Nero80
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2009
- Beiträge
- 450
ich habe da mal eine frage zu einen szenario und zwar wenn ich als erwachsener in einer bar/diskotek mir einen longdrink bestellen würde diesen an einen minderjährien zum festhalten abgebe (für den man die aufsicht an diesen abend macht) und dieser davon einen schluck nimmt (ohne meine zustimmung und nicht in meinem blickfeld), dabei erwischt wird..
muss ich doch als aufsicht damit rechnen eine anzeige wegen wegen verletzung der aufsichtspflicht und abgabe von alkehol an minderjährige oder?
und was wären dann eigtl die strafen für ein solches vergehen?
muss man hier mit einer anzeige rechnen?
muss ich doch als aufsicht damit rechnen eine anzeige wegen wegen verletzung der aufsichtspflicht und abgabe von alkehol an minderjährige oder?
und was wären dann eigtl die strafen für ein solches vergehen?
muss man hier mit einer anzeige rechnen?