Christoph
Lustsklave der Frauen
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Im Bundestag wurde heute mit den Stimmen der aktuellen Regierungskoalition die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Diese überarbeitete Gesetzesfassung gewährt der T-Com nun doch einen Schutz des eigenhändig aufgebauten VDSL-Netzes und muss nun nur noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Zur News: VDSL-Netz der T-Com wird nun doch geschützt
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