Verletzung der Aufsichtspflicht

Nero80

Lt. Junior Grade
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Jan. 2009
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ich habe da mal eine frage zu einen szenario und zwar wenn ich als erwachsener in einer bar/diskotek mir einen longdrink bestellen würde diesen an einen minderjährien zum festhalten abgebe (für den man die aufsicht an diesen abend macht) und dieser davon einen schluck nimmt (ohne meine zustimmung und nicht in meinem blickfeld), dabei erwischt wird..
muss ich doch als aufsicht damit rechnen eine anzeige wegen wegen verletzung der aufsichtspflicht und abgabe von alkehol an minderjährige oder?
und was wären dann eigtl die strafen für ein solches vergehen?
muss man hier mit einer anzeige rechnen?
 
Bist du denn der Erziehungsberichtigte?
Falls nicht glaube ich nicht das du die Verantwortung für den minderjährigen hast aber bei uns in AT ist das alles auch etwas anders.
 
würde sagen, es kommt darauf an wie es der staatsanwalt sieht. Glaubt er dir die Story oder net.

Denke aber schon, dass das eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Aber wie gesagt, wird wohl alles Auslegungssache sein.
 
ich bin nicht der erziehungsberechtigte :(
 
Das ist in der Tat eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Man kann ja schließlich nicht erwarten, dass ein Kind nichts mit dem anstellt, was man ihm in die Hand drückt. Es sei denn, du hast dem Kind eindeutig gesagt, dass er nicht davon nippen soll und du dich auch nur für einen Moment entfernt hast. Man kann ja ein Kind auch nicht andauernd im Auge halten.

Anzeigen könnte man dich, aber sie würde vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Du hast das Kind ja nicht mit Alkohol regelrecht eingedeckt oder abgefüllt.
Hast du doch nicht, oder?
 
Also wenn du die aufsichtspflicht übertragen bekommen hast glaub ich schon, dass du dann ärger bekommen könntest. kommt drauf an ob du die Eltern kennst. Ich bezweifel aber irgendwie, dass jemand dich wegen einem Schluck anzeigen würde...
 
Es gibt dazu keine Sanktionen im StGB.
Du musst nur mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das könnte beim mehrmaligen Geschehen und bei anderen Problemen wohl bis hin zur Entziehung des Kindes gehen. Aber bei einmal wird nichts passieren;)
 
Du darfst grundsätzlich keinen Alkohol an minderjährige abgeben. Und auch wenn er den drink nur hält ist der doch kurzzeitig der Besitzer davon .... sprich du kannst da sehr wohl ärger bekommen.
 
Meines Wissens kannst du dafür belangt werden, da du an diesem Abend die Aufsichtspflicht übertragen bekommen hast (auch wenn es nur mündlich ist).

Wobei aber jeder normal-denkende Mensch eigentlich sagen würde, dass bei einem Schluck nichts verwerflich ist. Sollte dann nur nicht zu häufig passieren =). Und Anklage können im ersten Moment dann die Erziehungsberechtigten stellen, wenn du dies nicht selber bist.

So ist zumindest mein Kenntnisstand aus dem letzten Sozialkunde-Unterricht ^^. Sollte jemand andere Erfahrungen gemacht haben, kann er ja sie hier mitteilen.
 
das ist 17 jahre alt und ich bin 18 das getränk war einen Mischgetränk bestehend aus woodka und energy, die barkeeperin wollte es dem 17 jährigen ja auch wegnehmen dieser antwortete halt das er es nur für mich festhalten würde was ja auch so war, dann gingen wir ein stück weiter zu bekannten wo er das getränkt abgeben sollte doch er nahm halt einen schluck als ich nicht hinschaute -.-
und schon ist man der gearschte

und die eltern kenn ich sehr gut da ich ihn ja schon seit den kindergarten kenne :D diese hätten auch nichts dagegen das erhochprozentiges trinkt da er dies ja auch zuhause darf
 
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17 Jahre... na da wird nichts passieren, aber ich würde der Barkeeperin die nächste Zeit nicht unter die Augen treten.

