verschickt Mindfactory gebrauchte Ware?

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xexex schrieb:
Du hast bei den meisten Monitorserien kein Anrecht ein Display mit 0 Fehlern
Ähm, ich bezahle also n haufen Geld für ein neues Produkt, und wenn das panel staubeinschlüsse oder Pixelfehler hat aufgrund der schlechten Qualitätskontrolle, ist das mein Problem??

Natürlich hat man ein Anrecht auf einen einwandfreien monitor!
 
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Intruder schrieb:
Es war die Rede von "ich kaufe was und bekomme Ware mit gebrochenden Siegel - der Hersteller sagt mir das ich diese nicht annehmen soll und sofort zurück schicken soll"
Ich hoffe du kannst Englisch, sonst kann ich dir den Text auch gerne übersetzen.
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wolve666 schrieb:
Natürlich hat man ein Anrecht auf einen einwandfreien monitor!
Kommt darauf an, wie die Pixelfehler Garantie ist bzw Klasse diese hat.
Aber das nur bei Gewährleistung/Garantie.
Widerruf kannst du machen, wenn der Bildschirm Pixelfehler hat und dir das nicht gefällt.
 
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wolve666 schrieb:
Natürlich hat man ein Anrecht auf einen einwandfreien monitor!
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https://www.benq.com/content/dam/b2c/en-us/support/warranty/benq-dead-pixel-policy-v2-20180316.pdf

Du hast ein Anrecht auf einen Monitor, was laut Hersteller als einwandfrei deklariert ist. Es steht dir in diesem Fall zum Beispiel frei ein Modell zu kaufen, was mit einer ZBD Policy verkauft wird, wenn du garantiert ein Modell ohne leuchtende Pixel haben willst.

Mehrere Monitore auszupacken und sich dann das beste Modell auszusuchen ist ein asoziales Verhalten, mit dem du bewusst dem Händler einen finanziellen Schaden zufügst. Wenn sich der Händler dann schützt und dir dein Konto sperrt, ist es sein Recht, weil so ein Verhalten meist keine einmalige Sache ist.
 
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xexex schrieb:
Mehrere Monitore auszupacken und sich dann das beste Modell auszusuchen ist ein asoziales Verhalten,
Wenn ich mir aber 3 verschiedene Monitore bestelle, um zu sehen welcher mir davon am besten gefällt,
und einer gefällt mir am besten und ich schicke die anderen beiden zurück, ist da nichts asozial dran.
 
xexex schrieb:
Ich hoffe du kannst Englisch, sonst kann ich dir den Text auch gerne übersetzen.
Anhang anzeigen 1232559
ja natürlich 😊 kannst du es auch und handelst du auch danach? Bittest du den Zusteller bei Lieferung der Waren erst mal auf nen Kaffee rein damit du in aller Ruhe deine Pakete auspacken kannst um zu gucken ob das Siegel gebrochen wurde und wenn ja, mit dem Zusteller zusammen die versiegelte Ware auf Vollständigkeit überprüfen kannst?
Na der wird sich mit Sicherheit bedanken, wenn er mit noch mehr so Fällen nie Feierabend bekommt.

Darum steht auch dick und fett "DO NOT ACCEPT IF SEAL IS BROKEN - CAUTION SEALED PACKAGE"
Ergänzung ()

Nickel schrieb:
Wenn ich mir aber 3 verschiedene Monitore bestelle, um zu sehen welcher mir davon am besten gefällt,
und einer gefällt mir am besten und ich schicke die anderen beiden zurück, ist da nichts asozial dran.
3 verschiedene Monitore = nein
3 identische Monitore = joah
 
Nein ist es nicht, im Gegenteil find ich es eher unsozial, wenn eine Firma zeug für teuer Geld verkauft, das Fehler aufweist. Sie sparen sich nämlich die Unkosten für eine vernünftige Qualitätskontrolle und der Kunde hat die Arschkarte.
 
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wolve666 schrieb:
Nein ist es nicht, im Gegenteil find ich es eher unsozial, wenn eine Firma zeug für teuer Geld verkauft, das Fehler aufweist. Sie sparen sich nämlich die Unkosten für eine vernünftige Qualitätskontrolle und der Kunde hat die Arschkarte.
willst du von einer Firma verlangen das sie bei x hunderttausenden Produkten oder gar Millionen Produkte auf dem Lager diese bei Wareneingang alle aufreissen und nach eventulle Mängel untersuchen? Wieviele Personen willst du für diesen Job einstellen?
Die Qualitätssicherung findet beim Hersteller statt und die ist nur sporadisch!

Anders könnte niemand mehr sich was leisten!
 
