etwas!
 
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