Ich bezweifle, dass hier ein Gericht eine Verhandlung durchführen würde. Immerhin darf der Typ, seit er 16 ist, saufen, nur eben keinen harten Alkohol. Er ist aber definitiv in der Lage einzuschätzen, wie viel er in etwa verträgt und wie man mit Alkohol umgehen sollte. Von daher nur ein Sturm im Wasserglas.
 
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wir wurden ja gleich an die seite gezogen und unsere personalausweise wurden auch kopiert anschließend mussten wir dann nach hause gehen
 
ne definitiv nicht, wegen sowas musst du keine Angst haben^^
Die Ladenbesitzer nehmen das wohl überernst mit der Kontrolle. Selbst wenn sie dich anzeigen würden, was ich nicht glaube, dann würde das Verfahren zu 99,9% eingestellt werden.
 
ja meint ihr ich habe voll schiss, da ich später nach meinem studium eigentlich zum bka möchte und sowas mir ziemlich meine berufsrichtung ruinieren könnte
 
Das kommt jetzt darauf an haben sie den gesagt das sie dich anzeigen ^^?

Nochmal sollte dir dass aber vielleicht nicht passieren ....
 
ne das geht nicht durch!
Absolut nicht, das schlimmste was dir wirklich passieren kann, wäre das die dir Hausverbot erteilen und selbst das halte ich für ziemlich abwegig.

Wenn sie dich anzeigen würden, dann würde das mit großer Wahrscheinlichkeit eingestellt werden, denn mit 17 bist du schon Einsichtsfähig und wenn du das mal kurz nicht gesehen hat, kann dir kein Richter daraus einen Strick drehen!
Das ist genauso als wenn du ein kleineres Kind zur Schule schicken würdest, es auf dem Weg zur Schule eine Glasscheibe einwirft. Das gibt auch kein strafrechtliches Verfahren, da du nun mal nicht immer auf die Kinder aufpassen kannst. Glaube mir ich habe Recht, ich studiere ja nicht umsonst Jura(!)
 
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Nero80 schrieb:
ich habe da mal eine frage zu einen szenario und zwar wenn ich als erwachsener in einer bar/diskotek mir einen longdrink bestellen würde diesen an einen minderjährien zum festhalten abgebe (für den man die aufsicht an diesen abend macht) und dieser davon einen schluck nimmt (ohne meine zustimmung und nicht in meinem blickfeld), dabei erwischt wird..
muss ich doch als aufsicht damit rechnen eine anzeige wegen wegen verletzung der aufsichtspflicht und abgabe von alkehol an minderjährige oder?
und was wären dann eigtl die strafen für ein solches vergehen?
muss man hier mit einer anzeige rechnen?
Er sollte es nur "festhalten", genau ...

Du musst schon ehrlicher sein.
 
Die Sache ist mehr aus Versehen passiert und bei einem 17-jährigen "Opfer" auch nicht weiter wild. Selbst bei Verurteilung gibt's hier garantiert keinen Eintrag in dein Führungszeugnis.

Die von der Bar haben sich nur deshalb den Perso angeschaut, um überprüfen zu können, ob so etwas öfters vorkommt (und erst dann machen sie Stunk).
 
wenn du das bei eineR 10-13 Jährigen gemacht hättest okay ... aber bei einem 17 Jährigen Kollegen von dir. Da wird garnix passieren, das war eine leere Drohung ^^. Jedes Gericht wird die fragen "Haben Sie nix besseres zu tun?"
 
also der kleine kerl meinte wir bekommen eine anzeige oder eher viel mehr ich, da ich aber ein sehr ruhiger und ausgeglichener mensch bin habe ich mich auch nicht auffällig mit pöbelleinen gemacht sonder höfflich und gesittet das gelände verlassen und mich von den mitabeitern auch noch verabschiedet.
ist also nichts weiter passiert und ja er sollte nur halten!

ich bin vorher auch nie irgendwie auffällig geworden, ich bange gerade wie gesagt etwas da meine eltern bei solchen sachen sehr abdrehen würden (trotz das ich 18 bin :D )
 
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