Intruder schrieb:
kannst du es auch und handelst du auch danach?
Ja tue ich! Du hast glaube ich den Zweck eines solchen Aufklebers nicht verstanden! In dem von dir verlinkten Fall geht es darum, dass wenn der Aufkleber beschädigt ist du den Inhalt prüfen sollst, weil dann könnte beim Transport etwas entwendet worden sein.

Da steht nichts davon, schicke es zurück an den Empfänger, sondern überprüfe den Inhalt auf Vollständigkeit. Auch bei Samsung Handys steht immer genau dieser Text auf dem Karton, habe selber mehrere hier.
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im übrigen wenn MF was versendet, werden Serienummern mit erfasst - sofern ersichtlich.
Die wissen ganz genau ob das Produkt schon mal zu einem Kunden geschickt wurde und er es innerhalb Widerrufsfrist zurück gesendet hat und dann an neuen Kunden raus gegangen ist. Alles nachvollziehbar.

und wenn in so einem Fall dann ein Mangel ist, ist der Fall klar und da braucht man auch nicht lange diskutieren. Weder von Käufer noch vom Shop
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Ja tue ich! Du hast glaube ich den Zweck eines solchen Aufklebers nicht verstanden! In dem von dir verlinkten Fall geht es darum, dass wenn der Aufkleber beschädigt ist du den Inhalt prüfen sollst, weil dann möglicherweise beim Transport etwas entfernt/hinzugefügt wurde.

Da steht nichts davon, schicke es zurück an den Empfänger, sondern überprüfe den Inhalt auf Vollständigkeit. Auch bei Samsung Handys steht immer genau dieser Text auf dem Karton, habe selber mehrere hier.
Anhang anzeigen 1232565
da steht drauf das, wenn das Siegel gebrochen ist, ich das Produkt so nicht akzeptieren brauche.
Von mir aus kannst du es dir mit gebrochenem Siegel ins Regal stellen... 😊

was will man sonst damit anstellen, wenn man es nicht akzeptiert?
 
Intruder schrieb:
da steht drauf das, wenn das Siegel gebrochen ist, ich das Produkt so nicht akzeptieren brauche.
Nein! Wo steht das so? Da steht genau das was da steht. Wenn Siegel gebrochen, überprüfe den Inhalt bei der Übergabe. Nirgendwo steht da, wenn Siegel gebrochen schicke es zurück, das dichtest du dir selbst fälschlicherweise dazu.
Ergänzung ()

Nickel schrieb:
Wenn ich mir aber 3 verschiedene Monitore bestelle, um zu sehen welcher mir davon am besten gefällt,
und einer gefällt mir am besten und ich schicke die anderen beiden zurück, ist da nichts asozial dran.
Grundsätzlich nicht, dann ist es eigentlich das, wofür das Recht geschaffen wurde. Die Frage ist natürlich ob man den Favoriten nicht bereits vorher besser hätte auswählen können, aber ist letztlich so eine Sache und nicht immer möglich.
 
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@Intruder ich rede vom Hersteller, nicht vom Händler. War vlt etwas Missverständlich ausgedrückt. Der Händler muss sich auch auf den Hersteller verlassen können, ein einwandfreies Produkt (in dem Fall monitor) zu erhalten.

Und ja, eine gescheite Qualitätskontrolle bei der Panelherstellung ist möglich, gibt auch Hersteller, die weniger Mängel bei den paneln hinbekommen.

Nur weil man sich mit den Fehlern arrangiert und sich das bei den Monitoren eingebürgert hat, gewisse Fehlertoleranzen zu akzeptieren, muss man das nicht selbst akzeptieren. Gerade wenn man zB 1000 € bezahlt hat und trotzdem zB staubeinschlüsse oder heftiges BLB hat.
 
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Staubeinschluss im Display ist ärgerlich, bei einem ansonsten Top Monitor.
Der Dreck liegt am Panel Hersteller und hier haben dann von "5 Panels 2" Staubeinschluss.
Samsung ist hier so ein Kandidat, oder bzw mal gewesen, insbesondere bei ihren PLS-Panels.
LG stellt da viel sauberer her diebezüglich.
BLB geht oftmals zurück nach einer Weile, mit IPS Glow muss man halt leben je nachdem.
 
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xexex schrieb:
Nein! Wo steht das so? Da steht genau das was da steht. Wenn Siegel gebrochen, überprüfe den Inhalt bei der Übergabe. Nirgendwo steht da, wenn Siegel gebrochen schicke es zurück, das dichtest du dir selbst fälschlicherweise dazu.
Noch mal :
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NICHT AKZEPTIEREN, WENN DAS SIEGEL GEBROCHEN IST
_____________________________________________________________________
VORSICHT VERSIEGELTE VERPACKUNG
_____________________________________________________________________

mit diesem Satz ist eigentlich schon alles gesagt. Siegelbruch und ich brauche es nicht zu akzeptieren. Das bedeutet automatisch zurück damit wo es hergekommen ist. Entweder ich bekomme versiegelte Ware oder will das Geld zurück.

Du kannst aber dich auch absichern (falls du das möchtest) , wenn du den Zusteller (in diesem Fall als Funktion eines Zeugens UND AUCH NUR DEN DER DAS PAKET DIR BRINGT) bittest mit dir zusammen das entsiegelte Produkt auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen.
Oft ist es aber so das der Zusteller kommt, du im besten Fall da bist, das Paket fix in den Fingern hast und 30 Sekunden später ist der Zusteller schon wieder weg. Der hat ja besseres zu tun als mit dir Päckchen zu öffnen und sich überrauschen zu lassen ob in dem versiegeltem Karton auch das drin ist, was drin sein sollte. Stell dir vor du bestellst nen Goldbarren und kriegst nen Bleibarren 😂

Nicht umsonst werden Waren versiegelt. Hat schon seinen Grund. Nach deinen Ausagen nach könnten sich ja alle diese Siegel schenken wenn sie nur "zierde" sind.

Wer kann im Falle eines Siegelbruches garantieren das ich auch das erhalte, was da drin sein soll? Im Fall von mobilen Endgeräten könnte ich ja auch mein kaputtes Gerät zerlegen, mir ein nagelneues kaufen, das zerlegen, meine defekte Platine in die neue Hülle packen, das Ding zurück in Karton und innerhalb 14 Tagen wegen Widerruf zurück an Shop. - ja... ich kann Geräte öffnen ohne das du davon was siehst 😉
Der guckt sich beim Wareneingang das Handy an - Hülle, Display ohne Kratzer, mit Aufkleber drauf - wie aus dem Ei gepellt ohne Fingerabdrücke und ab damit zum nächsten Kunden.

und der wird sich aber dann über seine neue Errungenschaft freuen...

kann ja auch auf dem Transportweg ausgetauscht worden sein - ja das gibts auch!

das wäre zum Beispiel ein Fall, der bei einem gebrochenem Siegel auftreten könnte.
und um das zu vermeiden = DO NOT ACCEPT IF SEAL BROKEN

Was passiert eigentlich mit den Produkten, die im Laden entsiegelt wurden, weil der Kunden sich das Gerät anschauen wollten - es aber kein Ausstellungsstück mehr gab?
Wenn der Verkäufer dafür ein nagelneues versiegeltes Produkt EXTRA FÜR DICH entsiegeln muss und du es nicht käufst, ist dieses Produkt danach das neue Ausstellungsstück und wird auch später dementsprechend günstiger weiter verkauft.

Bei online Shops ist es so, das der Verkäufer den Siegelbruch dulden muss und diese Gefahr / eventuelle Wertminderung zu seinen Lasten fällt. Hat was mit den 14 Tagen aus dem Fernabsatzgesetz zu tun.
Darum ist auch bei vielen Shops in den AGB verankert, das bei Siegelbruch nicht der volle Kaufpreis beim Widerruf erstattet wird. Die Produkte, wo der Siegel gebrochen wurde, werden dann gesammelt und zu einem bestimmten Zeitpunkt als B-Ware/Kundenrückläufer günstiger als "Angebotsware" angeboten.


aber ok.
ich gebe mich geschlagen. Du hast Recht...
und ich meine Ruhe 👍

nichts für ungut 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
hab von mindfactory schon öfters deutlich sichtbar gebrauchte ware erhalten. auch schon ziemlich böse verkratzte grafikkarten, die man so eigentlich nicht weiterverkaufen kann.

auf diverse anfragen bezüglich einer preisreduktion wegen optischer mängel reagiert mindfactory mit einem retourenschein und dann kann man sich überlegen, ob man die ganze chose wieder einpackt und die retourenabwicklung durchmacht oder die karte behält und sich den ärger spart. in der hinsicht ist mindfactory ein saftladen. sowas gehört als b-ware gekennzeichnet, wie es seriöse händler, wie alternate, auch machen.

zu dem speziellen fall in dem thread: ich würde das board behalten. wegen einem so kleinen kratzer auf einem m2 kühler würde ich nicht rummachen. kann auch in der fabrik passiert sein - das board wurde nämlich noch nicht verschraubt. die lotkugeln um das schraubloch sind noch völlig intakt. die antistatik-tüte und der karton kann auch auf dem versandweg gerne mal was abbekommen. deswegen eine retoure anzustoßen ist eigentlich nur reine umweltverschmutzung.
 
Intruder schrieb:
NICHT AKZEPTIEREN, WENN DAS SIEGEL GEBROCHEN IST
Hast du aber schon, das Paket hast du ja scheinbar empfangen, wenn du das Kästchen mit diesen Aufkleber in den Händen hältst oder? Dann frage ich dich dann einfach nochmal.....
Intruder schrieb:
Wenn ich für paar Tausend Euro einen Artikel kaufe der vom Hersteller versiegelt ist und der Siegel gebrochen ist, geht das Ding auf der Stelle zurück! Wird in solchen Fällen auch vom Hersteller so kommuniziert!
Wo steht auf diesem Siegel, dass in diesem Fall du die Ware zurücksenden sollst? Was du zu tun hast wenn das Siegel gebrochen ist, steht ja ganz genau drauf.

Was du behauptest ist schlichtweg Blödsinn, der Hersteller will sich einfach nur dagegen absichern, dass du die Ware möglicherweise unvollständig empfängst und dafür nicht ihn zur Rechenschaft ziehst. Was du daraus vermeintlich deutest steht dort in keinem Wort, sondern dass du die Ware auf Vollständigkeit überprüfen sollst.

Ich kann es dir auch noch anders erklären. Wenn du die Ware dann kommentarlos zurücksendest und dort möglicherweise wirklich was fehlt, kannst du sogar dafür belangt werden es aus dem Karton genommen zu haben. Deine Pflicht ist es die Vollständigkeit zu überprüfen und bei einem Missstand dies umgehend dem Lieferanten oder Händler zu melden und nichts anderes sagt letztlich dieser Kleber auch aus.

Korrekterweise hätte der Händler eine solche Ware selbst prüfen und neu versiegeln müssen, dann wärst du in diesem Fall fein raus. In Wirklichkeit wird solche Ware leider häufig nicht weiter geprüft und falls der Kunde später meldet es würde etwas fehlen, gewährt man dem Kunden eine Kulanz und nimmt es auf die eigene Kappe.

Deute dir einfach keine Sachen dazu, die da schlichtweg nicht stehen und behaupte dann nicht oben drauf, der Hersteller würde es so kommunizieren.
 
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xexex schrieb:
So leid es mir tut es dir zu sagen, aber genau das ist ein "asoziales" Verhalten. Du hast bei den meisten Monitorserien kein Anrecht ein Display mit 0 Fehlern. Wenn hier jetzt ein Kunde fünf Bildschirme bestellt, sich das beste aussucht und die restlichen zurückschickt, macht er nichts anders als das Fernabsatzgesetz zu eigenem Nutzen zu missbrauchen.
So einfach ist das aber nicht ? Was machst du wenn deine Augen nach einer Stunde weh tun ? Dann verträgt man das Coating nicht. Das sollte man dringend zurück schicken und sich einen anderen Monitor suchen.

Ganz ehrlich Kratzer wären mir auch egal, die Löcher würden mich auch stören. Entweder noch etwas am Preis herausholen oder zurückschicken.
 
IronAngel schrieb:
Was machst du wenn deine Augen nach einer Stunde weh tun ? Dann verträgt man das Coating nicht. Das sollte man dringend zurück schicken und sich einen anderen Monitor suchen.
Habe ich nirgendwo bestritten, aber da bestellst du dir auch nicht fünf gleiche Monitore sondern einen und schickst ihn zurück wenn die Wahl aus welchen Gründen auch immer falsch war.
 
Intruder schrieb:
Bei online Shops ist es so, das der Verkäufer den Siegelbruch dulden muss und diese Gefahr / eventuelle Wertminderung zu seinen Lasten fällt. Hat was mit den 14 Tagen aus dem Fernabsatzgesetz zu tun.
Ja, und genau deswegen ist dem online Shop gesetzlich ein Entgegenkommen dahingehend gegeben, dass er auch Produkte mit Siegelbruch als neu verkaufen darf.


Intruder schrieb:
Darum ist auch bei vielen Shops in den AGB verankert, das bei Siegelbruch nicht der volle Kaufpreis beim Widerruf erstattet wird.
Da würde ich gerne Mal Beispielshops aufgelistet sehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass "viele" Shops diese offensichtlich rechtswidrige Klausel in ihren AGB enthalten:
(1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

1.der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war [...]

Alternativ darfst du mir natürlich auch gerne erklären, wie man die Beschaffenheit und Funktionsweise eines Produktes prüft, während es sich in einer versiegelten Verpackung befindet.
 
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Hm eine Frage ist das auch ein Kratzer auf dem Mainboard oder nur ein Haar?

Würde so ein Kratzer die Funktion beeinträchtigen?
 

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